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Pete Rock

Pete Rock

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 10.03.2015 / 12.06.2016
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Welche Erträge des unbeweglichen Vermögens sind steuerbar?

  • Vgl. DBG 21 I:
    • Einkünfte aus:  Vermietung, Verpachtung, Nutzniessung oder sonstiger Nutzung, aus Baurechrechtsverträgen, aus Ausbeutung von Kies, Sand und anderen Bestandteilen des Bodens
    • Der Mitwert von liegeschaften oder Liegenschaftsteilen, die dem Steuerpflcihtigen aufgrund von Eigentum oder eines unentgeltlichen Nutzungsrechts für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen

 

Nenne die Ausnahme vom Grundsatz, dass endogene Reinvermögenszugänge nicht besteuert werden

Der Eigenmietwert ist versteuerbar (vgl. DBG 21 I b). Eigennutzungen sind aber sonst grundsätzlich nicht zu besteuern 

Was sind Gewinnungskosten?

  • = organische Abzüge
  • sind Kosten, die mit der Erzielung des Einkommens im Zusammenhang stehen. Für Unselbständigerwerbende sind es die Berufsauslagen, für Selbständigerwerbende und Unternehmen der Geschäftsaufwand, der in Abzug gebracht werden kann.
  • Beispiele: Abzüge für Berufskosten, Liegenschaftenunterhaltskosten, Vermögensverwaltungskosten.

Welche Gewinnungskosten gibt es neben den:

  • Unterhaltskosten
  • Einlagen in den Reparatur- oder Erneuerungsfonds
  • Betriebskosten
  • Versicherungsprämien
  • ...?

  • Verwaltungskosten: Kosten für Liegenschaftsverwaltung; z.B.: Telefon, Porto, Inserate etc.;
     für eigene Verwaltungstätigkeit steht dem Eigentumer indes kein Abzug zu
  • Pauschalabzug: DBG 32 IV; können anstelle der tatsächlichen Kosten für Liegenschaften des Privatvermögens geltend gemacht werden
  • Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie für Denkmalpflege
  • Schuldzinsen
  • Baurechtszinsen: Gegenleistung des Baurechtsberechtigen an den Grundeigentümer, welche für die vorübergehende Benutzung des Grundstücks entrichtet wird

Welche Abzüge können bei Liegenschaften im Privatvermögen geltend gemacht werden?

  • DBG 32 II
    • Unterhaltskosten, Verischerungsprämien, Kosten der Verwaltung durch Dritte;
    • sofern kantonal geregelt auch Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen
  • DBG 32 III: bei Erfüllung best. Vss auch Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • DBG 33 I a: Schuldzinsen (die zur Finanzierung der Liegenschaften entrichtetet wurden)

Was zählt zu den Lebenshaltungskosten?

  • Aufwendungen zur Deckung private Vergnügungen; Befriedigung allgemeiner Lebensbedürfnisse (Wohnen, Essen, Kleider)
  • Unterhaltskosten für Herrschaftshäuser, luxeriöse Villen, Schlösser
  • Die Lebenshaltungskosten stellen eine Einkommensverwendung dar, sind also nicht abzugfähig

Was zählt zu den Anschaffuns- und Herstellungskosten?

  • = Anlagekosten od. Gestehungskosten
  • nicht abziehbar; DBG 34 I d
  • Ausgaben, die der Schaffung, Erweiterung oder Verbesserung einer Einkommensquelle dienen
  • diese Ausgaben führen nicht zu Reinvermögensabgängen; der Gegenwert ist immer noch vorhanden (=Aktiventausch)

Was zählt zu den Wertvermehrende Aufwendungen?

  • es handelt sich um Anlagekosten; können nicht abgezogen werden
  • Wertvermehrend sind alle Aufwendungen, welche eine nachhaltige Verbesserung des Vermögenswerts bewirken (führen zu bleibenden Mehrwert)

Was sind Liegenschaftsverluste?

  • Verluste, die bei der Veräusserung von Liegenschaften des Privatvermögens entstehen. Sie bilden keine Gewinnungskosten zur Erzielung des Liegenschaftsertrags. 
  • können nicht abgezogen werden

Was sind Unterhaltskosten?

  • (Unterkategorie der Gewinnungskosten)
  • Kosten, die dazu dienen, den Nutzungswert einer Liegenschaft zu erhalten oder wieder instand zu stellen; hierzu zählt auch die Modernisierung

Was sind Betriebskosten?

