Völkerrecht
- Grundlagen und historische Entwicklung des Völkerrechts - Quellen des Völkerrechts - Völkerrechtssubjekte (Staat, andere Völkerrechtssubjekte, Völkerrechtssubjektivität, Anerkennung) - Souveränität - Friedenssicherung, Selbstverteidigung, Interv.verbot
- Grundlagen und historische Entwicklung des Völkerrechts - Quellen des Völkerrechts - Völkerrechtssubjekte (Staat, andere Völkerrechtssubjekte, Völkerrechtssubjektivität, Anerkennung) - Souveränität - Friedenssicherung, Selbstverteidigung, Interv.verbot
Set of flashcards Details
Flashcards | 431 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 09.01.2016 / 24.04.2021 |
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Wie ist der Begriff des "moving boundaries/frontiers" von der Nachfolge in Verträge abzugrenzen?
Die sog. "moving boundaries/frontiers" (bewegte Grenzen) ist eine Situation der Staatenidentität, was sie von der Nachfolge in Verträge, als Form der Sukzession, abgrenzt.
Wo im Völkerrecht sind die Nachfolge in Staatsvermögen und in Staatsschulden geregelt und wie ist deren Geltungsbereich?
Die Nachfolge in Staatsvermögen und in Staatsschulden sind nicht vertraglich normiert. Die Konvention über die Staatennachfolge in Staatsvermögen, -archivenund -schulden ist nicht in Kraft. Für diese Form der Nachfolge gilt u.a. das Tabula-rasa-Prinzip (vgl. WVK). Es sind keine Völkergewohnheitsrechtsgrundsätze in diesem Gebiet anerkannt, weshalb alle Rechtsfragen individuell vertraglich geregelt werden. Ansonsten wird ein Schuldenübergang in einem angemessenen Verhältnis (burden and benefits Grundsatz) befürwortet.
Woraus setzt sich das Völkergewohnheitsrecht zusammen?
Das Völkergewohnheitsrecht, als echte Völkerrechtsquelle, setzt sich aus zwei Elementen zusammen. Diese sind:
- Übung (Art. 38 Abs. 1 lit. b IGH-Statut)
- Rechtsüberzeugung
Wie entsteht internationales Gewohnheitsrecht?
Internationales Gewohnheitsrecht entsteht durch eine allgemeine, einheitliche, dauernde Übung der Völkerrechtssubjekte bei gleichzeitiger Rechtsüberzeugung.
Worin besteht die Übung der Völkerrechtssubjekte bei entstehung von Völkergewohnheitsrecht?
Die Übung der Völkerrechtssubjekte als objektives Element (auch Staatenpraxis) besteht konkret in den Akten der Staatsorgane, die für die Aussenbeziehungen zuständig sind und damit den Staat repräsentieren. Die Voraussetzungen der Übung sind konkret:
a) allgemeine Übung: erfordert lediglich die Beteiligung einer repräsentativen Zahl der Völkerrechtssubjekte
b) einheitliche Übung: es reicht, dass im Allgemeinen keine abweichenden Akte vorgenommen werden und normabweichendes Verhalten grundsätzlich als Völkerrechtsbruch sanktioniert wird
c) dauernde Übung: wichtig ist vor allem das Verhältnis zwischen Zeitspanne und Häufigkeit der Verhaltensweise; ein einziger Vorgang lässt noch kein Völkergewohnheitsrecht entstehen
Worin besteht die Rechtsüberzeugung bei der Entstehung von Völkergewohnheitsrecht?
Die Rechtsüberzeugung (opinio iuris) als subjektives Element des Völkergewohnheitsrecht ist die Überzeugung zu einem Verhalten verpflichtet zu sein. Es handelt sich um eine innere Tatsache, welche sich nur aus Äusserungen und Verhaltensweisen der vertretungsbefugten Organe der Völkerrechtssubjekte erschliessen lässt.
Welchen Stellenwert nehmen nicht rechtsverbindliche Resolutionen internationaler Organisationen bei der entstehung einer Rechtsüberzeugung ein?
