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Set of flashcards Details
Flashcards | 356 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 10.03.2015 / 12.06.2016 |
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Wie kann der Staat Mittel beschaffen?
- Naturallasten
- Privatrechtliche Einkünfte
- Geldstrafen
- Öffentliche Abgaben
Arten von öffentlichen Abgaben
- Kausalabgaben
- Steuern
- Gemengsteuern
Was sind öffentliche Abgaben
Geldwerte Leistungen, die vom Staat zum Zwecke der Einahmebschaffung oder der Verhaltenslenkung allen Personen auferlegt werden, die den Tatbestand erfüllen, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Was sind Gemengsteuern?
Beiträge, welche Elemente der Steuer als auch Elemente der Kausalabgaben beinhalten. Bei Gemengsteuern stellt ein teil der Abgane ein Entgelt für eine zurechenbare staatliche leistung oder einen Vorteil dar, welcher der Höhe nach nicht dem Kostendeckungs- bzw. dem Äquivalenzprinzip entspricht.
Was sind Steuern?
Steuern sind jene öffentliche Abgaben, welche gegenleistungslos geschuldet sind.
Zwecke der Besteuerung
- Fiskalzweck
- Lenkungszweck
- Umverteilungszweck
Welchem Fiskalzweck dient die Besteuerung?
Besteuerung dient vorwiegend der allg. Finanzierung und Kostendeckung für staatliche Leistungen jeglicher Art.
Lenkungszweck?
Ein bestimmtes Verhalten der besteuerten Personen soll erreicht oder verhindert werden.
Welchem Umverteilungszweck dient die Besteuerung?
Lastenteilung zwischen den Bürgern und Nivelierung der Einkommens- und Vermögensunterschiede
unterscheide Lenkungsabgabe - Lenkungssteuer
- Lenkungsabgabe: Rückverteilung der Steuereinnahmen an Bevölkerung
- Lenkungssteuer: Staat verwendet die Steuereinnahmen zur Finanzierung seiner Tätigkeit (Hauptzweck ist die Lenkung des Verhaltens der Abgabepflichtigen, die Erzielung von Einnahmen Nebenzweck)
Arten von Kausalabgaben
- Gebühren
- Vorzugslasten (Beiträge)
- Ersatzabgaben
Gebühren?
Entggelt für Inanspruchnahme staatlicher Leistungen
Vorzugslasten (Beiträge)?
Entgelt für besondere wirtschaftliche Vorteile
Ersatzabgaben?
Ersatz für Naturallast
Warum werden Steuern gegenleistungslos geschuldet?
Weil sie keine dem Abgabepflichtigen zurechenbare Gegenleistung des Gemeinwesens zur Voraussetzung haben
Hauptunterscheidungskriterium Steuern - Kausalabgaben
- Steuern: sind gegenleistungslos geschuldet
- Kausalabgaben: Sind nicht voraussetzungslos geschuldet. Der Staat erbringt eine Leistung, welche dem Abgabepflichtigen irgendwie nützt
Nenne die Besteuerungsprinzipien nach BV 127
- Allgemeinheit der Besteuerung
- Gleichmässigkeit der Besteuerung
- Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Was besagt das Leistungsfähigkeitsprinzip
- Es besagt allgemein, dass jeder nach Maßgabe seiner individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen soll. Steuerpflichtige mit grösserer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sollen mehr zum Steueraufkommen beitragen als Bürger mit geringerer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
- verfolgt die Herstellung der horizontalen und vertikalen Steuergerechtigkeit
horizontale Steuergerechtigkeit:?
gleiche hohe Steuern für Subjekte mit gleicher Leistungsfähigkeit (lässt sich
einfach vergleichen)
vertikale Steuergerechtigkeit?
Subjekte mit höherer Leistungsfähigkeit sollen höher besteuert werden als
solche mit tieferer Leistungsfähigkeit (Vergleichbarkeit ist schlecht überprüfbar, weil aus dem Prinzip nicht
hervorgeht, um wie viel die Steuer zunehmen muss, wenn das Einkommen um einen bestimmten Betrag
steigt)
Durchschnittssteuersatz?
gibt an, mit welchem Satz die steuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Durchschnitt
belastet wird
Grenzsteuersatz?
gibt an, wie stark sich die Steuerlast verändert, wenn sich das steuerbare Einkommen um einen
gewissen Betrag reduziert oder erhöht (Höhe der Einkommenssteuer, die auf die Differenz des Steuerbetrags entfällt, die wegen dem Mehreinkommen resultiert, in Prozent; also was pro CHF 100.- Mehreinkommen bezahlt werden muss = Grenzsteuersatz)
Nutzenkonzept? Problem und wichtigste Indikatoren
Die Leistungsfähigkeit bestimmt sich nach dem gesamten Nutzen des Steuerpflichtigen. Da aber nicht alle Aspekte von Nutzen ökonomisch bewertet werden können, wird nur bewertbarer Nutzen berücksichtigt. Wichtigste Indikatoren sind Einkommen, Konsum und Vermögen.
