Titel Prüfungsstandards

Titel Prüfungsstandards

Titel Prüfungsstandards


Kartei Details

Karten 45
Lernende 42
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 18.08.2015 / 14.08.2022
Weblink
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PS 200 

Übergreifende Zielsetzungen des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den PS

PS 210

Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge

PS 220

Qualitätssicherung bei einer Abschlussprüfung

PS 230

Prüfungsdokumentation

PS 240

Die Verantwortung des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen

PS 250

Berücksichtigung der Auswirkungen von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften auf den Abschluss bei einer Abschlussprüfung

PS 260

Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen

PS 265

Mitteilung über Mängel im internen Kontrollsystem an die für die Überwachung Verantwortlichen und das Management

PS 300

Planung einer Abschlussprüfung

PS 315

Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aus dem Verstehen der Einheit und ihres Umfelds

PS 320

Die Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung einer Abschlussprüfung

PS 330

Die Reaktionen des Abschlussprüfers auf beurteilte Risiken

PS 402

Überlegungen bei der Abschlussprüfung von Einheiten, die Dienstleister in Anspruch nehmen

PS 450

Die Beurteilung der während der Abschlussprüfung festgestellten falschen Darstellungen

PS 500

Prüfungsnachweise

PS 501

Prüfungsnachweise – Besondere Überlegungen zu ausgewählten Sachverhalten

PS 505

Externe Bestätigungen

PS 510

Eröffnungsbilanzwerte bei Erstprüfungsaufträgen

PS 520

Analytische Prüfungshandlungen

PS 530

Stichprobenprüfungen

PS 540

Die Prüfung geschätzter Werte in der Rechnungslegung, einschliesslich geschätzter Zeitwerte, und der damit zusammenhängenden Abschlussangaben

PS 550

Nahestehende Personen

PS 560

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

PS 570

Fortführung der Unternehmenstätigkeit

PS 580

Schriftliche Erklärungen

PS 600

Besondere Überlegungen zu Konzernabschlussprüfungen (einschliesslich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)

PS 610

Verwertung der Arbeit interner Prüfer

PS 620

Verwertung der Arbeit eines Sachverständigen des Abschlussprüfers

PS 700

Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Vermerks zum Abschluss

PS 705

Modifizierungen des Prüfungsurteils im Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

PS 706

Hervorhebung eines Sachverhalts und Hinweis auf sonstige Sachverhalte durch Absätze im Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

PS 710

Vergleichsinformationen – Vergleichszahlen und Vergleichsabschlüsse

PS 720

Die Pflichten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen in Dokumenten, die den geprüften Abschluss enthalten

PS 800

Besondere Überlegungen bei Prüfungen von Abschlüssen, die aufgestellt sind in Übereinstimmung mit einem Regelwerk für einen speziellen Zweck

PS 805

Besondere Überlegungen bei Prüfungen von einzelnen Finanzaufstellungen und bestimmten Bestandteilen, Konten oder Posten einer Finanzaufstellung

PS 290

Pflichten der gesetzlichen Revisionsstelle bei Kapitalverlust

PS 810

Auftrag zur Erteilung eines Vermerks zu einem verdichteten Abschluss

PS 880

Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten

PS 890

Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems

PS 910

Review (prüferische Durchsicht) von Abschlüssen