Vermögen - Zusammenfassung - Block 08

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich und Probandenversicherung, Haftpflichtversicherung von Vereinen und Veranstaltungen, Privat Haftpflichtversicherung, Landwirtschafts Haftpflichtversicherung , Gebäude - Haftpflichtversicherung, Vermögensschaden

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich und Probandenversicherung, Haftpflichtversicherung von Vereinen und Veranstaltungen, Privat Haftpflichtversicherung, Landwirtschafts Haftpflichtversicherung , Gebäude - Haftpflichtversicherung, Vermögensschaden


Kartei Details

Karten 79
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 05.03.2014 / 16.03.2023
Weblink
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Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Entwicklungen

Nenne die 8 Entwicklungen im Medizinalbereich,
welche sich auf die Risikolandschaft
negativ auswirken

  1. Geringere psychologische Hemmschwelle zur Geltendmachung von Ansprüchen
     
  2. Überzogene Erwartungshaltung des Patienten aufgrund der grossen medizinischen Fortschritte
     
  3. Patientenfreundlichere Gerichtspraxis
     
  4. Zunehmende Bedeutung des Organisationsverschuldens
     
  5. Qualitäts- und/oder Sicherheitseinbussen aufgrund des zunehmenden Kostendrucks
     
  6. Erhöhtes Schadenpotenzial in der Lifesyle-Medizin
     
  7. Zunehmende Verlagerung von der stationären hin zur ambulanten medizinischen Behandlung mit entsprechenden Problemen
     
  8. Auswirkung durch die Medien bei undifferenzierter Berichterstattung über medizinische Fehlbehandlungen

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Haftungsvoraussetzungen

Nenne die 4 Haftungsvoraussetzungen
bei medizinischen Behandlungen nach
Auftragsrecht

  1. Schaden
  2. Vertragsverletzung
  3. Adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der Vertragsverletzung
  4. Verschulden mit umgekehrter Beweislast (Exkulpationsbeweis)

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Haftungsvoraussetzungen

Nenne die 4 Haftungsvoraussetzungen
bei medizinischen Behandlungen im
öffentlichen Recht

  1. Schaden
  2. Widerrechtlichkeit
  3. Adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der widerrechtlichen Handlung oder Unterlassung
  4. In der Regel kausale Freistellungshaftung

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Definition

Wie lautet die Definition des
Behandlungsfehlers?

Verstoss gegen allg. anerkannte regeln der ärztlichen Wissenschaft und Praxis (Heilkunst) infolge eines Mangel an gehöriger Aufmeerksamkeit oder Vorsicht (Sorgfaltspflichtverletzung).

Die Anforderungena n die ärztlihen Sorgfaltspflicht richten sich nach den Umständen des Einzelfalls, namtlich nach der Art des Eingriffs oder der behandlung, den damit verbundenen Risiken, dem Ermessensspielraum sowie den Mitteln und der Zeit, die dem Arzt im einzelnen Fall zur Verfügung stehen.

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Beweislast

Wer trägt die Beweislast für den
Behandlungsfehler

Der Patient hat sowohl im Auftragsrecht (unter dem Titel Vertragsverletzung) als auch im öffentlichen Recht (unter dem Titel Widerrechtlichkeit) den Behandlungsfehler im Sinne einer ärztlichen Sorgfaltspflichtverletzung zu beweisen.

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Arten der medizinischen Aufklärung

Welche 4 verschiedene Arten der
medizinischen Aufklärung unterscheidet man?

  1. Allg. Aufklärungsplficht:
    über alles, was für Patienten von Interesse sein kann
     
  2. Eingriffsaufklärung:
    Schafft erst die Vorraussetzung für die Rechtsmässigkeit des ärtzlichen Eingriffs. Mängel der Eingriffsaufklärung können nebst strafrechtlichen Konsequenzenn zu einem zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch des Patienten führen
     
  3. Sicherungs- oder therapeutische Aufklärung:
    Patient soll damit zur einem therapiegerechten Verhalten bewegt werden
     
  4. Aufklärung über wirtschaftliche Aspekte
    der Behandlung

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Eingriffsaufkärung

Welche Funktionen hat die
Eingriffsaufklärung?

Abschätung des Für und Wider eines Eingriffs
Dem Patienten muss plausibel dargelegt werden:
was, wann, warum und wie mit ihm geschehen wird.

