STOWE - Betrieb und Bewirtschaftung (Kapitel 6)

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft, Der Bewirtschafter, Buchhaltung einer STWEG, Erneuerungsfonds, Sicherung der Beitragsforderungen, Technische Verwaltung, Versicherungen

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft, Der Bewirtschafter, Buchhaltung einer STWEG, Erneuerungsfonds, Sicherung der Beitragsforderungen, Technische Verwaltung, Versicherungen


Kartei Details

Karten 55
Lernende 50
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 25.09.2014 / 06.06.2025
Weblink
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Wie kann ein Bewirtschaftungsauftrag abgeschlossen

keine Formvorschrift

Was gehört in einen Verwaltungsvertrag/Bewirtschaftungsvertrag?

  • Vertragsparteien
  • Liegenschaft
  • Vertragsbeginn und -dauer
  • Kündigungsfristen
  • Abrechnungstermine
  • Kompetenzsumme
  • Honorar und Spesen (Grundhonorar: 2'000.- bis 3'000.- / pro Stockwerkeinheit: 400.- bis 600.- / pro Nebenobjekt: 80.- bis 200.-)
  • Zuständigkeiten des Bewirtschafters

Nenne einige Hauptgebiete, die zum Aufgabenbereich eines Bewirtschafters gehören!

  • Vollzug von Verwaltungshandlungen (gemäss Gesetz oder Reglement und gestützt auf Versammlungsbeschlüsse)
  • Ergreifung von dringlichen Massnahmen (Abwehr und Beseitigung von Schäden)
  • Finanzielle und Buchführungsaufgaben (wie z. B. Rechnungen stellen, Inkasso der Beiträge, Buchhaltung führen etc.)
  • Aufsicht (wie z. B. Überwachung der Liegenschaft, Kontrolle und Überwachung von Arbeiten, Handwerkern und Hauswart, Überwachung bei der Ausübung der Sonderrechte etc.)
  • Vertretung der Gemeinschaft
  • Entgegennahme von Zustellungen

Was ist der Bewirtschaftungsauftrag für einen Vertrag?

einfacher Auftrag nach Art. 394 ff OR

Wer kann einen Richter einsetzen für die Wahl der Verwaltung?

  • auf Begehren eines Stockwerkeigentümers (Wahl kam an der Versammlung nicht zustande)
  • auf Begehren von Dritten mit berechtigtem Interesse (z. B. Versicherer, Pfandgläubiger)

Welche Unterlagen werden bei der Übernahme der Bewirtschaftung übernommen?

  • Stammakten
    - Katasterplan
    - Grundbuchauszug
    - Baupläne
    - Schliessplan
    - Unternehmerliste
    - technische Grunddaten (Heizung, Lüftung, LIft usw.
  • Gemeinschaftsakten:
    - Begründungsakt
    - Reglement (Nutzungs- und Verwaltungsordnung)
    - Eigentümerliste (möglichst mit Mieternamen falls vermietet)
    - Beschlussprotokolle
    - Ausschussprotokolle
    - Abrechnungen mit Abschlüssen
    - Verteilerschlüssel für die laufenden Kosten
    - Budget für das laufende Geschäftsjahr
  • Verträge
    - Serviceverträge (Lift, Heizung, Garagentor etc.)
    - Versicherungsverträge
    - Hauswartverträge (Reinigung)
  • Handwerkerverzeichnis

Wie kann die Verwaltung abgewählt werden?

Durch einen Versammlungsbeschluss mit einem einfachen Mehr (sofern nichts anderes geregelt=

Kann ein Stockwerkeigentümer die richtliche Absetzung der Verwaltung verlangen?

Ja, wenn die Versammlung die Abberufung der Verwaltung trotz wichtiger Gründe nicht beschliesst.

Wie entsteht die Stockwerkeigentümergemeinschaft und wie lange dauert sie an?

  • entsteht automatisch mit der Begründung des Stockwerkeigentums
  • dauert als gesetzlicher Bestandteil bis zum Untergang des Stockwerkeigentums

Wie beginnt und ende die Mitgliedschaft eines Stockwerkeigentümers?

  • beginnt mit dem Erwerb einer Stockwerkeinheit
  • endet mit dem Verkauf

Was organisiert die Stockwerkeigentümergemeinschaft?

  • Benutzung der gemeinschaftlichen Teile
  • legt die finanziellen Grundsätze fest
  • überwacht den baulichen Zustand des Stockwerkeigentums
  • ergreift alle notwendigen Massnahmen, den Wert des Stockwerkeigentums zu erhalten

Aus welchen Grund empfiehlt sich ein Reglement zu erstellen?

Ein richtig formuliertes und vollständig ausgearbeitetes Reglement vermeidet unnötige Diskussionen innerhalb der Gemeinschaft und erspart auch dem Bewirtschafter überflüssige Auseinandersetzungen.

Mit welchem Mehr kann das Reglement neu genehmigt oder abgeändert werden?

qualifiziertes Mehr nach Köpfen und Wertquote

Ist das Reglement und die Hausordnung ein zwingender Bestandteil des Stockwerkeigentums?
 

Nein

Mit welechem Mehr kann die Hausordnung erlassen, abgeändert oder aufgehoben werden?

mit einfachen Mehr sofern nichts anderes im Reglement steht