SVS Invalidenversicherung (2014)
SVS Invalidenversicherung (2014)
SVS Invalidenversicherung (2014)
Set of flashcards Details
Flashcards | 78 |
---|---|
Students | 20 |
Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | Other |
Created / Updated | 05.04.2014 / 14.03.2023 |
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vers.-mässige Voraussetzung
Am 15.3.2000 wird das Kind Charlotte (ausländische Nationalität) von einer CH-Familie adoptiert. Am 24.5.2006 melden sie Charlotte bei der IV an für eine Invalidität, welche bereits vor der Adoption eingetreten ist.
- Seit welchem Zeitpunkt erfüllt Charlotte die vers.-mässigen Voraussetzungen?
- Hat Charlotte in diesem Beispiel Anspruch auf eine IV-Leistung?
- vom Zeitpunkt der Adoption sind die vers.-mässigen Voraussetzungen für eine IV-Leistung erfüllt.
- Ja Charlotte hat Anspruch auf IV-Leistung, auch wenn die Invalidität vor der Adoption eintrat.
- Wer untersteht der Beitragspflicht bei der IV?
- Wie hoch beträgt der Beitragssatz der IV bei den Erwerbstätigen?
- Wie hoch ist der Mindestbeitrag an die IV bei den NE?
- Nenne die passenden Artikel dazu.
- Grundsätzlich sind alle vP sowie die Arbeitgeber beitragspflichtig.
- 1.4 Prozent
- 65.- pro Jahr
- IVG Art. 2 + 3
Eingliederungsmassnahmen
- Was ist das Ziel der Eingliederungsmassnahmen?
- Werden in jedem Falle Eingliederungsmassnahmen gewährt?
- Die Leistungen der IV zur Eingliederung invalider Personen ins Erwerbsleben bestehen in? (Nenne 3 Stk.)
- Nenne, falls vorhanden, die passenden Rechtsgrundlagen dazu.
- In erster Linie soll mit allen Mitteln versucht werden, die Erwerbstätigkeit einer invaliden Person wiederherzustellen oder doch so zu verbessern, dass sie ihren Lebensunterhalt sowie denjenigen ihrer Familie selbst verdienen kann.
- Die Eingliederungsmassnahmen werden gewährt, soweit sie notwendig und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern, zu erhalten oder ihre Verwertung zu fördern. (IVG Art. 8 Abs. 1)
- med. Massnahmen; Integrationsmassnahmen; Wiedereingliederungsmassnahmen für Rentenbezüger; berufl. Massnahmen; Abgabe von Hilfsmitteln (IVG Art. 8 Abs. 3)
Eingliederungsmassnahmen
- Wann haben Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen?
- Nenne 3 Massnahmen, welche gewährt werden können.
- Wie hoch ist das Taggeld dieser Eingliederungsmassnahmen?
- Nenne jeweils auch die Rechtsgrundlagen dazu.
- Sie haben Anspruch, sofern:
a) die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich verbessert werden kann und
b) die Massnahmen geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern. (IVG Art. 8a Abs. 1)
- Massnahmen sind:
a) Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufl. Eingliederung
b) Massnahmen berufl. Art.
c) die Abgabe von Hilfsmitteln
d) die Beratung und Begleitung der vP und ihren Arbeitgebern (IVG Art. 8a Abs. 2)
- Die Rentner haben kein Anspruch auf ein Taggeld, sondern und Weiterzahlung ihrer Rente. (IVG Art. 22 Abs. 5bis)
Eingliederungsmassnahmen
- Sie können nicht im Ausland gewährt werden. Stimmt das?
- Wann entsteht frühestens der Anspruch auf Integrationsmassnahmen?
- Wann entsteht frühestens der Anspruch auf Massnahmen berufl. Art?
- Wann entsteht frühestens der Anspruch auf med. Massnahmen, Wiedereingliederungsmassnahmen und der Abgabe von Hilfsmitteln?
- Wann erlischt der Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen?
- Nenne jeweils die passenden Rechtsgrundlagen.