Aus juristischer Sicht handelt es sich um eine Rechtspflicht zum Schutz der körperlichen Integrität wie dem Selbstbestimmungsrecht.

Im falle einer nicht ordnungsgemässen Aufklärung haftet der Arzt für sämtliche Folgen des Eingriffs, unabhängig davon, ob ein Behandlungsfehler begangen wurde.

Die Beweislast liegt beim Arzt, weshalb sich die Aufklärungspflicht zu einem Auffangtatbestand entwickelt hat.

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Eingrifsfaufklärung

Wie lauten die 3 Elemente der 
Eingriffsaufklärung?

  1. Diagnoseaufklärung
  2. Verlaufsaufklärung
  3. Risikoaufklärung

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Eingriffsaufklärung

Nenne einige der 11 Grundsätze
die bei der Eingriffsaufklärung zu beachten sind

1. Arzt schuldet Patienten Auskunft über

  • Krankheit
  • Art
  • Schweregrad
  • Verlauf
  • Risiken
  • Nebenwirkungen

2. Keine Aufklärungspflicht bei allg. bekannten Komplikationen welche bei grösseren Eingriffen regelmässig auftreten

3. Erhöhte Aufklärungspflicht bei Anwendung von neuer Behandlungsmethode und in Fällen zweifelhafter Oerationsindikation mit hohem Risiko des Fehlschagens.

4. Orientierung an persönlichen Bedürfnissen und konkrente Situation des Patienten (inkl. Tatsachen welche aus rein medizinischer Sicht nebensächlich oder selbstverständlich erscheinen)

5. Aufklärung darf keinen Angstzustand hervorrufen (therapeutisches Privileg)

6. Bei Fremdsprachigen Patieten muss allenfalls ein Übersetzer beigezogen werden

7. Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden, ihre Risiken und Erfolgsaussichten

8. Auch bei Operationserweiterung wird Einwilligung des Patieten benötigt.

9. Rechtzeitige Aufklärung so dass Patient Für und Wider abwägen kann. (Ausser bei Notfällen)

10. Empfänger der Aufklärung ist der Patient. Bei urteilsunfähigen liegt Entscheid bei gesetzlichem Vertreter.

11. Ausfall der Pflicht der Eingriffsaufklärung in folgenden Fällen:

  • Ausdrücklicher Verzicht dur den Patienten
    (reduzierte Aufklärung erforderlich)
     
  • Patient kennt die mit dem Eingriff verbundenen Risiken evtl. reduzierte Aufklärung
     
  • Notfälle
    (Aufklärung muss so bald wie möglich nachgeholt werden)
     
  • Ausnahmmsweise erlaubte Eingriffe gegen den Willen des Patienten
    )z.B. bei Epedemien, Strafverfahren)

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Eingriffsaufklärung

Was sind die Folgen bei fehlender oder ungenügender Eingriffsaufklärung?

  • Heileingriff des Arztes stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Patienten dar (auch mit Zustimmung des Patienten zum Eingriff)
     
  • Auch bei lebensrettender Indikatoren bedarf es die Einwilligung des Patienten, der aufgrund von Selbstbestimmungsrecht die Möglichkeit haben muss, über den Eingriff zu entscheiden und evtl. abzulehnen, auch wenn ein solcher Entschluss unvernfünftig ist.
     
  • Arzt haftet für sämtliche wirtschaftliche Folgen eines medizinischen Eingriffs (auch ohne Vorliegen eines Behandlungsfehlers) auch dann, wenn sich ein nicht aufklärungspflichtiges Risiko verwirklicht.
     
  • Der Artzt kann zur Entlastung dass Patient auch bei ordnungsgemässiger Aufklälrung in den Eingriff eingewilligt hätte. Die hypothetische Einwilligung muss vom Arzt bewiesen werden.

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Riskmanagement

Nenne die Riskmanagement Bereich bei der
medizinischen Behandlung

  1. Medizinischer Bereich
  2. Juristischer Bereich
  3. Technischer Bereich
  4. Organisatorischer Bereich

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Rismanagement

Nenne die Elemente des Riskmanagement im
medizinischen Bereich

Grundsatz: Die richtigen Dinge richt und rechtzeitig tun

Ärzte- und Pflegefehler sind oftmals nicht die Ursache, sondern das Ergebnis einer Reihe von vorausgegangenen Zwischenfällen versschiedenster Art. Die Frage lautet nicht "wie konntest du das tun?" sondern "wie konnte es dazu kommen?"

