Völkerrecht
- Grundlagen und historische Entwicklung des Völkerrechts - Quellen des Völkerrechts - Völkerrechtssubjekte (Staat, andere Völkerrechtssubjekte, Völkerrechtssubjektivität, Anerkennung) - Souveränität - Friedenssicherung, Selbstverteidigung, Interv.verbot
- Grundlagen und historische Entwicklung des Völkerrechts - Quellen des Völkerrechts - Völkerrechtssubjekte (Staat, andere Völkerrechtssubjekte, Völkerrechtssubjektivität, Anerkennung) - Souveränität - Friedenssicherung, Selbstverteidigung, Interv.verbot
Kartei Details
Karten | 431 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 09.01.2016 / 24.04.2021 |
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Welche Rechtsschutzmöglichkeiten stehen bei völkerrechtswidrigen Entführungen offen?
Bei Souveränitätsverletzungen ist es umstritten, ob der Enführte selbst subjektive Ansprüche aus nationalem oder internaitonalem Recht ableiten kann. Nach traditioneller Ansicht steht die Klagebefugnis (Aktivlegitimation) nur dem betreffenden Staat zu.
Bei Menschenrechtsverletzungen kommen dem Betroffenen die üblichen Beschwerdemöglichkeiten zu.
Im Rahmen eines Auslieferungsabkommens kann der Betroffene nach herkömmlicher Ansicht nicht selbst rügen. Allerdings wird befürwortet, dass diese völkerrechtswidrige Handlung zu einem Hafthinterrungsgrund oder zu Prozesshindernissen führt. Ein gewohnheitsrechtliches Strafverfolgungshindernis besteht auch dann, wenn der betroffene Staat protestiert hat oder schwere Menschenrechtsverletzungen gegen den Betroffenen begangen wurden.
Wie ist der Anwendungsbereich völkerrechtlicher Verträge zu qualifizieren?
Zunächst ist zu entscheiden, ob die Verträge (vor allem menschenrechtliche Bindungen) nur im staatlichen Territorium oder auch für extraterritoriales Staatshandeln von Militär oder Polizei gelten. Der UNO-Pakt II gilt, nach seinem Art. 2 Abs. 1, sowohl im Staatsgebiet, als auch für Personen, die aus anderen Gründen unter der Herrschaftsgewalt des Pakt Staats stehen. Auch die EMRK ist ausserhalb des Staatsgebiets einer Konventionspartei Anwendbar, wenn dieser Staat dort Hoheitsgewalt über ein Gebiet oder eine Person ausübt.
Was ist unter der völkerrechtlichen Immunität zu verstehen?
Die völkerrechtliche Immunität bewirkt in erster Linie, dass ein Staat und dessen Amtsträger nicht vor den Gerichten oder Justizbehörden eines anderen Staats verklagt werden dürfen. Es geht um den Schutz der staatlichen Souveränität bzw. der souveränen Gleichheit.
Welche Amtsräger sind von der völkerrechtlichen Immunität geschützt?
Das Staatsoberhaupt, die Regierungschefs und sonstige Regierungsmitglieder geniessen zum einen funktionale Immunität zur Sicherung ihrer Aufgaben für den Staat (ratione materiae). Zum anderen geniessen sie Immunität auch für Privathandeln (ratione personae), welche ein Verfahrenshindernis darstellt. Die funktionale Immunität wirkt über den Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit hinaus, wogegen die Immuität für Privathandeln nicht nachwirkt und die betreffenden Amtsträger nach Beendigung ihrer Amtszeit für frühere Privathandlungen belangt werden können. Für alle übrigen Amtsträger gilt nur eine Immunität ratio materiea, weshalb diese schon während ihrer Amtszeit für private Handlungen gerichtlich belangt werden können.
Wie ist die Immunität von Staaten (Immunität des fremden Staats) geregelt?
Die staatliche Immunität ist im wesentlichen völkergewohnheitsrechtlich geregelt und ist in nationalen Gerichtsprozessen gegen den Staat selbst von Relevanz. Bei der Immuniät handelt es sich um eine Eintretensfrage, wobei der Staat selbst entscheidet, ob er auf seine Immunität verzichtet und Gerichtsverfahren gegen ihn erlaubt.
Was ist unter der relativen Immunität zu verstehen?