Weshalb soll das Leistungsfähigkeitsprinzip nicht absolut gelten?
- Fiskalische Zielsetzungen
- wirtschaftliche Zielsetzungen, wirtschaftspolitische Förderungsmassnahmen (Steuerbefreiungen von Subjekten, anorganische Steuerabzüge bei Objekten, Sondertarife)
- Praktikabilität (nicht jedes Detail muss berücksichtigt werden)
Gründe für die Einschränkung des Leistungsfähigkeitsprinzips
- Praktikabilität
- ausserfiskalische Zielsetzung
Vss bei der Einschränkung aufgrund Praktikabilität
- öffentliches Interesse
- Verhältnismässigkeit
Vss der Einschränkung des Leistungsfähigkeitsprinzips aufgrund ausserfiskalischer Zielsetzung
- Einschränkungen nur punktuell zulässig!
- Verfassungsgrundlage: das Ziel der Einschränkung muss sich in einer Verfassungsnorm niedergeschlagen haben
- öffentliches Interesse
- Verhältnismässigkeit (i.e.S.)
Was besagt das Legalitätsprinzip?
Es besagt, dass ein staatlicher Akt sich auf eine materiellrechtliche Grundlage stützen muss, die hinreichend bestimmt und vom staatsrechtlich hierfür zuständigen Organ erlassen worden ist (
Aus welchen Elementen setzt sich das Legalitätsprinzip (BV 127 I, 164 I lit. d) zusammen?
- Erfordernis des Rechtssatzes:
- generell-abstrakte Struktur ("Rechtssatz");
- genügende Bestimmtheit / genügende Normdichte
- Erfordernis der Gesetzesform:
- genügende Normstufe; --> mindestens ausreichende Basisregelung in einem Gesetz im formellen Sinn ("Gesetzesform")
Vss Vertrauensschutz
- Auskunft wurde für einen konkreten, den Steuerpflichtigen betreffenden Fall und aufgrund einer vollständigen und richtigen Sachverhaltsdarstellung vorbehaltlos erteilt
- Amtsstelle war zuständig für Auskunft (oder durfte gutgläubig als zuständig erachtet werden)
- Unrichtigkeit war bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit nicht ohne weiteres erkennbar
- im Vertrauen auf die Auskunft wurden Dispositionen getroffen, die nicht ohne Nachteil rückgängig gemacht werden können
- Gesetz hat seit der Auskunft nicht geändert oder die Auskunft wurde gerade im Hinblick auf das neue Recht erteilt
- Ausschluss krasser Ungleichbehandlung (keine massive Besserstellung; BGer, str.)
Steuerhoheit ?
- =(Steuererhebungskompetenz)
- rechtliche und tatsächliche Möglichkeit eines Gemeinwesens zur Steuererhebung von den seiner Gebietshoheit unterworfenen Personen; Befugnis wird durch Verfassung oder Gesetz verliehen
- Steuerhoheit als Teilaspekt der Gebietshoheit, weshalb sie nur gegen Personen ausgeübt werden kann, die dem Hoheitsgebiet des Gemeinwesens durch persönliche oder wirtschaftliche Beziehungen angehören
Ausschliessliche Bundeskompetenz?
ausschliessliche Bundeskompetenzen: Kantone dürfen keine Steuer erheben
(wichtigste: Mehrwertsteuer, Stempelabgaben, Verrechnungssteuer)
nachträglich derogatorische Steuerkompetenzen?
konkurrierende Kompetenzen; d.h. Kantone werden nur insoweit in ihrer Steuerhoheit verdrängt, als der Bund von seiner Gebrauch macht
parallele Bundeskompetenzen?
(Einkommenssteuer [nicht: Vermögenssteuer!] und Gewinn- und Kapitalsteuer; wird auf beiden
Ebenen erhoben)
Kompetenz Bund zur Steuererhebung
ausdrückliche Finanzkompetenz in der Verfassung erforderlich (System der Einzelermächtigung)
Kompetenz Kanton zur Steuererhebung
- die Kantone dürfen alle Steuern erheben, die nicht ausdrücklich dem Bund vorbehalten sind
- haben sog. Steuerfindungsrecht: Befugnis, neue Steuern einzuführen (Grundstückgewinnsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Vermögenssteuer,Handänderungssteuer, Liegenschaftssteuer, Motofahrzeugsteuer, Tourismusabgaben etc.)
Einschränkung bzgl. Steuerkompetenz des Kantons
- die Kantone haben bei der Ausschöpfung ihrer Steuerkompetenzen Bundesrecht zu beachten
→ direkte Steuern: Kantone sind ans StHG des Bundes gebunden
Kompetenz Gemeinde zur Steuererhebung & Einschränkung
- leiten Steuerhoheit von Kantonen ab; der Umfang ihrer Steuerhoheit wird durch kantonales Recht bestimmt
- Einschränkung: Einführung neuer Steuern durch Gemeinden ist unzulässig
Arten von Steuersätzen
- proportionaler Steuersatz
- degressiver Steuersatz
- linearer Steuersatz