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Pete Rock

Pete Rock

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 10.03.2015 / 12.06.2016
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Wie setzt sich das steuerbare Einkommen zusammen?

Vermögenszugänge abzgl. Vermögensabgänge (DBG 26 ff. → Nettoeinkommen), 
anorganische Abzüge (DBG 33 ff. → Reineinkommen) und Sozialabzüge (DBG 35) 

Was besagt der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit? (BV 127 II)

Jede Person soll entsprechend der ihr zur Verfügung stehenden Mittel an die Finanzaufwendungen des Staates beitragen.
Danach sind die staatlichen Lasten gleichmässig entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Bürger zu verteilen. Eine andere generelle Lastenverteilungsregel, etwa im Sinne einer absolut gleichen Verteilung der Steuerlast oder nach dem Äquivalenzprinzip entsprechend der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen, «wäre nach heutiger Rechtsüberzeugung unvorstellbar» (1984 REICH).

Was besagt der Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung? BV 127 II

Alle Personen oder Personengruppen sind nach denselben gesetzlichen Regeln zu erfassen; Ausnahmen, für die kein sachlicher Grund besteht, sind unzulässig.
Andererseits verbietet der Grundsatz, einer kleinen Gruppe von Steuerpflichtigen im Verhältnis zu ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erheblich grössere Lasten aufzuerlegen. Er statuiert in dieser Hinsicht einen verfassungsmässigen Minderheitenschutz

Was besaggt der Grundsatz der Gleichmässigkeit der Besteuerung? BV 127 II

Personen, die sich in gleichen Verhältnissen befinden, sind in derselben Weise mit Steuern zu belasten und müssen wesentliche Ungleichheiten in den tatsächlichen Verhältnissen zu entsprechend unterschiedlichen Steuerbelastungen führen.
Konkretisiert den Gleichbehandlungsgrundsatz des BV 8 I.
Der Grundsatz der Gleichmässigkeit der Besteuerung hat allerdings im Bereich der direkten Steuern mit dem Aufkommen und der Verfestigung des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an Inhalt zunehmend eingebüss

Wie wird in der Lehre die Angemessenheit einer progressiven Steuer begründet?
 

  • Damit, dass die subjektive Fähigkeit, Steuern zu zahlen, mit wachsendem Einkommen nicht linear, sondern überproportional anwächst. Zusätzliche Einkommensteile werden für die Bedürfnisbefriedigung weniger wichtig, der sog. Grenznutzen sinkt. Wissenschaftlich lässt sich die Aussage zwar weder beweisen noch widerlegen.
  • Als weiterer Grund für die Einführung einer Progression bei der Steuer vom Reineinkommen und Reinvermögen wird geltend gemacht, dass diese als Ausgleich zu den regressiv wirkenden indirekten Steuern, insbesondere zur Umsatzsteuer, dienen soll.
  • Schliesslich werden progressive Steuern auch als Mittel zur Erreichung einer ausgeglicheneren Einkommens- und Vermögensverteilung bezeichnet.
  • Die h.L. betrachtet den progressiven Steuertarif in erster Linie als Folge des Gleichheitssatzes und des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Wie hoch ist die maximal zulässige Grenzsteuerbelastung? Welches Verbot greift vorher?

  • Die maximale Grenzsteuerbelastung beträgt 100 Prozent, weil sonst dem Empfänger mehr als sein Mehreinkommen entzogen wird. (vgl. ASA 56 S. 439 E. 2)
  • Das Verbot der konfiskatorischen Besteuerung greift freilich schon vor dem Erreichen des theoretisch möglichen Grenzsteuersatzes ein
  • Noch früher setzt regelmässig das Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung Grenzen, nämlich dort, wo die Belastung in keinem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen steht

Arten von Steuern

  • direkte Steuern
  • indirekte Steuern
  • Subjektsteuern
  • Objektsteuern

direkte Steuer?

Steuerobjekt ist identisch mit dem Steuergut 

indirekte Steuer?

Steuerobjekt und Steuergut divergieren 

  • Bsp.Mehrwertsteuer: Steuerobjekt ist der Umsatz der Unternehmen, besteuert werden soll aber der Konsum (Steuergut) 

Bespiele für direkte Steuern

  • Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen,
  • Gewinn- und Kapitalsteuer juristischer Personen,
  • kantonale/kommunale Grundstückgewinnsteuern,
  • kantonale/kommunale Liegenschaftssteuern,
  • eidg. Verrechnungssteuer 

Wie harmonisiert der Bund die Steuern?