Temaleistungen stehen im Vordergrund. Folgende Faktoren spielen eine entscheidende Rolle:

  • Offene und konstruktive Kommunikationskultur
  • Ziel- und lösungsorientiertes Gruppenklima
  • Konstruktiver Umgang mit Konflikten, der sachorientierte Lösungen ermöglicht
  • Fehlerkultur, die einen offenen und konstruktiven Umgang mit Fehlleistung ermöglicht, um den gleichen Fehler in Zukunft zu vermeiden.

Abgabe von Medikamenten stellt grosses Haftpflichtrisiko dar:

  • Arzneimittel werden immer wirksamer und daher anfälliger für Nebenwirkungen
  • Zunehmender Medikamentenkonsum und daher erhöthtes Risiko der Unverträglichkeit
  • Überdosierung infolge Versehens oder wegen ungenügenden Aufklärung
  • Verwechslung von Medikamenten

Systematische "In-Erfahrung-Bringen" der Patientenerfahrung stellt wichtige Voraussetzung zur Sicherstellung umfassender Patientenorientierung dar.

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Rismanagement

Nenne die Elemente des Riskmanagement im
juristischen Bereich

Eingriffsaufkärung

Es ist sicherzustellen, dass vor jedem Eingriff unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen ein persönliches Aufklärungsgespräch geführt wird. Geeignete Form ist die Stufenaufklärung.

  • Abgabe Merkblatt
    Alle Basisinformationen über geplanten Eingriff.
    In Ergänzung kann im Sital interaktive, computerunterstützte Informationssysteme eingesetzt werden

    Aufklärungsgespräch
    Unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit und Bildungsstands des Patienten
     
  • Aufklärungsprotokoll
    Aufgrund Beweisproblematik vorteilhafterweise vom Patienten zu unterschreiben

Dokumentation

Dokumentation der Behandlung inkl. besondere Vorkommnisse in den Krankenunterlagen zu vermekren.
Moderne Informationstechnologien können für zeitnahe ERfassung und ständige Zugriffsmöglichkeit dienlich sein

Datenschutz

Umgang mit Personendaten ist in
kantonalen Spital-/Gesundheitsgesetzen und im DSG geregelt
Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt wird durch Arztgeheimnis geshützt.
Massnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Richtigkeit der Daten sind vorzunehmen

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Rismanagement

Nenne die Elemente des Riskmanagement im
technischen Bereich

  1. Mindeststandard darf nicht unterschritten werden
     
  2. Haftpflichtrisiken aus Einsatz medizinischer Geräte entstehen durch falsche Bedienung oder Fehlerhafteigkeit der Geräte. Es muss sichergestellt werden, dass durch Schulungen des Personals Geräte richtig eingesetzt werden und durch regelmässige Wartungen Funktionsfähigkeit gewährleistet ist
     
  3. Bei Ausgestaltung und Unterhalt der baulichen Einrichtung ist der besonderen Situation in einem Spital Rechnung zu tragen. Spezielle Anfroderungen gelten für geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik
     
  4. Im Hinblick auf Risiko Brandausbruch sind entsprechende vorsorgemassnahmen zu treffen.

    Durch Erstellung
  • Einsatzplans
  • Alarmplans
  • Evakuierungsplan

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Rismanagement

Nenne die Elemente des Riskmanagement im
organisatorischen Bereich

  • Basisschwelle beachten, derern Qualität nicht unterschritten werden darf
     
  • Fehlerkultur anstreben, in denen kritische Vorfälle ohne hierarchische Barrieren konsequent offengelegt und hieraus notwendige Konsequenzen gezogen werden
     
  • Beachtung der hygiene- und Sterilisationsproblemen
     
  • Dafür sorgen, dass Patienten durch komplexen horizontalen und vertikalen Arbeitsteilung nicht dur Zuständigkeits- oder Informationslücken Schaden erleidet
     
  • Auszubildende angemessen einsetzen und u.U. durch einen erfahrenen und eingriffsbereiten Facharzt überwacht wird.
     