Relative Immuniät bedeutet, dass diese nur für acta iure imperii, nicht aber für acta iure gestionis gilt. Die Qualifikation der Aktiviät richtet sich dabei nach der lex fori. Die ralative Immunität ist ein völkergewohnheitsrechtlicher Grundsatz.
Wie lassen sich acta iure imperii und acta iure gestionis von einander abgrenzen?
Bei acta iure imperii handelt es sich um Hoheitsakte, d.h. um Akte, welche die öffetnliche Gewalt betreffen. Dagegen sind acta iure gestionis Akte, die nicht nur ein Staat, sondern auch eine Privatperson vornehmen kann. Nach der UN-Immunitätskonvention kann die Abgrenzung durch "Natur" und "Zweck" des Aktes erfolgen. Nach schweizerischer Gerichtspraxis liegt ein acta iure imperii vor, wenn die Handlung im Zusammenhang mit der Hoheitsausübung steht und somit (grob) dem öffentlichen Recht zuzuordenen ist.
Wie ist die Immunität von Staatsoberhäuptern geregelt?
Bei gerichtsprozessen gegen Staatsoberhäupter unterscheidet man die Immunität während und nach der Amtszeit:
a) während der Amtszeit: Während seiner Amtszeit geniesst das Staatsoberhaupt absolute Immunität für Amtshandlungen (ratione materiae) und private Handlungen (ratione personae). In neuester Zeit wird die Immunität für privates Handeln zunehmend kritisiert.
b) nach der Amtszeit: Nach Ende der Amtszeit geniesst das Staatsoberhaupt nur noch Immunität für frühere Amtshandlungen (ratione materiae).
Wie ist die Immunität von Regierungsmitgliedern geregelt?
Während der Amtszeit besteht nach h.M. eine umfassende Immunität für Amtshandlungen und Privathandlungen. Nach Beendigung der Amtszeit geniesst die Person nur noch Immunität für (frühere) Amtshandlungen (Art. 39 Abs. 2 Satz 2 WÜD).
Wie ist die Immunität von internationalen Organisationen und deren Organen geregelt?
Internationale Organisationen geniessen absolute Immunität vor nationalen Gerichten. Absolut heisst, dass die Unterscheidung zwischen acta iure imperii und iure gestionis hier nicht gilt, da Organisationen nur die Rechtsakte vornehmen dürfen, die ihnen nach dem Gründungsstatut zugewiesen werden.
Wie ist die Einschränkung der Immunität bei Völkerrechtsverbrechen geregelt?
Ein Völkerrechtsverbrechen ist die Tat einer natürlichen Person, die unmittelbar Kraft Völkerrecht stafbar ist. Grundsätzlich soll es hier keine Straflosigkeit (impunity) mehr geben. Die Praxis der staatlichen Gerichte geht zur Einschränkung der Immunität von (ehemaligen) Amtsträgern, nicht aber zur Einschränkung der Immunität des Staates selbst.
Wie ist die Einschränkung bzw. der Ausschluss der Immunität von ehemaligen Staatsoberhäuptern völkergewohnheitsrechtliche geregelt?
Bei Strafverfahren gegen ehemalige Staatsoberhäupter sollen nach einer Mindermeinung bereits kraft Völkergewohnheitsrechts die Immunität nach der Begehung bzw. Anordnung von Völkerrechtsverbrechen ausgeschlossen werden. Die Argumente dafür sind, dass zum einen Verbrechen von vornherein keine Amtshandlungen sind und zum anderen ein überwiegendes Interesse an der Strafverfolgung besteht. Nach herrschender Ansicht, wird der Immunitätsausschluss des ehemaligen hohen Amtsträgers kraft Völkergewohnheitsrechts mangels Staatenpraxis verneint.
Wie ist die Einschränkung bzw. der Ausschluss der Immunität amtierender Staatsoberhäupter völkergewohnheitsrechtlich geregelt?
Der IGH befand, dass es noch keine völkergewohnheitsrechtliche Ausnahme von der Immunität eines amtierenden Regierungsmitglieds bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit gibt, da es an einer ausreichenden Staatenpraxis mangelt.
Wie ist die Immunität im Verhältnis zur Rechtsweggarantie zu beurteilen?
Die Gewährung von Immunität vor einem staatlichem Gericht fürht zur Einschränkung des Rechts auf Zugang zum Gericht (Art. 29a BV, Art. 6 EMRK, Art. 14 UNO-Pakt II). Dies ist zulässig, solange die Zugansverweigerung verhältnismässig ist und das Grundrecht nicht im Kern ausgehölt wird. Bei Klagen gegen internationale Organisationen muss normalerweise ein alternativer Rechtsbehelf zur Verfügung gesetellt werden.
