Versicherungen
Verschiedene Begriffe definieren
Verschiedene Begriffe definieren
Set of flashcards Details
Flashcards | 71 |
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Language | Deutsch |
Category | Macro-Economics |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 06.11.2013 / 06.11.2013 |
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Neuwert
Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert der Sache. Somit kan eine gleiche Sache neu gekauft weren.
Ersatzwert
Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes.
Zeitwert
Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert bezüglich Wertverminderungen durch Alter und Abnützung.
Unterversicherung
Die vereinbarte Versicherungsumme liegt tiefer als der versicherte Wert. Wer beispielsweise zu 50% unterversichert ist, erhält auch nur 50% des entstandenen Schadens. (Er hat ja auch nur 50% der Prämie bezahlt).
Elementarereignisse
Schäden, die durch die Natur (Wasser, Lawinen, Luft) verursacht werden).
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung umfasst die Feuer- Wasser, und Glasversicherung und ist in den meisten Kantonen obligatorisch.
3-Säulen-Modell
Schweizer-System für die Sozialversicherungen.
1. äSäule (staatlich) AHV/IV
2. Säule (obligatorisch)
3. Säule (freiwilig) Private Vorsorge (Steuerprivileg)
Umlageverfahren
Die Prämieneinahmen des laufenden Jahres werden zur Zahlung der Rente im laufenden Jahr verwendet (z.B. AHV).
Lohnprozente
Die Prämie für die Versicherung wird in Prozenten des Brutolohnes angegeben und den Arbeitnehmern direkt vom Lohn abgezogen.
Altersrenten
Monatliche Zahlung nach Erechnung eines bestimmten Alters.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung zahlt während einer bestimten Zeit Leistungen an unverschuldet Arbeitlose.
Erwerbsersatzordnung (EO)
Die Erwerbsersatzordnung zahlt zur Hauptsache Erwerbsausfalentschädigungen für den Verdienstausfal, der durch Dienstleistungen in der Arme entsteht.
Ergänzungsleistungen
Zusätzliche Rente, die Pensionierte von der Öffentlichkeit (Kanton/Gemeinde) fordern können, wenn die ordentlichen Renten nicht ausreichen um das Existenzminimum zu decken.
Freie Vorsorge
Die Versicherungsleistungen dürfen jederzeit ausbezahlt werden.
Freizügigkeitsleistung
Die bisherige Pensionskase muss bei Arbeitsplatzwechsel die Freizügigkeitsleistung (bisherige Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeträge und Zins) an die neue Kasse zahlen.
Gebundene Vorsorge
Säule 3a
Die versicherten Leistungen dürfen erst nach Ereichung des Pensionsalters ausbezahlt werden (Steuerprivilegiert).
BVG
Bundesgesetz für berufliche Vorsorge (obligatorischer Teil).
Kapitaldeckungsverfahren
Die einbezalten Prämien werden angelegt und bilden mit den Zinserträgen des Altersguthaben, mit dem die bei der Pensionierung fälligen Renten gedeckt werden.
Pensionskasse
Die Pensionskase ist für die berufliche Vorsorge zuständig.
Koordinationsabzug
Bei der Pensionskase wird nur jener Lohnanteil, der über der maximalen AHV-Jahresrente liegt, versichert. Vom Einkomen wird daher die maximale AHV-Jahresrente abgezogen.
Volle Freizügigkeit
Wenn bei einem Stellenwechsel ale in die bisherige Pensionskasse einbezahlten Beträge an die neue Pensionskasse überwiesen werden, spricht man von Freizügigkeit.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Die AVB erhält man zusammen mit der Versicherungspolice. Sie bilden die rechtliche Grundlage des Versicherungsvertrages.
Gliederung nach Finanzierung
Sozialversicherungen und Individualversicherungen
Gliederung nach Freiwilligkeit
Obligatorisch und freiwillige Versicherungen
Gliederung nach Gegenstand
Personenversicherungen, Sachversicherungen, Vermögensversicherungen
Gliederung nach Träger
Staatliche Versicherungen, private Versicherungen
Gliederung nach Versicherungsnehmer
Prömien werden durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bezahlt.
Überschussbeteiligung
Rückerstattung der zuviel berechneten Prämien. In der Regel entsteht bei den Versicherungsgesellschaften ein günstigeres Ergebnis als ursprüglich kalkuliert.
Versicherter
Die Versicherten sind Empfänger der Versicherungsleistung im Schadenfall.
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner der Versicherung und zahlt die Prämien.
Versicherungsvertrag
Ist die Vereinbarung zwischen Verischerungsnehmer und Versicherung. Er regelt die Prämien und die Versicherungsleistungen.