Werkvertrag und Normen
nach Unterricht von O. Lehmann
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Cartes-fiches | 94 |
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Utilisateurs | 15 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 27.04.2015 / 22.06.2021 |
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was bedeudet das Nachbesserungsrecht (art. 368 abs. 2)?
Besteller kann Nachbesserung verlangen, aber nicht dazu verpflichten. Besteller darf durch Nachbesserung nicht schlechter gestellt werden. Unternehmer trägt Kosten der Nachbesserung, ausgenommen Sowieso Kosten.
Voraussetzung der <nachbesserung: Möglichkeit zur Nachbesserung, nicht übermässige Nachbesserungskosten
Der Besteller kann vom Unternehmer nicht verlangen ein neues Werk herzustellen, Unternehmer kann aber so entscheiden
Welche Mängelrechte hat der Bauherr nach SIA?
Der Bauherr hat in erster Linie nur das Recht auf Nachbesserung, Dabei setzt er dem unternehmer eine angemessene frist zur Nachbesserung
Welche weiteren Mängelrechte kann der Bauherr ausüben wenn die Nachfrist für die Nachbesserung ungenutzt bleibt? (SIA)
er kann;
-weiterhin auf Nachbesserung bestehen
-Minderwert in Abzug bringen
-Vom Vertrag zurücktreten (Wandlung)
Bauherr hat Recht auf Ersatz des Folgeschadens
was könnten Verschulden des Bauherrn sein sodass sich der Unternehmer von der Haftung befreien kann?
-Weisung des Bestellers über Ausführung
-Mangelhafter Werkstoff oder bauuntergrund
-vorgeschriebener Werkstoff
-vorgeschriebener Sub.
-Mangelhafte Arbeit des Vorunternehmers
Aber nur wenn er Anzeige- und Abmahnungspflicht berücksichtig hat (Art. 25 SIA 118)
Was sind offene Mängel und was sind geheime Mängel?
Offene Mängel = offensichtliche Mängel, ersten Blick ohne Prüfung erkennbar oder bei ordnungsgemässer Prüfung erkennbar sind.
Geheime Mängel = nicht offensichtlich oder bei ordnungsgemässer Prüfung, kommen erst später zum Vorschein
geheime Mängel sind unverzüglich zu melden beim Erkennen, ansonsten Mangelrechte verwirken
Welche Artikel in der SIA Norm handeln von der Rügefrist? erkläre mir diese!
Art 172 bis Art. 179
Art. 172 Rügefrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Abnahme des Werkes
Art. 173 innerhalb der rügefrist kann der Bauherr mängel jederzeit rügen, auch für mängel die unverzüglich behoben werden müssen (aber dann trägt der Bauherr den Folgeschaden)
Art. 174 Unternehmer haftet für Mängel aller Art. Ausser auf Werkteile, welche abgenommen wurden und auf Mängelbehebung verzichtet worden ist
Art. 175 Besichtigungsrecht des Unternehmers des Werkes nach Voranmeldung innerhalb 2 Jahren
Art. 176 Neubeginn des Fristenlaufes (2 Jahre) für instandgesetzte Mängel während der Rügefrist. Unwesentliche Mängel unterbrechen den Fristlauf nicht
Art. 177 auf Verlangen einer Partei findet vor Ablauf der Rügefrist eine Prüfung statt, protokoliert, zur Beweissicherung
Art. 178 Durch Ablauf der Rügefrist erlischt das recht des Bauherrn vorher entdeckte Mängel rügen zu können. Bereits gerügte Mängel bleiben bestehen. Mängel, die vor Ablauf der Rügefrist offensichtlich waren, gelten als unwiderruflich vor deren Ablauf entdeckt und können nach dieser Frist nicht mehr gerügt werden
Art. 179 Verdeckte Mängel sind Mängel, die erst nach Ablauf der Rügefrist endeckt werden. Bauherr muss sie sofort rügen, setzt dem Unternehmer nachfrist zur Verbesserung
Welche Artikel ind der SIA Norm regeln die rechtslage nach Ablauf der Rügefrist?
