Vermögen - Zusammenfassung - Block 08

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich und Probandenversicherung, Haftpflichtversicherung von Vereinen und Veranstaltungen, Privat Haftpflichtversicherung, Landwirtschafts Haftpflichtversicherung , Gebäude - Haftpflichtversicherung, Vermögensschaden

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich und Probandenversicherung, Haftpflichtversicherung von Vereinen und Veranstaltungen, Privat Haftpflichtversicherung, Landwirtschafts Haftpflichtversicherung , Gebäude - Haftpflichtversicherung, Vermögensschaden


Set of flashcards Details

Flashcards 79
Language Deutsch
Category Finance
Level University
Created / Updated 05.03.2014 / 16.03.2023
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Landwirtschafts-Haftpflichtversicherung
Gegenstand

Was ist der Gegenstand der Versicherung?

Haftpflicht aus

  • Verrichtungen der versicherten Person für den in der Police bezeichneten Land-oder Alpwirtschaftsbetrieb (Betriebshaft)
     
  • dem Verhalten der versicherten Personen im privaten Leben (Privathaftpflicht)
     
  • Personen-, Sach-, Tier und Vermögensschäden, wenn diese auf einen versicherte Personenschaden oder auf einen dem Geschädigten selbst zugefügten versicherten Sach- oder Tierschaden zurückzuführen sind.

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Oftmals enthalten die AVB eine präzisierende Aufzählung von betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken, welche vom Versicherungsschutz ebenfalls erfasst sind.

z.B. Haftplicht aus

  • Durchfürung von Veranstaltungen, wie Schlafen im Stroh, Ferien auf dem Bauernhof oder Tagesanlässen
     
  • Direktverkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie von deren verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten ab HOf oder Marktständen
     
  • Abschlus schädlicher Tiere auf dem Grund und Boden des versicherten Betriebs
     
  • Schäden durch Drescharbeiten
     
  • Schäden aus Sprengarbeiten auf den zum versicherten Betrieb gehörenden Grundstücken. (Spezielle Obliegeneheite und Beschränkungen)

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Verschiedene Risiken sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert. Solche Zuschlagspflichtige, landwirtschaftsspezifische Sonderrisken sind

Haftpflicht

  • für Schäden aus einer vom versicherten Land- oder Alpwirtschaftsbetrieb unabhängigen Erwerbstätigkeit von untergeordneter wirtschaftlicher Beduetung (z.B. Gastwirtschaft, Skilehrer, Bergführer)
     
  • für Schäden aus forstwirtschaftlichen Arbeiten und/oder Holztransporten für Dritte
     
  • aus Kutschenfarhten für Dritte
     
  • für Schäden aus Sprengarbeiten für Dritte
     
  • für Schäden aus Schädlingsbekämpfung, Pflanzenschutz und Unkrautvertilgung für Dritte
     
  • aus unfallmässig entstandenen Schäden an vorübergehend gemieteten oder entlehnten, fremden landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten

 

Landwirtschafts-Haftpflichtversicherung
Versicherte Personen

Welche Personen werden von der Versicherung
erfasst?

Private Verrichtungen
Kreis der versicherten personen der Privat-Haftpflichtversicherung

Verrichtungen aus land-oder alpwirtschaftlichen Betrieb
Regelung aus der Betriebshaftpflichtversicherung

Ausdehnung auf:
mit dem VN in Hausgemeinschaft lebenden Personen aus ihren Verrichtungen für den versicherten Betrieb

 

Landwirtschafts-Haftpflichtversicherung

Einschränkungen

Nenne die 3 Einschränkungen des
Deckungsumfangs

Neben den Betriebs- und Privathaftpflichtversicherung Ausschlussbestimmungen sind folgende besondere Einschränkungen anzutreffen:

  • Ansprüche aus Schäden, die verurscht werden durch Drescharbeiten mit Maschinen, die unter die Bestimmung des SVG fallen
     
  • Ansprüche aus Schäden, die verursacht werden durch die Schädlingsbekämpfung, der Pflanenschutz und die Unkrautvertilgung mit Motorspritzen, die unter die Bestimmungen der SVG fallen
     
  • Ansprüche aus Schäden an mit Schädlingsbekämpfungs- Pfanzenschutz- und Unkrautverilgungsmitteln behandelten Sachen

