Steuer & JA

Steuern und Jahresabschluss

Steuern und Jahresabschluss


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Flashcards 32
Language Deutsch
Category Finance
Level University
Created / Updated 30.06.2013 / 12.03.2020
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Zweck der Steuern

-Fiskalischer Zweck

-Außerfiskalischer Zweck

Umfang politisch bestimmt 

Nonaffektation

Nonaffektation

Die Summe der Einnahmen des Staates wird herangezogen, um die Summe seinerAusgaben zu decken.

Es gibt keine Zweckbindung zwischen dem Aufkommen aus einer Steuer und der Verwendung dieses Aufkommens für einen bestimmten Bereich. 

Ausnahme: Teile des Mineralölsteueraufkommens müssen zwingend für den Straßenbau verwendet werden

Fiskalischer Zweck

Einnahmererziehlung zur Finanzierung des Aufgaben des Staates

-Innere und äußere Sicherheit 

-Sicherung des Existenzminimum

-Herstellung öffentlicher Güter 

Außerfiskalischer Zweck

Verschiebung der Nachfrage im volkswirtschaftlichen Interesse

-Interventionen

 

-Subventionen

Intervention

-bezeichnet das Eingreifen einer bis dahin unbeteiligten Partei in eine Situation.    Meist ist damit das Einschreiten in einen fremden Konflikt gemeint mit dem Ziel, diesen zu lösen oder in eine bestimmte Richtung zu lenken.   Währungspolitik :  die Zentralbank als Käufer oder Verkäufer von Währungen am Devisenmarkt --> Wechselkurs zu beeinflussen

Direkte Steuern

-Knüpfen an Einkommensentstehung an 

Steuersubjekt ist eine natürliche / juristische Person

Überwälzung i.d.R. nicht möglich

-Personensteuer (z.B Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer)

-Objektsteuern (z.B. Gewerbesteuer)

 

Indirekte Steuern

Zielt auf die Einkommensverwendung

Überwälzung ist häufig möglich

-Verbrauchsteuern (Ökosteuer, Tabaksteuer.. )

Verkehrsteuern(Grunderwerbsteuer, KFZ Steuer)

Bundessteuern

Empfänger in der Bund (alle Verbrauchssteuern mit Ausnahme der Bierstuer , Zuschlagssteuer)

Ländersteuern

Empfänger der Steuern sind die Bundesländer ( ErbSt, BierSt, Grunderwerbsteuer)

Gemeindesteuern

Empfänger diese Steuern sind die Kommunen (GewSt , GrSt, Hebesatzrecht)

Gemeinschaftsteuern

Diese Steuern stehen Bund Ländern und Gemeinden nach einem bestemmten Aufteilungsschlussel zu Verfügung ( ESt, KSt USt

Grundprinzipien der Verteilung von Lasten nd Gemeinwesen

Durchschnittsprinzip

Alle in gleicher Weise wie z.B. eine Kopfsteuer

ABER --> Verstoß gegen sozialstaatliche Grundsätze -> in Deutschland nicht anwendbar

Grundprinzipien der Verteilung von Lasten nd Gemeinwesen

Äquivalenzprinzip

Jeder je nach Erhalt von Staatsleistungen

ABER --> Auch Mittelose erhalten staatliche Leistungen -> Prinzip ebenfals nicht anwendbar

Grundprinzipien der Verteilung von Lasten nd Gemeinwesen

Leistungsfähigkeitsprinzip

Jeder nach persönlicher Leistungsfähigkeit 

= EInkommen

unter Berrücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen

Verteilungsprinzip in der Kostenrechnung

Durchschnittsprinzip

Kopfsteuern

Verteilungsprinzip in der Kostenrechnung

Äquivalenzprinzip

 

Auch Verursachungsprinzip

Verteilung der Gemeinkosten

-im Idealfall nach Verursachung

-gleichmäßig

Verteilungsprinzip in der Kostenrechnung

Leistungsfähigkeitsprinzip

Auch Tragfähigkeitsprinzip

Kostenstellenverantwortliche verteilen oft Kosten auf Bereiche, die Kosten "vertragen" können

(Z.B. Kosten werden einem anderen Produkt zugeordnet um Produkt nicht zu teuer zu machen)

