Steuerrecht: Steuern für Experten (Band 2)
Vorbereitung auf höhere Fachprüfung zum dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling. Inhalt: Umstrukturierungen, internationales Steuerrecht
Vorbereitung auf höhere Fachprüfung zum dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling. Inhalt: Umstrukturierungen, internationales Steuerrecht
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Cartes-fiches | 265 |
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Utilisateurs | 36 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 17.06.2013 / 05.05.2024 |
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TRANSFER PRICING
Sind die OECD-Richtlinien für das Schweizer Steuerrecht verbindlich?
Nein, grundsätzlich sind diese Richtlinien für die OECD-Mitgliedstaaten nicht verbindlich. Sie sind als Empfehlung zu werten. Da aber die Schweiz über keine eigenen Richtlinien verfügt, finden die Regeln der OECD in der Schweiz Anwendung.
TRANSFER PRICING
Was ist bei Lizenzverwaltungsgesellschaften steuerrechtlich zu beachten?
- Die Erträge aus der Lizenzverwaltung sind nicht als Beteiligungsertrag zu interpretieren.
- Die mit der Verwertung verbundenen Aufwendungen müssen nachgewiesen werden können und sollten in einem vernünftigen Verhältnis zu den Erträgen stehen.
- Wird in einer Gesellschaft nur die Verrechnung dieser Lizenzen besorgt, muss eine Provision von mindestens 5% angerechnet werden.
TRANSFER PRICING
Was sind die Steuerfolgen, wenn die Richtlinien zur Festlegung des Verrechnungspreises nicht eingehalten werden?
Bei der begünstigten Gesellschaft wird eine Gewinnreduktion vorgenommen. Im gleichen Masse wird bei der benachteiligten Gesellschaft eine Gewinnaufrechnung vorgenommen. Der aufgerechnete Ertrag stellt selbstverständlich kein Beteiligungsertrag dar.
Die Entreicherung der einen Gesellschaft zu Gunsten der anderen ist im Sinne der Verrechnungssteuer als geldwerte Leistung zu besteuern.
TRANSFER PRICING
Welche Dienstleistungen können nicht von der Mutter- an die Tochtergesellschaft verrechnet werden?
- Die Dienstleistungstätigkeit der Muttergesellschaft in ihrer Eigenschaft als Beteiligte.
- Dienstleistungen ohne erkennbaren Nutzen für die Tochtergesellschaft.
TRANSFER PRICING
Welche Methode zur Ermittlung des Verrechnungspreises soll bei Dienstleistungsgesellschaften angewandt werden?
TRANSFER PRICING
Welche Methode zur Ermittlung des Verrechnungspreises soll bei Fabrikationsbetrieben angewandt werden?
TRANSFER PRICING
Welche Methode zur Ermittlung des Verrechnungspreises soll bei Handelsbetrieben angewandt werden?
TRANSFER PRICING
Welche Methoden gibt es gemäss den OECD zur Festlegung eines Verrechnungspreises?
- Preisvergleichsmethode ("comparable uncontrolled price method / CUP")
- Kostenaufschlagsmethode ("cost plus method")
- Wiederverkaufspreismethode ("resale price method / RPM")
- Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("profit split method")
- Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode ("transactional net margin method / TNMM")
TRANSFER PRICING
Wie wird der Verrechnungspreis anhand der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode ("Profit split method") ermittelt?
Der Gewinn wird hierbei gemäss bestimmten Quoten auf die verschiedenen Gesellschaften aufgeteilt.
Diese Methode wird angewendet, wenn Angaben zu ähnlichen Transaktionen mit oder von Dritten fehlen oder wenn die Gesellschaften so eng verbunden sind, dass keine getrennte Beurteilung vorgenommen werden kann.
TRANSFER PRICING
Wie wird der Verrechnungspreis anhand der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ("Transactional net margin method / TNMM") ermittelt?
Die auf einem Geschäftsvorfall bezogene Gewinnmarge wird mit der Gewinnmarge auf vergleichbaren Leistungen an unabhängige Dritte oder mit der Marge eines vergleichbaren Drittunternehmens verglichen.
TRANSFER PRICING
Wie wird der Verrechnungspreis anhand der Kostenaufschlagsmethode ("cost plus method") ermittelt?
Hier berechnet sich der Verrechnungspreis anhand der Selbstkosten. Auf diesen Kosten wird ein üblicher Gewinn hinzugeschlagen. Der Gewinnzuschlag richtet sich nach der üblichen Marge, welche bei Drittkunden angewandt wird. Wird nicht an Drittkunden geliefert, kann, unter Anwendung des Gebots der vergleichbaren Verhältnisse, auch der Gewinnzuschlag, den ein Drittunternehmen anwendet, verwendet werden. Der Gewinnaufschlag muss allfälligen, unterschiedlichen Risikoverhältnissen Rechnung tragen. Der konzerninterne Verkauf von Gütern ist in der Regel weniger risikoreich als der Verkauf an unabhängige Dritte.
