Tax, Teil 4b

Besteuerung von juristischen Personen

Besteuerung von juristischen Personen

Beat Bosshart

Beat Bosshart

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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Université
Crée / Actualisé 22.07.2015 / 23.07.2015
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Teil 4b (Karte 1)

Welche steuerlichen Zugehörigkeit können für juristische Personen unterschieden werden?

Art. 50 & 51 DBG

  1. Persönliche Zugehörigkeit
  2. Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Teil 4b (Karte 2)

Wann ist die persönliche Zugehörigkeit für eine juristische Persönlichkeit gegeben?

Art. 50 DBG

Sofern sich der Sitz oder die tatsächliche Verwaltung der juristische Person in der Schweiz befindet.

Hinweis: tatsächliche Verwaltung überwiegt statutarischen Sitz

Teil 4b (Karte 3)

Wann ist die wirtschaftliche Zugehörigkeit für eine juristische Persönlichkeit gegeben?

Art. 51 DBG

  1. Teilhaber von Geschäftsbetrieben in der Schweiz
  2. Unterhalten von Betriebsstätten in der Schweiz
  3. Eigentum an Grundstücken in der Schweiz

Teil 4b (Karte 4)

Was ist die Definition einer Betriebsstätte?

Art. 51 Abs. 2 DBG

Eine feste Geschäftseinrichtung, in welcher die Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise ausgebüt wird.

Zu beachten: notwendig ist eine nennenswert Wertschöpfung und eine zugehörigkeit zu einem Unternehmen

Teil 4b (Karte 5)

Was sind Beispiele für Betriebsstätten?

Rechtlich unselbstständige Zweigniederlassungen mit Produktion, Handel, Administration

Teil 4b (Karte 6)

Was sind allfällige Grenzfälle für Betriebsstätten?

  • Lager: nur Betriebsstätte sofern eine zusätzliche Wertschöpfung erbracht wird
  • Showroom: nur Betriebsstätte sofern Verkaufsaktivitäten stattfinden

Teil 4b (Karte 7)

Was sind explizit keine Betriebsstätten?

  • Rechtlich eigenständige Tochtergesellschaften
  • Kapitalanlageliegenschafte

Teil 4b (Karte 8)

Wie setzt sich das steuerbare Kapital (kantonal) bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften zusammen?

Art. 29 Abs. 1 & 2 lit. A StHG

  • Einbezahltes Grund- oder Stammkapital
  • Offene Gewinnreserven (gesetzliche und freie Reserven)
  • Versteuerte stille Gewinnreserven

Teil 4b (Karte 9)

Was sind die Auswirkungen einer persönlichen Zugehörigkeit einer juristischen Person?

Art. 50 DBG

Die juristische Person ist unbeschränkt steuerpflichtig.

  • Grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht: weltweit erzielter Gewinn und weltweites Kapital (kantonal)
  • Steuerpflicht eingeschränkt: nicht auf Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke ausserhalb der Schweiz

Teil 4b (Karte 10)

Was sind die Auswirkungen einer wirtschaftlichen Zugehörigkeit einer juristischen Person?

Art. 51 DBG

Die juristische Person ist beschränkt steuerpflichtig.

Gewinn und Kapital (kantonal) bei Vorliegen einer wirtschaftlicher Ankünpfung an die Schweiz. Hierbei sind jedoch auch die einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.

Teil 4b (Karte 11)

Was versteht man unter dem Massgeblichkeitsprinzip?

Der handelsrechtskonforme Jahresabschluss bildet bei juristischen Personen wie auch bei Personenunternehmen die Grundlage für die Steuerveranlagung (Massgeblichkeit der Handelsbilanz)

Teil 4b (Karte 12)

Was versteht man unter dem Kapitaleinlageprinzip?

Art. 20 Abs. 3 DBG

Die Rückzahlung von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen, die von den Inhaber von Beteiligungsrechte nach dem 31. Dezember 1996 geleistet worden sind, ist steuerfrei (für Einkommenssteuern).

Teil 4b (Karte 13)

Für wen respektive wann ist das Kapitaleinlageprinzip grundsätzlich anwendbar?

  • bei Verrechnungssteuer: generelle Anwendung
  • bei natürliche Personen mit Privatvermögen: für Einkommenssteuer

Teil 4b (Karte 14)

Was versteht man unter dem Buchwertprinzip und wann kommt dieses zur Anwendung?

Kursgewinne sind als Einkommen zu versteuern.

Das Buchwertprinzip kommt sowohl bei juristischen Personen als auch im Bereich des Geschäftsvermögens von natürlichen Personen zur Anwendung

Teil 4b (Karte 15)

Was versteht man unter dem Nennwertprinzip und wann kommt dieses zur Anwendung?