Art. 178 Durch Ablauf der Rügefrist erlischt das recht des Bauherrn vorher entdeckte Mängel rügen zu können. Bereits gerügte Mängel bleiben bestehen. Mängel, die vor Ablauf der Rügefrist offensichtlich waren, gelten als unwiderruflich vor deren Ablauf entdeckt und können nach dieser Frist nicht mehr gerügt werden
Art. 179 Verdeckte Mängel sind Mängel, die erst nach Ablauf der Rügefrist endeckt werden. Bauherr muss sie sofort rügen, setzt dem Unternehmer nachfrist zur Verbesserung
Wie sieht die SIA Norm die Verjährung? welchen Artikel?
Art. 180 Die Mängelrechte verwirken nach Abnahme innerhalb von 5 Jahren. Bei absichtlich verschwiegenen Mängel innerhalb von 10 Jahren
Wie regelt das OR die Verjährung?
Grundsatz der zweijährigen Verjährungsfrist, analog den Ansprüchen des Käufers
Art. 371 Abs. 2 bei unbeweglichen Bauwerken gilt 5 jährige Verjährungsfrist, Absichtlich verschwiegene Mängel = 10 Jahre
Beginn der Verjährung ist die Abnahme des Werkes
wie regelt die SIA Norm die Sicherheitsleistungen nach der Abnahme?
At. 181 vor Auszahlung des Rückbehaltes eine SOlidarbürgschaft einer Namhaften Bank oder Versicherung
-10 % Totalsumme bis 300'000.-
-5 % Totalsumme ab 300'000.-, mindestens jedoch 30'000.- höchstens 2'000'000.-
Dauer der Bürgschaft auf die Dauer der Rügefrist
Art. 182 Ausnahmsweise kann auch eine Bargarantie mit angemessener Verzinsung erfolgen. Unternehmer kann Sicherstellung des Geldes verlangen
Wie kann es zu einer rechtskräftigen vorzeitige Beendigung kommen?
SIA Art. 184, Allgemeines Rücktrittsrecht des Bauherrn, der Bauherr kann gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers, so lange das Werk noch nicht vollendet ist, jederzeit vom Vertrag zurücktreten
OR Art. 377 dito Rücktritt SIA Art. 184
Art. 185 WV erlischt wenn durch beim Bauherrn eingetretener Zufall die Vollendung unmöglich wird ( bsp. Enteignung, Bauverbot). Unternehmer hat Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen und Schadensersatz(fals Bauherr schuld)
Art. 186 Unfähigkeit des Unternehmer (Tod, Invalidität) und kann der Werkvertrag durch Rechtsnachfolger nicht weitergeführt werden, kann der Vertrag durch Rücktritt des Bauherr beendet werden. Bauherr vergütet die erbrachte Leistung, solange führ ihn brauchbar
Art.187 Zufälliger Untergang des Werkes, erlischt der WV, wenn Ausführung unmöglich wird. Bleibt sie möglich, kann jeder Vertragspartner den Vertrag auflösen falls es für ihn unzumutbar wäre. ( Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophe)
Art. 188 Bauherr verursacht Untergang des Werkes. Vor Abnahme das Werk untergeht, dann erlischt der WV, wenn Ausführung unmöglich bleibt. Vergütung der derbrachten Leistung und Schadensersatz fals Bauherr schuld
was bedeutet volle Schadloshaltung?
volle Schadloshaltung = vereinbarte Vergütung minus Minderaufwand durch Rücktritt
Wie regelt die SIA Norm den Zahlungsverzug? Artikel?
SIA Art. 190 Zahlungsfrist ohne anderslautende Vereinbarung = 30 Tage
Nach Ablauf kein Anspruch mehr auf Skonto. zeitgleich kann der Unternehmer den Bauherr in Verzug setzten. Von diesem Zeitpunkt an schuldet der Bauherr dem Unternehmer Verzugszinsen
Nachfrist zur Zahlung ansetzten, läuft diese wiederum ungenutzt ab, kann Unternehmer sofort Vertrag auflösen.
Wie ist der Zahlungsverzug im OR geregelt?
Ohne anderslautende Vereinbarung ist die Zahlung nach Ablieferung des Werkes fällig, also sofort. zug um zug Geschääft