WLB

Skript

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Lucas Beyerling

Lucas Beyerling

Set of flashcards Details

Flashcards 195
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level University
Created / Updated 29.07.2013 / 01.08.2013
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Anlagevermögen

(dauernd)

-Immaterielle VG's-Gegenstände(Patente)

-Sachanlagen(Grundstücke, Gebäude)

-Finanzanlagen(Beteiligungen)

Umlaufvermögen

(hergestellte Produkte)

-Vorräte(RHB), Forderungen(LuL), Kassenbestand

Aktiver RAP

- >abgrenzen: Ausgaben des abgelaufenen Jahres, die Aufwendungen des kommenden Jahres betreffen

Eigenkapital

-gezeichnetes Kapital (ausgegebene Aktien)

-Kapitalrücklage (Agio=Aufschlag auf Nennwert der Aktien)

-Gewinnrücklage(Gewinne die im Unternehmen verbleiben)

-Gewinn-/ Verlustvortrag (weder ausgeschüttet noch Rücklage)

-Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag (Ergebnis der GuV->Diff. von Erträge - Aufwendungen)

Rückstellungen

für drohende Verluste

Passiver RAP

vorausgezahlt bekommene Miete

Kontenkreise der doppelten Buchführung

-(Bilanz->)Bestandskontenkreis

-(GuV->)Erfolgskontenkreis:

Ergebnis geht in Bilanz unter Passiva->EK ein 

Rahmengrundsätze der GOB (3)

1.Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit

2.Grundsatz der Klarheit

3.Grundsatz der Vollständigkeit 

Ergänzende Grundsätze der GOB (2)

 

1. Grundsatz der Stetigkeit

2.Grundsatz der Vorsicht

Abgrenzungsgrundsätze der GOB (4)

welche VG's-Veränderungen einer Periode zurechnen?

1.Realisationsprinzip

2.Grundatz der sachlichen Abgrenzung

3.Grundatz der zeitlichen Abgrenzung

4.Imparitätsprinzip

Grundsatz der Stetigkeit

 

-materielle Kontinuität - einzelne Positionen müssen immer auf die gleiche Weise ermittelt, abgegrenzt und zusammengestellt werden

-formelle Kontinuität - gleiche Gliederungsbegriffe und -schemata, Änderungen erwähnen und erläutern

-->Bilanzkontinuität - Anangsbilanz = Schlussbilanz der vorausgegangenen Periode

Grundsatz der Vorsicht

-bei Unsicherheit -> pessimistischen Wert verwenden 

-nur Gewinne ausweisen, die zum Bilanzstichtag tatsächlich verwirklicht sind

-drohende Verluste direkt berücksichtigen

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Zeitraumrechnung: Erträge - Aufwendungen = Jahresüberschuss(Gewinn) / Jahresfehlbetrag (Verlust)

-Konten- oder Staffelform

Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit

->objektive Abbildung->Verhinderung von Manipulation

Grundsatz der Klarheit

(äußere Gestaltung)

-eindeutige Bezeichnung und ordentliche Auflistung der einzelnen Positionen, sodass Externe die Zahlen prüfen können ohne in die Irre geführt zu werden

->Zusammenfassen unterschiedlicher Posten verboten 

Grundsatz der Vollständigkeit

-sämtliche buchungspflichtige Geschäftsvorfälle sowie Risiken müssen erfasst werden  -> Pflicht zur Inventur

Realisationsprinzip

-Wann wird Leistung realisiert?

-Bauleistung: Gefahrübergang: Abnahme -> Leistung -> Gewinn erfolgswirksam

Grundatz der sachlichen Abgrenzung

-Produkte nicht verkauft -> maximal zu Herstellkosten als Ertrag ansetzen 

-Aufwendungen der Periode zuordnen, welcher die sachlich zugehörigen Erträge zugerechnet werden

Grundatz der zeitlichen Abgrenzung 

 

-zeitraumbezogene VG's-Veränderung (Mieten...) -> zeitraumbezogen periodisieren

Imparitätsprinzip

Verluste die noch nicht realisiert, aber mit ausreichender Sicherheit bekannt sind -> so früh wie möglich erfolgswirksam erfassen

