Versicherungen

Verschiedene Begriffe definieren

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Zulejha Sejdija

Zulejha Sejdija

Set of flashcards Details

Flashcards 71
Language Deutsch
Category Macro-Economics
Level Vocational School
Created / Updated 06.11.2013 / 06.11.2013
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Neuwert

Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert der Sache. Somit kan eine gleiche Sache neu gekauft weren.

Ersatzwert

Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes.

Zeitwert

Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert bezüglich Wertverminderungen durch Alter und Abnützung.

Unterversicherung

Die vereinbarte Versicherungsumme liegt tiefer als der versicherte Wert. Wer beispielsweise zu 50% unterversichert ist, erhält auch nur 50% des entstandenen Schadens. (Er hat ja auch nur 50% der Prämie bezahlt).

Elementarereignisse

Schäden, die durch die Natur (Wasser, Lawinen, Luft) verursacht werden).

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung umfasst die Feuer- Wasser, und Glasversicherung und ist in den meisten Kantonen obligatorisch.

3-Säulen-Modell

Schweizer-System für die Sozialversicherungen.

1. äSäule (staatlich) AHV/IV

2. Säule (obligatorisch)

3. Säule (freiwilig) Private Vorsorge (Steuerprivileg)

Umlageverfahren

Die Prämieneinahmen des laufenden Jahres werden zur Zahlung der Rente im laufenden Jahr verwendet (z.B. AHV).

Lohnprozente

Die Prämie für die Versicherung wird in Prozenten des Brutolohnes angegeben und den Arbeitnehmern direkt vom Lohn abgezogen.

Altersrenten

Monatliche Zahlung nach Erechnung eines bestimmten Alters.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung zahlt während einer bestimten Zeit Leistungen an unverschuldet Arbeitlose.

Erwerbsersatzordnung (EO)

Die Erwerbsersatzordnung zahlt zur Hauptsache Erwerbsausfalentschädigungen für den Verdienstausfal, der durch Dienstleistungen in der Arme entsteht.

Ergänzungsleistungen

Zusätzliche Rente, die Pensionierte von der Öffentlichkeit (Kanton/Gemeinde) fordern können, wenn die ordentlichen Renten nicht ausreichen um das Existenzminimum zu decken.

Freie Vorsorge

Die Versicherungsleistungen dürfen jederzeit ausbezahlt werden.

Freizügigkeitsleistung

Die bisherige Pensionskase muss bei Arbeitsplatzwechsel die Freizügigkeitsleistung (bisherige Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeträge und Zins) an die neue Kasse zahlen.

Gebundene Vorsorge

Säule 3a

Die versicherten Leistungen dürfen erst nach Ereichung des Pensionsalters ausbezahlt werden (Steuerprivilegiert).

BVG

Bundesgesetz für berufliche Vorsorge (obligatorischer Teil).

Kapitaldeckungsverfahren

Die einbezalten Prämien werden angelegt und bilden mit den Zinserträgen des Altersguthaben, mit dem die bei der Pensionierung fälligen Renten gedeckt werden.

Pensionskasse

Die Pensionskase ist für die berufliche Vorsorge zuständig.

Koordinationsabzug

Bei der Pensionskase wird nur jener Lohnanteil, der über der maximalen AHV-Jahresrente liegt, versichert. Vom Einkomen wird daher die maximale AHV-Jahresrente abgezogen.

Volle Freizügigkeit

Wenn bei einem Stellenwechsel ale in die bisherige Pensionskasse einbezahlten Beträge an die neue Pensionskasse überwiesen werden, spricht man von Freizügigkeit.

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

Die AVB erhält man zusammen mit der Versicherungspolice. Sie bilden die rechtliche Grundlage des Versicherungsvertrages.

Gliederung nach Finanzierung

Sozialversicherungen und Individualversicherungen

Gliederung nach Freiwilligkeit

Obligatorisch und freiwillige Versicherungen

Gliederung nach Gegenstand

Personenversicherungen, Sachversicherungen, Vermögensversicherungen

Gliederung nach Träger

Staatliche Versicherungen, private Versicherungen

Gliederung nach Versicherungsnehmer

Prömien werden durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bezahlt.

Überschussbeteiligung

Rückerstattung der zuviel berechneten Prämien. In der Regel entsteht bei den Versicherungsgesellschaften ein günstigeres Ergebnis als ursprüglich kalkuliert.

Versicherter

Die Versicherten sind Empfänger der Versicherungsleistung im Schadenfall.

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner der Versicherung und zahlt die Prämien.

Versicherungsvertrag

Ist die Vereinbarung zwischen Verischerungsnehmer und Versicherung. Er regelt die Prämien und die Versicherungsleistungen.