  • Besondere Organisationspflicht sind psychiatrischen Klinken zu erfüllen, um Selbstschädigung von Patienten zu verhindern
     
  • Sicherung des Patienteneigentums
     
  • Korrektes Verhalten im Schadenfall bzw. bei Eingang von Schadenersatforderung oder Beschwerden sicherstellen

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Allgemein

Nenne die Gründe für ein negatives Ergebniss der schweizerischen Haftpflichtversicherung

  • Veränderung des rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfelds
     
  • Höhere Schadenersatzzahlungen im Einzelfall
     
  • Prämiengestaltung in der Softmarket-Phase (Untertarifierung)
     
  • Zu wenig differenziertes Underwriting
     
  • Ungenügende Berücksichtigung der Spätschadenproblematik

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Deckungsumfang

Welches sind die Besonderheiten des
Deckungsumfangs der Haftpflichtversicherung
im Medizinalbereich?

Abgrenzung der sptalärztlichen Tätigkeiten gegenüber denjenigen in der privaten Praxis

Mitversicherung der reinen Vermögensschäden

Mitversicherung des Rechtsschutzes im Strafverfahren in der Haftpflichtversicherung von Sptälern

Bei der Haftpflichtversicherung ovn Spitälern und Ärzten gilt das Ansruchserhebungspriinzip mit speziellen Zuordnungskriterien

Bei der Haftpflichtversicherung von Spitälern und Ärzten wird der grundsätzlich weltweit geltende örtliche Geltungsbsereich insofern eingeschärnkt, als Ansprüche aus Schäden infolge im Voraus geplanter behandlungen und Eingriffen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, die nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht beruteilt oder von dortigen Gerichten geltend gemacht werden

Die Haftpflichtversicherung von Sitälern und Ärzten enthält eine Obliegeneheit zur Aufklärungspflicht

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Patientenversicherung

Wieso eine Patientenversicherung?

Vor dem Hintergrund gewisser Schwierigkeiten beim Nachweis eines Behandlungsfehlers werden immer wieder Überlegungen angestellt, ob sich die Einführung einer Patientenversicherung nach ausländischem Vorbild empfiehlt

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Patientenversicherung

Was wird bei der Patientenversicherung versichert?

Nicht das Haftungsrisiko des Artztes bzw. des Spitals, sondern das Behandlungsrisiko des Patienten. Dadurch soll der Schutz des Patienten ausgebaut und das Arzt-Patienten-Verhältnis verbessert werden

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Patientenversicherung

Welche juristische und ökonomische Probleme stehen
bei der Patientenversicherung im Raum?

  • Abgrenzung der versicherten Risiken
    d.h. die Umschreibung der Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Versicherers
     
  • Regelung des Verhälntisses der Patientenversicherung gegenüber anderen Leistungserbringern aus sozialer und privater Vorsorge sowie den Haftpflichtversicherern
     
  • Patientenversicherung könnte keine Genugtuungsleistugen vorsehen, sodass solche Ansprüche weiterhin auf der traditionellen Haftpflichtschiene geltend zu machen sind.
     
  • Die im Haftpflichtrecht bedeutsame Präventivfunktion wird ausgeschaltet.
     
  • Keine Legitimation für Sonderbehandlung von Medizinunfallschäden
     
  • Vereinfachte Zugang zu Versicherungsleistugen bei medizinischen Zwischenfällen würde zu einem erheblichen Anstieg der Schadenaufwendung in diesem Bereich führen

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Klinische Versuche mit Heilmitteln

Welches sind die Rahmenbedingungen
der klinischen Versuche mit Heilmitteln?

In Anlehnung an internationale Standards aht der schweizersiche Gesetzgeber für klinische Versuche mit Heilmitteln im Heilmittelgesetz und in der Verordnung über klinische Versuche mit Heilmitteln zum Schutz der Versuchspesonen folgende Rahmenbedingungen geschaffen:

  • Einhaltung der anerkannten Regeln der "Guten Praxis der klinischen Versuche"
     
  • Zustimmung der für den Versuchsort zuständigen Ethikkommission
     
  • Freigabe des klinischen Versuchs durch das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic)
     
  • Meldepflicht des Sponsors bzw. Prüfers bei Bekanntwerden von Umständen, welche die Sicherheit der Versuchspersonen beeinträchtigen können, sowie bei schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen.
     
