Verfahrensrecht
Verwaltungsprozessrecht Begründetheit der Klage
Verwaltungsprozessrecht Begründetheit der Klage
Kartei Details
Karten | 61 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 07.09.2013 / 17.05.2023 |
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Allgemeines - Arten des Urteils
- Regelentscheidung des Verwaltugnsprozesses
- Ausnahmen: Gerichtsbescheid oder Beschluss
- Normallfall ist das Endurteil
- Prozessurteil, wenn die Klage wegen einer fehlenden Sachentscheidungsvoraussetzung abgewiesen wird
Zwischenurteil: Entscheidung über einen Zwischenstreit
Form und Inhalt des Urteils
- Form: § 117 VwGO
- Inhalt: Rubrum, Urteilsformel, Tatbestand, Entscheidungsgründe, Rechtsmittelbelehrung, Unterschriften, Kostenentscheidung und vorläufige Vollstreckbarkeit
Die Wirkung des Urteils
- materielle Rechtskraft: inhaltliche Festlegung im Hinblick auf die Rechtslage
- formelle Rechtskraft: das Urteil kann nicht mehr angefochten werden
Einzelne Klagearten
- Anfechtungsklage: Gericht hebt den VA auf, Gestaltungsurteil
- Verpflichtungsklage: Verpflichtung den begehrten VA zu erlassen, fehlt die Spruchreife, Bescheidungsurteil
- Unterlassungsurteil, negatives Leistungsurteil
- Leistungsurteil, bestimmte Handlung oder Leistung, die nicht VA ist
- Feststellungsklage: Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses wird verbindlich festgestellt
Beschlüsse (§ 122 VwGO)
- Beschlüsse im Verfahren dienen der Fortführung des Verfahrens, sind nicht streitentscheidend
- Streitenscheidende Beschlüsse schließen ein Verfahren ab; Rechtsmittel: Beschwerde
Gerichtsbescheid (§ 84 VwGO)
- schließt ein Verfahren ab
- steht insofern dem Urteil gleich
- nur nach Anhörung aller Beteiligten
- wirkt als Urteil; REchtsmittel § 84 II VwGO
Berufung
Allgemeines
- volle Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht
Berufung
Sachentscheidungsvoraussetzungen
- Zuständigkeit des Berufungsgerichts
- Beteiligtenbezogene Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Statthaftigkeit und Zulassung
- anstatt der klagebefungis Beschwer
Begründetheit der Berufung
- wenn das Urteil in rechtlicher und/oder tatsächlicher hinsicht falsch war und wenn es einen Beschwer enthält
Berufungsverfahren
- Zulassungantrag bewirkt eine Hemmung der Rechtskraft
- Ablauf wie das erstinstanzliche Verfahren
Entscheidung um Berufungsverfahren
- Berufungsurteil
- Zurückweisung nach § 130 VwGO
Revisionszulassung und Revision
Zulässigkeit
- zuständig ist das BVerwG
- beteiligtenbezogene Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Statthaft gegen das Urteil des OVG
- Beschwer
- innerhalb eines Monats nach der Zustellung des vollständigen Urteils
Revisionszulassung und Revision
Begründetheit
- Verletzung von Bundesrecht und EG-Recht sowie der mit Bundesrecht übereinstimmenden Vorschriften der LandesVwVfGe
Revisionsverfahren
- Rechtskraft des Urteils wird gehemmt
- Devolutiveffekt mit Weiterleitung an das BVerwG
Revisionszulassung und Revision
Entscheidung
- BVerwG entscheidet selbst oder verweist es zurück
- unbegründete Revision wird durch Urteil zurückgewiesen
Die Beschwerde und die Anhörungsrüge
Allgemeines
- Rechtsmittel gegen Entscheidungen die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide sind
Die Beschwerde und die Anhörungsrüge
Zulässigkeit
- Zuständig ist das OVG
- Beschwerdefähig sind alle Beteiligten
- Statthaft gegen Entscheidungen, die nicht Urteil oder Gerichtsbescheid sind
- Beschwerdebefugnis: Möglichkeit der Rechtsverletzung
- zwei-Wochen-Frist
Die Beschwerde und die Anhörungsrüge
Begründetheit
- der angegriffene Beschluss muss rechtswidrig und der Beschwerdeführer tatsächlich in seinen Rechten verletzt sein
Die Beschwerde und die Anhörungsrüge
Verfahren/Entscheidung
- Vorschriften des Berufungsverfahrens analog
Die Anhörungsrüge (§ 152a VwGO)
- wenn kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf gegeben ist und der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt wurde
- ist die Rüge begründet, ergeht ein Wiedereinsetzungsbeschluss
Die Wiederaufnahme des Verfahrens
- außerordentlicher Rechtsbehelf mit dem Ziel, eine rechtskräftige Entscheidung aufzuheben
- bei Nichtigkeits- oder Restitutionsklagen