Versicherungen (3)
Private Vorsorge durch Lebens- und Rentenversicherungen
Private Vorsorge durch Lebens- und Rentenversicherungen
Fichier Détails
Cartes-fiches | 106 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 05.08.2013 / 30.04.2023 |
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Was sollte man unbedingt zur BU wissen?
Die vereinbarte Beitragszahlungsdauer und die Leistungsdauer der BU-Rente können durchaus unterschiedlich sein – ein Beispiel: –Vertragsbeginn mit Alter = 30 Jahren –Beitragszahlungsdauer und Versicherungsschutz bis Alter = 60 Jahre –Zahlung der BU-Rente bis Alter = 65, wenn der Versicherungsfall zwischen 30 und 60 eintritt.
Übrigens: Ein nachträglicher Berufswechsel braucht während der BU-Vertragslaufzeit nicht nachgemeldet zu werden."(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."
Was ist das Gute an der Entscheidungsfindung, ob jemand berufsunfähig ist?
Anders als in der GRV kann die versicherte Person also in der privaten BU-Versicherung nicht auf jede erdenkliche Tätigkeit „verwiesen“ werden, um eine BU-Rentenzahlung zu verhindern. Berufsunfähigkeit liegt nämlich schon vor, wenn der jetzige Beruf (nach Ausbildung und Erfahrung) nicht mehr ausgeübt werden kann.
Ab welchen BU-Grad wird gezahlt?
In der BU-Versicherung gilt das „Alles oder Nichts-Prinzip“: –BU-Grad < 50 % keine Leistung –BU-Grad ≥ 50 % volle Leistung
Wann enden die Leistungen während der Berufsunfähigkeit?
Die Leistungen der BU-Versicherung enden, wenn … –… der Grad der Berufsunfähigkeit wieder unter 50 % (auch nach einer Umschulungsmaßnahme) sinkt (der VR kann 1 x pro Jahr eine ärztliche Untersuchung verlangen), –… die versicherte Person stirbt oder –… das vereinbarte Ende der Leistungsdauer erreicht wird.
Wie steht die BU in Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit?
Die Leistungen der BU-Versicherung werden unabhängig vom Grad der Berufsunfähigkeit auch gezahlt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt: –Pflegestufe III 100 % BU-Rente –Pflegestufe II 70 % BU-Rente –Pflegestufe I 40 % BU-Rente
Was sollte man alles zur UZV wissen?
Eine UZV kann neben einer Risiko-Lebensversicherung, einer Kapital-Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung bestehen. Sie erhöht die Todesfall-Leistung der Hauptversicherung um die
vereinbarte Kapitalsumme. Der Unfalltod muss dabei nicht nur während der Dauer UZV
eingetreten sein, sondern auch innerhalb eines Jahres nach dem Unfall. Er ist innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer zu melden. Der Begriff „Unfall“ wird dabei analog zur privaten Unfallversicherung definiert
(„Pauke“ – siehe Skript „Unfallversicherung“). Übrigens: Die UZV zahlt bei Unfalltod nach dem 75. Lebensjahr nur noch, wenn der Unfall bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels eingetreten ist.
Was ist unter einer Hinterblieben-Zusatzversicherung zu verstehen?
Neben einer Rentenversicherung (siehe Punkt C.) kann eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung vereinbart werden. Dabei wird neben der versicherten Person eine mitversicherte Person bestimmt, welche die Hinterbliebenenrente erhalten soll. Versicherte Person: Die Hauptversicherung ( Rentenversicherung) besteht für diese Person (meist als Alters-versorgung gedacht). Stirbt die versicherte Person vor der mitversicherten Person, wird die Hinterbliebenenrente an die mitversicherte Person gezahlt. Falls der Tod während einer eventuellen Rentengarantiezeit eintritt, beginnt die Rentenzahlung der Zusatzversicherung erst nach dem Ablauf der Rentengarantiezeit. Mitversicherte Person: Die Hinterbliebenenrente wird gezahlt, bis die mitversicherte Person verstirbt. Stirbt die mitversicherte Person bereits vor der versicherten Person, erlischt die Hinterbliebenen-renten-Zusatzversicherung ohne Leistung.