In einzelnen AVB's wird Ausschluss für Obhutsschäden präzisiert, dass z.B. Haftpflicht für Schäden an Tieren die ein VN dauern oder vorübergehend von einem Dritten zur Fütterung, Tränke und Pflege übernommen hat von der Versicherung ausgeschlossen

 

Landwirtschafts-Haftpflichtversicherung
Örtlicher und Zeitlicher Geltungsbereich

Nenne den örtlichen und zeitlichen Geltungsbereich

Meist übernehmen die Gesellschaften je nach versicherter Tätigkeit (beruflich oder privat) die in der Betriebs- bzw. Privathaftpflichtversicherung geltende Regelung

Gebäude-Haftpflichtversicherung
Unteschiede

Erkläre die Unterschiede zwischen der Deckung
der Gebäude-Haftpflicht, der Privat-Haftpflicht und der
Betriebs-Haftpflicht

Gebäudehaftpflicht:

  • Mitversichert ist die Haftpflicht fürSchäden aus dem Eigentum von Grundstücken und Gebäuden (ohne Stockwerkeigentum), die vorwiegend dem versicherten Betrieb dienen.

Privathaftpflicht:

  • Eigentümer einer selbst bewohnten Ligenschaft mit höchstens drei Wonunge, ohne gewerblichen Betrieb
     
  • Eigentümer eines Ferien-Einfamilienhauses
     
  • Eigentümer von unbebauten Grundstücken
     
  • Eigentümer von selbst bewohnten Wohnungen
    (inkl. Feirenwohnungen) im Stockwerkeigentum.
     
  • Dieser Vesicherungsschutz wird meist als Summen-differenzdeckung zur Gebäude Haftpflichtversicherung der Stockwerkeigentümergemeinschaft gewährt.
     
  • Teils ist die Haftpflicht aus Stockwerkeigentum gänzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen

Mitversichert sind zum versicherten Gebäude gehörende Umschwung sowie nicht Erwerbszwecken dienende Nebengebäude

Betriebshaftpflicht

Haftpflicht aus Eigentum von Gebäudenn und Grundstücken, die nicht vorwiegend dem versicherten Betrieb dienen und diejenige aus Stockwerkeigentum von der Versicherung ausgeschlossen.

Gebäude-Haftpflichtversicherung
Gegenstand

Was ist der Gegenstand der Versicherung?

 

Haftpflicht aus Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit

  • Zustand oder Unterhalt der versicherten Gebäuden und Grundstücke oder
     
  • aus der Ausübung der damit verbundenen Eigentumsrechte stehen

Versicherung umfasst auch die Haftpflicht aus dem Eigentum der zu den versicherten Gebäuden und Grundstücken gehörenden Anlagen und Einrichtungen wie:

  • Tanks und tankähnliche Behälter
  • Personen- und Warenaufzüge sowie Rolltreppen
  • Abstellplätze und Einstellhallen für Motorfahrzeuge, Fahrradunterstände
  • Kindespielplätze (Geräten, Planschbecken, etc)
  • Schwimmhallen und Freiluftbassins, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen, sowie Gartenteiche
  • Nebengebäude (Geräteschuppen, Garageboxen, Treibhäuser)

Analog zur Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich der Schutz auch auf :

  • Haftpflicht als Halter oder aus dem Gebrauch von Motorfahrzeugen, die dem Unterhalt der versicherten Gebäude und Grundsücke dienen und für die weder ein Fahrzeugausweis noch Kontrollschilder vorgeschrieben sind
     
  • Schadenverhütungskosten
     
  • Ansprüche aus Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen

 

Gebäude-Haftpflichtversicherung
Versicherte Personen

Welche Personen werden von der
Versicherung erfasst?

  • VN als Eigentümer
     
  • Arbeitnehmer und übrigen Hilfspersonen des VN aus ihren Verrichtungen im Zusammenhang mit den versicherten Gebäuden, Grundstücken, Anlagen und einrichtungen (Hauswart)
     
  • Grundstückeigentümer, wenn der VN nur Eigentümer des Gebäudes ist (Baurecht)
     
  • Ausschluss der Haftpflicht der beigezogenen selbständigen Unternehmer und Berufsleute (selbständiger Gärtner)

 

 

Gebäude-Haftpflichtversicherung
Eigentumsverhältnisse

Die Versicherung erstreckt sich auf die
Haftpflicht sämtlicher (Mit-) Eigentümer

Nenne die Arten von Eigentum und erkläre sie.

