Jura;)


Kartei Details

Karten 104
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 17.10.2012 / 20.11.2019
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§ 224 Gift

Jeder Stoff, der duch chemische oder chemisch-physikalisch Wirkung nach Art und Menge im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Gesundheitschäden zu verursachen

§ 224 Hinterlistig

Planmäßig verdeckend

§ 224 Lebensgefährdende Behandlung

Handlung, die nach den konkreten Umständen geeigent ist, das Leben des Opfers mindestens in eine abstrakte Gefahr zu bringen

§ 224 Waffe

(im technischen Sinne) ist jeder Gegenstand, der seiner Bauart nach dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen

§ 224 Überfall

Jeder plötzliche, unerwartete Angriff , auf den man sich nich versieht und daher auch nicht vorbereiten kann.

§ 225 Böswillig

Aus verwerflichen, insbesondere eigensüchtigen Beweggründen

§ 225 Erhebliche Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung

Deutliche Abweichung von der vorraussichtlichen normalen Entwicklung

§ 225 Fürsorge

Auf Gesetz, Übertragung durch eine Behörde, Vertrag, konkludenter oder tatsäcchlicher Übernahme beruhendes Verhältnis, kraft dessen eine Person für das geistige oder leibliche Wohl eines anderen zu sorgen hat

§ 225 Gebrechlichkeit

Infolge hohen Alters, Krankheit oder Behinderung eingetretener Zustand eingeschränkter körperlicher Bewegungsfreiheit

§ 225 Obhut

Bestehendes allgemeines Schutz oder Betreuungsverhältnis (§221 Rn. 4)

§ 225 Roh

In gefühlloser , gegenüber den Leiden des Opfers gleichgültiger Gesinnung

§ 226 Dauernd

Endgültig oder unabsehbare Zeit

§ 226 Erheblich

Im Vergleich mit den anderen Varianten gravierend

§ 226 Gebrauchsunfähigkeit

Dem Verlust gleich stehender funktionsverlust, z.B. Versteifung

§ 226 Gehör

Fähigkeit, artikulierte Laute akustisch zu verstehen

§ 226 Geistige Behinderung

Irrevesible Einschränkung der normalen inteellektuellen Leistungsfähigkeit

§ 226 Geistige Krankheit

Chronische und vorübergehende nicht ganz unerhebliche geistig-seelische Beeinträchtigung

§ 226 Glied

ist jeder Körperteil, dr mit einem anderem durch ein Gelenk verbunden ist

§ 226 Lähmung

ERhebliche Beinträchtigung der Beweglichkeit eines Körperteils, die den ganzen Körper in Mitleidensschaft zieht

§ 226 Sehvermögen

Fähigkeit, Gegenstände visuel wahrzunehmen

§ 226 Siechtum

Chronischer, den Gesamtorganismus in Mitleidenschaft ziehenden Krankheitszustand, der in allgemeine Hinfälligkeit mündet

§ 226 Sprachvermögen

Fähigkeit artikuliert zu reden

§ 226 Verfallen

Ausgeliefert sein, ohne dass sich Besserung absehen lässt.

§ 226 Verlust

Dauernde Gebrauchsunfähigkeit bzw. völlige Abtrennung

§ 226  Entstellt

In der äußeren Gesamterscheinung verunstaltet

§ 231 Schlägerei

Tätlicher Streit von mindestens drei Personen mit gegenseitigen Körperverletzungen

§ 240 Drohung

Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt

§ 242 Aneignung

Anmaßung einer eigentümerähnlichen Stellung

§ 242 Beweglich

ist eine Sache, sobald sie tatsächlich fortbewegt werden kann

§ 242 Bruch

Aufheung gegen oder ohne den Willen des Gewahrsaminhabers

§ 242 Fremd

Zumindest auch im Eigentum eines anderen stehend

§ 242 Gewahrsam

Tatsächliche willensgetragene Sachherrschaft

§ 242 Rechtswidrig

ist die beabsichtigte Zueignung, wenn kein fälliger einredefreier Anspruch auf Übereignung der Sache besteht

§ 242 Sache

Jeder körperlicher gegenstand

§ 242 Wegnahme

Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendig eigenen Gewahrsams

§ 242 Zueignungsabsicht

Absicht zumindestens vorübergehender Aneignung plus Vorsatz dauernder Enteignung der Sache selbst oder des in der Sache verkörperten Sachwerts

§ 243 Eindringen

Betreten gegen oder ohne den Willen des Berechtigten mit mindestens einem Körperteil

§ 243 Gemeine Not

Die Allgemeinheit betreffende Notlage

§ 244 Wohnung

Räumlichkeit, die bestimmungsgemäß auch nur vorübergehend zur Unterkunft von Menschen dient

§ 323c Erforderlich (  Unterlassene Hilfeleistung)

ist eine Hilfsleistung dann, wenn ohne sie die Gefahr besteht, dass die Unglückssituation sich in einer nicht unerheblichen Schädigung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert auswirkt.