Was sind gemischte Versicherungen bei Kapitalversicherungen?
Die „Kapital-Lebensversicherung“ oder „gemischte Versicherung“ bietet doppelten Versicherungsschutz:
– Bei Tod der versicherten Person wird die vereinbarte Todesfall-Leistung an den Bezugsberechtigten gezahlt („Versicherungssumme“ + ggf. Überschüsse).
–Im „Erlebensfall“ wird eine Ablaufleistung fällig. Bezugsberechtigt ist hier in der Regel die versicherte Person selbst.
Eine Kapital-Lebensversicherung kombiniert damit die Hinterbliebenenabsicherung mit der Altersvorsorge/Kapitalbildung.
Welche Sonderformen der gemischten Versicherungen gibt es?
Kapital-Lebensversicherung auf zwei verbundene Leben; Kapital-Lebensversicherung mit steigendem Versicherungsschutz; Kapital-Lebensversicherung mit Teilauszahlung; Fondsgebundene Lebensversicherung
Was charakterisiert die Kapital-Lebensversicherung auf zwei verbundene Leben?
–Hier gibt es zwei versicherte Personen (z. B. ein Ehepaar oder Teilhaber einer Firma). –Die Todesfall-Leistung wird analog zur Risiko-Lebensversicherung auf zwei verbundene Leben fällig beim Tod einer der beiden versicherten Personen in der Vertragslaufzeit. –Bei Ablauf des Vertrages wird die Erlebensfall-Leistung nur einmal erbracht.
Was charakterisiert die Kapital-Lebensversicherung mit steigendem Versicherungsschutz?
–Hier ist der Todesfallschutz zu Vertragsbeginn zunächst niedriger (um Beiträge einzusparen). –Die Steigerung des Todesfallschutzes erfolgt dann meist prozentual bis zum Vertragsende.
Was charakterisiert die Kapital-Lebensversicherung mit Teilauszahlung?
–Hierbei werden bei Vertragsbeginn Termine festgelegt, zu denen Teile des
angesammelten Kapitals ausgezahlt werden. –Der Todesfallschutz bleibt dabei über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg
konstant. Die Versicherungssumme wird also auch noch bei einem
vorzeitigen Tod nach einzelnen Teilauszahlungsterminen vollständig
ausgezahlt.
Was charakterisiert die fondsgebundene Lebensversicherung?
–Der Leistungsanspruch im Erlebensfall ist an die Wertentwicklung von Fondsanteilen gebunden. Der Versicherer übernimmt keine Verpflichtung, eine Erlebensfall-Leistung in einer absoluten Höhe zu erbringen. Statt dessen wird das zum Ablauf der Versicherung erreichte aktuelle Fondsguthaben ausgezahlt. Es gibt also keine „garantierte Versicherungssumme“. Im (sehr theoretischen) Extremfall könnte die Erlebensfall-Leistung also 0 € betragen.
–Im Todesfall während der vereinbarten Vertragslaufzeit wird die vereinbarte „Todesfallsumme“ ausgezahlt. Übersteigt das zu diesem Zeitpunkt erreichte Fondsguthaben die Todesfallsumme, wird das Fondsguthaben ausgezahlt.
– Wahlrecht: Bei Ablauf der Versicherung kann der VN anstelle der Auszahlung des Fondsguthabens auch die Übertragung der Fondsanteile in ein privates
Wertpapierdepot verlangen.
Zu den Kapitalversicherungen gehört die Termfix-Versicherung. Was ist eine Termfix-Versicherung?
