Vermögen - Zusammenfassung - Block 01b

Geschichte, Entwicklung, Funktion und Aufbau des Haftpflichtrechts. Zusammenwirken der einzelnen Haftungsvoraussetzungen. Grundsätze der Verschuldenshaftung.

Geschichte, Entwicklung, Funktion und Aufbau des Haftpflichtrechts. Zusammenwirken der einzelnen Haftungsvoraussetzungen. Grundsätze der Verschuldenshaftung.


Kartei Details

Karten 62
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 01.02.2014 / 08.03.2023
Weblink
https://card2brain.ch/box/vermoegen_zusammenfassung_block_01b
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/vermoegen_zusammenfassung_block_01b/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Erkläre überholende Kausalität

Eine Schadenursache wird, bevor sie sich auswirkt, von einer anderen Ursache überholt, die dann den Schaden herbeiführt.

Was ist das haftungsbegründete Kriterium in der Verschuldenshaftung?

Menschliches Verhalten d.h. Verschulden in der Form von Absicht oder Fahrlässigkeit

Was ist das haftungsbegründete Kriterium in der vertragliche Haftung?

i.d.R. eigenes Verschulden oder Verschulden von Hilfspersonen

Was ist das haftungsbegründete Kriterium in der milden Kausalhaftung?

Ordnungswidrigkeit oder Unregelmässigkeit, je nach anwendbarer Rechtsnorm

Was ist das haftungsbegründete Kriterium in der Gefährdungshaftung?

Anknüpfung an Fahrzeuge, Anlagen oder Tätigkeiten mit besonderen Gefahren

Was ist das haftungsbegründete Kriterium bei der Staats- und Beamtenhaftung?

Funktioneller Zusammenhang zwischen dem Verhalten und einer amtlichen Tätigkeit.

Bei wem liegt die Beweislast bei einem Schaden?

Der Geschädigte hat den geltend gemachten Schaden zu beweisen. Der betraglich nicht nachweisbaren Schaden nach Ermessen des Richters

Bei wem liegt die Beweislast bei der Widerrechtlichkeit bzw. Vertragsverletzung?

Die Beweislast liegt beim Geschädigten. Rechtfertigungsgründe sind hingegen vom mutmasslichen Haftpflichtigen zu beweisen.

Bei wem liegt die Beweislast bei dem natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhang?

Die Beweislast liegt beim Geschädigten.

Einwände (z.B. Unterbrechungsgründe) sind vom mutmasslich Haftpflichtigen zu beweisen

Fülle die Lücken aus: 
Begriff des Verschuldens

Verschulden ist die rechtliche .... eines Verhaltens, welches sich nach ..... Kriterien am durchschnittlich ...... handelnden Menschen in der Situation des ..... Orientiert.

TadelnswŸrdigkeit objektiven sorgfŠltig SchŠdigers

Fülle die Lücken aus:
Begriff des Verschuldens

Die Ausübung einer ...., ohne die dazu erforderliche fachliche ...., kann ein ....... bedeuten

Tätigkeit, Qualifikation, Übernahmeverschulden

Fülle die Lücken aus:
Begriff des Verschuldens

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten führen zu erhöhten .....

Sorgfaltsanforderungen

Fülle die Lücken aus:
Begriff des Verschuldens

Die Schaffung eines gefährlichen Zustands verpflichtet zu ..... . Die Verletzung des ...... stellt ein Verschulden dar.

Vorsichtsmassnahmen, Gefahrensatzes

Was gilt als Voraussetzung bei der Verschuldenshaftung?

Urteilsfähigkeit

Wie viele Komponenten enthält die Urteilsfähigkeit?

Benenne sie.

1. Verstandesfähigkeit

2. Willensfähigkeit

Ändert eine selbst verschuldete, vorübergehende Urteilsfähigkeit etwas an den Rechtsfolgen?

Nein

Kann man mithilfe von pauschalen Beurteilungen die Urteilsfähigkeit feststellen?

Nein. Die Urteilsfähigkeit muss anhand der konkreten Umstände im Einzelfall beurteilt werden. Besonders bei Kinder.

Kann das Verhalten eines urteilunfähigen Geschädigten als Selbstverschulden qualifiziert werden?

Nein, das Verhalten eines urteilsunfähigen Geschädigten kann nicht als Selbstverschulden qualifiziert werden.

Urteilsfähigkeit: Erkläre die Billligkeitshaftung nach OR 54 I.

Der Richter kann dem urteilsunfähigen, sofern es im konkreten Fall angemessen ist, eine Ersatzpflicht für den von ihm verursachten Schaden auferlegen.

Somit haftet die urteilsunfähige Person trotz und nicht wegen ihrer Urteilsunfähigkeit.

Erkläre den Begriff Urteilsfähigkeit

Urteilsfähig ist jeder, der die Fähigkeit hat, sich vernunftsgemäss zu verhalten. ZGB 16

 Erkläre Mündigkeit

Mündig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat oder durch Heirat. Die Mündigkeit stellt keine Haftungsvoraussetzung dar. ZGB 14

Erkläre Handlungsfähigkeit

Wer handlungsfähig ist, hat die Fähigkeit, durch seine Handlungen Recht und Pflichten zu begründen.

Die Handlungsfähigkeit besitzt wer mündig und urteilsfähig ist. ZGB 12 und 13