Die Kostenaufschlagsmethode eignet sich für Lieferungen und Leistungen ohne festen Marktwert.
TRANSFER PRICING
Wie wird der Verrechnungspreis anhand der Wiederverkaufspreismethode ("Resale price method / RPM") ermittelt?
Der Verrechnungspreis wird anhand des Weiterverkaufspreis an Dritte berechnet. Dazu wird vom Weiterverkaufspreis eine angemessene Gewinnmarge abgezogen. Die Gewinnmarge enthält die Kosten des Weiterverkäufers, die damit verbundenen Risiken und ein angemessener Reingewinn. Für die Festlegung der Gewinnmarge können vergleichbare Leistungen des Konzerns gegenüber Dritten oder Angaben von Drittunternehmen verwendet werden.
Diese Methode eignet sich für Handels- und Vertriebsgesellschaften.
TRANSFER PRICING
Wie wird mittels der Preisvergleichsmethode ("comparable uncontrolled price method / CUP") der Verrechnungspreis ermittelt?
Sofern die Unternehmung analoge Leistungen auch an unabhängige Drittgesellschaften erbringt, wird dieser Preis verwendet. Selbstverständlich kann dieser nicht verwendet werden, wenn diese Leistungen an Dritte nur mit dem Ziel der Preisfestlegung erbracht werden.
Erbringt die Gesellschaft nur gegenüber konzerninternen Kunden solche Leistungen, kann, sofern das Gebot der gleichen Verhältnissen erfüllt ist, auch der Preis, den ein Drittunternehmen anwendet, verwendet werden.
Diese Methode eignet sich deshalb vorallem für standardisierte Leistungen.
UMSTRUKTURIERUNG NATÜRLICHER PERSONEN
Im Rahmen der Umwandlung einer Einzelunternehmung in eine Aktiengesellschaft wird die Liegenschaft ins Privatvermögen verschoben. Folgende Angaben sind zur Immobilie bekannt:
- Anschaffungskosten 2005: 500 TCHF
- Umbau 2010: 500 TCHF
- Verkehrswert: 1'600 TCHF
- Buchwert: 800 TCHF
- Steuersystem: Monoistisches System
UMSTRUKTURIERUNGEN JURISTISCHER PERSONEN IM ALLGEMEINEN
Unter welchen Voraussetzungen ist eine steuerneutrale Umstrukturierung einer juristichen Person möglich?
- Objektive Verknüpfung:
Es handelt sich vor und nach der Umstrukturierung um Geschäftsvermögen und das Übrigbleibende sowie das Neue stellen einen Betrieb/Teilbetrieb dar. - Subjektive Verknüpfung:
Die bisherigen Gewinnsteuerwerte werden übernommen. Es liegt keine Liquidation oder Veräusserung vor. - Fiskalische Verknüpfung:
Die Steuerpflicht in der Schweiz bleibt bestehen und die Sperrfrist zur Veräusserung von 5 Jahren wird eingehalten.
UMSTRUKTURIERUNGEN JURISTISCHER PERSONEN IM ALLGEMEINEN
Wann wird die Verrechnungssteuer fällig, wenn eine juristische Person umstrukturiert wird?
Sobald die grundlegenden Voraussetzungen (objektive, subjektive und fiskalische Verknüpfung) der direkten Bundessteuer nicht mehr erfüllt sind.
UMSTRUKTURIERUNGEN JURISTISCHER PERSONEN IM ALLGEMEINEN
Was sind die Steuerfolgen, wenn eine GmbH in eine AG umgewandelt wird und dazu das Aktienkapital mit den bestehenden Gewinnreserven libriert wird?
Die Verrechnungssteuer ist auf der Umwandlung der Gewinnreserven zu entrichten (Meldeverfahren im Konzernverhältnis beachten). Zu dem fällt die Emissionsabgabe an, da die Entgeltlichkeit bei der Aktienkapitallibrierung fehlt, ausser es handelt sich um bereits besteuerte Kapitalreserven.
UMSTRUKTURIERUNGEN JURISTISCHER PERSONEN IM ALLGEMEINEN
Welche Steuerfolgen treten ein, wenn eine Beteiligung nach der Umstrukturierung innerhalb der Veräusserungssperrfrist von 5 Jahren verkauft wird?