Worin besteht die Ratio der Immunität der diplomatischen Vertretung oder des Diplomaten?
Der Grund der Immunität der diplomatischen Vertretung oder des Diplomaten besteht im Schutz der Repräsentanz des Entsendestaats, sowie im Schutz der internationalen Beziehungen (Abs. 4 Präambel WÜD).
Wie ist die Immunität für Diplomaten oder der diplomatischen Vertretung während der Amtszeit geregelt?
Während der Amtszeit gilt die Immunität für alle dienstlichen Tätigkeiten bzw. Amtshandlungen (ratio materiae) und für Privathandeln (ratio personae). Für letzteres gilt allerdings eine sachliche Beschränkung dahingehend, dass zum Teil Zivil- und Verwaltungsklagen gegen einen Diplomaten schon während seiner Amtszeit erlaubt sind (Art. 31 Abs. 1 WÜD).
Wie ist die Immunität für Diplomaten oder der diplomatischen Vertretung nach der Amtszeit geregelt?
Die Immunität für (frühere) Amtshandlugen (ratio materiae) sind zeitlich unbegrenzt, d.h. sie wirkt über die Beendigung der Amtszeit hinaus und nach Verlassen des Empfangsstaates (Art. 39 Abs. 2 Satz 2 WÜD).
Die persönliche Immunität (ratio personae) ist zeitlich begrenzt, d.h. sie erlischt mit Beendigung der Amtzeit und mit der Ausreise aus dem Empfangsstaat (Art. 39 Abs. 2 Satz 1 WÜD). Ab diesem Zeitpunkt sind Zivil- und Strafverfahren auch in Bezug auf frühere Privathandlunge während der Amtszeit möglich.
Wodurch wird der Begriff der internationalen Organisation definiert?
Eine internationale Organisation definiert sich durch folgende drei Begriffsmerkmale:
- auf Dauer angelegte Vereinigung von Staaten oder anderen Einheiten
- basierend auf völkerrechtlichen Gründungsvertrag
- mit selbstständiger Wahrnehmung eigener Aufgaben betraut, hat dafür mind. ein Organ und besitzt Völkerrechtssubjektivität (wird vermutet)
Wie ist das Verhältnis zwischen den Begriffen international und supranational?
Der Begriff "Supranational" ist eine Steigerung von "international". Internationalität und Supranationalität sind Idealtypen, zwischen denen sich die konkret existierende Organisation befindet.
Wie definiert sich eine supranationale Organisation?
Die Elemente der "Supranationaliät" sind (alternativ, mehrheitlich):
- Organe (Zusammensetzung aus, von ihrer Regierung unabhängigen, Personen)
- verbindliche Beschlussfassung auf Grundlage des Mehrheitsprinzips
- Durchgriff der Rechtsakte (ohne Umsetzungs- oder Annahmeakt)
- hohe Normzahl mit unmittelbarer Anwendbarkeit (durch nationale Gerichte)
- gewisse Kompetenzfülle und -intensität (umfassender Wirkungsbereich)
- finanzielle Unabhängigkeit
- obligatorische Gerichtsbarkeit (durch Gründungsvertrag, auf nationaler Ebene)
Wie ist der Begriff Staatenbund definiert?
Ein Staatenbund (Konföderation) ist, im Gegensatz zum Bundesstaat, kein Völkerrechtssubjekt und basiert auf einer völkerrechtlichen Grundlage (i.d.R. Völkerrechtsvertrag). Die Mitglieder sind, im Gegensatz zum Bundesstaat, souveräne Staaten (Völkerrechtssubjekte).
Was sind NGO's?
NGO's (Non-Governmental Organisations, Nichtregierungsorganisationen) sind nicht-staatliche Vereinigungen, welche grenzüberschreitend agieren und grenzüberschreitende Anliegen vertreten. Sie unterliegen dem nationalen Recht ihres Gründungsstaates und können in verschiedenen Rechtsformen konstruiert werden. Ihre (partielle) Völkerrechtssubjektivität ist jedoch umstritten.
Wodurch wird der Begriff der internationalen Organisation definiert?