- Ausnahmsweise können sie im Ausland gewährt werden. Aber grundsätzlich in der CH! (IVG Art. 9 Abs. 1)
- Im Zeitpunkt der Geltendmachung (+ obl. oder freiwilig versichert) => IVG Art. 9 Abs. 1bis + 10 Abs. 1
- Im Zeitpunkt der Geltendmachung (+ obl. oder freiwillig versichert) => IVG Art. 9 Abs. 1bis + 10 Abs. 1
- sobald die Massnahmen im Hinblick auf Alter und Gesundheitszustand der vP angezeigt sind. (+ obl. oder freiwilig versichert) => IVG Art. 9 Abs. 1bis + 10 Abs. 2
- Erlischt spätestens am Ende des Monats, in welchem die vP vom Rentenvorbezug macht oder in welchem sie das Rentenalter erreicht. (oder mit Ende der Versicherung) => IVG Art. 9 Abs. 1bis + 10 Abs. 3
Taggeld
- Was ist der Zweck des IV-Taggeldes?
- Was heisst akzessorische Leistung?
- Wie wird der Anreiz zur Eingliederung gefördert?
- Taggelder der IV bezwecken, den Lebensunterhalt der Versicherten und allenfalls ihrer Familien während der Eingliederung sicherzustellen.
- Das Taggeld wird nur ausbezahlt, wenn auch die Eingliederung "besucht" wird. (Nebenleistung)
- Die Taggelder sind höher als die IV-Renten, damit soll der Anreiz gefördert werden.
Taggeld
- Wann gilt eine Person als 50 % arbeitsunfähig?
- als 50 % AUF gilt eine vP, die wegen des Gesundheitsschadens ihre gewohnte Tätigkeit höchstens noch zu Hälfte ausüben kann. Unter gewohnter Tätigkeit ist die Tätigkeit zu verstehen, welche die vP vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung ordentlicherweise ausgeübt hat.
Taggeld
- Nenne 3 Möglichkeiten, wo das Taggeld gekürzt wird und nenne jeweils den passenden Artikel dazu.
a) vP erzielt während der Eingliederung noch ein Erwerbseinkommen. (IVV Art. 21septies)
b) die IV kommt während der Eingliederung vollumgänglich für Verpflegung und Unterkunft auf. (IVG Art. 24bis + IVV Art. 21octies)
c) Bei Unterbrechung einer Eingliederungsmassnahmen infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. (IVV Art. 20quater)
Taggeld
- Nenne jeweils 4 Aufgaben der IV-Stelle und der Ausgleichskasse im Zusammenhang der IV-Taggelder.
- geht das IV-Taggeld oder das EO vor? Artikel?
- Kann eine vP auch ein Kindergeld erhalten, wenn sie nebenbei noch eine Kinder- oder Ausbildungszulage erhält? Artikel?
IV-Stelle:
a) Sie bestimmt die Abklärungs- bzw. die Eingliederungsmassnahme
b) prüft den Beginn und Ende der Massnahme
c) prüft die Taggeld-Anspruchsvoraussetzungen
d) liefert der Ausgleichskasse weiter Angaben wie Erwerbseinkommen, Höchstansatz etc.
Ausgleichskasse:
a) klärt ab, ob Anspruch auf ein Kindergeld besteht
b) klärt ab, ob andere Versicherungen noch Vers.-Leistungen zahlen
c) klärt ab, ob das Taggeld der Quellensteuer unterliegt
d) berechnet, verfügt und zahlt das Taggeld aus
- EO geht vor. IVV Art. 20quinques
- Nein. IVG Art. 22 Abs. 3
grosses Taggeld
- Wer hat Anspruch auf ein grosses Taggeld?
- Wie wird das grosse Taggeld bemessen?
- Was passiert, wenn die vP bis zur Eingliederung ein UV-Taggeld bezog?
- Nenne jeweils die passenden Rechtsgrundlagen dazu.
- vP, die bereits erwerbstätig gewesen sind.
- Die Grundentschädigung beträgt 80 % des Erwerbseinkommen, das durch die zuletzt ohne gesundheitliche Einschränkung ausgeübte Erwerbstätigkeit erzielt wurde. Sie beträgt jedoch nicht mehr als 80 % des Höchstbetrages des Taggeldes nach IVG Art. 24 Abs. 1. Dazu kommen allfällige Kindergelder. IVG Art. 23 Abs. 1+2
- so entspricht das Taggeld dem bisher bezogenen UV-Taggeld. IVG Art. 24 Abs. 4
kleines Taggeld
- wer hat Anspruch auf ein kleines Taggeld?