Die stillen Reserven, welche zum Zeitpunkt der Umstrukturierung bestanden haben, werden nachträglich besteuert. Bei Liegenschaften ist das monoistische/dualistische System zu beachten. Seit der Umstrukturierung geschaffene, zusätzliche stille Reserven sind in diesem Zusammenhang steuerneutral.
Es ergeben sich nur Einkommens-/Gewinnsteuerfolgen. Es ergibt sich keine Belastung durch die Verrechnungssteuer.
UMSTRUKTURIERUNGEN JURISTISCHER PERSONEN IM ALLGEMEINEN
Welche Steuerfolgen treten ein, wenn eine GmbH in einen Verein umgewandelt werden und dazu das Stammkapital und die Reserven in Eigenkapital gewandelt werden?
Sofern die Umwandlung zu Buchwerten erfolgt, entstehen keine Gewinn-/Kapitalsteuerfolgen. Allerdings fällt die Verrechnungssteuer an (Meldeverfahren im Konzern beachten) auf den offenen und stillen Reserven.
UMSTRUKTURIERUNGEN JURISTISCHER PERSONEN IM ALLGEMEINEN
Wird die Emissionsabgabe bei einer steuerneutralen Umstrukturierung einer juristischen Person fällig?
Nein, die Umstrukturierung erfolgt abgabeneutral.
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
In welcher Form wird die Emissionsabgabe fällig bei der Übertragung auf eine juristische Person?
Vorbehalten des Abzugs des Freibetrags (1 Mio. CHF) ist die Emissionsabgabe geschluldet:
- 1% vom Nennwert, wenn der bisherige Rechtsträger seit mindestens 5 Jahre bestand und die nachfolgende Veräusserungssperrfrist von 5 Jahren ebenfalls eingehalten wird.
- 1% vom Verkehrswert in allen übrigen Fällen
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Können Verluste im Rahmen von Umstrukturierungen übertragen werden?
- Verluste können nicht auf andere Personen übertragen werden.
- Verluste (Verlustvortrag) können allerdings bei einer steuerneutralen Umwandlung in eine juristische Person übernommen werden gemäss der grundlegenden Frist von 7 Jahren.
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Sind Personenunternehmungen im Sinne der Verrechnungssteuer steuerpflichtig?
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Was ist ein sogenannter Revers?
Die unterzeichnte Verpflichtung zur Abrechnung der stillen Reserven, gegebenenfalls im Nachsteuerverfahren, sofern die Veräusserungssperrfrist von 5 Jahren nicht eingehalten wird.
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Was sind die Steuerfolgen, wenn 20% des Anteils an einer in eine Aktiengesellschaft umgewandelte Einzelunternehmung innert der Sperrfrist von 5 Jahren über dem Buchwert veräussert wird?
Die stillen Reserven zum Zeitpuntk der Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft werden anteilmässig (20% besteuert) beim ursprünglichen Inhaber der Personenunternehmung.
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Welche Arten steuerneutraler Umstrukturierungen gibt es?
- Umwandlungen (Änderung der Rechtsform)
- Zusammenschluss mit einer anderen Personenunternehmung
- Trennung: Errichtung einer neuen Personenunternehmung (Auf- oder Abspaltung)
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Welche Einkommenssteuerfolgen treten ein, wenn eine in eine Kapitalgesellschaft umgewandelte Einzelunternehmung innerhalb der Veräusserungssperrfrist verkauft wird und sich der Preis unter dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Umstrukturierung befindet?
Die stillen Reserven, welche zum Zeitpunkt der Umstrukturierung bestanden haben, werden besteuert unabhängig vom aktuellen Kapitalverlust.
Bem Käufer können die Vermögenswerte anschliessend steuerneutral aufgewertet werden.
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Welche Faktoren müssen erfüllt sein, damit die Umstrukturierung einer Personenunternehmung nicht zur Besteuerung der stillen Reserven führt?
- Objektive Verknüpfung:
Es handelt sich vor und nach der Umstrukturierung um Geschäftsvermögen und das Übrigbleibende sowie das Neue stellen einen Betrieb/Teilbetrieb dar. - Subjektive Verknüpfung:
Die bisherigen Gewinnsteuerwerte werden übernommen. Es liegt keine Liquidation oder Veräusserung vor. - Fiskalische Verknüpfung:
Die Steuerpflicht in der Schweiz bleibt bestehen und die Sperrfrist zur Veräusserung von 5 Jahren wird eingehalten.
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Welche Folgen lösen Ausgleichszahlungen bei der Umstrukturierung von Personenunternehmungen aus?
- Ausgleichszahlungen an einzelne Gesellschafter stellen Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit dar.
- Ausgleichszahlungen von neuen Gesellschaftern im Sinne des Einkaufs in die stillen Reserven stellen bei den Empfängern ebenfalls Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit dar.
