Verkehrsplanung
Verkehrsplanung
Verkehrsplanung
Kartei Details
Karten | 187 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Verkehrskunde |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 20.09.2016 / 23.12.2020 |
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Arten Parkraumbewirtschaftung
- Beschränkung Parkdauer
- Erhebung Gebühr
Betrifft den öffentlich zugänglichen Parkraum (Strassenparkierung und Einkaufszentrum)
Räumliche Erschliessung des öV
- Erschliessung besteht aus:
- Liniennetz
- Linienführung (der einzelnen Linien)
- Haltestellen - Grob-/ Feinerschliessung durch Liniennetz
- Groberschliessung (grosser Haltestellenabstand): Bahn, Regionalbus
- Feinerschliessung (kleiner Haltestellenabstand): Tram, Stadtbus, Ortsbus - Linienarten Feinerschliessung
- Radiallinie, Durchmesserlinine, Tangentiallinie - Gehbereich Haltestellen
- Je grösser die Geschwindigkeit des öV, desto grösser der Gehbereich
(- Bahnhof: 600 - 800 m
- Regionalbus: 400 - 500 m
- Ortsbus / Stadtbus / Tram: 300 m)
zeitliche Erschliessung öV
Zusammensetzung zeitliche Erschliessung:
- Kursfolge (Takt)
- Betriebszeiten (Betriebsbeginn, -ende)
- Fahrzeit
- Umsteigezeit
-> Fahrzeit + Umsteigezeit = Reisezeit
Zweck der Beschränkung der Parkdauer und Gebühr
Nutzungsbezogenes Parkierungsverhalten gewährleisten
- Zeitlich: keine Langzeitparkierung bei intensivem Kundenverkehr (hoher Umschlag der Parkfelder)
- Örtlich: keine Fremdparkierung in Wohngebieten durch Pendler- oder Freizeitverkehr
Zweck der Gebühr ist unterschiedlich
- Finanzierung Parkraum (Erstellung, Betrieb, Unterhalt)
- Entgelt für gesteigerten Gemeingebrauch (Nachtparkierungsgebühr auf öffentlichen Strassen)
- Verkehrslenkung (Verhaltensänderung zeitlich oder bezüglich Verkehrsmittelwahl)
Groberschliessung Liniennetz
- Besteht aus der Bahn
- Bahnhof soll im Zentrum der Ortschaft resp. Stadt liegen
- Für die Groberschliessung grosser Städte sind im Nahverkehr (S-Bahn) mehrere Bahnhaltestellen erforderlich (zusätzliche im Zentrum sowie in den Siedlungsschwerpunkten ausserhalb des Zentrums)
Groberschliessung Linienführung
- Linienführung der Bahn ist weitgehend gegeben
Massnahmen zur Beschränkung Parkdauer
- Parkierung mit Parkscheibe
- "Blaue Zone"
- "Weisse Zone"
- Parkuhr
- Nur Signalisation
Feinerschliessung Linienführung
- Linienführung soll möglichst direkt erfolgen (keine Umwege).
- Rundkurse sollen nicht angeboten werden
- Gründe gegen Rundkurse
- Umwege
- schlechte Anschlüsse (geringe Flexibilität bei Fahrplangestaltung)
- Lesbarkeit Fahrplan (ungewohnte Fahrplandarstellung) - grosse Städte: Durchmesser- und Tangentiallinien
- Kelinstädte: Durchmesserlinien
Haltestellen
- Groberschliessung:
- Haltestellen müssen in den Siedlungsschwerpunkten liegen.
- Abstand zwischen 1 km (S-Bahn Innenstadt) bis mehrere 100 m (ICE/TGV) - Feinerschliessung
- Haltestellenabstand: 400 m, bei Ortsbussen in Kleinstädten: 300 m
- Lage der Haltestellen ist auf das Fusswegnetz und die Siedlungsdichte resp. Hauptzielorte (z.B. Einkaufszentrum) auszurichten
Parkieren mit Parkscheibe
- "Blaue Zone"
Beschränkung der Parkdauer: Mo-Sa von 8.00-19.00 Uhr auf 1-1.5 Std. (über Mittag bis 3 Std.)
Beschränkung kann auf den Sonntag ausgedehrt werden und ist mit einer Zusatztafel zu signalisieren. Parkfelder sind blau markiert.
- "Weisse Zone"
Parkdauer kann an allen Tagen während 24 Std. eingeschränkt werden. Die Beschränkungsdauer und der Geltungsbereich ist frei wählbar. Kann auf 30 Min. reduziert werden, jedoch auch länger als in der "blauen Zone" sein. Die maximale Parkdauer ist in der Signalisation anzugeben. Die Parkfelder sind weiss markiert.