 

Gesamteigentum

Erklärung:

  • Die verschiedenen Eigentümer sind durch
    Gesetzesvorschrift (z.B. Erbengemeinschaft) oder durch Vertrag (einfache Gesellschaft) zu einer Gemeischaft verbunden.
  • Das Recht jeder einzelnen Person erstreckt sich auf die ganze Sache (es gibt kein Eigentum an einzelnen Teilen)


Miteigentum

Erklärung:

  • Mehrere Personen haben eine Sache nach Bruchteilen ohne äussere Aufteilung in ihrem Eigentum.
     
  • Jeder hat für seinen Anteil die Rechte und Pflichten eines Eigentümers und ihn Veräussern
     

Stockwerkeigentum

Erklärung:

  • Unterschied zu Miteigentum ist, dass Miteigentümer das Recht hat, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benützen und innen auszubauen.
     
  • Es ist zu unterscheiden zwisch gemeinschaftlich benutzten Teile des Gebäudes und solchen Teilen die zu Sondernutzung durch einzelnen Stockwerkeigentümer ausgeschieden worden sind

 

Gebäude-Haftpflichtversicherung
Eigentumsverhältnisse

Eine schwierige Frage ist wie es sich verhält, wenn die Gemeinschaft an einen Beteiligten, die Beteiligten untereinander oder ein Beteiligter an die Gemeinschaft Ansprüche stellen.

Je nach Art der Eigentumsverhältnisse ist der Versicherungsschutz bei solchen Innenansprüche anders ausgestaltet.

Nenne die Besonderheiten.

 

Gesamteigentum

  • Ansprüche aus Schäden von Gesamteigentümer sind generell von der Versicherung ausgeschlossen.

  • Damit besteht auch keine Deckung für Ansprüche aus Schäden am versicherten Gebäude oder Grundstück selbst.

  • Personen die mit einem Gesamteigentümer im gemeinsamen Haushalt leben, sind diesem gleichgestellt

Miteigentum

Ansprüche aus Schäden von Miteigentümer sind versichert, mit Ausnahme von Ansprüchen:

  • aus demjenigen Teiil des Schadens, welcher der Eigentumsquote des betreffenden Miteigentümer entspricht
     
  • aus Schäden am versicherten Gebäude oder Grundstück selbst


Personen die mit einem Miteigentümer im gemeisamen Haushalt leben, sind diesem gleichgestellt

Stockwerkeigentum

Versichert sind Ansprüche:

  • der Eigentümergemeinschaft gegen einzelnen Stockwerkeigenümer aus Schäden an gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteilen und Grundstücken, unter Abzug der Eigentumsquote des haftpflichtigen Stockwerkeigentümers

     
  • eines einzelnen Stockwerkeigentümers gegen die Eigentümergemeinschaft aus Schäden, deren Ursache in gemeinschaftlih genutzten Gebäudeteilen und Grundstücken liegt, unter Abzug der Eigentumsquote des geschädigten Stockwerkeigentümers

     
  • eines einzelnen Stockwerkeigentümers gegen einem anderen Stockwerkeigentümer aus Schäden, deren Ursach in zu Sonderrecht zugeschiedenen Gebäudeteilen liegt


Personen die mit einem Stockwerkeigentümer im gemeinsamem Haushalt lebt ist disem gleichgestellt.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Berufsgruppen

Nenne die 18 Berufsgruppen, bei denen die 
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Vordergrund stehen

  1. Rechtsanwälte
  2. Notare
  3. Stuerberater
  4. Treuhänder / Immobilientreuhänder
  5. Immobilienverwalter / Immobilienschätzer
  6. Vermögensverwalter
  7. Unternehmensberater
  8. Versicherungsmakler
  9. Fondsvertribsträger
  10. Pensionsversicherungsexperte
  11. Patentanwalt
  12. Informatikbetrieb
  13. Gemeinwesen (Ämter)
  14. Stiftungsräte nach BVG
  15. Organe einer Gesellschaft (D&O)
  16. Revisoren
  17. Medienunternehmungen
  18. Gutachter

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Haftungsgrundlage des Anwaltsvertrags

Aus was ergibt sich die Haftungsgrundlage
des Anwaltsvetrags?

