StVO

Österreichische StVO für die Fahrlehrerausbildung

Österreichische StVO für die Fahrlehrerausbildung

Bernhard Bayer

Bernhard Bayer

Kartei Details

Karten 94
Sprache Deutsch
Kategorie Verkehrskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 31.10.2013 / 22.06.2022
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Def. Parken

Parken: das Stehenlassen eines Fahrzeuges für eine längere als die in Z 27 angeführte Zeitdauer; (10min)

Def. Überholen

Überholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug;

Was gilt nicht als Überholen? (4 Punkte)

Nicht als Überholen gelten

das Vorbeibewegen an einem auf einem Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug

oder an einem auf einem Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer

das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, auf Fahrbahnen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung

das Nebeneinanderfahren, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, im Sinne des § 7 Abs. 3a.

Def. Vorbeifahren

Vorbeifahren: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einer sich auf der Fahrbahn befindenden, sich nicht fortbewegenden Person oder Sache, insbesondere an einem anhaltenden, haltenden oder parkenden Fahrzeug.

Welche Personen werden von der StVO im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall genannt?

Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht

Zeugen

auch Personen, die am Ort eines Verkehrsunfalles dessen Folgen wahrnehmen

Jedermann

Welche Pflichten treffen am Verkehrsunfall beteiligte Personen generell? (§4 Z2)

Alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht, haben

a) wenn sie ein Fahrzeug lenken, sofort anzuhalten,

          b) wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder Sachen zu befürchten sind, die zur Vermeidung solcher Schäden notwendigen Maßnahmen zu treffen,

           c) an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken.

Verpflichtungen der beteiligten Personen bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden.

Anhalten

wenn nötig weitere Schäden abwenden (sichern)

an der Feststellung des Sachverhaltes mitwirken

Hilfe leisten, wenn dazu nicht fähig unverzüglich für fremde Hilfe sorgen

die nächste Polizeidienststelle verständigen

Welche Pflichten treffen den Zeugen eines Verkehrsunfalles mit Personenschaden?

Hilfeleistung wenn die Beteiligten dazu nicht in der Lage sind und wenn sie ihm zumutbar ist.

Ansonsten Hilfe holen

Ist der Zeuge eines Verkehrsunfalles laut §4 StVO dazu verpflichtet, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken?

Wann sind Personen, die die Folgen eines Verkehrsunfalles wahrnehmen von der Hilfeleistung entbunden?

Wenn die eigene Hilfeleistung oder die Besorgung fremder Hilfe offensichtlich nicht mehr erforderlich ist.

Wozu ist jedermann bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden verpflichtet?

Jedermann ist unter den im Abs. 3 bezeichneten Voraussetzungen verpflichtet, die Herbeiholung einer Hilfe bei einem Verkehrsunfall zu ermöglichen.

Welche Verpflichtungen treffen die Beteiligten an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden?

Verständigung der nächsten Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub.

oder gegenseitiger Nachweis von Name und Anschrift bzw. dem ggü in dessen Vermögen der Schaden eingetreten ist.

Für welchen Verkehr ist eine Hauptfahrbahn bestimmt?

Durchzugsverkehr

Wenn es eine Hauptfahrbahn gibt, was gibt es dann auch?

Eine Nebenfahrbahn.

Kann eine Richtungsfahrbahn von der anderen durch eine Sperrlinie getrennt sein?

Nein, die Trennung muss baulich erfolgen.

Muss eine Nebenfahrbahn von der Hauptfahrbahn baulich getrennt sein?

Nein

Ab wann spricht man von einer Reihe von Fahrzeugen?

Ab 3 Fahrzeugen.

Ist ein Strassenbankett befestigt?

Nein

An welcher Fahrbahn kann ein Pannenstreifen vorkommen?

An einer Richtungsfahrbahn.

Was kann der befestigte Rand einer Richtungsfahrbahn sein?

Pannenstreifen

Beschleunigungsstreifen

Verzögerungsstreifen

Wodurch ist der Verlauf eines Radfahrstreifens gekennzeichnet?

Durch wiederkehrende Fahrradsymbole

Durch die Markierung "Ende"

Wann darf ein Autofahrer auf einen Mehrzweckstreifen  fahren?

Wenn der Fahrstreifen links davon zu wenig Platz bietet

wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn angeordnet wird.

