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Lena Günther

Lena Günther

Kartei Details

Karten 8
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 06.04.2013 / 09.05.2013
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Lohnsteuerklasse 6

 

  • ledig oder unverheiratet
  • Arbeitnehmern die von mehreren Arbeitgeben Lohn beziehen
  • wenn dem arbeitgeber keine Lohnsteuermerkmale des Arbeitnehmers vorliegen

Lohnsteuerklasse 5

  • beide berufstätig (einer mehr der andere weniger)
  • verheiratet
  • Arbeitnehmer
  • auf Antrag kann für Patner eine  Lohnsteuerkarte beantragt werden
  • Ehegatte wechselt dann in Steuerklasse 3

Lohnsteuerklasse 4

  • beide Ehepantern gleich verdienen
  • Verherateten Arbeitnehmern
  • wenn beide unbeschrängt lohnsteuerplichtig sind 
  • nicht dauerhaft getrennt leben
  • Ehegatte der Arbeitslon bezieht, aber dieses gilt nicht wenn für den Ehegatten eine Lohnsteuerkarte mit der steuerklasse 5 ausgeschreiben wurde

Lohnsteuerklasse 3 teil 2

  • Einzutragen bei verheirateten Arbeitnehmern
  • Patner selbständig
  • "muss immer 8 ergeben"

Lohnsteuerklasse 3 teil 1

  • verwitwert Arbeitnehmer
  • wenn beide Ehegatten zum zeitpunkt des Todes unbeschränk einkommenssteuerplichtig waren und nicht dauerhaft getrennt lebten.
  • für das Kalenderjahr das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Patner verstorben ist.

Lohnsteuerklasse 3

  • grundsätzlich für Verheiratete
  • nicht dauerhaft getrennt lebend
  • Der Ehepatner des Arbeitnehmers keine Arbeitslohn bezieht
  • der Ehepatner auf antrag beider, in die steuerklasse 5 eingereiht ist.

Lohnsteuerklasse 2

grundsätzlich alleinerziehend

  • alleinerziehend
  • mindestens 1 Kind
  • Keine weitere Person in dem Wohnsitz angemeldet
  • verwittwet, mit mindestem 1 Kind, ab dem Monat der auf den Monat des Todes Folgt

Lohnsteuerklasse 1

grundsätzlich alleinstehende, ledig

  • verheiratet, jedoch im Ausmald lebender Ehepatner oder dauerhaft getrennt Lebend.
  • In einer eingetragenen Lebenspatnerschaft
  • Verwitwet
  • geschieden
  • Vorrassetzungen der Lohnsteuer 3- 4 nicht erfüllt sind.