 

Ergeben sich aus den Bestimmungen zum Auftrag von OR 394 ff i.V. mit Grundnorm der vertraglichen Haftung gem. OR 97

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Haftungsvoraussetzung des Anwaltsvertrags

Nenne die Haftungsvoraussetzung

  • Schaden
  • Vertragsverletzung (Verletzung der dem Anwalt obliegenden Sorgfaltspflichten)
  • Adäquater Kausalzusammenhang
  • Verschulden mit umgekehrter Beweislast

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Pflichten des Anwalts

Nenne die vertraglichen Pflichten des Anwalts

  • Sorgfältige Ausführung des Auftrags, ohne jedoch den Erfolg garantieren zu müssen
  • Wahrung der Interessen der Klienten
  • Weisungsgebundenheit
  • Aufklärungspflicht über die Zweckmässigkeit des Auftrags, die damit verbundenen Kosten und Gefahren sowie die Erfolgschancen

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Definition

Wie lautet die Definition der Vermögensschäden
in der Vermögensschadenhaftpflichtverscherung?

 

In Geld messbare Schäden, die weder auf einen Personenschaden noch auf einen Sachschaden zurückzuführen sind.

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz

Erkläre den Haftpflichtversicherungsschutz für Anwälte und ähnliche Berufe

  • Versichert sind Schadenersatzansprüche aus Vemrögensschäden gegen die Versicherten erhoben werden
     
  • Weltweite Deckung vorbehaltlich der in den USA und Kanada anfallenden Abwehrkosten und Vollstreckungstitel
     
  • Diverse vermögensschadenspezifische Ausschlüsse
     
  • Eidg. Versicherungsobligatorium bzw. andere gleichwertige Sicherheit mit einer Mindessumme von 1 Mio. pr Jahr

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz

Erkläre den Haftpflichtversicherungsschutz für Versicherungsmakler gestütz auf die
Musterbdingungen des SVV

  • Versichert sind Schadenersatzansprüche aus Vemrögensschäden die gegen den Versicherten erhoben werden.
     
  • Der örtliche Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa und ganze Türkei
     
  • Anspruchserhebungsprinzip mit Einschluss der Vorrisikodeckung (als Summendifferenzdeckung) und einer subsidiären Nachrisikodeckung bei Tod des VN oder Aufgabe der versicherten Tätigkeit sowie bei Austritt oder Enzug der Berufsausübungsbewilligung.
     
  • Diverse vermögensschadenspezifische Ausschlüsse
     
  • Eidg. Versicherungsobligatorium bzw. andere gleichwertige Sicherheit mit einer Mindestsumme von 2 Mio. pro Jahr

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz

Erkläre den Haftpflichtversicherungsschutz für
IT-Unternehmungen

  • Es besteht eine Vielfalt an Versicherungskonzepten zur Abdeckung der IT-Haftpflichtrisiken
     
  • Modulartige Deckungskonzepte (sogenannte named-perils-Deckungen)
     
  • Unterschiedliche Regelungen des örtlchen Geltungsbreichs, jedoch stets mit Ausschluss USA/Kanada
     
  • Ansprucherhebungs-Prinzip mit unterschiedlicher Ausgestaltung der Vorrisiko- und Nachrisikodeckung
     
  • Es gelten allgemeingültige Ausschlüsse für IT-Risiken und darüber hinaus zusätzliche, risikospezifische Einschränkungen des Deckungsumfangs in einzelnen Deckungsbereichen.
     
  • In einzelnen Risikobreichen gelten spezielle Obliegenheiten, die vom VN zu erfüllen sind (z.B. ausreichendes System zur Datensicherung)

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz

Erkläre den Haftpflichtversicherungsschutz für das
Gemeinwesen

  • Versichert sind Ansprüche gegen die versicherten Personen aufgrund widerrechtlich verursachter (reiner) Vermögensschäden.
     
  • Die MItversicherung der Haftpflicht für rechtmässige Schädigungen (d.h. ohne Vorliegen einer Widerrechtlichkeit) erfolgt nach Prüfung im Einzelfall.
     
  • Der örtliche Geltungsbreich hat bei dieser Versicherungsart eine untergeordnete Bedeutung und ist unterschiedlich geregelt.
     