Auswirkungen der GOB auf die Bilanzierung der Bauauktiengesellschaften nach HGB

Nicht abgenommene Bauten:

werden bilanziert unter Vorräte/unfertige Erzeugnisse i.H.v. Herstell(ungs)kosten = EKT+GKB

GuV->Bestandsveränderung

Abgenommene Bauten:

werden bilanziert unter Ford/Kassenbestand i.H.v. Vertragspreis = EKT+GKB+AGK+W&G

GuV->Umsatzerlöse

Kostenstellenrechnung

Baustellen

Kostenträgerrechnung

Bauauftragsrechnung/Kalkulation

Betriebsergebnisrechnung

Baubetriebsrechnung:

Bauleistungen-Baukosten =Brutto-Bauergebnis

- AGK = Netto-Bauergebnis

+/- sonstige Aufwendungen und Erträge = Betriebsergebnis

Kostenartenrechnung

Personal-/ Materialkosten

Deutsches Recht, Aufteilung (Relevant für Bauwirtschaft)

-Privatrecht->Bürgerliches Recht

-Öffentliches Recht->Verwaltungsrecht->Öffentliches Baurecht

Privatrecht (relevant für Bauwirtschaft)

->regelt Beziehungen zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten

1.Buch: Allgemeiner Teil -> Zustandekommen des Vertrags

5.Buch: Recht der Schuldverhältnisse -> Werkvertrag

Öffentliches Recht

->Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Bürger

-u.a. Baugesetzbuch

für Bau: Verwaltungsrecht - öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht

regelt von Bauvorhaben die:

-öffentlich-rechtliche Zulässigkeit

-ordnungsgemäße Errichtung (im Interesse der Allgemeinheit)

Bauplanungsrecht

->Ordnung des Bodens

->Zulässigkeit bestimmter Arten der Bebauung

in:

-Baunutzungsverordnung (BauNVO)

-Raumordnungsgesetz (ROG)

-Baugesetzbuch (BauGB)

 

Bauordnungsrecht

->regelt die Zulässigkeit im Falle eines konkreten, einzelnen Bauvorhabens 

->Kompetenzen der Baubehörden (Landesbauordnungen LBO)

Privates Baurecht

-gleichwertiges Rechtsverhältnis der am Bau beteiligten

-öffentliche Hand auch gleichwertiger Partner

Werkvertragsrecht nach §§ 631-651 BGB

-Unternehmer schuldet einen Erfolg: Herstellung des Werkes

-Besteller: Entrichtung der vereinbarten Vergütung

3 Grundsätze des Vertragsrechts

1.Abschlussfreiheit

2.Gestaltungsfreiheit

3.Formfreiheit

Abschluss Bauvertrag (§+Ablauf)

§§145 ff. BGB

1.Bauunternehmer wird vom AG aufgefordert angebot abzugeben

2.Durch die Zusendung des Angebotspreises gibt der Bauunternehmer (i.S.d. 145) sein Angebot ab.

3.Auftraggeber nimmt an oder erteilt Auftrag entsprechendes Angebot

VOB/A

''Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen'' DIN 1960

-Geschehensablauf bis zum Abschluss des Bauvertrags

-verpflichtend für öffentliche Auftraggeber und solche, die mit diesen aufgrund ihrer Stellung am Markt vergleichbar sind

VOB/A (§Anwd)

1. <5,278 Mio € -> Basisparagraphen

2. >5,278 Mio € -> Basisparagraphen und a-Paragraphen

3. Wasser-. Energie- und Verkehrsversorgung (=Sektorenaufträge) staatliche und private AG -> Basisparagraphen und b-Paragraphen

VOB/A (Inhalt wichtigster §)

§ 9:

-Nr 1-4: Beschreibung der Leistung

-Nr.11-14: Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

-Nr.15-17: Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

VOB/B

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961

-regelt die rechlichen Beziehungen der Vertragspartner nach Abschluss des Vertrags bis zu dessen Abwicklung

-muss vereinbart werden, sonst : BGB

VOB/B (Inhalt wichtigster §n)

-§1 Nr.3-4: Art und Umfang der Leistung

-§2 Nr.5-7: Vergütung