Steuern
Fachmann für Rechnungswesen
Fachmann für Rechnungswesen
Kartei Details
Karten | 72 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 20.03.2014 / 09.12.2015 |
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Kausalabgaben erhalten wir vom Gemeinwesen eine direkte, individuell zurechenbare Gegenleistung. Dagegen werden die Steuergelder im öffentlichen Interesse eingesetzt (indirekte Gegenleistung)
Gebühr zahlen wir dafür, damit wir etwas tun dürfen, was anderen nicht zusteht (Parkgebühr)
Vorzuglast zahlen wir dafür, damit wir etwas intensiver nutzen dürfen als andere (Gehsteig vor dem eigenen Haus)
Erstatzabgabesind Abgeltungen dafür, damit wir eine staatsbürgerliche Pflicht nicht erfüllen müssen
Wer die Perönliche Zugehörigkeit hat. Ausser für Werte ausserhalb der Schweiz bzw Kanton (Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke)
Wer ist unbeschränkt Steuerpflichtig? Und was ist ferner zu beachten?
Wer die Perönliche Zugehörigkeit hat. Ausser für Werte ausserhalb der Schweiz bzw Kanton (Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke)
Was heisst Persönliche Zugehörigkeit?
Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, jedoch Liegenschaft, Geschäftsbetrieb oder Betriebsstätte in der Schweiz.
Wer die Wirtschaftliche Zugehörigkeit hat. Beschränkt sich nur auf Teile des Einkommens welches in der Schweiz sind.
Erläutere was Aufenthalt bedeutet für Steuerpflichtige Personen
Mindestens 30 Tage Erwerbstätig in der Schweiz Mindestens 90 Tage ohne Erwerb in der Schweiz (Vorbehalt Dopperlbesteuerungsabkommen)
Aus was setzt sich die Gesamtreineinkommenssteuer zusammen?
1. Steuerbare Einkünfte
2. - Gewinnungskosten/Berufskosten
3. - Allgemeine und politisch Motivierte Abzüge
4. = Reineinkommen
5. - Sozialabzüge
6. = Steuerbares Einkommen
Was ist das Realisationsprinzip?
Einkommen besteuern wenn es "realisiert" wird. D.h. festen Rechtsanspruch auf Leistung haben.
Einkünfte in 2 Kantone; man nimmt den Satz vom Total, aber berechnet nur das jeweililge Einkommen vom Kanton, aber mit dem Satz vom Total
Persönliche Zugehörigkeit (=unbeschränkt Steuerpflichtig) Wirtschaftliche Zugehörigkeit (=beschränkte Steuerpflicht)
Wohnsitz besteht bei tatsächlichem Auftenhalt und der Absicht dauernden Verbleibens in der Schweiz. Steuerlicher Auftenhalt ist gemäs Art.3 Abs.3 bei mindestens 30 Tagen mit Erwerb, bzw bei mindestens 90 Tagen ohne Erwerb gegeben.
Mit der Geburt, bzw. mit dem Zuzug aus dem Ausland Sie endet mit dem Tod oder beim Wegzug ins Ausland
Wenn wir einen Gegenstand aus unserem Privatvermögen mit Gewinn verkaufen. Dies stellt kein Einkommen dar Art.16 Abs.3
(Gewinnungskosten) Sind Abzüge die sich auf eine bestimme Art von Einkünfte beziehen. z.B. Berufskosten (beziehen sich auf unselbständigen Erwerb) oder Liegenschaftsunterhaltskosten (beziehen sich auf Mieteinnahmen aus eigenen Liegenschaften)
Nicht in der Schweiz erwerbstätige ausländische Zuzüger aus dem Ausland, sowie nicht in der Schweiz erwerbstätige Wieder-Zuzüger (nach mind. 10-jähriger Landesabwesenheit)
Entwerder Lebensaufwand (fünffacher Jahresmietzins), oder die in der Schweiz erzielten Vermögenserträge zuzüglich Renten und Pensionen aus schweizerischen Quellen. Von beiden Grössen ist die höhere massgebend.
Die Kantone unter Aufsicht des Bundes. DBG Art.2
Direkte Steuern - Bezahlen wir anhand der angaben der Steuererklärung mit einer Rechnung, abhängig vom Einkommen, Vermögen, Wohnort, Familiensituation Indirekte Steuern - Bezahlen wir beim Kauf der Ware
Steuerprogression - Wer mehr verdient, bezahlt mehr Steuerprozente Kalte Progression - Wegen Teuerung verdienen wir jedes Jahr mehr, trotzdem können wir nicht mehr kaufen. Unser höheres Einkommen ist dafür verantwortlich, dass wir in eine höhere Steuerprogression fallen. Wir bezahlen mehr Steuern, obwohl wir nicht mehr kaufen können.
Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen Personen, die in der Schweiz arbeiten und eine kurze Aufenthaltsbewilligung haben
Wenn sich die Einkommensverhältnisse dauerhaft und wesentlich geändert hat
Nein, es sind ausschliesslich die Schuldzinsen vom Einkommen abzugsfähig. Rückzahlungen machen sich höchstens beim Vermögen bemerkbar.
Entweder Pauschale von 3% des Nettolohns mit Unter- und Obergrenze oder die tatsächlichen Berufskosten, z.B. Berufswerkzeug, EDV, Geschäftsreisen, berufsspezifische Kleider
Abzugsfähig sind: Weiterbildungskosten und Umschulungskosten (eig. anerkannten Abschluss oder nicht freiwillig)
Die Leistungen aus den Säulen 1, 2 und 3a werden grundsätzlich zu 100 % als Einkommen besteuert. Beiträge können zu 100 % abgezogen werden.
Bei einer solchen Leistung handelt es sich im Prinzip um eine Vermögensumschichtung. Der VN erhält sein aufgespartes Kapital zurück. Gemäss DBG 24/b ist die gesamte Leistung steuerfrei.
Berechnungsgrundlage * Steuermass = Steuerbetrag
Nein. Sie sind weder steuerbar noch können sie vom Einkommen abgezogen werden
Laufzeit 5 Jahre - Auszahlung ab vollendeten 60. Altersjahr - Versicherung vor dem 65. Altersjahr begründet DBG Art. 20 Abs.1a
Ja. Solange eine Einkaufslücke besteht. Wurde der Einkauf durch einen Vorbezug für Wohneigentum geschmälert, muss dieser erst wieder eingekauft werden, bis er steuerrechtlich wieder anerkannt wird.