  • (Unterkategorie der Gewinnungskosten)
  • Aufwendungen, die mit dem Halten von Liegenschaften üblicherweise verbunden sind
  • z.B.: Liegenschaftssteuern, Kehrichtensorgung, Abwasserentsorung, Strassenbeleuchtung, Entschädigungen an den Hauswarten

Was sind Versicherungsprämien?

  • (Unterkategorie der Gewinnungskosten)
  • Aufwendungen, die mit dem Halten von Liegenschaften verbunden sind
  • Brand-, Wasserschaden-, Glas- und Haftpflichtversicherung

Was ist der Ertrag des beweglichen Privatvermögens?

Das Entgelt aus der Nutzungsüberlassung von beweglichen Vermögensewerten des Privatvermögens

Welche Kategorien von Erträgen ergeben sich aus Ertrag aus beweglichem Kapitalvermögen?

  • Ertrag aus Guthaben
  • Ertrag aus kollektiven Kapitalanlagen
  • Ertrag aus Beteiligungsrechten
  • Ertrag aus Derivaten und kombinierten Finanzprodukten

Was zählt als Guthaben beim Ertrag aus Guthaben?

Darlehen mit und ohne Sicherheiten, Anleihensobligationen, Forderungen aus Bank- und Spareinlagen, Geldmarktpapiere, Buchfoderungen usw.

Was sind Zinsen? Welche Unterarten gibt es?

  • (Bestandteil von Ertrag aus Guthaben)
  • Entgelt für die Überlassung einer Geldsumme
  • Unterart:
    • Jahresperiodischer Zins: Entschädigungen, die in gleichbleibenden Abständen (max 1 Jahr) vergütet werden
    • Marchzins: Marchzinsen sind Vergütungen für aufgelaufene, aber noch nicht fällige Zinsen, die der Käufer (Drittperson) des Wertpapiers dem Verkäufer bezahlt. Marchzinsen unterliegen weder der Einkommens- noch der Verrechnungssteuer. Bezahlte Marchzinsen sind nicht abzugsfähig

Was sind Kapitalgewinne?

Wertzuwachsgewinne, die bei der Veräusserung von Vermögensrechten erzielt werden.

Wann entsteht ein Kapitalverlust?

Wenn die Differenz zwischen Veräusserungserlös und den Anlagekosten negativ ist

Sind die Kapitalgewinne im Privatvermögensbereich der Einkommenssteuer unterworfen?

nein

Zwischen welchen Gewinnen ist bei der Kapitallgewinnbesteuerung im Privatvermögen zu unterscheiden?

Gewinne auf dem unbeweglichen und Gewinne auf dem beweglichen Privatvermögen

Werden Gewinne\Verluste aus Veräusserung von Liegenschaften des Privatvermögens auf bundes- und kantonaler Ebene besteuert? Wie sieht es mit  dem Abzug von Verlusten aus?

  • Bund: Keine Besteuerung von Gewinnen; Kein Abzug von Verlusten
  • Kanton: Gewinne unterliegen nicht der Einkomenssteuer, jedoch der seperaten Grundstückgewinnsteuer (StHG 12); Verluste in den meisten Kantonen nicht abziehbar oder nur sehr eingeschränkt

Werden Gewinne\Verluste aus Veräusserung von beweglichen Privatvermögen auf bundes- und kantonaler Ebene besteuert? Wie sieht es mit  dem Abzug von Verlusten aus?

  • Bund: Gewinne werden nicht besteuert; Verluste nicht abgezogen (DBG 16 III)
  • Kanton: Gewinne werden nicht besteuert; Verluste nicht abgezogen (StHG 7 IV b)

Von welchen Besteuerungsgrundsätzen wird bei Gewinnen aus beweglichen Privatvermögen (aufgrund Steuerfreiheit) abgewichen?

Grundsatz der Gesamtreineinkommensbesteuerung und der wirtschaftlichen leistungsfähigkeit

[ausstehend] Beiteiligungen?

  • Beteiligungsrechte,
  • Kapitalanteilsrechte,
  • Gewinnanteilsrechte

Was sind Beteiligungsrechte?