Kursgewinne sind steuerfrei.

Das Nennwertprinzip kommt im Bereich des Privatvermögens von natürlichen Personen zur Anwendung.

Teil 4b (Karte 16)

Was gilt es bei der Ausschüttung aus den Reserven aus Kapitaleinlagen speziell zu beachten?

Die Ausschüttung zu Lasten von Reserven aus Kapitalreserven ist im Gewinnverwendungsbeschluss der Generalversammlung explizit zu erwähnen, ansonsten erfolgt liegen vorab eine Ausschüttungen zu Lasten der Gewinnreserven vor.

Teil 4b (Karte 17)

Welche beide Varianten der Verlustverrechnung können unterschieden werden?

  1. Bruttoverbuchung: Verlust wird vollständig dem Konto "Gewinn-/Verlustvortrag" zugewiesen oder Verrechnung erfolgt nur mit freiwilligen Gewinnreserven
  2. Nettoverbuchung: Verlust wird mit den Gewinnreserven und den Reserven aus Kapitaleinlagen verrechnet, nur der verbleibende Anteil wird dem Konto "Gewinn-/Verlustvortrag" zugewiesen

Teil 4b (Karte 18)

Welche Variante der Verlustverrechnung findet in der Praxis häufiger Anwendung und wieso?

Die Bruttoverbuchung ist verbreiteter, da die Reserven aus Kapitaleinlagen erhalten bleiben und somit im Falle einer Liquidation eine tiefere Steuerbelastung resultieren würde.

Teil 4b (Karte 19)

In welcher Reihenfolge müssen Verluste verrechnet werden?

Art. 674 OR

Verrechnung erfolgt in folgender Reihenfolge:

  1. mit Gewinnvortrag
  2. mit freiwilligen Gewinnreserven
  3. mit gesetzlichen Gewinnreserven
  4. mit Reserven aus Kapitaleinlagen

Anstelle der Verrechnung mit gesetzlichen Reserven und Reserven aus Kapitaleinlagen können die verbleibenden Verluste auch teilweise oder ganz auf die neue Rechnung vorgetragen werden.

Teil 4b (Karte 20)

Welche formellen Vorschriften gilt es bezüglich der Kapitaleinlagen zu beachten?

Allgemein:

  1. Zwingend Ausweis der offenen Kapitalreserven seit 1.1.1997 im Jahresabschluss inkl. Entwicklung dieser
  2. Ausweis in der Steuererklärung

Verrechnungssteuer:

  1. Einreichung der Jahresrechnung
  2. Deklaration der Veränderungen aus KE mit Formular 170

Teil 4b (Karte 21)

Was ist der Sinn der Geldendmachung einer Ersatzbeschaffung?

Die beim Verkauf von Anlagevermögen realisierten stillen Reserven müssen nicht versteuert werden, sondern können auf das neubeschaffene Anlagevermögen vorgetragen werden (Steueraufschub)

Teil 4b (Karte 22)

Wie werden die realisierten stillen Reserven bei der Ersatzbeschaffung vorgetragen?

Mittels einer einmaligen Abschreibung auf dem neu erowrbenen Anlagevermögen in gleicher Höhe

Teil 4b (Karte 23)

Was sind die Kriterien für die Geltendmachung einer Ersatzbeschaffung?

Art. 64 Abs. DBG

1. Ersatz von betriebsnotwendigem Anlagevermögen (für UV nicht möglich)
2. Beschaffung von ebenfalls betriebsnotwendigen Anlagegüter in der Schweiz
3. Kein Ersatz von Liegenschaften mit beweglichem Vermögen (umgekehrt jedoch möglich)
4. Ersatzbeschaffung muss bei nächster Investition vorgenommen werden (kein Aufschub möglich)
5. Falls Ersatzbeschaffung nicht im selben Geschäftsjahr vorgenommen, darf Rückstellung gebildet werden. Diese Rückstellung muss jedoch nach max. 2-3 Jahren entweder zur Abschreibung auf Ersatzobjekt verwendet oder zugunsten der Erfolgsrechnung aufgelöst werden.

Teil 4b (Karte 24)

In welchem Rahmen können die realisierten stillen Reserven im Rahmen einer Ersatzbeschaffung geltend gemacht werden?

Im Betrag, um welchen der Anschaffungswert des neuerworbenen Anlagevermögens den Gewinnsteuerwert (Buchwert) des alten Anlagevermögens übersteigt. Die den Anschaffungswert übersteigenden realisierten stillen Reserven müssen ordentlich als Gewinn versteuert werden.

Teil 4b (Karte 25)

Weshalb wird das steuerliche Eigenkapital auch bei der direkten Bundessteuer nachgeführt, obwohl der Bund keine Kapitalsteuer erhebt?

