Steuerklassen
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Lena Günther
Lena Günther
Kartei Details
Karten | 8 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 06.04.2013 / 09.05.2013 |
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Lohnsteuerklasse 6
- ledig oder unverheiratet
- Arbeitnehmern die von mehreren Arbeitgeben Lohn beziehen
- wenn dem arbeitgeber keine Lohnsteuermerkmale des Arbeitnehmers vorliegen
Lohnsteuerklasse 5
- beide berufstätig (einer mehr der andere weniger)
- verheiratet
- Arbeitnehmer
- auf Antrag kann für Patner eine Lohnsteuerkarte beantragt werden
- Ehegatte wechselt dann in Steuerklasse 3
Lohnsteuerklasse 4
- beide Ehepantern gleich verdienen
- Verherateten Arbeitnehmern
- wenn beide unbeschrängt lohnsteuerplichtig sind
- nicht dauerhaft getrennt leben
- Ehegatte der Arbeitslon bezieht, aber dieses gilt nicht wenn für den Ehegatten eine Lohnsteuerkarte mit der steuerklasse 5 ausgeschreiben wurde
Lohnsteuerklasse 3 teil 2
- Einzutragen bei verheirateten Arbeitnehmern
- Patner selbständig
- "muss immer 8 ergeben"
Lohnsteuerklasse 3 teil 1
- verwitwert Arbeitnehmer
- wenn beide Ehegatten zum zeitpunkt des Todes unbeschränk einkommenssteuerplichtig waren und nicht dauerhaft getrennt lebten.
- für das Kalenderjahr das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Patner verstorben ist.
Lohnsteuerklasse 3
- grundsätzlich für Verheiratete
- nicht dauerhaft getrennt lebend
- Der Ehepatner des Arbeitnehmers keine Arbeitslohn bezieht
- der Ehepatner auf antrag beider, in die steuerklasse 5 eingereiht ist.
Lohnsteuerklasse 2
grundsätzlich alleinerziehend
- alleinerziehend
- mindestens 1 Kind
- Keine weitere Person in dem Wohnsitz angemeldet
- verwittwet, mit mindestem 1 Kind, ab dem Monat der auf den Monat des Todes Folgt
Lohnsteuerklasse 1
grundsätzlich alleinstehende, ledig
- verheiratet, jedoch im Ausmald lebender Ehepatner oder dauerhaft getrennt Lebend.
- In einer eingetragenen Lebenspatnerschaft
- Verwitwet
- geschieden
- Vorrassetzungen der Lohnsteuer 3- 4 nicht erfüllt sind.