Verwaltungsrecht SZ
Verfügung
Verfügung
Fichier Détails
Cartes-fiches | 93 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 07.01.2014 / 07.04.2019 |
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Intégrer |
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Schritte bei der Eröffnung eines nicht streitigen, erstinzanzlichen Verfahren:
1. Eröffnung des Verfahrens
2. Erste Prüfung (Zuständigkeit, Ausstand, Parteien, Frist)
3. Vorsorgliche Massnahmen zu treffen?
4. Schriftenwechsel
5. Beweisverfahren
6. Verfügung / Beschluss: Nichteintretens- oder Sachverfügung)
Z.B. durch Fürsogebehörde der Gemeinde
Schrtte bei Eröffnung eines streitigen Verfahren, verwaltungsinternes Beschwerdeverfahren:
1. Eröffnung des Verfahrens
2. Erste Prüfung (Zuständigkeit, Ausstand, Parteien, Frist)
3. Vorsorgliche Massnahmen zu treffen?
4. Schriftenwechsel
5. Beweisverfahren
6. Entscheid: Nichteintretens- oder Sachentscheid
z.B. durch Regierungsrat
Was ist eine Spruchbeschwerde?
Direkte Weiterleitung einer Beschwerde vom RR an das Verwaltungsgericht, wenn sich der RR bereits zu stark zum Streitgegenstand geäussert hat.
Was passiert, wenn eine unzuständige Instanz entschieden hat?
Örtliche Unzuständigkeit: Verfügung ist grundsätzlich gültig, kann aber angefochten werden.
Sachliche oder funktionelle Unzuständigkeit: Verfügung ist grundsätzlich nichtig.
Verfahrensfähig ist?
Wer Handlungsfähig ist
Prozessfähigkeit
Handlungsfähig ist?
Setzt Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit voraus.
- Verfahrenssprache (§ 92 Abs. 1 JV i.V.m. § 4 Abs. 1 VRP): Deutsch - Form (§ 17 VRP): Schriftlich - Inhalt (§ 38 VRP): Antrag, Begründung, Beweismittelangaben, Unterschrift - Zusätzliche Vorschriften in Spezialerlassen geregelt
Nachfrist ansetzen und Androhung der Rechtsfolgen (§ 39 VRP)
- Wann: in dringenden Fällen, sofern der durch ein ordentliches Verfahren gewährte Rechtsschutz zu spät kommen würde - Wozu: um keine vollendete Tatsachen zu schaffen und bestehender Zustand zu erhalten zum Schutz bedrohter Interessen - Wer: Behörde oder die mit der Vorbereitung des Verfahrens beauftragte Instanz
Gesuchsteller/Beschwerdeführer auf Vernehmlassung (Replik) und Antwort Gegenpartei auf Replik (genannt Duplik) Ziel beider Schriftenwechsel: Wahrung Anspruch auf rechtliches Gehör, Sachverhalt klären
- Einsprache - Rechtsmittel (ordentliche: Verwaltungsbeschwerde, Verwaltungsgerichtsbeschwerde, ausserordentliche: Revision) - Verwaltungsgerichtliche Klage - Rechtsbehelfe (Wiedererwägung, Aufsichtsbeschwerde, Erläuterung und Berichtigung)
Was sind ordentliche Rechtsmittel?
Verwaltungsbeschwerde und Verwaltungsgerichtsbeschwerde
Was sind ausserordentliche Rechtsmittel?
Revision