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Pete Rock

Pete Rock

Kartei Details

Karten 356
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 10.03.2015 / 12.06.2016
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Auf was erstreckt sich das Universalitätsprinzip nicht?

Auf Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland, also ausserhalb des Hoheitsgebiets (DBG 6 I)

Wann unterliegen Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthal der subjektiven Steuerpflicht?

  • Wenn die wirtschaftliche Zughörigkeit gegeben ist
    • Wenn jene Personen also Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten, Grundstücke in der Schweiz haben (ausführlich DBG 4)
    • Wenn jene Personen andere steuerbare Werte in der Schweiz haben (u.a. Erwerbstätigkeit, ausführlich DBG 5)

In welchem Verfahren erfolgt die Besteuerung der Personen nach DBG 4 (wirtschaftliche Zugehörigkeit aufgrund Geschäftsbetriebe etc.)?
In welchem Verfahren jener nach DBG 5 (wirtschaftliche Zugehörigkeit aufgrund andere steuerbare Werte wie Erwerbstätigkeit)?

  • Steuerpflichtige nach DBG 4: Im ordentlichen Verfahren
  • Steuerpflichtige nach DBG 5: im Quellensteuerverfahren (DBG 91 ff.)

Inwiefern ist bei der wirtschaftlichen Zugehörigkeit gegenüber der persönlichen Zugehörigkeit die Steuerpflicht beschränkt?

  • Bei der wirtschaftlichen Zugehörigkeit bezieht sich die Steuerpflicht nur auf denjenigen Teil des Einkommens (bzw. Vermögens) für welche eine subjektive Steuerpflicht besteht (vg. DBG 6 II).
  • Die beschränkte Steuerpflicht ist somit quellenbezogen; objektmässige Steuerunterworfenheit

Was besagt der Progressionsvorbehalt?

  • Das unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige die Steuern grundsätzlich nach dem Steuersatz, der ihrem gesamten Einkommen und Vermöngen entspricht zu entrichten haben (DBG 7 I - Steuerberechnung bei teilweiser Steuerpflicht).
  • Bsp: Wilfred hat Reinenkommen von 40'000 in CH; in DE, AU je 20'000; somit ist in der Schweiz ein Einkommen von 80'000 CHF zu besteuern, weshalb ein höhrer Steuersatz aufgrund des progressiven Steuertarifs zur Anwendung kommt

Wann beginnt und endet die subjektive Steuerpflicht?

  • Beginn:
    • Aufgrund persönlicher Zugehörigkeit: mit Wohnistz oder Aufenthalt in CH (DBG 8 I)
    • Aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit: Mit Erfüllung des die Steuerpflicht begründenden Tatbestands (Errichtung, Erwerb/Betriebsstätte/Liegenschaft; DBG 8 I)
  • Ende:
    • Aufgrund persönlicher Zugehörigkeit: Tod oder Wegzug (DBG 8 II)
    • Aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit: mit Wegfall des steuerbegründenden Tatbestands (Wegfall steuerbarer Werte wie Veräusserung des schweizerischen Grundeigentums; DBG 8 II)

Was ist die Aufwandbesteuerung (=Pauschalbesteuerung)?

In der Schweiz können bestimmte Steuerpflichtige «nach dem Aufwand » besteuert werden. Diese Art der Besteuerung gelangt vorwiegend bei ausländischen Steuerpflichtigen zur Anwendung, die zwar in der Schweiz leben, aber hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, z. B. Ausländer im Ruhestand. Die Berechnung der Steuer nach dem Aufwand richtet sich nach den Lebenshaltungskosten des Steuerpflichtigen und der von ihm unterhaltenen, in der Schweiz lebenden Personen. 

Welcher Grundsatz kommt bei der Besteuerung von Ehepaaren in Anwendung? Was besagt dieser?

Die Faktorenaddition; besagt, dass Einkünfte und Vermögenswerte der Ehepaartner (und Personen in eingetragener Partnerschaft) zusammengerechnet und vereinigt besteuert werden; unabhängig vom Güterstand (StHG 3 III, DBG 9)

Zeitpunkt der Auflösung der Besterung nach der Faktorenaddition

  • rechtliche Trennung: ZGB 117, 
  • sowie faktische Trennung: endgültig gescheiterte und nicht mehr gelebte Ehe

Wie wirkt sich die Faktorenaddition aus?

  • Aufhebung der steuerrchtlichen Schranken
  • Innerfamiliäre Einkommens- und Vermöngensverrechnung
  • Gemeinsame Veranlagung (DBG 113 III)
  • solidarische Haftung

Welche Auswirkung zeigt die Faktorenaddition in Bezug auf die subjektive Steuerpflicht?

Keine; die subjektive Steuerpflicht wird durch die Zusammenrechnungsvorschriften nach DBG 9 nicht berührt und richtet sich wie für alle Steuerpflichtigen nach SthG 3 f.; DBG 3 ff.