In beiden Zonen können bestimmte Nutzergruppen ausgenommen werden (Anwohner mit Parkkarten)
Kursfolge Groberschliessung
- Fernverkehr: 60'-Takt/30'-Takt
- Nahverkehr (S-Bahn): 30'-Takt/15'-Takt
Kursfolge Feinerschliessung
- Stadt
Hauptlinien: 5'-Takt bis 7.5'-Takt
Nebenlinine: 15'-Takt - Kleinstadt: 15'-Takt
mit jeweils allfälligen Verdichtungen während der Hauptverkehrszeit und Verdünnungen während der Randverkehrszeit
Parkieren mit Parkuhr
Zeitbeschränkungen sind freier wählbar als bei der Parkscheibe. Übliche Zeitbeschränkungen sind: 15,30,60,90 und 120 Minuten. In Parkhäusern ist die Parkdauer länger.
Parkuhr ist mit einer Gebühr verbunden.
Betriebszeiten
- i.d.R. von 5.00 Uhr - 1.00 Uhr
- am Wochenende im städtischen Raum durchgehendes Nachtangebot
- an Sonntagen: Betriebsbeginn ca. 1 Std. später
Parkieren mit Signalisation
Bei der Zeitbeschränkung durch Signalisation ist die Kontrolle mit grossem Aufwand verbunden und erfolgt deshalb kaum. Das Risiko der Missachtung ist dementsprechend gross.
Anschlusszeiten
- Bahn - Bahn: 5 Min (bei grossen Bahnhöfen etwas mehr)
- Bahn - Tram/Bus: 5 Min (bei grossen Bahnhöfen etwas mehr)
- Tram/Bus - Tram/Bus: 2 - 3 Min
Räumliche Erschliessung ländlicher Raum
- aufgrund geringer Siedlungsgrösse genügt meistens Groberschliessung durch Regionalverkehr (Regionalzug oder -bus)
- Haltestellenabstand: 400 - 500 m
- Lage der Haltestellen ist auf das Fusswegnetz auszurichten
- Regionalverkehr stellt die Verbindung in die nächste Stadt resp. nächster Bahnhof her
zeitliche Erschliessung ländlicher Raum
- Grundangebot im 60'-Takt ist genügend, allenfalls verdichtet auf 30'-Takt während HVZ
- wichtig ist durchgehende Transportkette (optimale und garantierte Anschlüsse an übergeordnete öV-Netz)
- Betriebszeiten i.d.R. wie im städtischen Raum, allerdings ohne Nachtangebot + allenfalls reduziertem RVZ-Betrieb
Angebotskriterien öV neben räumlicher und zeitlicher Erschliessung
- Zuverlässigkeit des Fahrplans / behinderungsfreie Fahrt
- Behinderungen bestehen beim strassengebundenen öV + bei hoch ausgelasteten Bahnstrecken
- im Schienenverkehr sind im Agglomerationsraum Personen-Fernverkehr und -Nahverkehr sowie Güterverkehr zu trennen - Komfort
- Sitzplatzgarantie
- Klimatisierung
- beim Feinverteiler (Tram, Bus) + auf kurzen Distanzen der S-Bahn sind Stehplätze akzeptiert - Information
- wichtig für nicht regelmässige öV- Kunden und bei Verbindungen, die selten benutzt werden (Ausflugs- und Tourismusverkehr) - Sicherheit vor Belästigung und Gewalt
- möglichst transparentes Rollmaterial
- Zugbegleiter am Abend und in der Nacht - Erscheinungsbild / Auftritt des öffentlichen Verkehrs
- Design + Sauberkeit der Fahrzeuge und Haltestellen - Durchgehende Tarife / Fahrausweise (Tarifverbund)
- Ein Billet pro Fahrt
Angebotsausprägung Nah- / Fernverkehr
- je häufiger Wege unternommen werden, desto wichtiger ist die Verfügbarkeit des öV
- häugie Wege sind i.d.R. kurz, die seltenen lang
- je grösser die Distanz, desto wichtiger die Fahrzeit und Komfort
- keine wesentlichen Unterschiede zwischen Kurz- und Langstreckenverkehr hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der umsteigefreien Verbindung
Wirkung und Eignung von Gebühren
- Wirkung der Gebühr hängt vom Fahrtzweck und der Höhe der Gebühr ab. Die konkreten Wirkungen sind umstritten, auch wegen der dürftigen Datenlage.
- Durch zunehmende Gebührenhöhen können folgende Wirkungen erzielt werden:
- Beschäftigte: Umsteigen auf ÖV
- Einkauf food: vermehrt weniger, dafür grössere Einkäufe
- Einkauf nonfood: unterschiedlich
- Freizeit: allenfalls umsteigen auf ÖV
- Höhere Gebühren während den Verkehrsspitzen als tagsüber kann das Verkehrsaufkommen zeitlich beeinflusst werden.
Angebotselemente Fahrplanbearbeitung
- Kursfolge
- Betriebszeiten
- Anschlüsse
- Fahrzeit
-> Kursfolge, Betriebszeiten und Anschlüsse ergeben sich anhand der Angebotsgrundsätze.