Bei der Termfix-Versicherung wird schon bei Vertragsbeginn ein fester Auszahlungszeitpunkt (=„Term[in]fix“) der Versicherungsleistung vereinbart. Auch bei einem vorzeitigem Tod der versicherten Person wird von diesem ursprünglich vereinbarten Termin nicht abgewichen. Statt dessen wird in diesen vorzeitigen Todesfällen die weitere Beitragszahlung vom Versicherer übernommen.
Wofür wird die Termfix-Versicherung eingesetzt, angewendet?
Die Termfix-Versicherung wird meist zur Finanzierung der Ausbildung / des Studiums eines Kindes verwendet und darum häufig als „Ausbildungsversicherung“ bezeichnet. Der Auszahlungstermin wird dabei völlig frei vereinbart. Versicherungsnehmer sind häufig die Eltern, Großeltern
oder Paten eines Kindes. Versicherte Person sollte der „Versorger“ des Kindes sein,
damit bei dessen Tod die Ausbildungsfinanzierung durch die
Beitragsfortzahlung des Versicherers weiter gesichert ist.
Was versteht man unter der Todesfall- oder
Sterbegeldversicherung?Die Todesfallversicherung wird häufig auch als Sterbegeldversicherung oder lebenslange Kapitalversicherung bezeichnet. Die Versicherungsleistung wird in jedem Fall erst im Todesfall der versicherten Person fällig – auch wenn der Ablauf der Beitragszahlungsdauer schon längst erreicht wurde.
Was charakterisiert eine klassische aufgeschobene Rentenversicherung?
Bei einer Rentenversicherung wird die Erlebensfall-Leistung als lebenslange Rente (auch „ Leibrente“ genannt) erbracht. Sie ist damit die „reinste Form“ der Altersversorgung, da hier das „Langlebigkeitsrisiko“ passgenau abgesichert wird. Die Rentenversicherung kann im Gegensatz zu Risiko- oder Kapitalversicherungen ohne eine Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, da im vorzeitigen Todesfall keine besondere Versicherungsleistung fällig wird. Man unterscheidet zwischen konventioneller und fondsgebundener aufgeschobenen Rentenversicherung.
Wofür stehen A, B und C?
A = Risikoversicherungen
B = Kapitalversicherungen
C = Rentenversicherungen
Was ist das Besondere an der konventionell (/ ?) klassisch aufgeschobenen Rentenversicherung?
Anstelle der lebenslangen Rente kann der Versicherungsnehmer im Erlebensfall auch die einmalige Auszahlung einer Kapitalsumme wählen. Dieses „Kapitalwahlrecht“ muss er bis spätestens 3 Monate vor dem Rentenbeginn ausgeübt haben.
Was kann bei Tod des Versicherten bei einer konventionell (/ ?) klassisch aufgeschobenen Rentenversicherung vereinbart werden?
Tod während der Aufschubzeit: Der Tarif kann eine Rückzahlung der Beiträge an einen Bezugsberechtigten vorsehen. Tod während der Rentenbezugszeit (Rentengarantiezeit): Zum Vertragsbeginn kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Diese stellt sicher, dass die Rente mindestens bis zum Ablauf der Garantiezeit gezahlt wird, auch wenn die versicherte Person während der Garantiezeit verstirbt.
Was charakterisiert die fondsgebundene klassisch aufgeschobene Rentenversicherung?
Die fondsgebundene aufgeschobene Rentenversicherung hat im Gegensatz zur konventionellen Form einige Besonderheiten: Der Leistungsanspruch im Erlebensfall ist an die Wertentwicklung von Fondsanteilen gebunden. Der Versicherer übernimmt keine Verpflichtung, eine Erlebensfall-Leistung in einer absoluten Höhe zu erbringen. Statt dessen wird das zum Ablauf der Versicherung erreichte aktuelle Fondsguthaben in eine Rente umgewandelt und dann lebenslang ausgezahlt. Da das Fondsguthaben im (sehr theoretischen) Extremfall auch 0 € betragen könnte, kann also nicht von einer garantierten Mindest-Leistung gesprochen werden. Garantiert wird aber schon bei Vertragsbeginn ein Rentenfaktor („garantierter Rentenfaktor“). Dieser Faktor gibt an, wie viel Euro Monatsrente zu Beginn der Auszahlungsphase für jeweils 10.000 € Fondsguthaben mindestens gezahlt werden.