- Wie hoch ist das kleine Taggeld?
- vP in der erstmaligen berufl. Ausbildung sowie Versicherte vor Vollendung des 20. AJ, die noch nicht erwerbstätig gewesen sind, SOFERN sie eine invaliditätsbedingte Erwerbseinbusse erleiden.
-a) das kleine Taggeld entspricht 10 % des Höchstbetrages nach IVG Art. 24 Abs. 1 oder
b) ab dem Zeitpunkt, in dem die erste Ausbildung ohne Invalidität beendet worden wäre, erhalten die vP 30 % des Höchstbetrages des Taggeldes
Entschädigung für Betreuungskosten
- Nenne 5 Voraussetzungen, wann bei Eingliederungsmassnahmen eine Entschädigung für Betreuungskosten zugesprochen werden.
- Gibt es eine Entschädigung nur für die eigenen Kinder?
- Nenne die passenden Rechtsgrundlagen dazu.
a) Nicht erwerbstätige Versicherte
b) an Eingliederungsmassnahmen teilnehmen
c) mit Kindern unter 16 Jahren oder mit Familienangehörigen im gemeinsamen Haushalt leben
d) nachweisen, dass die Eingliederungsmassnahmen zusätzliche Kosten für die Betreuung verursachen
e) die Eingliederungsmassnahmen min. 2 aufeinander folgende Tage dauern => IVG Art. 11a Abs. 1
- nein. Für die eigenen Kinder, für Pflegkindern (die unentgeltlich zur dauernder Pflege und Erziehung aufgenommen wurden) und für pflegebedürftige Familienangehörigen (Anspruch auf BGS) => IVG Art. 11a Abs. 2
Entschädigung für Betreuungskosten
- Welche Betreuungskosten werden insbesondere vergütet?
- Wie sieht es aus mit dem Betrag der Entschädigung? Gibt es bestimmte Limiten?
- Nenne die Rechtsgrundlagen dazu.
a) Kosten für Mahlzeiten ausser Haus
b) Reise- und Unterbringungskosten, die von Dritten betreut werden
c) Löhne für Familien- oder Haushaltshilfen
d) Kosten für Kinderkrippen, Tages- oder Schulhorte oder Tagesstrukturen
e) Reisekosten von Dritten => IVV Art. 22quater Abs. 1
- Es werden die tatsächlichen Kosten vergütet, höchstens aber 20 % des Höchstbetrages gemäss UVG pro Eingliederungstag (69.- pro Tag). Betreuungskosten unter 20.- werden nicht vergütet. => IVV Art. 22quater Abs. 2
Reisekosten
- Welche Reisekosten werden durch die IV durch Abklärungen oder die Durchführung von Eingliederungsmassnahmen übernomen?
- Werden die Reisekosten nur im Inland übernommen?
- Können Beiträge für die Kosten von Begleitpersonen übernommen werden?
- Wie lange muss eine vP vom Wohnort abwesend sein, damit ein Zehrgeld ausgerichtet wird?
- Nenne die Rechtsgrundlagen dazu.
- die notwendigen Reisekosten von Fahrten zur nächstgelegenen geeigneten Durchführungsstelle (IVG Art. 51 Abs. 1 + IVV Art. 90 Abs. 1)
- Nein. Ausnahmsweise können Beiträge an die Reisekosten im Ausland gewährt werden. (IVG Art. 51 Abs. 2)
- Ja. Für eine unerlässliche Begleitperson kann ebenfalls ein Zehrgeld ausgerichtet werden. (IVV Art. 90 Abs. 3)
- bei einer Abwesendheit ab 5h vom Wohnort. (IVV Art. 90 Abs. 4)
Reisekosten
- Wie hoch ist das Zehrgeld für auswärtiges Übernachten?
- Wie hoch ist das Zehrgeld bei einer Abwesenheit von 5 bis 8 Stunden?
- Wie hoch ist das Zehrgeld bei einer Abwesendheit von merh als 8 Stunden?
- Nenne die Rechtsgrundlage dazu.
- 37.50 je Nacht
- 11.50 pro Tag
- 19.- pro Tag.