  • Spezielle Anforderungen and ie Aufbewahrungspflicht der Daten aus dem klinischen Versuch
     
  • Zwingende Voraussetzung für die Durchführung des klinischen Versuchs ist die Einwilligung der aufgeklärten Versichsperson
     
  • Bei klinischen Versuchen an unmündigen, entmündigten oder urteilsunfähigen Personen sowie bei solchen in medizinischen Notfallsituation gelten spezielle Vorschriften
     
  • Es ist zu gewährleisten dass die Versuchsperson für allfällige Schäden, die sie im Rahmen eines Versuchs erlitten haben, vollumfänglich entschädigt werden. Der Sponsor muss diese Verpflichtung durch den Abschluss einer Versicherung oder andweitig sicherstellen

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Probandenversicherung

Welche Elemente beinhaltet die
Probandenversicherung?

 

Es handelt sich um eine Versicherung besonderer Art.

Sie enthält Elemente sowohl der Personen- als auch der Haftpflichtversicherung

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Probandenversicherung

In welcher Form kann die Versicherung abgeschlossen werden?

 

Der Abschluss der Probandenversicherung erfolgt für einzelne klinische Versuche (Objektdeckung) oder im Rahmen von Sammelverträgen (Jahresverträge).

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Probandenversicherung

Wer ist Der VN?

 

VN in der Probandenversicherung ist der Sponsor des klinischen Versuchs

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Probandenversicherung

Wie hoch ist die VS?

 

Die VS können variieren.

Nach den Anforderungen von Swissmedic sollten in der Regel mind. 10 Mio. für alle Schäden eines klinischen Versuchs zusammen,

davon je Versuchsperson 1 Mio.  für Personenschäden und 500 00 für Sachschäden vorgesehen werden.

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Probandenversicherung

Für was besteht Versicherungsschutz?

 

Versicherungsschutz besteht für Personenschäden die eine Versuchsperson im Rahmen des klinischen Versuchs erleidet.

Versichert sind auch Sachschäden und Schäden wegen Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit dem klinischen Versuch.

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Probandenversicherung

Welesch Prinzip besteht in Bezug auf den
zeitlichen Geltungsbereich und wie lange ist die Nachfrist?

 

Es gilt das Schadeneintrittsprinzip mit einer Nachversicherung bei Personenschäden von 60 Monaten nach Ablauf des Vertrags.

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Probandenversicherung

Welches sind die wesentlichen Ausschlüsse?

 

Es gelten folgende Ausschlüsse:

  • Personenschäden und Verschlimmerungen des bestehenden Gesundheitszustands, die auch ohne Teilnahme am klinischen Versuch eingetreten wären oder fortbestünden
     
  • Vorsätzliche Missachtung von Anweisungen durch die Versuchsperson
     
  • Gesellschaftsindividueller Ausschluss einzelner Substanzen oder Arzneimittel
     
  • Personenschäden von Patienten wegen allfälliger Nebenwirkungen eines bereits zugelassenen Medikaments
     
  • Personenschäden von Patienten, die auch bei einer Standard Therapie eingetreten wären
     
  • Personenschäden von Patienten infolge vorhersehbarer Nebenwirkungen im Fall von Krankheiten, die üblicherweise einen fatalen Verlauf nehmen.

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Probandenversicherung

Welches sind die Obliegenheiten?

 

Es gelten verschiedene Obliegenheiten des VN welche stark an die gesetzlichen Grundlagen bei der Durchführung von klinischen versuchen anlehnen.

Obliegenheitsverletzungen des VN oder Prüfers werden der Versuchsperson nicht entgegengehalten, sondern gelten nur im Innverhältnis

 

Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Probandenversicherung

Was ist die Besonderheit in Bezug auf die
Kündigung im Schadenfall?

 

In den Musterbedingungen wird auf das Kündigungsrecht des Versicherers im Schadenfall verzichtet.

 

Haftpflichtversicherung von Vereinen und Veranstaltungen
Gegenstand der Versicherung

Was ist Gegenstand der Versicherung?