Was versteht man bei der fondsgebundenen klassischen aufgeschobenen Rentenversicherung unter garantierten Rentenfaktor?
Bei der fondsgebundenen klassischen aufgeschobenen Rentenversicherung wird schon bei Vertragsbeginn ein Rentenfaktor („garantierter Rentenfaktor“) garantiert. Dieser Faktor gibt an, wie viel Euro Monatsrente zu Beginn der Auszahlungsphase für jeweils 10.000 € Fondsguthaben mindestens gezahlt werden.
Welche Leistungen wären bei Tod möglich bei der fondsgebundenen klassischen aufgeschobenen Rentenversicherung?
Beides analog zur konventionellen Rentenversicherung: Tod während der Aufschubzeit: Je nach Tarif kann eine Rückzahlung des bisher angesparten Fondsguthabens vorgesehen sein. In anderen Tarifen erfolgt keine Todesfall-Leistung. Tod während der Rentenbezugszeit: Analog zur konventionellen Rentenversicherung. Sofern also eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde, wird die Rente bis zum Ablauf dieser Rentengarantiezeit an den Bezugsberechtigten weiter gezahlt.
Was versteht man unter der Basis-Rente?
- Eine neue Form der aufgeschobenen Rentenversicherung ist die
Basis-Rente (nach ihrem Erfinder auch „Rürup-Rente“ genannt). –Auch sie gibt es in zwei Varianten: konventionell oder fondsgebunden Gegenüber der klassischen Rentenversicherung gibt es einige Beschrän-kungen bei den Produktmerkmalen, die von der BaFin überprüft werden,
indem die Tarife zertifiziert werden müssen: Die Basis-Rente ist nämlich … –… nicht beleihbar und nicht übertragbar –… nicht veräußerbar (eine Kündigung mit vorzeitiger Auszahlung ist nicht möglich) –… nicht vererblich (eine Todesfall-Leistung in Form der Rückzahlung von Beiträgen ist nicht vorgesehen – die Beiträge kommen dann der Versichertengemeinschaft zugute.) –… nicht kapitalisierbar (es ist nur einen Rentenzahlung möglich – frühestens ab 62) Diese Beschränkungen zeigen, dass die Basis-Rente ausschließlich als Altersversorgung geeignet ist. Im Gegenzug sieht der Gesetzgeber weit reichende steuerliche Förderungen für die Basis-Rente vor (siehe Skript „Steuern bei Lebens- und Rentenversicherungen“).
Was versteht man unter der zertifizierten Rentenversicherung?
Ebenfalls staatlich gefördert werden zertifizierte Rentenversicherungen
(nach ihrem Erfinder auch „Riester-Rente“ genannt). –Auch sie gibt es in zwei Varianten: konventionell oder fondsgebunden Auch diese werden vom Staat durch die Zahlung von Zulagen und weitere Steuerersparnisse gefördert (siehe Skript „Steuern bei Lebens- und Rentenversicherungen“). Dafür muss die Riester-Rente zahlreiche Kriterien erfüllen – u. a.: –Die eingezahlten Beiträge (inkl. gezahlter staatlicher Zulagen) müssen bei Rentenbeginn mindestens zur Verrentung zur Verfügung stehen („Beitragserhaltungsgarantie“). Dies gilt auch bei der fondsgebundenen Variante! –Rentenbeginn darf nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres sein. –Eine Todesfall-Leistung ist möglich – meist aber unter Abzug der erhaltenen staatl. Förderung. –Bei Rentenbeginn können bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalzahlung erbracht werden – nur die restliche angesparte Summe wird dann noch verrentet. –Keine Abtretung, Verpfändung oder Beleihung möglich. –Ein Anbieterwechsel ist möglich. Dadurch entstehen bei Proximus Kosten von mindestens
100 €, maximal 1 % des bisher gebildeten Kapitals.