- IVV Art. 90 Abs. 4
Med. Massnahmen
- Wie lange haben Personen Anspruch auf med. Massnahmen?
- Med. Massnahmen werden nicht auf die Behandlung des Leidens an sich gewährt, sondern:
- Wann muss ich spätestens die med. Massnahmen geltend machen?
- Nenne die passenden Rechtsgrundlagen dazu.
- bis zum vollendeten 20. AJ (IVG Art. 12 Abs. 1)
- sondern unmittelbar auf die Eingliederung ins Erwerbsleben oder in den Aufgabenbereich gerichtet und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, sich im Aufgabenbereicht zu betätigen, dauern und wesentlich zu verbessern oder vor wesentlichen Beeinträchtigung zu bewahren. (IVG Art. 12 Abs. 1)
- Med. Massnahmen können grundsätzlich nur ein Jahr rückwirkend ab Geltendmachung von der IV übernommen werden. (IVG Art.48)
Med. Massnahmen (Geburtsgebrechen)
- Wie lange haben Personen Anspruch auf die Behandlung von Geburtsgebrechen?
- Wann beginnt der Anspruch auf Behandlung des GG?
- Als Geburtsgebrechen gelten Gebrechen, die....?
- Wer kann die Liste der Geburtsgebrechen anpassen und in welchen Abständen und in welchen Fällen?
- Nenne die passenden Artikel dazu.
- Der Anspruch auf Behandlung eines GG erlischt am Ende des Monats, in dem der Versicherte das 20. AJ zurückgelegt hat. (IVG Art. 13 Abs. 1 + GgV Art. 3)
- Der Anspruch beginnt mit der Einleitung von med. Massnahmen, frühestens jedoch nach vollendeter Geburt. (GgV Art. 2 Abs. 1)
- ....bei vollendeter Geburt bestehen. Die blosse Veranlagung zu einem Leiden gilt nicht als Geburtsgebrechen. (GgV Art.1 Abs. 1)
- Das Eid. Dep. des Innern; jährlich; sofern die Mehrausgaben für die Versicherung drei Millionen Franken pro Jahr nicht übersteigen. (GgV Art. 1 Abs. 2)
Med. Massnahmen (Geburtsgebrechen)
- Wie lange können Behandlungen von Geburtsgebrechen rückwirkend bezahlt werden?
- Wer kommt für die Behandlungen von Geburtsgebrechen auf, wenn sie nicht durch die IV übernommen wird?
- Grundsätzlich nur ein Jahr rückwirkend ab Geltendmachung. (IVG Art. 48)
- Die Behandlung von nicht anerkannten GG zur IV gehen zu Lasten der Krankenversicherung (ATSG Art. 64 Abs. 2 + KVG Art. 27)
Med. Massnahmen
- Welche Leistungen umfassen die med. Massnahmen?
- Was gilt es zu Beachten, wenn die ärztliche Behandlung in einer Kranken- oder Kuranstalt erfolgt?
- Die med. Massnahmen müssen nach bewährter Erkenntnis der ..........sein und den Eingliederungserfolg ........ anstreben.
- Nenne auch die passenden Rechtsgrundlagen dazu.
a) die Behandlung, die vom Arzt selbst oder auf seine Anordnung durch med. Hilfspersonen in Anstalts- oder Hauspflege vorgenommen wird, mit Ausnahme von logopädischen und psychomotorischen Therapien.
b) die Abgabe der vom Arzt verordneten Arzneien. (IVG Art. 14 Abs. 1)
- Die vP hat überdies Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung inder allg. Abteilung. Begibt sich die vP in eine andere Abteilung, so hat er Anspruch auf Ersatz der Kosten, die der Versicherte bei Behandlung in der allg. Abteilung entstanden wären. (IVG Art. 14 Abs. 2)
- med. Wissenschaft angeztigt; in einfacher und zweckmässiger Weise (IVV Art. 2 Abs. 1)
Med. Massnahmen
- Welche Kosten übernimmt die IV bei GG für Kinder, die im Ausland geboren sind?
- Was sind die Voraussetzungen, damit solche Kosten von der IV übernommen werden?
- Nenne die Rechtsgrundlage dazu.