Eine internationale Organisation definiert sich durch fogende drei Begriffsmerkmale:
- aus Dauer angelegte Vereinigung von Staaten oder anderen Einheiten
- basierend auf völkerrechtlichen Gründungsverträgen
- mit selbständiger Wahrnehmung eigener Aufgaben betraut, hat dafür mind. ein Organ und besitz Völkerrechtssubjketivität (wird vermutet)
Wie ist das Verhältnis zw. den Begriffen international und supranational?
"Supranational" ist eine Steigerung von "interantional". Internationalität und Supranationalität sind Idealtypen, zwsichen denen sich die konkret existierende Organisation befindet.
Wie definiert sich eine supranationale Organisation?
Die Elemente der "Supranationalität" sind (alternativ, mehrheitlich):
- Organe (zusammengesetzt aus von ihrer jeweiligen Regierung unabhänigen Personen)
- verbindliche Beschlussfassung auf Grundlage des Mehrheitsprinzips
- Durchgriff der Rechtsakte (ohne Umsetzung- oder Annahmeakte)
- hohe Normenzahl mit unmittelbarer Anwendbarkeit (durch nat. Gerichte)
- gewisse Kompetenzfülle und -intensität (umfassender Wirkungsbereich)
- finanzielle Unabhängigkeit
- obligatorische Gerichtsbarkeit
Wie ist der Begriff Staatenbund definiert?
Ein Staatenbund (Konföderation) ist kein Völkerrechtssubjekt und basiert auf einer völkerrechtlichen Grundlage. Er wird als Gegensatz zum Bundesstaat, welcher auf eienr staatsrechtlichen Grundlage beruht, aufgefasst.
Was ist unter dem Begriff "Völkerrechtssubjektivität" zu verstehen?
Unter dem Begriff Völkerrechtssubjketivität (auch: Völkerrechtspersönlichkeit, Völkerrechtsfähigkeit) ist die Fähigkeit Recht und Pflichten im Völkerrecht zu verstehen. Völkerrechtssubjkete sind somit befähigt, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (Völkerrechtsfähigkeit). Interantionalen Organisationen kommt diese jedoch nicht automatisch zu.
Was ist unter dem Begriff "völkerrechtliche Handlungsfähigkeit" zu verstehen?
Völkerrechtliche Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, auf völkerrechtlicher Ebene Wirksame Handlungen vorzunehmen. Solche können nur von einem Völkerrechtssubjekt vorgenommen werden. Zur Handlungsfähigkeit gehört auch die Fähigkeit einen Völkerrechtsanspruch geltend zu machen oder eine internationale Klage zu erheben.
Auf welche Arten lässt sich die Völkerrechtssubjektivität einer internationalen Organisation feststellen?
Die Feststellung der Völkerrechtssubjketivität internationaler Organistiationen lässt sich entweder im Gründungsvertrag oder durch Völkergewohnheitsrecht (Lehre von der objektiven Völkerrechtspersönlichkeit) festlegen.
Was besagt die Lehre der objektiven Völkerrechtssubjektivität?
Nach dieser Ansicht existiert bereits eine völkergewohnheitsrechtliche Norm nach welcher internationale Organisationen Völkerrechtssubjekte sind, unabhängig von einem Gründungsvertrag.
Worin besteht eine vermittelnde Lösung zur Feststellung der Völkerrechtssubjketivität von internationalen Orgaisationen?
Nach der vermittelnden Ansicht besteht kraft Gewohnheitsrecht eine Vermutung, dass internationale Organisationen Völkerrechtssubjekte sind. Diese Vermutung kann widerlegt werden, wenn eine gegenteilige Ansicht der Gründer erkennbar wird und die Entinität nicht effektiv handlungsfähig und autonom von den Gründern ist.
Wie wird festgelegt, gegenüber wem die Völkerrechtssubjketivität internationaler Organisationen Geltug beansprucht?
Die Antwort darauf, wer eine interantionale Organisation als Völkerrechtssubjekt behandeln muss, hängt davon ab, was dies bezüglich als Quelle der Völkerrechtspersönlichkeit angesehen wird. Wird angenommen, dass sich diese lediglich explizit oder implizit aus dem Gründungsvertrag ergibt, gilt die Völkerrechtspersönlichkeit (zunächst) nur gegenüber allen Mitgliedstaaten der internationalen Organisation (mit deren Anerkennung). Geht man dagegen davon aus, dass die Völkerrechtspersönlichkeit bereits aus einer völkergewohnheitsrechtlichen Norm folgt, gilt dies auch gegenüber Nichtmitgliedern. Nach letzterer Ansicht gilt die Völkerrechtssubjektivität somit gegenüber allen anderen Staaten (z.B. bei UN und EU).