Was charakterisiert die sofort beginnende Rentenversicherung?
Bei der sofort beginnenden Rentenversicherung gibt es keine „Aufschubzeit“. Die Rentenzahlung beginnt sofort nach Vertragsbeginn. Die Beitragszahlung erfolgt in Form einer Einmalzahlung. –Häufig werden dafür Auszahlungen von Kapitalversicherungen oder anderen Sparformen verwendet. –So kann also eine lebenslange „Verrentung“ von Kapitalsummen erreicht werden. Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit ist möglich.
Was sind Typische Ausschlüsse bei Lebens- und Rentenversicherungen?
Selbsttötung; Krieg und innere Unruhen
Welche Kriterien sind bei der Selbsttötung in den Lebens- und Rentenversicherungen zu beachten?
Wenn die Selbsttötung drei Jahre nach der Zahlung des Erstbeitrages erfolgt, wird die vereinbarte Todesfall-Leistung gezahlt. Bei einer Selbsttötung innerhalb der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Selbsttötung „in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist“. Bei „normalem Suizid“ innerhalb der Dreijahresfrist wird nur der Rückkaufswert erstattet.
Welche Kriterien sind bei Krieg und innere Unruhen in den Lebens- und Rentenversicherungen zu beachten?
Die Todesfall-Leistung wird auch gezahlt, wenn der Tod bei der Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen eingetreten ist. Nur bei kriegerischen Ereignissen, an denen die versicherte Person aktiv beteiligt war, wird lediglich der Rückkaufswert der Versicherung erstattet.
Was sind die Bestandteile des Beitrags zur Lebens- bzw. Rentenversicherung?
- Risikoanteil
- Kostenanteil
- Sparanteil
Wofür dient der Risikoanteil an Beiträgen zur Lebens- bzw. Rentenversicherung?
Er dient zur Finanzierung der „vorzeitigen“ Versicherungs-fälle wie Tod oder BU anhand von Statistiken (z.B. Sterbetafeln).
(fehlt in der Rentenversicherung)
Wofür dient der Kostenanteil an Beiträgen zur Lebens- bzw. Rentenversicherung?
Er dient zur Deckung aller Kosten. (Verwaltungs- und Abschlusskosten)
Wofür dient der Sparanteil an Beiträgen zur Lebens- bzw. Rentenversicherung?
Der Sparanteil wird angelegt nach gewissen
gesetzlichen Anlage-
grundsätzen (Mischung, Streuung, Sicherheit, ...). Dabei wird eine Mindest-verzinsung von 1,75 % garantiert.
(fehlt in der Risikoversicherung)
Welche Einzelheiten gibt es zum Risikoteil im Beitrag?
Außer bei Rentenversicherungen ist ein vorzeitiger Versicherungsfall (also insbesondere der Todesfall oder auch die Berufsunfähigkeit) immer mit einem „Risiko“ für das Versicherungsunternehmen verbunden. Beispiel:
Bei einer Risiko-Lebensversicherung oder auch einer gemischten Kapital-Lebensversicherung wird bereits ab dem ersten Versicherungstag die vereinbarte Versicherungssumme als Todesfall-Leistung fällig. Für dieses Risiko erhebt der Versicherer den Risikoanteil im Beitrag. Natürlich erfolgt hier ein „Risikoausgleich“ unter allen Versicherten –
das ist ja gerade das Prinzip der Versicherungen.
Welche Einzelheiten gibt es zum Kostenteil im Beitrag?