Auch nicht rechtverbindliche Resolutionen internationaler Organisationen können als Nachweis einer entsprechenden Rechtsüberzeugung der Mitgliedstaaten dienen, wenn nach den Umständen eine Resolution angenommen werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Resolution kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt: Sie muss
- Sollensvorschriften enthalten
- mit einer überwiegenden Mehrheit oder einstimmig angenommen werden
- der betreffende oder ein ähnlicher Inhalt wiederholt Gegenstand von Beschlüssen der betreffenden internationalen Organisation sein
In welcher Reihenfolge müssen Übung und Rechtsüberzeugung bei der Erzeugung von Völkergewohnheitsrecht entstehen?
Die Reihenfolge der Herausbildung von Übung und Rechtsüberzeugung ist irrelevant. Das Völkergewohnheitsrecht entstand aus einer über einen längeren Zeitraum andauerenden Praxis der Staaten, sowie einer immer weiter zunehmnenden Überzeugung der Verbindlichkeit dieses Verhaltens. Heute folgt die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht immer häufiger umgekehrt.
Wann erfolgt die Aufhebung einer Völkerrechtsnorm?
Die Aufhebung (desuetuda) einer Völkerrechtsnorm erfoglt dann, wenn sie längere Zeit nicht angewendet bzw. geltend gemacht wird oder durch neues, gegenläufiges Gewohnheitsrecht in derselben Materie abgelöst wird.
Wer ist an das Völkergewohnheitsrecht gebunden? Wo bestehen Ausnahmen?
Völkergewohnheitsrecht bindet die Staaten, auch diejenigen, die nicht an der Praxis beteiligt sind, wenn dieses unter Beteiligung einer repräsentativen Mehrheit der Völkerrechtssubjekte entstanden ist. Ausnahmsweise bindet Völkergewohnheitsrecht Staaten, welche nicht an der Praxis der Völkergemeinschaft beteiligt sind, nicht, wenn diese gegen die allgemeine Übung der Mehrheit ausdrücklich opponieren (sog. Persistant-Objector). Die betreffende Norm kann diesen Staaten nicht entgegengehalten werden und die Bindungswirkung tritt nicht ein.
Wo haben allgemeine Rechtsgrundsätze ihren Ursprung und worin besteht heute ihre Bedeutung?
Allgemeine Rechtsgrundstätze wurden aus den Naturrechtsordnungen übernommen, welche vom IGH angewendet werden (Art. 38 Abs. 1 lit. c IGH-Statut). Ihre Bedeutung liegt vor allem in der Lückenfüllung von völkerrechtlichen Verträgen oder Völkergewohnheitsrecht.
Wann werden einseitige Rechtsakte, trotz mangels einer ausdrücklichen Erwähnung in Art. 38 IG-Statut, als verbindlich anerkannt?
Einseitige Rechtsakte werden als verbindlich anerkannt, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
a) öffentliche Erklärung eines Staates, die eine Anerkennung, Verpflichtung, Zustimmung oder einen Verzicht beinhaltet
b) Erklärung wird durch ein vertretungsbefugtes Organ abgegeben
c) erkennbarer Wille zur rechtlichen Selbstbindung
Was ist die Rechtsfolge eines einseitigen Rechtsaktes?
Die Rechtsfolge eines einseitigen Rechtsaktes ist die einseitige Verpflichtung des erklärenden Völkerrechtssubjektes (Selbstbindung), sich gemäss seiner Erklärung zu verhalten.
Wovon hängt die Bindungswirkung von Akten interantionaler Organisationen ab?
Die Bindungswirkung von Akten internationaler Organisationen hängt von der Regelung in ihren Gründungsverträgen ab. Dabei unterscheidet man zwischen Akten, die sich auf den Aussenbereich beziehen und solchen, die die innere Oganisation der internationalen Organisationen betreffen.
Wann erlangen Akte internationaler Organisationen mit Aussenwirkung Verbindlichkeit?
Akte interantionaler Organisationen mit Aussenwirkung sind verbindlich, wenn dies im jeweiligen Gründungsvertrag vorgesehen ist (z.B. Art. 25 UN-Charta, Art. 288 AEUV). Sind solche Akte laut Gründungsvertrag jedoch nur als Empfehlungen zu verstehen, müssen die Mitglieder sie nicht strikt befolgen.
Wann erlangen Akte internationaler Organisationen mit Innenwirkung Verbindlichkeit?