- Die Leistungen während drei Monaten nach der Geburt in dem Umfang, in dem sie in der CH gewährt werden müssten. (IVV Art. 4ter)
- Die Kinder müssen Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt in der CH haben und deren Mutter sich unmittelbar vor der Geburt während höchstens zweier Monate im Ausland aufgehalten haben.
Med. Massnahmen
- Welche med. Massnahmen gehen zu Lasten der IV?
- Wie unterscheidet sich der gesetzliche Leistungsanspruch nach IVG Art. 12 und IVG Art. 13? Anspruchsbeginn?
- Wie unterscheidet sich das Eingliederungsziel nach IVG Art. 12 und IVG Art. 13?
- Nenne die passenden Artikel dazu.
- med. Massnahmen nach IVG Art. 12 und Behandlung von GG nach IVG Art. 13
- a) Die IV übernimmt im Rahmen von IVG Art. 12 bis zum vollendeten 20. AJ med. Massnahmen, die nicht auf die Behandlung des Leidens an sich gerichtet sind, sondern unmittelbar auf die berufl. Eingliederung notwenig werden und eine wesentliche Verbesserung oder Erhaltung der Erwerbsfähigkeit erwarten lassen
b) Die IV übernimmt im Rahmen von IVG Art. 13 bis zum vollendeten 20. AJ die med. Behandlung von GG gemäss GgV. Der Anspruch beginnt mit der Einleitung von med. Massnahmen, frühestens jedoch nach vollendeter Geburt.
- a) Nach IVG Art. 12 können med. Eingliederungsmassnahmen nur übernommen werden, sofern diese geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit sich im Aufgabenbereich zu bestätigen, herzustellen zu erhalten oder zu verbessern.
b) nach IVG Art. 13 können med. Eingliederungsmassnahmen unabhängig von der Möglichkeit einer Eingliederung ins Erwerbsleben oder in den Aufgabenbereich übernommen werden.
IV-Rente
- Wann entsteht frühestens der Rentenanspruch?
- Wann erlischt der Anspruch auf eine IV-Rente?
- Nenne 3 "Löhne", welche nicht in das massgebende Erwerbseinkommen eingliessen.
- Nenne den Artikel, der besagt, dass der Rentenanspruch nicht entsteht, solange TG der IV laufen.
- Nenne die passende Rechtsgrundlage dazu.
- Der Rentenanspruch entsteht frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Geltendmachung des Leistungsanspruchs, jedoch frühestens im Monat, der auf die Vollendung des 18. AJ folgt. (IVG Art. 29 Abs. 1)
- Der Rentenanspruch erlischt mit der Entstehung des Anspruchs auf eine Altersrente der AHV oder mit dem Tod der vP (oder mit wem Wegfall der EUF) => IVG Art. 30
- a) Leistungen des AG für den Lohnausfall infolge Unfall oder Krankheit bei ausgewiesener AUF
b) Lohnbestandteile, für die der AN nachgewiesenermassen wegen beschränkter AF keine Gegenleitung erbringen kann.
c) ALE, EO und TG oder IV (IVV Art. 25 Abs. 1)
- IVG Art. 29 Abs. 2
IV-Renten
- Wer hat Anspruch auf eine ordentliche Rente?
- Wer hat Anspruch auf eine ausserordentliche Rente?
- Nenne die passenden Rechtsgrundlagen dazu.
- Anspruch auf eine ordentliche Rente haben Versicherte, die bei Eintritt der Invalidität während mindestens drei Jahren Beiträge (oder 10 Jahre Wohnsitz in der CH) geleistet haben. (IVG Art. 36 Abs. 1)
- Ausserordentliche IV-Renten erhalten in der CH wohnende Geburts- und Kindheitsinvalide, d.h. Personen, die von Geburt an invalid sind ODER vor der Vollendung des 21. AJ in rentenbegründetem Ausmass invalid geworden sind aber keinen Anspruch auf eine ordentliche Rente erwerben konnten. (IVG Art. 39)
Bemesserung der Invalidität
- Welche 4 Bemessungsmethoden kennt die IV und bei welchen Personen wird sie angewendet?
- Nenne die passenden Rechtsgrundlagen dazu.