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Welche Steuerfolgen treten ein, wenn eine in eine Aktiengesellschaft umgewandelte Einzelunternehmung innerhalb der Sperrfrist von 5 Jahren verschenkt wird?
Es ergeben sich keine Steuerfolgen. Die Sperrfrist läuft allerdings beim Beschenkten weiter.
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Welche Steuerfolgen treten ein, wenn eine in eine Aktiengesellschaft umgewandelte Einzelunternehmung innerhalb der Sperrfrist von 5 Jahren zum eingebrachten Buchwert verkauft wird?
Es ergeben sich keine Steuerfolgen, da die Gesellschaft zum eingebrachten Buchwert verkauft wird.
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit von einem Betrieb/Teilbetrieb gesprochen werden kann?
- Kapital investiert (Aktienkapital, etc.)
- Personal beschäftigt (nicht erfüllt sofern vollautomatisiert)
- Infrastruktur vorhanden (Miete, Eigentum, c/o-Adresse)
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Welche Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit es bei der Übertragung auf eine juristische Person nicht zur Besteuerung der stillen Reserven kommt?
- Die Steuerpflicht bleibt in der Schweiz bestehen.
- Die Vermögenswerte werden zum Einkommenssteuerwert übertragen.
- Es wird ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen.
- Die Beteiligung wird innerhalb von 5 Jahren nicht veräussert. Es ergibt sich auch keine Änderung der Beteiligungsverhältnisse.
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Welcher Betrag unterliegt den direkten Steuern bei der Privatentnahme?
Die Differenz zwischen Verkehrswert und dem Buchwert unterliegt, sofern positiv, der Gewinnsteuer und dies unabhängig davon, zu welchem Preis die Privatentnahme erfolgt.
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Wie wird Eigenkapital steuerneutral in der neuen Unternehmensbilanz berücksichtigt, wenn der neue Wert tiefer liegt als der bisherige?
Die Differenz zwischen dem Stand des Eigenkapitals vor der Umstrukturierung und dem Stand des Eigenkapitals nach der Umstrukturierung wird in Form eines Kontokorrents berücksichtigt.
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Wieso findet bei der Übertragung auf eine juristische Person ein Tarifwechsel statt?
Da Kapital und Gewinn nicht mehr der Einkomenssteuer unterliegen, sondern von nun an der Gewinn-/Kapitalsteuer juristischer Personen. Es erfolgt ein Tarfiwechsel von der progressiven Einkommenssteuer zur proportionalen Gewinnsteuer.
UMSTRUKTURIERUNGEN VON PERSONENUNTERNEHMUNGEN
Wird bei der steuerneutralen Umstrukturierung die Verrechnungssteuer, Emissionsabgabe oder die direkte Bundessteuer fällig?
UMSTRUKTURIERUNGEN
Welche Abschreibung auf dem Beteiligungswert kann die Muttergesellschaft vornehmen, wenn Vermögenswerte zwischen den Tochtergesellschaften verschoben werden?
Abzuschreiben ist mindestens der Buchwert des verschobenen Vermögenswertes. Falls dadurch auch stille Reserven verschoben werden, können diese ebenfalls abgeschrieben werden, sofern sie im entsprechenden Umfang im Beteiligungswert aktiviert waren. Die Muttergesellschaft muss in diesem Fall nachweisen können, dass die Abschreibung über dem Buchwert gerechtfertigt ist.
Die Gestehungskosten der empfangenden Tochtergesellschaft nehmen entsprechend der Abschreibung zu.
UMSTRUKTURIERUNGEN
Welche Steuerfolgen entstehen, wenn ein Betrieb/Teilbetrieb gegen Barzahlung oder ein Kontokorrentguthaben zwischen zwei Konzerngesellschaften verschoben wird?
Die stillen Reserven des Betriebes werden besteuert.
Ein solcher Vorgang kann nur steuerneutral abgewickelt werden, wenn der Buchwert des Betriebes zu Lasten des Eigenkapitals verbucht wird (Verschiebung von Reserven).
UMSTRUKTURIERUNGEN
Welche Voraussetzungen gelten zur steuerneutralen Verschiebung von Vermögenskomplexen zwischen Konzerngesellschaften?
- Übertragung von Vermögenswerten
- Übertragung zu Buchwerten im Konzern
- Qualifikation als Umstrukturierungen
- Beteiligung von mindestens 20% am Grundkapital
- Betrieb- oder Teilbetrieb-Kriterien erfüllt.
- Gegenstand gehört zum betrieblichen Anlagevermögen
- Sperrfrist von 5 Jahren zur Veräusserung einghalten
- Aktivenüberschuss wird zu Lasten des Eigenkapitals verbucht
- Keine Veräusserung an Dritte