Natürlich entstehen bei einer Lebens- und Rentenversicherung (wie in jedem anderen Wirtschaftsbereich auch) Kosten. Wir unterscheiden Verwaltungs- und Abschlusskosten. Verwaltungskosten entstehen während der gesamten Vertragslaufzeit – Beispiele: –Kosten für den Beitragseinzug –Kosten für Schriftwechsel –Kosten für Leistungsauszahlungen –… Abschlusskosten entstehen einmalig zu Vertragsbeginn – Beispiele: –Kosten für die Antragsbearbeitung und Policierung –Provisionen und Marketingkosten –…
Welche Einzelheiten gibt es zum Sparanteil im Beitrag in einer konventionellen LV/RV?
Bei konventionellen Lebens- und Rentenversicherungen (nicht Risikoversicherungen) wird eine Erlebensfall-Leistung garantiert. Damit diese Summe auch in jedem Fall beim vereinbarten Vertragsablauf zur Verfügung steht, wird der Sparanteil des Beitrags während der gesamten Vertragslaufzeit angesammelt und verzinst. Eine gewisse Mindestverzinsung ist dabei garantiert. Derzeit liegt sie für Neuverträge bei 1,75 %. Dieser Zins wird häufig „Rechnungszins“, „rechnungsmäßiger Zins“, „Garantiezins“ oder „Mindestzins“ genannt. Die Summe der im Laufe der Vertragslaufzeit angesammelten
Sparanteile + Rechnungszinsen wird „Deckungskapital“ genannt. Dieses Deckungskapital muss zum vereinbarten Vertragsablauf in
jedem Fall den garantierten „Mindest-Auszahlbetrag“ ergeben
(= „Versicherungssumme“ bei gemischten Versicherungen).
Wie sieht die Entwicklung einer konventionell gemischten Lebensversicherung aus?
Das Verhältnis von Risikoanteil und Sparanteil ändert sich im Laufe des Vertrages. Anfänglich ist der Risikoanteil im Beitrag z. B. wesentlich höher als gegen Vertragsende, wenn das Deckungskapital schon fast die Versicherungssumme erreicht. Natürlich zahlt der Kunde trotzdem einen konstanten Beitrag. Die Aufteilung des Gesamtbeitrages in Risiko-, Kosten- und Sparanteil nimmt der Versicherer intern vor. Früher wurden häufig die Abschlusskosten gleich zu Vertragsbeginn dem Kunden belastet. Dadurch war das anfängliche Deckungskapital sogar negativ. Bei frühzeitigen Vertragskündigungen gab es für die Kunden somit kein rückzahlbares Deckungskapital. Dieses Verfahren nennt man übrigens „Zillmerung“. Allerdings ist für Neuverträge seit 01.01.2008 vorgesehen, dass die Abschluss- und Vertriebskosten auf mindestens 5 Jahre gleichmäßig zu verteilen sind.
Wie errechnet man den Rückkaufswert und was ist ein Mindest-Rückkaufswert?
Der berühmte „Rückkaufswert“ bei gemischten Kapital-Lebensversicherungen, den der Kunde bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages erhält, entsteht übrigens folgendermaßen:
Rückkaufswert = Deckungskapital zum Kündigungszeitpunkt – Stornoabschlag –Den Stornoabschlag bestimmt der Versicherer selbst – muss ihn aber bereits bei Antragstellung bekannt geben.
In den ersten Vertragsjahren gibt es bei Neuverträgen seit 01.01.2008 einen Mindest-Rückkaufswert. Denn durch die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf mindestens 5 Jahre muss in den ersten 5 Jahren bereits ein Deckungskapital entstehen, das sich aus je 80 % der Sparanteile + Zinsen ergibt.
Welche Einzelheiten gibt es zum Sparanteil im Beitrag in einer fondsgebundenen LV/RV?
Bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen wird keine Erlebensfall-Leistung garantiert. Die Leistung bei Ablauf bzw. Rentenbeginn wird bestimmt durch die Wertentwicklung der Fondsanteile, die damit das Deckungskapital darstellen. Es gibt weder einen „Garantiezins“ noch einen „Mindest-Auszahlbetrag“.