Verfügung

Oli Kop

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 07.01.2014 / 07.04.2019
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Schritte bei der Eröffnung eines nicht streitigen, erstinzanzlichen Verfahren:

1. Eröffnung des Verfahrens

2. Erste Prüfung (Zuständigkeit, Ausstand, Parteien, Frist)

3. Vorsorgliche Massnahmen zu treffen?

4. Schriftenwechsel

5. Beweisverfahren

6. Verfügung / Beschluss: Nichteintretens- oder Sachverfügung)

Z.B. durch Fürsogebehörde der Gemeinde

Schrtte bei Eröffnung eines streitigen Verfahren, verwaltungsinternes Beschwerdeverfahren:

1. Eröffnung des Verfahrens

2. Erste Prüfung (Zuständigkeit, Ausstand, Parteien, Frist)

3. Vorsorgliche Massnahmen zu treffen?

4. Schriftenwechsel

5. Beweisverfahren

6. Entscheid: Nichteintretens- oder Sachentscheid

z.B. durch Regierungsrat

Was ist eine Spruchbeschwerde?

Direkte Weiterleitung einer Beschwerde vom RR an das Verwaltungsgericht, wenn sich der RR bereits zu stark zum Streitgegenstand geäussert hat.

Was passiert, wenn eine unzuständige Instanz entschieden hat?

Örtliche Unzuständigkeit: Verfügung ist grundsätzlich gültig, kann aber angefochten werden.

Sachliche oder funktionelle Unzuständigkeit: Verfügung ist grundsätzlich nichtig.

Verfahrensfähig ist?

Wer Handlungsfähig ist

Prozessfähigkeit

Handlungsfähig ist?

Setzt Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit voraus.

Rechtsvorkehren müssen bestimmte Formvorschriften einhalten, damit sie von der Behörde behandelt werden:

- Verfahrenssprache (§ 92 Abs. 1 JV i.V.m. § 4 Abs. 1 VRP): Deutsch - Form (§ 17 VRP): Schriftlich - Inhalt (§ 38 VRP): Antrag, Begründung, Beweismittelangaben, Unterschrift - Zusätzliche Vorschriften in Spezialerlassen geregelt

Wie hat Behörde bei mangelhaften Eingaben vorzugehen?

Nachfrist ansetzen und Androhung der Rechtsfolgen (§ 39 VRP)

Vorsorgliche Massnahmen Wann? Wozu? Wer ordnet an?

- Wann: in dringenden Fällen, sofern der durch ein ordentliches Verfahren gewährte Rechtsschutz zu spät kommen würde - Wozu: um keine vollendete Tatsachen zu schaffen und bestehender Zustand zu erhalten zum Schutz bedrohter Interessen - Wer: Behörde oder die mit der Vorbereitung des Verfahrens beauftragte Instanz

2. Schriftenwechsel (§ 41 VRP)

Gesuchsteller/Beschwerdeführer auf Vernehmlassung (Replik) und Antwort Gegenpartei auf Replik (genannt Duplik)   Ziel beider Schriftenwechsel: Wahrung Anspruch auf rechtliches Gehör, Sachverhalt klären

Was sind Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

- Einsprache - Rechtsmittel (ordentliche: Verwaltungsbeschwerde, Verwaltungsgerichtsbeschwerde, ausserordentliche: Revision) - Verwaltungsgerichtliche Klage - Rechtsbehelfe (Wiedererwägung, Aufsichtsbeschwerde, Erläuterung und Berichtigung)

Was sind ordentliche Rechtsmittel?

Verwaltungsbeschwerde und Verwaltungsgerichtsbeschwerde

Was sind ausserordentliche Rechtsmittel?

Revision