  • Ausübung der statutengemässen Vereinstätigkeit 
     
  • Organisation und Druchfürung des versicherten Anlasses einschliesslich Verbereitungs- und Aufräumarbeiten
     
  • Mitversicherung des Anlagerisikos, wobei hinsichtlich des Eigentums oder der Miete von Tribünen und Stehrampen teils Einschränkungen anzutreffen sind
     
  • Mitversicherung der Haftpflicht aus Garderobeschäden
     
  • Bei der Haftpflichtversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Haftpflicht aus der Organisations und Druchführung von Anlässen, die nicht über den normalen Vereinsbetrieb hinaus gehen

 

Haftpflichtversicherung von Vereinen und Veranstaltungen
Zeitlicher Geltungsbereich

Was ist der Zeitliche Geltungsbereich?

Für Veranstaltungen beschränkt sich auf die Dauer des einzelnen Anlasses einschliesslich Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten. 

Darum drängt sich in den AVB eine Anpassung des zeitlichen Geltungsbereichs auf

z.B. Umstellung auf das Verursachungsprinzip ode rAufnahme einer Nachversicherung bei Schadeneintrittsprinzip

 

Haftpflichtversicherung von Vereinen und Veranstaltungen
Versicherte Personen

Welche Personen werden von der
Versicherung erfasst?

  • Alle Vereinsmitglieder (Vorstands- und Aktivmitglieder) bzw. Organisationskomitee und alle an der Vorbereitung und Druchführung einer Veranstaltung mitwirkenden und teilnehmenden Personen
     
  • Arbeitnehmer und Hilfspersonen des VN au ihren Verrichtungen im Dienst des VN.
     
  • Nicht versichert ist die Haftpflicht beigezogener, selbstständiger Berufsleute sowie die persönliche Haftfplicht von Ausstellern.

 

Haftpflichtversicherung von Vereinen und Veranstaltungen
Sonderrisken und Ausschlussbestimmungen

 

Uneinheitlich sind die im Vesicherungsmarkt anzutreffenden zuschlagspflichtigen Sonderrisiken und Ausschlussbestimmungen.

Nenne Beispiele für die Haftpflicht

 

Eigentum oder Miete von Tribünen bzw. Stehrampen, Festhütten und Festzelten

Betrieb von Festwirtschaften

Durchführung von Umzügen

Betrieb eines bewachten Parkplatzes für MFZG

Schäden an Tieren, die im Zusammenhag mit dem Vereinsbetrieb oder dem versicherten Anlass benützt, bzw. ausgestellt werden

Regelmässig ausgeschlossen ist die Haftpflicht für Sieler bzw. Wettkämpfer für Schäden, die sie sich untereinander bei Kampfspielen (Fussbal, Handball, Eishockey) oder beim Zweikampfsport zufügen.

Haftpflichtversicherung von Vereinen und Veranstaltungen
Sonderrisken und Ausschlussbestimmungen

Uneinheitlich sind die im Vesicherungsmarkt anzutreffenden zuschlagspflichtigen Sonderrisiken und Ausschlussbestimmungen.

Nenne Beispiele für die Haftpflicht

 

Eigentum oder Miete von Tribünen bzw. Stehrampen, Festhütten und Festzelten

Betrieb von Festwirtschaften

Durchführung von Umzügen

Betrieb eines bewachten Parkplatzes für MFZG

Schäden an Tieren, die im Zusammenhag mit dem Vereinsbetrieb oder dem versicherten Anlass benützt, bzw. ausgestellt werden

Regelmässig ausgeschlossen ist die Haftpflicht für Sieler bzw. Wettkämpfer für Schäden, die sie sich untereinander bei Kampfspielen (Fussbal, Handball, Eishockey) oder beim Zweikampfsport zufügen.

Privat-Haftpflichtversicherung
Allgemein

Welche 16 versicherten Eigenschaften und Risiken
werden von den meisten Versicherern angeboten?