  • Anspruchserhebungs-Prinzip mit unterschiedlicher ausgestaltung der Vorrisiko- und Nachrisikodeckung
     
  • Diverese vermögensschadenspezifische Ausschlüsse

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Haftungsgrundlage

Erkläre die Haftungsgrundlage des Stiftungsrats von Personalvorsorgeeinrichtungen

Gem. BVG 52 sind alle mit der Verwaltung, Geschäftsführung oder Kontorlle der Vorsorgeeinrichtung betrauten Personen für den Schaden verantwortlich, den sie der vorsorgeeinrichtung absichtlich oder fahrlässig zufügen.

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen

Welches sind die Voraussetzungen der Haftung des Stiftungsrats nach BVG 52?

  • Schaden
  • Widerrechtlichkeit
  • Adäquater Kausalzusammenhang
  • Verschulden

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz

Erkläre den Haftpflichtversicherungsschutz für
Stiftungsräte nach BVG

  • Versichert ist die Haftpflicht der Mitglieder des Stiftungsrats für reine Vermögensschäden aus der Verwaltung der betreffenden Personalvorsorgeeinrichtung
     
  • Versichert sind dabei auch Ansprüche der Personalvorsorgeeinrichtung gegenüber den versicherten Personen. Solche Innenasprüche stellen hier das eigentliche Hauptrisiko dar.
     
  • Anspruchserhebungs-Prinzip mit unterschiedlicher Ausgestaltung der Vorrisiko- und Nachrisikodeckung
     
  • Diverse vermögensschadenspezifische Ausschlüsse

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Haftungsnormen

Nenne die Haftungsnormen der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit

OR 752: Prospekthaftung

  • Alle Mitwirkenden bei Emissionsprospekten
    • Unrichtige, irreführende oder gesetzeswidrige Angaben in Emissionsprospekten oder ähnlichen Mitteilungen

OR 753: Gründungshaftung

  • Alle Mitwirkenden Bei der Gründung
    • Urnichtige Angabe von Sacheinlnagen, Sachübernahmen, Sondervorteilen in Statuten, Gründungsbericht, Kapitalerhöhungsbericht
    • Gesetzesverletzung bei Genehmigung einer solchen Massnahme
    • Handelsregistereintragung aufgrund unrichter Angaben
    • Wissentliche Annahme von Zeichungen von Zahlungsunfähigen
       

OR 754: Haftung der Exekutivorgane

  • Verwaltungsräte
  • Mit der Geschäftsführung/Liquidation befasste Personen
    • Pflichtverletzung
    • Übertragung der Aufgabenerfüllung ohne sorgfältige Auswahl, Unterrichtung oder Überwachung

OR 755: Revisionhaftung

  • Alle Personen die mit der Prüfung der
    • Jahresrechung
    • Konzernrechung
    • Gründung
    • Kapitalerhöhung
    • Kapitalherabsetzung
      • Pflichtverletzung

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Haftung der Exekutivorgane gem. OR 754

Erkläre die Haftung

Ersatzpflichtige Personen:

  • Verwaltungsräte und die mit der Geschäftsführung/ Liquidation befassten Personen
  • erfasst sind auch die faktischen Organe

Haftungsvoraussetzungen:

  1. Schaden
  2. Widerrechtlichkeit (Pflichtverletzung)
  3. adäquate Kausalzusammenhang
  4. Verschulden

Besonderheit bei Haftungsvoraussetzung Widerrechtlichkeit:

  • Eigene Pflichtverletzung oder bei
  • Übertragung der Aufgabenerfüllung durch ungenügende Sorgfalt bei 
    • Auswahl
    • Unterrichtung
    • Überwachung

Einzuhaltende Pflichten:

  • Gesellschaftsstatuten
  • Gesellschaftsreglementen
  • Anstellungsverträgen
  • Aktienrecht

Haftungsrelevant ist dabei in erster Linie die allgmeine Sorgfalts- und Treuepflicht gem. OR 717


Nicht übertragbaren und nicht entziehbaren Aufgaben:

  • Sind in OR 716a geregelt

Anspruchsberechtigt:

  • Gesellschaft
  • Aktionäre
  • Gesellschaftsgläubiger

Bei Geltendmachung der Ersatzansprüche spezielle Regeln beachten
 

Mehrere ersatzpflichtige Personen:

  • OR 759 besagt eine eingeschränkte solidarität

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Haftung der Exekutivorgane gem. OR 754

Welches sind die nicht übertragebaren und nicht entziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrats gem. OR 716a?

  • Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen
     
  • Festlegung der Organisation
     
  • Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie er Finanplanung
     
  • Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsfühung und der Vertretung betrauten Personen
     
  • Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, statuten, Reglemente und Weisungen
     
  • Erstellung des Geschäftsberichts sowie Vorbereitung der GV und Ausfühung ihrer Beschlüsse
     
  • Benachrichtigung des Richters im Fall der Überschuldung

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Von wem wird die Versicherung abgeschlossen?

Von der Unternehmung als VN
für Organpersonen als VP

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Was heisst D&O?

directors & officers liability insurance

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Was ist versichert?

Gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person 
für reine Vermögensschäden,
die sie aufgrund Pflichtverletzung in Ausübung ihrer geschäftlichen Verrichtungen als Organ
dem VN oder einer mitversicherten Tochtergesellschaft verursach hat

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Sind Fremdmandate in der Versicherung
eingeschlossen?

Nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Was sind EPL-Klagen?

Employment Practice Liability

Darunter sind Arbeitnehmeransprüche infolge von

  • Diskriminierung
  • sexueller Belästung oder
  • ungerechtfertigter Entlassungen

zu verstehen

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Wer gilt als versicherte Personen?

i.d.R

  • alle ehemaligen
  • alle gegenwärtigen
  • alle zukünftigen

Mitglieder der Verwaltungs- bzw. Aufsichtsräte und
der Geschäftsleitung
in ihrer Eigenschaft als Organ sowie
sämtliche faktischen Organe des VN und
dessen Tochtergesellschaften

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Was sind outside directorships?

Mandate welche von VP bei Drittgesellschaften ausserhalb des Konzerns wahrgenommen werden

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Wie verhält sich die Deckung wenn während der Vertragsdauer Unternehmungen vom VN neu gegründet oder werorben werden?

Unter gewissen Einschränkungen wird eine Vorsorgedckung gewährt

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Sind die Organe der konzerneigenen Personalvorsorgeeinrichtung mitversichert?

Ja, je nach Versicherungsbedingugen einschliessbar

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Um was geht es in der Company Reimbursement?

Beim Company Reimbursement werden auch der VN oder eine Tochtergesellschaft zu VP, wenn sie in rechtlich zulässiger Weise aufgrund einer Schadloshaltungserklärung, anstelle der versicherten Organpersonen, Schadenersatzleistungen an die Gesccädigten erbracht hat.

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Wo ist der Örtliche Geltungsbereich?

Gtundsätzlich weltweite Deckung wobei im Versicherungsmarkt Einschränkungen in Bezug auf den Ort der Anspruchserhebung anzutreffen sind

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Welches Prinzip ist bei dem zeitliche Geltungsbereich?

Anspruchserhebungs-Prinzip

mit unterschiedlicher Ausgestaltung der Vorrisiko- und Nachrisikodeckung

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Welche Ausschlüsse sind hervorrzuheben?

  • Haftpflicht des Täters aus wissentlicher Pflichtverletzung sowie wegen vorsätzlicher Übertrtung von gesetzliche oder behördlichen Vorschriften
     
  • Entschädigung mit Strafcharakter
     
  • Ansprüche von Gross- oder Mehrheitsaktionären
     
  • Ansprüche aus Umweltbeeinträchtigungen

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Erkläre die Subsidiaritätsklausel

Weit verbreitet ist die Aufnahem der Subsidiaritätsklauseln, welch ein der Regel eine Leistungspflicht im Nachgang zu einem allfällig anderweitigen Versichertungsvertrag vorsehen

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
D&O

Eine besondere Herausforderung bei D&O stellt der Underwriting Prozess dar.

Welche Aspekte sind bei der Risikoprüfung
insbesondere zu beachten?

  • Ermittlung der wichtigsten Kennzahlen aus den Bilanzen und Erfolgsrechnungen
     
  • Beschaffung und Berücksichtigung zusätzlich verwertbarer Informationen
     
  • Abgelich der gewonnen Erkenntnisse mit den Daten anderer vergleichbarer Untenehmen
     
  • Gesellschaftsstruktur
     
  • Alter des Unternehmens
     
  • Räumlicher Tätigkeitsbereich
     
  • Mergers-and-Acquisitions-Aktivitäten
     
  • Allfällige Fremdmandate