- Allgemeinde Methode (Einkommensvergleich) => Vollerwerbstätigen
- Spezifische Methode (Betätigungsvergleich) => NE
- Gemischte Methode (Kombination zwischen Einkommens- und Betätigungsvergleich => Teilzeiterwerbstätige
- Ausserordentliche Methode => SE
- IVG Art. 28a / IVV Art. 25-27bis
Bemesserung Invalidität
- Bei wem wird die allgemeinde Methoode angewendet?
- Wie heisst diese Methode auch nocht?
- Wie geht die Formel?
- bei den Vollerwerbstätigen (die ohne Gesundheitsschaden einer vollen Erwerbstätigkeit nachgehen würden)
- Einkommensvergleich
- Erwerbseinbusse * 100 : Valideneinkommen (= IV-Grad)
Bemessung Invalidität
- Bei welchen Personen wird die spezifische Methode angewendet?
- Wie heisst diese Methode auch noch?
- Nenne 3 "Personengruppen"
- Nenne 2-3 Aufgabenbereiche der im Haushalt tätigen Person für den Betätigungsvergleich inkl. Rechtsgrundlage.
- bei den NE's
- Betätigungsvergleich
- z.B. Hausfrauen, Studierende, andere NE's
- übliche Tätigkeit im Haushalt, die Erziehung der Kinder sowie gemeinnützige und künstlerische Tätigkeiten (IVV Art. 27)
- Welcher Artikel regelt das Wiederaufleben der Invalidität nach Aufhebung der Rente?
- Was besagt dieser Artikel?
- IVV Art. 29bis
- Artikel lesen!!!
HE der IV
- Erkläre in einem Satz, wer als hilflos gilt
- Nenne zwei Beispiele, wann kein Anspruch auf eine HE der IV entsteht resp. HE entfällt
- Als hilflos gelten Personen, die invaliditätsbedingt für die allfäglichen persönlichen Lebensverrichtungen dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen sind oder der persönlichen Überwachung bedürfen.
- a) Wenn Anspruch auf eine HE der UV (IVV Art. 39k + ATSG)
b) Wenn Anspruch auf eine HE der MV (IVV Art. 39k + ATSG)
c) Wenn bei einem Aufenthalt in einer Institution zur Durchführung von Eingliederungsmassnahmen (IVG Art. 42 Abs. 5)
HE der IV
- Auf welcher Basis werden die Ansätze der HE IV festgesetzt?
- Wie hoch in % und in Fr. sind die HE IV zu Hause?
- Wie hoch in % und in Fr. sind die HE IV im Heim?
- Nenne die Rechtsgrundlagen dazu.
- Auf Basis des Höchstbetrages der vollen Altersrente der AHV
- schwer: 1'872 (80 %)
mittel: 1'170 (50 %)
leicht: 468 ( 20 %) IVG Art. 42ter Abs. 1
- schwer: 468 (1/4 von 80 %)
mittel: 293 (1/4 von 50 %)
leicht: 117 (1/4 von 20 %) IVG Art. 42ter Abs. 2
HE der AHV
- Auf welcher Basis werden die HE AHV festgesetzt?
- Wie hoch in % und in Fr. sind die HE AHV?
- Wo gibt es eine Ausnahme?
- Auf Basis des Mindestbetrages der vollen Altersrente der AHV
- schwer: 936 (80 %)
mittel: 585 (50 %)
leicht: 234 (20 %)
- HE AHV leicht im Heim wird nicht ausbezahlt!
Organisation
- Die IV ist nicht mit der praktischen Durchführung der Eingliederungsmassnahmen betraut. Diese werden durch ausserhalb der Verwaltung stehende Personen und Institutionen wahrgenommen. Nenne 4 Personen resp. Institutionen.
- Haben auch die Arbeitgeber eine Mitwirkungspflicht? Nenne auch die Rechtsgrundlage.
- Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und med. Hilfspersonal
- Spitäler, Kranken- und Heilanstalten
- Lieferanten und Hilfsmitteln
- Eingliederungs- und Schulungsstätten
- Spezialstellen der Invalidenhilfe
- Ja. IVG Art. 7c
Organisation
- Die ZAS in Genf ist ein Vers.-Organ der IV auf Bundesebene. Nenne 3 Aufgaben, welche die ZAS hat.