 

 

  1. Haftpflicht als Privatperson
     
  2. Haftpflicht als Familenhaupt
     
  3. Haftpflicht als Arbeitgeber
     
  4. Haftpflicht als Gebäude- und Grundeigentümer
     
  5. Haftpflicht als Mieter von Gebäuden und Räumlichkeiten (Mieterschäden)
     
  6. Haftpflicht als Bauherr
    Wenn Gesamtbausumme 100 000 nicht übersteigt
     
  7. Haftpflicht aus Sport und anderen Freizeitbeschäftigungen
     
  8. Haftpflicht als Angehöriger von Armee, Schutz- und Wehrdiensten
     
  9. Haftpflicht als Tierhalter
     
  10. Haftpflicht für Obhutsschäden
    - Kostbarkeiten
    - Bargeld
    - Wertpapieren, Dokumenten, Plänen
    - Sachen auf Leasing, Miet-Kauf-Vertrag
    - Militär- und Dienstmaterial

    Mit Besonderer Vereinbarung:
    - Unfall-Schäden an Pferden
    - gelegentlich benützte fremde MFZ
     
  11. Haftpflicht für Schäden durch Motorfahrzeuge
    als Lenker oder Fahrgast fremder MFZG 
    - Bonusverlust
     
  12. Haftpflicht für Schäden durch Fahrräder, Motorfahrräder und ihnen nach Gesetz gleichgestellten Fahrzeugen
     
  13. Haftpflicht für Schäden durch Schiffe
    - wenn keine HP gesetzlich vorgeschrieben ist
     
  14. Haftpflicht aus der Ausübung einer Erwerbstätigkeit
    - Voraussetzung: gewisser Bruttojahreseinkommen nicht überschritten
     
  15. Leistungen ohne Bestehen einer gesetzlichen Haftpflicht
    - Wunschaftung 
     
  16. Schadenverhütungskosten
    - Im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigung

 

Privat-Haftpflichtversicherung
Einschränkungen

Nenne die 10 Einschränkungen

  • Haftpflicht für Schäden, welche die Person oder Sachen eines Versicherten oder einer andern mit ihm in Wohngemeinschaft lebenden Person betreffen
     
  • Haftpflicht für Schäden im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigket, soweit diesenicht audrücklich mitversichert ist
     
  • Haftpflicht für Schäden im Zusammenhang mit vorsätzlich begangenen oder versuchten Vergehen und Verbrechen
     
  • Haftpflicht für Abnützungsschäden sowie für Schäden die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden mussten
     
  • Haftpflicht für Schäden die durch allmähliche Einwirkung von Witterung, Temperatur, Feuchtigkeit, Rauch, Staub, Russ, Gasen, Dämpfen, Flüssigkeiten oder Erschütterungen an Sachen entstanden sind.
     
  • Haftpflicht für Schäden aus vertraglich übernommener Haftung, die über die gesetzliche hinausgeht und bei NIchterfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Versicherungspflichten
     
  • Haftpflicht für Vermögensschäden die weder auf einen versicherten Personenschaden noch auf einen dem Geshcädigten zugefügten versicherten Sachschaden zurückzuführen sind.
     
  • Haftpflicht für Ansprüche infolge Übertragung ansteckender Krankheiten von Menschen, Tieren und Pflanzen
     
  • Haftpflicht als Halter und aus dem Gebruach von MFZG soweit diese nicht durch andere Bestimmungen des Vertrags ausdrücklich mitversichert  ist. Von der Versicherung ausgeschlossen bleibt jeodch in jedem Fall die Haftpflicht für Schäden aus:
    • benützung eines Fahrzeugs zu Fahrten, die gesetzlich behördlich doer vom Halter nicht bewilligt sind
    • der Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten sowie bei Traingsfahrten oder anderen Fahrten auf Renn- und offiziellen Trainingsstrecken
    • mit dem Motorfahrzeug beförderten Sachen
       
  • Haftpflicht als Halter und aus dem Gebrauch von Schiffen und Luftfahrzeugen, soweit diese nicht durch andere Bestimmungen  des Vertrags ausdrücklich mitversichert ist.

 

Privat-Haftpflichtversicherung
Örtlicher Geltungsbreich

Nenne den örtlichen Geltungsbereich

Weltweit
(Teils auch nur Schweiz, Fürstentum Liechtenstein und enklaven Büsingen und Campione)

 

Privat-Haftpflichtversicherung
Zeitlicher Geltungsbereich

Nenne den zeitlichen Geltungsbereich

Schäden, die während der Vertragsdauer verursacht wrden

 

Landwirtschafts-Haftpflichtversicherung
Besonderheit

Was ist die Besonderheit
an der Landwirtschafts- Haftpflichtversicherung?

Berufliche und private Tätigkeiten fliessen ineinander ein.

Deshalb Kombination aus Betriebshaftpflichtversicherung und Privathaftpflichtversicherung