Bei internen Akten interantionaler Organisationen richtet sich die Bindungswirkung nach der Regelung im Statut der jeweiligen internationalen Organisation, wobei häufig eine Verbindlichkeit vorgesehen ist (z.B. Art. 17 UN-Charta, Art. 4 UN-Charta, Art. 23 Abs. 1 UN-Charta).
Um was handelt es sich bei "ius cogens"?
Bei ius cogens handelt es sich um zwingendes, d.h. unabdingbares Recht (Art. 53 Abs. 2 WVK). Der Kreis der zwingenden Vorschriften ist allerdings bisher nicht scharf eingegrenzt. Zum ius cogens gehören jedenfalls das Gewaltverbot, das Verbot des Sklavenhandels, das Völkermordverbot, das Non-Refoulment-Gebot und zentrale Menschenrechte (z.B. Folterverbot Art. 3 EMRK, Art. 7 UNO-Pakt II, Art. 4 EU-Grundrechte-Charta).
Worin findet ius cogens seinen Geltungsgrund?
Es wird überwiegend befürwortet, dass ius cogens nach dem, in Art. 53 Abs. 2 WVK verankerten, Willen der Staaten seinen Geltungsgrund findet.
Worin besteht die Rechtsfolge von ius cogens?
Die Rechtsfogle von ius cogens ist, dass entgegenstehende Verträge oder Völkergewohnheitsrechtssätze unwirksam sind (vgl. Art. 53 WVK), was auch auf Normen des innerstaatlichen Rechts zutrifft (aus Sicht des Völkerrechts).
Was ist unter Normen erga-omnes zu verstehen?
Nach einem obiter dictum des IGH erkennt dieser an, dass es auch Rechtspflichten gibt, die gegenüber der Staatengemeinschaft als ganzes (erga omnes) bestehen. Als Verpflichtungen solcher Art erkennt der IGH an:
- Aggressionsverbot
- Genozidverbot
- Schutz grundlegender Menschenrechte
- Verbot der Sklaverei
- Verbot der Rassendiskriminierung
- Selbstbestimmungsrecht der Völker
- zentrale Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht
Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus erga-omnes Normen bzw. Normen mit erga-omnes Wirkung?
Erga-omnes Normen haben sowohl materielle, als auch prozessuale Rechtsfolgen.
Auf materieller Ebene sind alle Völkerrechtssubjekte in die Schutzwirkung der erga-omnes-Normen einbezogen und somit auch materiell berechtigt (z.B. Art. 42 lit. b ILC-Artikel, Art. 54 ILC-Artikel).
Auf prozessualer Ebene ergibt sich die Klagebefugnis eines jeden Staates etwa vor dem IGH, wodurch jeder Staat die Beendigung des Verstosses gegen die erga-omnes-Norm fordern kann. Dieser Forderung kann von Seiten des Verletzerstaats nicht das Interventionsverbot entgegengehalten werden.
Wann kann der IGH seine Zuständigkeit trotz der erga-omnes-Legitimation des Klägers ablehnen?
Der IGH lehnt seine Zuständigkeit trotz der erga-omnes-Leigtimation (aktiv Legitimation) des Klägers ab, wenn sich ein Beklagter oder ein existenziell betroffener Drittstaat der gerichtlichen Zuständigkeit nicht unterworfen hat (keine zwingende Gerichtsbarkeit im Völkerrecht).
Was ist unter soft-law zu verstehen?
Unter soft-law werden alle Regeln bezeichnet, die zwar keine rechtliche Bindungswirkung erzeugen, die aber dennoch in "weicher" Art rechtlich relevant sind. Traditionelle Figuren des soft law sind die sog. Gentlemens Agreements und die Regeln der Völkercourtoisie. Darüberhinaus gehören auch nicht verbindliche Akte interantionaler Organisationen, sowie Verhaltenscodices (codes of conduct) und Selbstverpflichtungen (z.B. Erklärungen multinationale Konzerne und NGO's) dazu.
Worin bestehen die Vorzüge von soft law im Vergleich zu Verträgen und anderen "harten" Durchsetzungesmechanismen des Völkerrechts?