Die Fahrzeit von Bussen wird ermittelt.
Ermittlung Fahrzeit Busse
a) Grobplanung: Bestimmung der Fahrzeit aufgrund der Erfahrungswerte für die Durchschnittsgeschwindigkeit
- Stadtbus / Ortsbus / Tram: rund 20 km/h
- Regionalbus: rund 30 km/h
b) für die konkrete Planung ist die Fahrzeit durch Testfahrt zu ermitteln
zu beachten: an den Linienenden ist eine minimale Standzeti von rund 2 - 5 Minuten vorzusehen, um Verspätungen aufzufangen + Pause für Fahrpersonal
Fahrplandarstellung
- Tabellarischer Fahrplan
- Graphischer Fahrplan
- Netzgraphik
Nachfragekennwerte öV
- Linientotal
(Summe aller Fahrgäste einer Linie) - Linientotal / Kurs
(Summe aller Fahrgäste : Anzahl Kurse) - Querschnitssbelastung/Kurs
(Summe aller Fahrgäste an einem bestimmten Ort : Anzahl Kurse) - Durchschnittliche Linienbelastung/Kurs
(Fahrgastkm : Kurskm)
Kostendeckungsgrad
KD = Einnahmen : Betriebskosten
"Nebenwirkungen" der Parkraumbewirtschaftung
- Es besteht das Risiko, dass zum Parkieren in andere Strassen oder Quartiere ausgewichen wird, verbunden mit Suchverkehr. In solchen Fällen sind flankierende Massnahmen zu ergreiffen. Diese können darin bestehen, dass die Parkraumbewirtschaftung auf die potentiellen Ausweichgebiete ausgedehnt wird.
- Mit den Massnahmen sind auch Besucher der Anwohner, Handwerker und Serviceleute betroffen. Diese können jedoch mit Parkkarten ausgenommen werden. Der Bezug von Parkkarten wird in der Praxis als organisatorisch aufwendig empfunden. Je länger die erlaubte Parkdauer desto weniger sind diese betroffen aber desto weniger die Wirkung auf Fremdparkierung.
Hinweise zur Erhebung der Parkierung
- Bewirtschaftungsform: Die Farbe der öffentlich zugänglichen Parkfelder ist weiss, unabhängig von der Bewirtschaftungsform (ausser die der "blauen Zone"). Bei der Erhebung ist dabei au die Signalisation zu achten.
- Belegung Parkfelder: Die Belegung hängt von der Tageszeit ab und wird in der Regel zu folgenden Zeiten erhoben: 02.00, 10.00, 12.00,15.00, 20.00 Uhr. Dadurch kann die unterschiedliche Benutzung durch Anwohner, Beschäftigte, Einkaufs- und Freizeitverkehr erhoben werden.
- Parkdauer: Während eines bestimmten Intervalls werden die Kennzeichen erhoben. Das Intervall beträgt die Hälfte der Genauigkeit.
Unkonventionelle Angebote
- Bedarfsbus
- Rufbus
- Anruf-Sammeltaxi
Konventionelles Angebot ist an die drei Angebotselemente gebunden (feste Linienführung, feste Haltestellen, fester Fahrplan).
Unkonventionelle Angebote lösen sich von mindestens einer dieser drei Randbedingungen.
Einsatzbereich:
- schwach besiedelter Raum, wo Nachfrage nicht gebündelt, sondern dispers auftritt
- eine unkonventionelle Form kann eine öV-Erschliessung u.U. erst ermöglichen
Angebotselemente konventionelles Angebot
- feste Linienführung
- feste Haltestellen
- fester Fahrplan
Anordnung Parkraum
Anordnung der Parkräume ist nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen:
- Parkierungsanlagen sollen grundsätzlich unterirdisch angeordnet werden
- Es sollen Sammelgaragen erstellt werden
- Oberirdische Parkierung ist durch Bepflanzung aufzulockern
Gründe sind:
- Bodenversiegelung soll gering gehalten werden
- Optischer Eingriff durch parkierte Autos soll minimiert werden
- Freiflächen um Gebäude herum sollen möglichst gross sein
- In Ortszentren soll der knappe Platz primär Fussgängern, Velofahrern und dem ÖV vorbehalten sein sowie für Gestaltungsmassnahmen dienen
Hauptformen des unkonventionelle Angebots
- Modifizierter Linienbetrieb
- Richtungsbandbetrieb
- Flächenbetrieb
Modifizierter Linienbetrieb
- Grundsätzlich bleiben Linienführung, Haltestellen und Fahrplan fest
- Der Bus fährt jedoch nur soweit, wie Fahrgäste vorhandne sind
- Er hält auch ausserhalb ordentlicher Haltestellen, verlässt jedoch die Linienführung nicht.