Welche Arten von Abzügen können bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden?

  • Gewinnungskosten (=organische Abzüge)
  • Abzüge für besondere Aufwendungen (=anorganische Abzüge)
  • Abzüge für besondere Verhältnisese (=Sozialabzüge)

Was sind Gewinnungskosten?

Jene Aufwendungen, die für die Erzielung des Einkommens nützlich sind und nach der Verkehrfsauffasung im Rahmen des üblichen liegen.

Welches Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ist steuerbar?

Sämtliche Leistungen, die der Arbeitnehmer aufgrund des Aerbeitsverhältnisses erhält (vgl. auch DBG 17)

Was sind Berufskosten?

  • Berufskosten sind Gewinnungskosten = organische Abzüge
  • Die zur Einkommenserzielung notwendigen Aufwendungen (DBG 26). Es muss ein enger Konnex zwischen den Ausgaben und den Einkünften gegeben sein.

Was zählt zu den Lebenshaltungskosten?

  • Ausbildungskosten: nicht abzugfähig
  • Standeskosten: Privataufwand des Steuerpflichtigen infolge seiner beruflichen Stellung (Auslagen für Einladungen, Vereinsbeiträge...)
  • Kinderbetreuungskosten

Welche Arten der Berufskosten gibt es?

  • Berufskosten sind Gewinnungskosten = organische Abzüge
  • Fahrkosten und Mehrkosten für auswärtige Verpflegung (DBG 26 I a und b)
  • Weiterbildungskosten (DBG 26 I d)
  • Umschulungskosten (DBG 26 I d)
  • Arbeitszimmer: abziehbar wenn (1) grössteil der Arbeit zuhause erledigt wird, weil (2) Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitspaltz zur verfügung stellt, der Steuerpflichtige einen besonderen Raum in seiner Wohnung hat (3), der hauptsächlichen beruflichen Zwecken dient (4)
  • übrige Berufskosten: Fachliteratur, Beiträge an Berufsverbände, Berufskleider, Berufswerkzeuge etc.

Steuerrechtliche Unterschiede zwischen der selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit 

Selbständige Ewerbstätigkeit:

  • Gewinne aus Veräusserung von Geschäftsvermögen sind zu besteuern
  • Abschreibunge, Wertberechtigungen, Rückstellungen sind nicht zu besteuern
  • Verrechnung von Verlusten aus früheren Jahren zulässig

Unselbständige Erwerbstätigkeit:

  • Gewinne aus Veräusserung von Vermögenswerten sind nicht zu besteuern
  • Keine Geltendmachung von Abschreibunge, Wertberechtigungen, Rückstellungen oder Verlusten aus früheren Jahren
  • keine Verrechnung von Verlusten aus früheren Jahren

Welche natürliche Personen gelten als selbständig erwerbend?

  • Kriterien nach BGer:
    • Unternehmerrisiko; Tätigwerden auf eignes Risiko
    • Einsatz von Arbeit und Kapital
    • frei bestimmte (Selbst-)Organisation
    • Absicht der Gewinnerzielung
    • planmässige und anhaltende Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr
  • Irrelevant für Qualifikation: Eintragung im Handelsregister oder Buchhaltungsführung; haupt- oder nebenberuflich, dauernd oder temporär

Abgrenzung der selbständigen zur unselbständiger Erwerbstätigkeit

Selbständig Erwerbstätiger:

  • handelt auf eigene Rechnung und Gefahr; trägt also Verlustrisiko
  • Gestaltet seine Aktivitäten unabhängig selber (Organisation, Mitarbeiterauswahl etc.)

Wann beginnt und endet die selbständige Erwerbstätigkeit?

  • Beginn: mit ersten, im wirtschaftsverkehr wahrnehmbaren, Vorbereitungshandlung
  • Ende: mit der letzten Liquidationshandlung

Was zählt zu Geschäftsvermögen?

  • alle Vermögenswerte, die ganz oder vorwiegend (über 50%)  der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen (DBG 18 II)
  • nicht nur aktive Vermögenswerte, sondern auch Schulden

Was zählt zu Privatvermögen?

Sämtliche Vermögenswerte, die vorwiegend (über 50%) privaten Zwecken dienen

Abgrenzung Geschäftsvermögen / Privatvermögen

  • [???] bei vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit --> Geschäftsvermögen
  • objektive Eignung als Geschäftsvermögen; zugeführten Wirtschaftsgüter müssen geeignet sein einen Beitrag zur Gewinnerzielung zu leisen 

Was ist eine Privateinlage?

  • Privateinlagen sind Kapitaleinlagen, die ein Unternehmer seinem Betrieb aus seinem Privatvermögen für unternehmerische Zwecke zur Verfügung stellt. 
  • Das Eigenkapital kann dabei durch Zuführung von Aktiven oder durch die Übernahme/Tilgung von geschäftlichen Verbindlichkeiten vermehrt werden
  • Gegensatz sind die Privatentnahmen

Was ist der Vermögensstandsgewinn?

