Vermögen - Zusammenfassung - Block 02
Milde Kausalhaftung, Gefährdungshaftung
Milde Kausalhaftung, Gefährdungshaftung
Set of flashcards Details
Flashcards | 125 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | University |
Created / Updated | 01.03.2014 / 19.03.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/vermoegen_zusammenfassung_block_02
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Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Wer ist Haftpflichtiger gem. GTG?
Bewilligungs- bzw. meldepflichte Person bei erstmaliger Tätigkeit mit GVO der Klasse 1 und bei jeder Tätigkeit der Klasse 2-4 im geschlossenen System.
Bewilligungspflichte Person bei Freisetzungsversuchen mit GVO.
Bewilligungspflichte Person beim Inverkehrbringen von GVO. Eine Bewilligungspflicht besteht für das erstmalige Inverkehrbringen (bzw. die erstmalige Einfuhr) von GVO oder für eine neue Verwendungsart.
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Welche Schäden werden vom GTG erfasst?
Die Haftpflicht des GTG umfasst Personen- und Sachschäden sowie mangels einer Beschränkung auch reine Vermögensschäden.
Auch Umweltschäden werden erfasst.
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Erkläre den Begriff Gentechnische Kausalität
Sämtliche haftungsregelungen des GTG kommen nur zur Anwendung, sofern der Schaden auf die Veränderung des genetischen Materials zurückzuführen ist. zur Haftungsbegründung bedarf es somit einer gentechnischen Kausalität.
Für den Nachweis des Ursachenzusammenhangs gitl eine Beweiserleichterung, in dem sich bei Schwierigkeiten in der Beweisführung das Gericht mit der überwiegenden Wahrscheinlichkeit begnügen darf.
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Nenne die Möglichkeiten der Haftungsbefreiung
Es gelten die klassischen Entlastungsmöglichkeiten
(höhere Gewalt, grobes Dritt- oder Selbstverschulden)
Gefährdungshaftung
Umwelthafpflicht
Nenne die Verjährungsfristen
3 Jahre nachdem die geschädigte Person Kenntnis vom Schaden und von der haftpflichtigen Person erlangt hat.
30 Jahre nachdem das schädigende Ereignis im Betrieb oder in der Anlage eingetreten ist oder ein Ende gefunden hat.
30 Jahre nach dem Inverkehrbringen.