Muss ein Gehsteig baulich abgegrenzt werden?

Nein, es genügen Bodenmarkierungen

Muss ein Fahrstreifen markiert sein?

Nein, es muss nur seine Breite für die Fortbewegung einer Reihe mehrspuriger Fahrzeuge ausreichen.

Einschränkungen des Rechtsfahrgebotes

–Sofern sich aus der StVO nichts anderes ergibt –Mit Bedacht auf Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs –Ohne Gefährdung, Behinderung und Belästigung anderer –Ohne eigene Gefährdung –Ohne Beschädigung von Sachen –Gleise von Schienenfahrzeugen an den Fahrbahnrändern nur dann wenn sonst kein Platz ist.

Wann muss man am rechten Rand fahren?

–In unübersichtlichen Kurven –Vor Kuppen –Bei ungenügender Sicht –Beim Überholtwerden –Bei Gegenverkehr

Einschränkungen beim Fahren am rechten Rand?

–Keine Gefährdung von Personen –Keine Beschädigung von Sachen

Voraussetzungen zum Nebeneinanderfahren

–Min. 2 Fahrstreifen in der betr. Fahrtrichtung –Wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert

Einschränkungen beim Nebeneinanderfahren

–Fahrbahnmitte darf nicht überfahren werden •Ausnahme Einbahnstraßen –Übriger Verkehr darf beim Fahrstreifenwechsel nicht gefährdet oder behindert werden

Voraussetzungen freie Fahrstreifenwahl

–Ortsgebiet –Mind. 2 durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichnete Fahrstreifen für die betr. Richtung

Zufahren zum und Abfahren vom linken Rand

Einschränkung und Verbote

•Einschränkungen –Andere Straßenbenützer dürfen nicht gefährdet oder behindert werden •Verbot mit Ausnahme von Einbahnstraßen –Bei starkem Verkehr –Bei unübersichtlichen Straßenstellen –Vorrangstraßen im Ortsgebiet –Fahrbahnen mit Gleisen von Schienenfahrzeugen

Ausnahmen zur vorgebenen Fahrtrichtung in Einbahnstraßen

–Durch Verordnung ausgenommene Straßenbenützer •Leit- oder Sperrlinien wenn nötig (nicht zwingend) –Radfahrer in Wohnstraßen

Wofür darf man Nebenfahrbahnen benutzen?

–Ziehen von Handkarren oä –Schieben von einspurigen Fahrzeugen –Zu- und Abfahren in der Richtung der Hauptfahrbahn •Ausnahmen –Andere Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen –Radfahrer wenn es keine Radfahranlagen gibt

Schutzinsel oder Parkplatz in der Straßenmitte

•Rechts vorbeifahren •Ausnahme –Einbahnstraßen rechts oder links wenn nicht durch Vz oder Bm anders geregelt

Gehwege, Gehsteige, Schutzinseln, Radfahranlagen

Unter welchem Voraussetzungen darf man sie befahren?

•Generelles Fahrverbot •Einschränkungen –Überqueren an den vorgesehenen Stellen –Mehrzweckstreifen •Wenn angrenzende Fahrbahn zu schmal •Durch Bm angeordnet –Arbeitsfahrten bis 1,5 und Schneeräumung

selbständige Gleiskörper

•Dürfen nicht befahren werden •Ausnahmen –Überquerung an vorgesehenen Stellen –Fahrzeuge des jeweiligen Verkehrsunternehmens –Arbeitsfahrten

In welcher Richtung darf ein Radfahrer Radfahranlagen befahren?

•Dürfen in beiden Richtungen befahren werden •Einschränkungen –Bm –Radfahrstreifen in Richtung der angrenzenden Fahrbahn •Fahrtrichtung muss bei anschliessender Radfahrerüberfahrt beibehalten werden •Ausnahme Einbahnstraße

Was ist in Tunnels verboten?

•Verboten ist –Umkehren –Rückwärtsfahren

Wo stellt man sein Fahrzeug bei einer Panne im Tunnel ab?

–Abstellen in Pannenbucht sofern möglich

Wie wird ein Platz im Zuge der Straße befahren?

•In der gedachten Verlängerung der Straße überfahren –Wenn nicht durch Vz oder Bm anders geregelt