Er harmonisiert horizontal, zwischen den Kantonen, und vertikal, zwischen Bund und 
Kantonen. --> Steuerharmonisierungsgesetz (StHG)

Steuergut?

  • derjenige wirtschaftliche Sachverhalt, welcher nach der gesetzlichen Konzeption auch wirklich belastet werden soll
  • Bsp.: Steuergut der Einkommenssteuer ist das Einkommen 

Steuerobjekt?

  • Gegenstand der Steuererhebung, d.h. rechtlicher Sachverhalt/Tatbestand (z. B. Einkommen, Vermögen, Erbschaft) oder Gegenstand z. B. Liegenschaften, Sammlungen usw.), der eine Steuer auslöst 
  • Bsp.: Steuerobjekt der Einkommenssteuer ist die Erzielung von Einkommen 
  • Frage nach dem Steuerobjekt lautet: 'Was ist steuerbar?''
  • Objektive Seite des Steuerrechtsverhältnisses

Steuersubjekt?

  • = Steuerpflichtiger
  • nat. oder jur. Person, die an einem Steuerrechtsverhältnis aufgrund persönlicher oder sahcbezogener Eigenschaft beteiligt ist (muss rechtsfähig, aber nicht mündig sein) und der daraus effektiv Pflichten entstehen (Verfahrenspflichten, Zahlungspflichten) 
  • i.d.R. ist das Steuersubjekt selbst steuerpflichtig; Ausnahmen: Steuersukzession, Steuersubstitution, solidarische Mithaftung, Quellensteuern usw. 
  • Frage nach Steuersubjekt lautet: 'Wer ist gegenüber dem Gemeinwesen steuerpflichtig?'

Beispiele für indirekte Steuern

  • Mehrwertsteuer,
  • Stempelabgaben,
  • Erbschafts- und Schenkungssteuern, 
  • Handänderungssteuern,
  • Besitz- und Aufwandsteuern usw.

Steuersatz?

  • Verhältniszahl, die zur Steuerbemessungsgrundlage in Beziehung gesetzt wird
  • Muss für alle Steuern im Gesetz festgelegt werden
  • Zwei Arten: proportionale und progressive Steuersatz
  • Prozentsatz der Steuer

Inwiefern ist die Unterscheidung direkte/indirekte Steuer von Bedeutung?

Kompetenzverteilung; Bund ist nur kompetent zur Steuerharmonisierung direkter Steuern

Subjektsteuern?

  • berücksichtigt die Leistungsfähigkeit (persönliche Verhältnisse werden miteinbezogen)  
  • Bsp.:  Einkommens- und Vermögenssteuer, Gewinn- und Kapitalsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer 

Objektsteuern?

  • erfasst ein bestimmtes Objekt mehr oder weniger losgelöst von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts 
  • Bsp.: Verkehrssteuern (Mehrwertsteuer, Stempelabgaben, Handänderungssteuer), Verrechnungssteuer, Besitzes- und Aufwandsteuer, Liegenschaftssteuer, Grundstückgewinnsteuer 

Vss Steuerumgehung

  • Steuerumgehung liecht nach BGer vor, wenn eine ungewöhnliche, absonderliche Rechtsgestaltung vorliegt, welche nur gewählt wurde, um Steuern zu sparen, und tatsächlich eine erhebliche Steuerersparnis erzielt werdne konnte.

    VSS also:
  • Absonderliche Sachverhaltsgestaltung: wirtschaftliches Ziel soll durch völlig abwegige Gestaltung erreicht werden
  • Absicht der Steuerersparnis:  Absicht wird bei Erfolg der Steuerumgehung vermutet
  • Tatsächliche Steuerersparnis: muss erheblich sein; bei nichtgelingen liegt keine Steuerumgehung vor

Vorgehen bei Erfüllung der Vss der Steuerumgehung

Der konkret abgewickelte Sachverhalt wird in seiner formalen Ausgestaltung verworfen, um der Besteuerung dann einen anderen Sacherhalt zugrunde zu legen, nämlich jenen, welcher einem sachlich vertretbaren Vorgehen entspricht. Subsumiert wird also ein fingierter Sachverhalt (in Hinblick auf privatrechtliche Ausgestaltung, in wirtschaftlicher Auswirkung bleibt der Sachverhalt derselbe).