Vorzüge von soft law sind, dass die Transaktionskosten verringert werden und Souveränitätseinbussen zunächst gering gehalten werden (keine Selbstbindungswirkung gegenüber der Staatenwelt). Es ein flexibles Instrument zur Weiterentwicklung des Völkerrechts dar und ermöglicht die Anpassung an neue sozio-politische Erfordernisse. Darüberhinaus können Normen des soft-law als Auslegungshilfe (Auslegungsleitlinie) für die Anwendung und Interpretation von "hartem" Recht dienen.
Was sind mögliche Einwände, die dem soft-law entgegenhalten kann?
- Begrifflichkeit von Texten ist entweder als Recht zu verstehen oder nicht (es gibt keinen Mittelweg in binärer Logik des Rechts)
- Anerkennung kann die normative Kraft des Völkerrechts als ganzes unterminieren
- Alibi-Funktion und Hemmung der Entwicklung von hartem Recht
- Mächtigste Akteure sind bei informellen Normsetzungsprozessen im Vorteil
- Vergrösserung des demokratischen Defizit auf internationaler Ebene
Welchen Stellenwert nehmen völkerrechtliche Verträge in der Reihe der Völkerrechtsquellen ein? Wie kommen sie zustande?
Völkerrechtliche Verträge gelten als wichtigste Rechtsquellen des Völkerrechts (Art. 38 Abs. 1 lit. a IGH-Statut). Es handelt sich um Übereinkünfte zwischen mindenstens zwei Völkerrechtssubjekten auf dem Gebiet des Völkerrechts. Sie können schriftlich oder mündlich geschlossen werden.
In welchem völkerrechtlichen Erlass wird das Völkervertragsrecht geregelt?
Das Völkervertragsrecht wird über die WVK (Wiener Vertragsrechtskonvention) geregelt, dessen wichtigsten Bestimmungen eine Kodifikation von Völkergewohnheitsrecht darstellen und somit universell bindend (erga-omnes) und unabhängig von einer Ratifikation durch die betreffenden Staaten sind.
Nennen Sie zwei weitere wichtige Rechtsgrundlagen für das internationale Vertragsrecht ausser dem WVK.
- Wiener Konvention über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen
- Wiener Übereinkommen über die Staatennachfolge in Verträge
Welches sind die wichtigsten Begriffe des internationalen Vertragsrechts?
- allgemeiner Grundsatz des "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten, Art. 26 WVK)
- Vorrang völkerrechtlicher Verträge vor innerstaatlichem Recht (Art. 27 WVK)
- Pacta-tertiis-Prinzip (Nichtbindung von Drittstaaten, Art. 34 WVK)
- Moving frontiers/boundaries (Ausdehnung des Geltungsbereichs bei Gebietsveränderungen bzw. -erweiterungen)
Welche Verfahren beim Abschluss von völkerrechtlichen bzw. internationalen Verträgen lassen sich unterscheiden?
Beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge unterscheidet man zwischen dem zweistufigen und dem einstufigen Verfahren.
Das zweistufige Verfahren besteht aus zwei von einander getrennten Verfahren, der Unterzeichnung und der Ratifikation (Art. 14 WKV).
Das einstufige Verfahren kommt vor allem bei bi- und mulitlateralen Verträgen zur Anwendung und wird bereits mit der Unterzeichnung verbindlich (Art. 12 WVK). Der Vertrag tritt entweder unmittelbar mit der Unterzeichnung oder zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt in Kraft (Art. 24 Abs. 1 und 2 WVK).
Wem kommt die Kompetenz zur Unterzeichnung und Ratifizierung eines völkerrechtlichen Vertrags im zweistufigen Verfahren zu?
Die Kompetenz zur Unterzeichnung und Ratifzierung völkerrechtlicher Verträge richtet sich nach Art. 7 WVK. Die innerstaatlichen Kompetenzen zur Vornahme dieser Akte richtet sich nach nationalem Recht (z.B. CH - Unterzeichnung und Ratifizierung durch den Bundesratspräsidenten, Art. 184 Abs. 2 Satz 1 BV).
Wie erfolgt die Auslegung völkerrechtlicher Verträge?
Die Auslegung völkerrechtlicher Verträge erfolgt grundsätzlich dezentral von den Vertragsparteien, d.h. "einseitig". Die Rechtsanwender sind dabei an die völkerrechtichen Aulegungsgrundsätze/-methoden gebunden.