Das Reineinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Wie setzt sich der Vermögensstandsgewinn zusammen?

Differenz zwischen dem Eigenkapital am Schluss des laufenden und dem Eigenkapital am Schluss des vorangegangenen Geschäftsjahres, zum einen vermehrt um die Privatentnehmen und vermindert um die entsprechenden Privateinlagen in der jeweils gleichen Zeitspanne (z.B. 31.1.14 bis 31.1.15)
Siehe auch Bild 

Wie wird der Gewinn bei einer juristischen Person ermittelt?

Anhand des Saldos der Erolgsrechnung (vgl. DBG 58). Anstelle der Privatentnahmen/Privateinlagen bei natürlichen Personen treten bei der juristischen Person die Eigenkapitalentnahmen/Eigenkapitaleinlagen hinzu.
Gewinnermittlungsmethode ist bei juristischer und natürlicher Person grundsätzlich gleich (DBG 18 III; entgegen Wortlaut nicht nur für buchführende selbständige nat. Personen vgl. auch StHG 24 IV)

Was sind stille Reserven?

  • Die stillen Reserven sind der Mehrwert von unterbewerteten Aktiven und Minderwert überbewerteter Passiven (z.B. zu hohe Rückstellungen und Wertberichtigungen)
  • Alt.: Die Differenz zwischen den tatsächlichen (internen) und den gegen aussen ausgewiesenen (externen) Werten wird als «Stille Reserven» bezeichnet.

Wie wirden stille Reserven gebildet?

Stille Reserven entstehen durch Unterbewertung von Aktiven oder durch Überbewertung von Passiven

Wann werden stille Reserven von der Gewinnsteuer erfasst?

Stille Reserven werden von der Gewinnsteuer erfasst, sobald ein Reinvermögenszugang vorliegt, d.h. im Zeitpunkt 
ihrer Realisierung

Nenne die Gewinnausweistatbestände/Realisationstatbestände

siehe Bild

Welche zwei Systeme kenne die Kantone zur Besteuerung der Grundstückgewinne?

  • Dualistisches System:Besteuerung der Grundstückgewinne nach zwei verschiedenen Steuerordnungen ('dualistisch'); wird von Bund und mehr als die Hälfte der Kantone verwendet
  • Monostisches System: Herausnahme der Grundstückgewinne aus dem Geschäfseinkommen und Unterwerfung dieser als seperate Objektsteuer, sog. Grundstückgewinnsteuer

Welche Artikel des DBG regeln Ertrag und Aufwand des unbeweglichen / beweglichen Privatervermögens?

  • unbewegliches Privatervmögen: DBG 21 und 32 II - IV
  • bewegliches Privatvermögen: DBG 20, 20a und 32 I

Was sind steuerbare  Vermögenserträge?

  • Wertzuflüsse, die dem Steuerpflichtigen von dritter Seite (von 'aussen') als Entgelt für die Nutzungsüberlassung von Vermögenswerten zukommen.
  • Periodische und als Einmalleistung zufliessende Nutzungsentgelte werden erfasst.
  • Nicht nur Geld- sondern auch Naturaleinkünfte (Sachen, Rechte, Dienstleistungen) werden besteuert. Letztere werden zum Marktwert versteuert

Weshalb muss der Vermögensertrag vom Kapitalgewinn abgregrenzt werden?

  • Gewinn aus beweglichen Privatermögen wird weder im Bund noch im Kanton besteuert (DBG 16 III, StHG 7 IV b)
  • Gewinne auf veräusserte Liegenschaften des Privatvermögens werden im Bund nicht besteuert (DBG 16 III). Im Kanton als Grundstückgewinnsteuer (StHG 12 I, ZH StG 216 ff.)

Was meint Veräusserung?

jeglichen Ausscheidungsvorgang, bei welchem die Substanz ganz oder teilweise aus der Vermögenssphäre eines Steuerpflichtigen ausscheidet

Wer hat den Vermögensertrag zu versteuern?

  • Grundsätzlich: Eigentümer des Vermögensobjekts;
  • Wird das Ertrag abwerfende Vermögensobjekt vom einer nutzungsberechtigten Person genutzt, das wirtschaftlich eine vergleichbare Stellung wie der Eigentümer hat, sind Einkommen und Vermögen von der nutztungsberechtigten Person zu versteuern

Was bildet unbewegliches Vermögen?

  • Grundstücke i.S.v. ZGB 655 II
    • Liegenschaften
    • die in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechte
    • Bergwerke
    • die Miteigentumsanteile an Grundstücken
  • beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken

 

Welcher Artikel regelt die steuerbaren Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen?

  • DBG 21 I (vgl. auch 16 I)
    • u.a. Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Nutzniessung...