Nenne die Auslegungselemente

  • Grammatikalisches Element
  • Historisches Element
  • Teleologisches Element
  • Systematisches Element

Wann erlischt das Steuerrechtsverhältnis?

Mit dem Dahinfallen der subjektiven Vss der Steuerpflicht

'wirtschaftliche Betrachtungsweise'?

Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist ein Grundsatz des Steuerrechts, nach dem Sachverhalte im Zweifel nach dem wirtschaftlichen Ergebnis/Gehalt und nicht nach formaljuristischen Kriterien zu beurteilen darzustellen sind.
 

Um was für ein Verhältnis handelt es sich beim Steurrechtsverhältnis?

Ein auf steurrechtliche Zwecke angelgtes öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis

Nenne die (5) Voraussetzungen des Steuerrechtsverhältnisses

  • Subjektive Elemente:
    • Steuerhoheit
    • Steuersubjekt
  • Objektives Element:
    • Steuerobjekt
  • Quantitative Elemente:
    • Steuerberechnungsgrundlage
    • Steuermass

Aus welchen Teilen (materiell/formell) besteht das Steuerrechtsverältnis?

  • materiell: Steuerschuldverhältnis (ist unabhängig vom Steuerrechtsverhältnis)
  • formell: Veranlagungsverhältnis

Gegenstand des Steuerschuldverhältnisses?

  • Forderungen, i.d.R. Geldforderungen
  • Steuerschuldverhältnis als materieller Teil des Steuerrechtsverhältnisses

Nenne Forderungen aus dem Steuerschuldverhältnis seitens Gemeinwesen?

  • Steuerforderung
  • Nachsteuerforderung
  • Rechte auf Nebenleistungen (Zinsen und Kostenentschädigungen)
  • Haftungsforderung

Nenne Forderungen aus dem Steuerschuldverhältnis seitens Steuerpflichtigen?

  • Steuerrückzahlungen
  • Rechte auf Nebenleistungen

Was beinhaltet und wozu dient das Veranlagungsverhältnis?

  • Es beinhaltet formelle Rechte unf Pflichten, welche der Feststellung des Steuertatbestandes - der Veranlagung -  dienen.
  • Veranlagungsverhältnis als formeller Teil des Steuerrechtsverhältnisses

Nach welchem Kriterium werden die diversen Veranlagungen unterschieden?

Nach dem Grad der Mitwirkung des Steuerpflichtigen

Nenne die Veranlagungstypen

  • Selbstveranlagung
  • amtliche Veranlagung
  • gemischte Veranlagung

Selbstveranlagung?

  • Unaufgeoforderte Ermittlung, Festlegung und Bezahlung der Steuer durch den Steuerpflichtigen an die Steuerbehörde
  • anschliessend Überprüfung und allf. Korrektur der Selbstveranlagung durch die Steuerbehörde

Nenne Beispiele für die Selbstveranlagung

  • Verrechnungssteuer
  • Stempelabgaben
  • Mehrwertsteuer (im Bereich der Inlandsteuer)

amtliche Veranlagung?

  • amtliche Veranlagung erfolgt ohne Mitwirkung des Steuerpflichtigen

Nenne (2) Beispiele für die amtliche Veranlagung 

  • Handänderungssteuer,
  • Motorfahrzeugsteuer

gemischte Veranlagungsverfahren?

  • Enthält Elemte der amtlichen Veranlagung und der Selbstveranlagung
  • Zusammenwirken des Steuerpflichtigen und Steuerbehörde; Steuerpflichtige hat eine Deklarationspflicht, die Festsetzung der Steuer erfolgt von Amtes wegen durch Verfügung

Nenne Beispiele für das gemischte Veranlagungsverfahren

  • Einkommenssteuer
  • Vermögenssteuer
  • sofern nicht Quellensteuerverfahren zur Anwendung kommt

Wer ist Steuerberechtigt, wer Steuerpflichtig?

  • Steuerberechtigt: Gemeinwesen
  • Steuerpflichtig/Steuersubjekt: natürliche oder juristische Personen