  • Beteiligungsrechte verkörpern Rechte an einer Gesellschaft oder an einem Verband. Sie stehen dem Berechtigten, in seiner Eigenschaft als Mitglied dieser Gesellschaft oder dieses Verbandes, zu. Diese Rechte können einen rein vermögensrechtlichen Charakter aufweisen. Sie können aber auch einen Anspruch auf Mitwirkung gewähren. Beteiligungsrechte enthalten in der Regel den Anspruch auf einen Anteil am erwirtschafteten Gewinn und am eventuellen Liquidationserlös. 
    • Aktien
    • Stammanteile der GmbH
    • Genossenschaftsanteilscheine
    • Partizipationsscheine
    • Genussscheine

[zu überarbeiten] Was ist gemäss der subjektbezogenen Betrachtungsweise bei Beteiligungen der steuerbare Vermögensertrag?

[zu überarbeiten] 

  • Gem. Gestehungskosten-/Anschaffungskostenprinzip ist der steuerbare Vermögensertrag die Differenz zwischen Anschschaffungskosten der Beteiligungsrechte und Erlös.
  • Bsp.: Albrecht hat 2012 Aktien in Höhe von 20'000 CHF gekauft. 2015 verkauft er nun diese für 50'000.
    Der steuerbare Vermögensertrag ist somit: 50'000-20'000 = 30'000 CHF

Was ist gemäss der objektbezogenen Betrachtungsweise bei Beteiligungen der steuerbare Vermögensertrag?

  • Im DBG und den meisten Kantonen so geregelt
  • Steuerbarer Liquidationsüberschuss ist die Differenz zwischen dem Liquidationserlös und dem von der Gesellschaft zurückbezahlten Kapital. Abstellen auf die Entreicherung auf Gesellschaftsebene, nicht Bereicherung der Beteiligten
  • Bsp.: Grundung der X AG mit Nominalkapital 100'000 CHF. 2011 Liquidationserlöss von 1.3 Mio CHF.
    Steuerbare Vermögensertrag 2011 somit 1.2 Mio (1.3  - 0.1  = 1.2 Mio). Die 1.2 Mio entsprechen dem Betrag, den die X AG mit dem ihr zur Verfügung gestellten Kapitaleinsatz von 100'000 CHF erwirtschaftet hat.

    Muss aufgrund der steuerlichen Doppelbelastung auf Gesellschaftsebene als Gewinn und auf Aktionärsebene als Vermögensertrag besteuert werden.

Was unterliegt gem. dem Nennwertprinzip nicht der besteuerung?

  • Nennwertprinzip ist ein Unterprinzip der objektiven Betrachtungsweise
  • Einkommen, welches aus der Rückzahlung von Nennwerten im Zuge von Kapitalherabsetzungen bzw. Liquidationen oder Teilliquidationen herrührt, unterliegt nicht der Besteuerung.
  • Dafür wird bei einer allfälligen Liquidation alles als Einkommen besteuert, was nicht Nennwert darstellt

Was unterliegt gem. dem Kapitaleinlageprinzip nicht der besteuerung? Was wird besteuert?

  • Kapitaleinlageprinzip ist einUnterprinzip der objektiven Betrachtungsweise
  • steuerfrei:
    • Das effektiv einbezahlte Kapital der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
    • Gratisaktien und Gratisnennwerterhöhungen
    • Rückzahlungen von Aktionären getätigte Kapitaleinlagen
  • steuerbar hingegen ist was über die von Aktionärsseite zur Verfügung gestellte Substanz hinaus erwirtschaftet und den Aktionären ausgeschüttet wird

Werden Gewinnanteile besteuert? Falls nein wieso nicht, falls ja wieso?

Ja; ein geldwerter Vorteil in Form eines Zuflusses liegt beim Beteiligten vor, dieser wirkt zwar durch entsprechende Wertabnahme der Beteiligung nicht bereichernd, aber er wird trotzdem besteuert, weil die bereits frührer eingetretene Wertzunahme den zufliessenden Gewinnanteil in frei verfügbare Mittel umsetzt

Was sind offene Gewinnausschüttungen?

Das sind Leistungen der Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, die auf dem privatrechtlich hierfür vorgezeichneten Weg durch die Generalversammlung beschlossen werden. Leistung kann in Form von Geld, Sachwerten oder Dienstleistungen erfolgen und wird zulasten der Reserveren der Gesellschaft verbucht.
Unerheblich ob die Gewinnausschüttung ordentlich, ausserordentlich, regelmässig oder unregelmässig ist.

Was sind verdeckte Gewinnausschüttungen?