- Nenne 1 Aufgabe, welche die ZAS besonders mit der IV hat.
- die zentrale Abrechnung
- den Ausgleich von Beiträgen und Leistungen mit den Ausgleichskassen
- die Registerführung der Leistungsbezüger
- die Erstellung von Statistiken
Besonders:
- Zahlstelle für Sachleistungen der IV
Organisation
- Die ZAS in Genf ist ein Vers.-Organ der IV auf Bundesebene. Nenne 3 Aufgaben, welche die ZAS hat.
- Nenne 1 Aufgabe, welche die ZAS besonders mit der IV hat.
- die zentrale Abrechnung
- den Ausgleich von Beiträgen und Leistungen mit den Ausgleichskassen
- die Registerführung der Leistungsbezüger
- die Erstellung von Statistiken
Besonders:
- Zahlstelle für Sachleistungen der IV
- Für das Bestehen einer Invalidität müssen drei Voraussetzungen vorligen, nämlich:
- Gilt dies auch bei Eingliederungsmassnahmen? Nenne die Rechtsgrundlagen
- a) Gesundheitsschaden
b) eine bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit (min. 1 Jahr)
c) ein Kausalzusammenhang zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit
- Nein. Bei den Eingliederungsmassnahmen genügt es teilweise bereits, dass eine Invalidität im vorerwähnten Sinne droht, dass deren Eintritt ohne geeignete Massnahmen in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist. (IVG Art. 8)
- Nenne 3 Punkte, weshalb der Eintritt der Invalidität von Bedeutung ist.
a) der Erfüllung der versicherungsmässigen Voraussetzungen
b) den Leistungsbeginn im allgemeinen
c) die Bestimmung der Rentenberechtigung
d) die Rentenberechnung
IV-Verfahren
- Genügt lediglich ein Telefonat, um Anspruch auf Leistungen der IV zu erheben? Rechtsgrundlagen?
- Befugt zur Geltendmachung des Anspruchs sind der Versicherte, seine gesetzliche Vertreter sowie Behörden oder Dritte, die den Versicherten regelmässig unterstützen. Nenne 3 Beispiele für Dritte. Rechtsgrundlage?
- Nenne 3 Personen/Institutionen, welche NICHT für die Anmeldung legitimiert sind.
- Nein. Er/Sie muss sich mit einem amtlichen Formular anmelden. (ATSG Art. 29 Abs. 2 / IVV Art. 65 Abs. 1)
- Ehegatten, Grosseltern, Kinder, Enkel, Sozialhilfebehörde (sofern diese die vP finanziell unterstützen) (IVV Art. 66 Abs. 1)
- a) Spitäler, Ärzte, Eingliederungsstätte
b) Arbeitgeber
c) öffentliche und private Pensionskassen
d) Krankenkassen
IV-Verfahren
- Wo ist die Anmeldung einzureichen? Nenne die Rechtsgrundlage dazu.
- Sind die Ausgleichskassen befugt, Anmeldung entgegenzunehmen? Rechtsgrundlage?
- Die Anmeldung ist bei der nach IVV Art. 40 zuständigen IV-Stelle einzureichen. => IV-Stelle des Wohnorts
(IVV Art. 67 + IVV Art. 40ff)
- Ja. IVV Art. 67 Abs. 2
Rechtspflege der IV
- Ist es möglich, dass bei der IV-Stelle eine Leistungszusprache ohne Verfügung gewährt werden kann? Wenn ja, nenne die Rechtsgrundlagen sowie die Voraussetzungen hierfür. Nenne allenfalls 3-4 Beispiele.
- Ja, ist möglich.
- IVG Art. 58 + IVV Art. 74ter - 74bis
- Sind die Anspruchsvoraussetzungen offensichtlich erfüllt und wird den Begehren der vP vollumgänglich entsprochen, so können folgende Leistungen ohne Erlass eines Vorbescheides oder einer Verfügung zugesprochen oder verlängert werden:
a) med. Massnahmen
b) Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufl. Eingliederung
c) Massnahmen berufl. Art.
d) Hilfmittel
e) Vergütung von Reisekosten
f) Rente und HE nach einer von Amtes wegen durchgeführten Revison, sofern keine Änderung!
g) Übergangsleistung