Zur Kontrolle (der Auflösung/Bildung) der versteuerten stillen Reserven und zur Kontrolle des Kapitalvergleichs.

Teil 4b (Karte 26)

Können in der Steuerbilanz im Vergleich zur Handelsbilanz zusätzliche Abschreibungen vorgenommen werden?

Generell: In der Steuerbilanz/Steuererklärung können keine nicht verbuchten Abschreibungen nachgeholt werden (Massgeblichkeit der Handelsbilanz). Allfällige zusätzliche Abschreibungen würden aufgerechnet werden.

Ausnahme: Sofern versteuerte stille Reserven vorliegen, kann in der aktuellen Steuerbilanz/Steuererklärung eine zusätzliche Abschreibung bis zum maximal zulässigen Abschreibungssatz (berechnet auf dem Gewinnsteuerwert) vorgenommen werden.

Teil 4b (Karte 27)

Was sind die Steuerfolgen einer Umbuchung eines vor 1997 einbezahlten Gründungsagios in die Reserven aus Kapitaleinlagen?

Umbuchung hat keine unmittelbaren Steuerfolgen (kein Untergang der latenten Steuerlast). Die Umbuchung des Gründungsagios wird in der Steuerbilanz korrigiert.

Teil 4b (Karte 28)

Was sind die steuerlichen Konsequenzen, wenn die im Zusammenhang mit der Steuererklärung erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht werden?

Art. 130 Abs. 2 & Art. 174 Abs. 1 lit. a DBG

Die Steuerbehördung nimmt eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen vor und verfügt über eine Busse.

Teil 4b (Karte 29)

Was wird unter Vermögensstandgewinn verstanden?

Berechnung des steuerlich massgebenden Jahresgewinnes bei Selbstständigerwerbenden, wenn keine Bücher geführt werden.

Steuerbarer Gewinn = Differenz zwischen Reinvermögen am Ende und am Anfang des Geschäftsjahres, abzüglich Privateinlagen, zuzüglich Privatentnahmen (Erbschaften werden abgezogen)

Teil 4b (Karte 30)

Wie wird der steuerbare Jahresgewinn bei Vorliegen eines Jahresabschlusses in Fremdwährung ermittelt und wie unterscheidet sich dieser zum handelsrechtlichen Jahresgewinn?

Ermittlung des steuerbaren Jahresgewinnes erfolgt mittels Umrechnung sämtlicher Aufwands- und Ertragspositionen der Erfolgsrechnung mit dem Durchschnittskurs. Der steuerbare Jahresgewinn resultiert als Residualwert.

Somit werden die unter IFRS 21 (und gemäss BGE 136 II 88 auch im handelsrechtlichen Abschluss) als CTA-Adjustments im EK zu erfassenden Währungseffekte aus steuerlicher Sicht als erfolgswirksam angesehen und aufgerechnet.

Teil 4b (Karte 31)

Welche Steuer wird bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder einer Personengesellschaft auf dem zur Verfügung gestellten Kapital erhoben?

Kapitalgesellschaft/Genossenschaft:
Emissionsabgabe (sofern Freigrenze von CHF 1.0 Mio. überschritten wird)

Personengesellschaften:
Keine Steuer auf dem zur Verfügung gestellten Kapital

Teil 4b (Karte 32)

In welche Kategorien können die juristischen Personen unterteilt werden?

  • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
  • Genossenschaften
  • Vereine, Stiftungen und übr. jurist. Personen

Teil 4b (Karte 33)

Wie wird eine Kollektivgesellschaft besteuert?

Kollektivgesellschaften bilden kein selbstständiges Steuersubjekt. Die Besteuerung erfolgt bei den einzelnen Gesellschaftern

Teil 4b (Karte 34)

Wie werden einfache Gesellschaften besteuert?

Einfache Gesellschfaten bilden kein selbstständiges Steuersubjekt. Die Besteuerung erfolgt bei den einzelnen Gesellschaftern

Teil 4b (Karte 35)

Was ist ein Non-Valeur?

Ein Non-Valeur ist das Gegenteil einer besteuerten stillen Reserve und entsteht, wenn ein Anteilsinhaber seinem Unternehmen ein Vermögenswert zu einem übersetzten Preis veräussert. Der übersetzte Wert erhöht den Abschreibungs- oder Wertberichtigungsbedarf und damit den Geschäftsaaufwand.

Teil 4b (Karte 36)

Wie erfolgt die Korrektur eines Non-Valeurs?

In der Steuerbilanz wird der Buchwert des Vermögensobjektes um den übersetzten Teil des Kaufpreises, als Non-Valeur, reduziert. In der Folge werden die steuerlich zulässigen Abschreibungen und Wertberichtigungen nur auf dem objektiven Vermögenswert zugelassen.