Wie können internationale Organisationen im Verhältnis zu ihren Mitgliedstaaten aus einer realistischen Sichtweise betrachtet werden?
Nach einer (eher) realistischen Sichtweise sind internaitonale Organisationen der verlängerte Arm (alter Ego) der Mitglieder, welche die Herrschaft über die Verträge ausüben. Sie können die Eigenständigkeit der internationalen Organisation wieder einschränken oder ganz aufheben (Austritts- und Auflösungsrecht der Mitgliedstaaten). Nach h.M. sind die Mitglieder frei im Bezug auf das "ob" und das "wie" einer Auflösung (vgl. Art. 54 lit. b WVK).
Wie können internationale Organisationen im Verhältnis zu ihren Mitgliedstaaten aus einer idealistischen Sichtweise betrachtet werden?
Nach einer (eher) idealistischen (konstitutionalistischen) Ansicht sind die internationalen Organisationen bis zu einem gewissen Grad autonom von ihren Schöpfern (Mitgliedstaaten). So müssen sich die Mitgliedstaaten einigen, um Befugnisse der internationalen Organisation zu ändern und müssen dafür grundsätzlich auch bestimmte Verfahren einhalten. Zudem kann die Aufhebung internationaler Organisationen de facto ausgeschlossen oder erheblich erschwert werden.
Wie erfolgt die Finanzierung internationaler Organisationen?
Normalerweise finanzieren sich internationale Organisationen durch die Mitgliedsbeiträge der Mitgliedstaaten, gestaffelt nach deren Finanzkraft. Die EU z.B. finanziert sich vollständig durch "Eigenmittel" (Zölle und Abschöpfungen, vgl. Art. 311 AEUV).
Woraus ergeben sich die Aufgaben und Kompetenzen internationaler Organisationen?
Die Aufgaben inernationaler Organisationen ergeben sich aus dem Gründungsvertrag. Daraus folgt, dass sich die Rechte und Zuständigkeiten (Kompetenzen) nur nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung nach Massgabe des Gründungsvertrags ergeben.
Ab und an kann es zu Kompetenzüberlappungen einzelner internationaler Organisationen kommen. Wie wird dieses Problem gelöst?
Zu dem Problem der Kompetenzkonflikte gibt es praktisch keine expliziten Konfliktlösungsregeln in den Gründungsstatuten (Ausnahme: Art. 52 Abs. 2 und 3 UN-Charta). Als Ansätze für die Lösung von Kompetenzkonflikten werden ein globales Subsidiaritätsprinzip oder ein Rücksichtsnahmegebot diskutiert.
Was hat es mit dr fehlenden Kompetenz-Kompetenz (Kompetenzhoheit) internationaler Organisationen auf sich?
Die fehlende Kompetenz-Kompetenz hängt mit der begrenzten Einzelermächtigung internationaler Organisationen zusammen. Dies sind nicht befugt sich selbst neue Befugnisse zu geben.
Was besagt die "implied powers" Lehre?
Diese soll die sachliche Beschränktheit der Aufgaben internationaler Organisationen abmildern indem faktisch neue Befugnisse (Kompetenzen) mittels einer dynamischen Auslegung der Gründungsverträge gewonnen werden. Nach dieser Lehre hat eine internationale Organisation implizite (ungeschriebene) Befugnisse, welche sie benötigt, um die ihr ausdrücklich zuerkannten (vertraglich festgelegten) Aufgaben zu erfüllen (enger Sachlicher zusammenhang).
Was ist unter dem Begriff "Allzuständigkeit" zu verstehen?
Nach der Theorie der staatlichen Allzutändigkeit darf ein Staat im Gegensatz zu internationalen Organisationen alle Aufgaben (auf nationaler Ebene) an sich ziehen (derogatorische Kompetenzen). Ihm steht somit eine Kompetenz-Kompetenz kraft seiner Staatensouveränität zu. In der Schweiz bedarf die Begründung neuer (ursprünglicher) Bundeskompetenzen einer Verfassungsänderung (Volksinitiative oder obligatorisches Referendum).