Welches sind die Methoden bei der Auslegung völkerrechtlicher Normen?
Die Auslegungsmethoden sind in Art. 31 ff. WVK geregelt. Dies sind:
- a) Auslegung nach Treu und Glauben (Art. 31 Abs. 1 WVK)
- b) Auslegung nach Wortlaut und Zusammenhang (Art. 31 Abs. 1 und 2 WVK)
- c) Auslegung aufgrund nachvertraglichen Verhaltens und Übung (Art. 31 Abs.3 lit. a und b WVK)
- d) Berücksichtigung des Prinzips der systematischen Integration (Art. 31 Abs. 3 lit. c WVK)
- e) Auslegung nach Ziel und Zweck, d.h. teleologisch ("effet utile", Art. 31 Abs. 1 WVK)
- f) Auslegung nach der Entstehungsgeschischte als ergänzendes Hilfsmittel (Art. 32 WVK)
- g) Auslgeung aufgrund der authentischen Vertragssprache (Art. 33WVK)
Wie können völkerrechtliche Verträge geändert werden?
Völkerrechtliche Verträge können mittels Übereinkunft zwischen den Vertragsparteien grundsätzlich formlos geändert werden (Art. 39 WVK). In Art. 40 Abs. 1 WVK sind allerdings Spezialregelungen für multilaterale Vertäge vorgesehen. Subsidiär kommen die Residualregeln nach Art. 40 Abs. 2-5 WVK zur Anwendung.
In welcher Situation kann eine Vertragsänderung trotz Schrifterfordernis nach Art. 40 Abs. 1 WVK dennoch formlos vorgenommen werden (Ausnahme der Ausnahme)?
Eine formlose Vertragsänderung ist möglich, wenn sich die Parteien, trotz der Verabredung einer Formvorschrift im Vertrag (Art. 40 Abs. 1 WVK), neu über eine formlose Änderung des Vertrags verständigen und Konsens besteht. Der "aktuelle Parteikonsens" hat somit Vorrang auch vor schriftlichen Vereinbarungen.
Auf welche Weise lässt sich die UN-Charta ändern?
Die UN-Charta lässt sich entweder in der Session der Generalversammlung oder in einer speziellen Revisionskonferenz mit einer 2/3 Mehrheit der UN-Mitglieder ändern (Art. 108 f. UN-Charta).
Auf welche Weise liese sich der EU-Vertrag ändern?
Der EU-Vertrag lässt sich gemäss Art. 48 EUV in einem ordentlichen oder vereinfachten Ändreungsverfahren ändern.
Welche Rolle spielen Protokolle bei der Änderung von Verträgen?
Völkerrechtliche Verträge lassen sich durch Protokolle ergänzen oder ändern, wobei man zwischen Zusatz- und Änderungsprotokoll unterscheidet.
Ein Änderungsprotokoll tritt in Kraft, wenn alle Vertragsparteien des Ursprungsvertrags das Änderungsprotokoll ratifiziert haben und der Text in den vertrag eingebunden wurde.
Ein Zusatzprotokoll kann schon dann in Kraft treten, wenn die im Protokoll festgelegte Zahl von Ratifikationen vorliegt und bleibt neben dem Ursprungsvertrag bestehen. Es bindet jedoch nur die Parteien, die es ratifizieren.
Welche sind die Vorteile sog. Rahmenverträge gegenüber anderen Vertragsformen?
Vorteile von sog. Rahmenvertägen gegenüber Ausgangs- bzw. Ursprungsverträgen sind:
- Vermeidung materiell divergierender Pflichten der Vertragsparteien
- Rahmenvertragsregime bleibt, trotz Nicht-Ratifizierung durch einige Vertragsparteien, intakt
- Ermöglichung von Erfolgen durch schleichende inpflichtnahme der Staaten (sog. "Salomitaktik").
Welche Gründe können für eine Ungültigkeit von völkerrechtlichen Verträgen ex tunc sein?
- Zwang gegen einen Staatenvertreter (Art. 51 WVK)
- Zwang gegen einen Staat (Art. 52 WVK)
- Vertoss gegen ius cogens (Art. 53 WVK, Art. 64 WVK)