WLB

Skript

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Lucas Beyerling

Lucas Beyerling

Kartei Details

Karten 195
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 29.07.2013 / 01.08.2013
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GmbH & Co KG

KG bei der der Komplementär eine GmbH ist

Aktiengesellschaft (AG)

jur. Person für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Die Gesellschafter (aktionäre) sind mit Anteilen an dem in Wertpapiere (Aktien) zerlegten Grundkapital beteiligt

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

jur. Person, bei der Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt sind; mind 1 Person

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

mind ein Gesellschafter (Komplementär) haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt. DIe restlichen Gesellschafter sind an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt ohne persönlich zu haften

Genossenschaft (eG)

jur Person -> Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) mittels gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

jur Person, Privatversicherungsgesellschaft bei der der Kunde durch Abschluss des Vertrags Mitglied des Vereins wird

Partnergesellschaft (PartG)

ähnlich OHG; angehörige der freien Berufe schließen sich zusammen

Nach welcher Regelung müssen öffentliche AG bauleisten vergeben?

zwingend nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

VOB/A § 4 Nr.2

Umfangreiche Bauleistungen sollen möglichst in Lose geteilt und nach Losen vergeben werden

VOB/A § 4 Nr.3

Bauleistungen verschiedener Handwerks- oder Gewerbezweige sind in der Regel nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen getrennt zu vergeben (Fachlose). Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen dürfen mehrere Fachlose zusammen vergeben werden. 

Folge von VOB/A § 4 Nr.2 und Nr.3

auch kleine und mittelgroße Unternehmen können dadurch am Wettbewerb teilnehmen

VOB/B § 4 Nr.8 I

Auftragnehmer muss Leistung im eigenen Betrieb ausführen; kann jedoch mit schriftlicher Genehmigung an NU übertragen. Falls sein Betrieb für die Leistung nicht eingerichtet ist braucht er keine Genehmigung

Hauptunternehmer

Vergabe, jur Person, Haftung, NU?

-Vergabe an HU regelfall bei öffentlichen Auftragen

-AG/KG/GmbH

-HU haftet für mangelhafte Leistungen der NU

-Nachunternehmerverträge bei öffentlicher Hand auch nach VOB

Nachunternehmer leistet...?

in sich abgeschlossene Teilleistungen

Generalunternehmer; Vorteile für Bauherr (5)

-1 Ansprechpartner

-Festpreisbasis

-definierte Qualität

-vereinbarter Termin

-gesamte Haftung bei GU (falls mit Ausführungsplanung von GU -> GU haftet für Planungsfehler 5 Jahre

Ausschreibung für GU

-funktionale Baubeschreibung in Festform oder mit Raumbüchern

Generalübernehmer

-im Gegensatz zum GU gibt der GÜ sämtliche Bauleistungen an NU ab

-haftet in vollem Umfang gegenüber Auftraggeber

Totalunternehmer / Totalübernehmer

GU / GÜ der auch Planungsleistungen insbesondere Entwurfs- und Genehmigungsplanungen übernimmt

Baubetreuer / Projektsteuerer

Aufgaben, Art des Vertrags?

-Verwaltung der Geldmittel

-vorbereitende Arbeiten zum Vertragsschluss

-Schwerpunkt: Wirtschaftlichkeit > Dienstvertrag; Technik -> Werkvertrag

Gründe für die Bildung von Argen (für AN/AG) (4+2)

AN:

betriebswirtschaftl:

-fehlende Kapazität zur Erfüllung von Großaufträgen

-Risikoverteilung

geschäftspolitische:

-Firmenimage 

-Markteintritt (Netzwerke)

AG:

-Preisreduzierung 

-Gegengeschäfte

Status der Arge im Angebotsstadium

-Bietergemeinschaft, wird mit Erteilung des Auftrags zur Arge 

Rechtsform der Arge 

Haftung

BGB-Gesellschaft (§§705ff.) - GbR, BGH-Entscheid: Arge ist jur. Person und damit im Gegensatz zur GbR verklagbar und kann selbst klagen; Arge haftet dem AG gegenüber gesamtschuldnerisch

Arge, Mustervertrag

Sie ... verpflichten sich im Verhältnis ihrer Beteiligung ihre volle unternehmerische Leistung zur Erreichung des gesellschaftlichen Zweckes einzusetzen und sich hierbei gegenseitig zu unterstützen

Sicht der öffentlichen Hand auf Bietergemeinschaften

entsprechen Einzelbietern, wenn sie die Arbeit im Betrieb eines Mitglieds ausführen

Pflichten/Rechte der Mitglieder einer Arge 

Je nach Anteil an Gesellschaft:

-Mittel stellen

-Anteil am Gewinn/Verlust

-Haftung , Gewährleistung

-Stimmenverteilung in der Aufsichtsstelle (Gesellschafterversammlung

Organe der Arge + Aufgaben

-Aufsichtsstelle (Gesellschafterversammlung)

-Bauleitung

-technische Geschäftsführung - vertritt Arge gegenüber AG, Überwachung der Bauarbeiten

-kaufmännische Geschäftsführung - Buchführung, Steuerangelegenheiten

Einzahlung

Betrieb ist Zahlungsempfänger

Auszahlung 

barer oder bargeldloser Vorgang bei dem der Betrieb der Zahlungsleistende ist

Ausgaben

Auszahlungen und Schuldenzugänge

Einnahmen

Einzahlungen und Forderungszugänge

Aufwand (3)

gesamter Werteverbrauch im Betrieb

-außerordentlicher (Forderungsausfall)

-ordentlicher (löhne)

-betriebsfremder (Spenden)

Ertrag (3)

gesamter Wertezuwachs einer Periode

-ordentlicher (f. Bauleistungen)

-außerordentlicher (Verkaufserlöse über Buchwert)

-betriebsfremder (Kursgewinne)

Kosten

Werteverbrauch der im Rahmen des betrieblichen Leistungsprozesses anfällt

Leistung

Wertezuwachs der im Rahmen des betrieblichen Leistungsprozesses erzeugt wird, also das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit

Aufgaben und Ziele des ReWe's 

für Betriebsleitung:

-Überwachung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und des Erfolgs der betrieblichen Produktionsprozesse

-Planungszwecke

für Gesellschafter, Gläubiger, Finanzamt, Öffentlichkeit:

-Einblick in die Vermögens und Ertragslage des Unternehmens

Aufgabe des externen ReWe's

(Unternehmungsrechnung)

Überblick über die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln und Jahreserfolg feststellen

Ergebnisse des externen ReWe's

1. Bilanz (Stichtagsrechnung) Kapital - Vermögen

2. Gewinn und Verlustrechnung GUV (Zeitraumrechnung) Ertrag - Aufwand 

Funktionen der Bilanz (3)

-Dokumentationsfunktion - vorhandenes Vermögen des Unternehmens

-Gewinnermittlungsfunktion - Vergleich EK zu Beginn und am Ende ---EInlagen+Entnahmen--->> Gewinn/Verlust

-Informationsfunktion

1.selbst - internes Steuerungsinstrument

2.für Dritte - Gläubiger, Staat...

Bilanz: Elemente der Aktivseite

-Anlagevermögen

-Umlaufvermögen

-Aktiver RAP

Bilanz: Elemente der Passivseite

-Eigenkapital

-Verbindlichkeiten

-Rückstellungen

-Passiver RAP