Gemäss BGer g liegen geldwerte Leistungen dann vor, wenn eine juristische Person ihren Gesellschaftern oder Genossenschaftern oder diesen nahe stehenden Personen ohne entsprechende Gegenleistung geldwerte Leistungen ausrichtet oder Vorteile einräumt, die insofern ungewöhnlich, mit einem sachgemässen Geschäftsgebaren nicht vereinbar sind, als sie unter denselben Umständen einer Drittperson nicht oder nicht im gleichen Umfang gewährt worden wären. Mit andern Worten, die Leistungen der Gesellschaft stehen in einem Missverhältnis zur Gegenleistung oder zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. 
Voraussetzung einer geldwerten Leistung ist nach objektbezogener Betrachtungsweise die Entrecherung der Gesellschaft.

Bsp.:

  • der nahe stehenden Person wird ein höherer Lohn vergütet, als einem unbeteiligten Dritten zugestanden würde
  • der nahe stehenden Person werden Spesen vergütet, die (teilweise) privaten Charakter haben
  • private Versicherungsprämien des Anteilsberechtigten werden durch die Gesellschaft vergütet
  • die Gesellschaft übernimmt private Steuern der Anteilsinhaber
  • ein Geschäftsfahrzeug wird ohne Belastung eines angemessenen Privatanteils auch oder ausschliesslich für private Zwecke zur Verfügung gestellt
  • die Gesellschaft stellt dem Anteilsinhaber eine Wohnung im Betriebsgebäude unentgeltlich oder zu einem zu tiefen Mietzins zur Verfügung und/oder übernimmt private Wohnkosten, wie z.B. Heiz- und Stromkosten sowie Telefonkosten
  • Schuldübernahmen zu Gunsten von Anteilsinhabern

Was sieht das Teilbesteuerungsverfahren vor?

Sämtliche geldwerten Vorteile aus den dem Privatvermögen zugehörigen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften von mind. 10% nuim Umfang von 60% steuerbar sind (vgl. DBG 20 Ibis). Erfasst werden die offenen und verdeckten Gewinnausschüttungen.

Welche Kosten des beweglichen Privatvermögens sind abziehbar?

  • Grundsätzliche alle Aufwendungen, die mit der Erzielung des Vermögensertrags in unmittelbarerm Zusammmenhang stehen, indem sie durch diesen verursacht oder in Hinblick auf diesen ausgegeben worden sind
  • DBG 32 I
    • Kosten der Verwaltung des beweglichen Privatvermögens durch Dritte; Vermöngenssverwaltungskosten dienen der Sicherung und Erhaltung der Einkommensquelle
    • die weder rückforderbaren noch anrechenbaren ausländischen Quellensteuern

Was soll mit der Steuervermeidung vermieden werden?

Es soll vermieden werden einen Sachverhalt zu schaffen, der die Steuerpflicht begründet, um damit die Steuerschuld zu begrenzen

Wovon muss die Steuervermeidung abgegrenzt werden?

  • Steuerhinterziehung: Verheimlichung (gegenüber Steuerbehörde) der Tatsache, dass alle Elemente der steuerbegrünenden Tatbestandes verwirklicht sind
  • Auslegung: Versuch die Steuern durch Gestaltung so zu senken, dass sie an der Auslegung des Steuergesetzes scheitern
  • Steuerüberwälzung: Vermeidung, dass das Steuersubjekt den ordnungsgemäss entrichteten Steuerbetrag als Steuerlast trägt
  • Zahlungsverweigerung: ordnungsgemäss veranlage Steuerschuld wird nicht beglichen
  • politischer Steuerwiderstand: Vermeidung zukünftiger Steuern

Nenne die Arten der Steuervermeidung

  • Steuereinsparung
  • Steuerumgehung

Was sind Vermögenserträge?

Das sind Einkünfte aus der Nutzung von Vermögenswerten, d.h. das Vermögen an sich bleibt unangetastet (kein Substanzverlust)

Wie werden Vermögenserträge von Kapitalgewinnen abgegrenzt?

  • Kapitalgewinne führen zu einem Substanzverzehr
  • Bei Vermögenserträgen bleibt das Vermögen hingegen unangetastet

Was ist im Bereich des Privatvermögens steuerbar:

  • Vermögenserträge?
  • Kapitalgewinne?

  • Vermögenserträge: Steuerbar nach DBG 20, 21 sowie StHG 7 und 7a
  • Kapitalgewinne: Steuerfrei nach DBG 16 III; SthG 7 IV b