Folge: Fehlkalkulation -> können zur Marktverdrängung führen

Verteilungsprinzip

Leistungsfähigkeitsprinzip

Einkommensteuer

Prinzip besagt: Personen mit , der ein höherem Einkommen tragen mehr Steuern

--> EIn linearer Steuersatz von 25% würde diese Forderung erfüllen

Politik fordert : höhres Einkommen auch ein höherer Steuersatz bis auf 42% 

--> "Spitzenverdiener" über 250.000€/Jahr + Zuschlag von 3% "Reichensteuer

Fiskalische Besteuerung

-nur Erzielung von Einnahmen

-keine weiteren Ziele

-gleichmäßige Verteilung der Belastung : Gleichmäßigkeitsprinzip

--> Leistungsfähigkeitsprinzip

Besteuerung hat keinerlei Lenkungsfunktion

Steuern nur für Finanzierung der Staatsaufgaben

Außerfiskalische Besteuerung

Ziel : Lenkungseffekt

Besteuerung ungleich : Gemeinwohlprinzip

Bsp. Energiesteuer

Steuer soll zu einem sparsameren Umgang mit Energie führen --> drastische Verteuerung von Kfz-Treibstoff : jedoch gewünschter Effekt gering

Gemeinwohl geht vor Eigenwohl

Tabaksteuer --> weniger Rauchen , finanziert Gesundheitskosten und Folgeschäden

 

Lenkungseffekt

Zusatzbelastung / Entlastung

Investionsförderung neue Bundesländer

50% der Investionskosten in den ersten 5 Jahren -> Sonderabschreibungen .. extrem ungerecht aber gewollt --> wirtschaftliche Aufschwung der ehemaligen DDR

 

Wichtigsten fiskalischen Steuern

Einkommenssteuern

Progressive Belastung (Ansteigen des effektiven Steuersatzes (Durchschnittssteuersatz) in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen oder Vermögen)

Umsatzsteuer

eher regressive Wirkung (regressiven Steuer bezahlen Personen mit zunehmenden Einkommen einen geringeren prozentualen Anteil ihres Einkommens als Steuer)

denn: sparsame Besserverdienende zahlen in Relation zum Einkommen weniger Umsatzsteuer

keine oder ermäßigte Umsatzsteuer auf einige Konsumausgaben :

Miete (dafür gibt Volk am meisten aus) & 7% auf Nachrungsmittel --> Progressionseffekt, fiskalische Besteuerung : Gesamtbelastung relativ linear

 

Einzelkosten

Kosten können eindeutig einem Produkt zugeordnet werden

Gemeinkosten

Können nicht eindeutig einem Wirtschaftsgut zugeordnet werden 

Kalkulatorische Zinsen

Unternehmensvermögen(AV+UV)

-nich betriebsnotwendiges Vermörgen(betriebsfremde Einnahmen, od. stillgelegte Arbeitsplätze)

=betriebsnotwendiges Vermögen

-zinsfreies Fremdkapit (z.B. Rückstellungen, Verbindlichkeiten)

=betriebsnotwendiges Kapital * marktüblichen, festgelegten Zinssatz

=kalk Zinsen!

Leistungsabschreibungen

Wie viele Leistungseinheiten wurden verbraucht (Maschinenstunden / Kilometer )

Leistungsabschreibung darf nicht unter linearer Abschreibung liegen

AK / Gesamtkapzität = Leistungseinheit

LE * Verbrauchte Kapa = mögliche Abschreibung 

Jedes Jahr neu vergleichen ob linear oder leistung teurer ist ! 

Anschaffungskosten

Anschaffungspreis

-Umsatzsteuer

=Nettopreis

-Anschaffungskostenminderung (Rabatt/Skonti)

+Installationskosten [betriebsbereiter Zustand]

=AK

Lineare Abschreibung

Anschaffungskosten / Nutzungsdauer

Abschreibungen

Wenn innerhalb der Nutzungsdauer etwas gekauft wird, das den Wert des Objekts steigert muss der Abschreibungsbetrag neu berechnet werden

Bei Immobilien verlängert sich dadurch die Nutzungsdauer

Bei Maschienen bleibt die Nutzungsdauer gleich

 

Desto mehr man Abschreibt desto niedriger ist der ausgewiesene Gewinn und damit die gewinnabhängigen Steuern

Degressive Abschreibung

AK * Prozentsatz = Abschreibungen 

AK-Abschreibungen = RBW

RBW * Prozentsatz = Abschreibungen

RBW1 - Abschreibungen = RBW2 

 

Immer vergleichen ob lineare Abschreibunge für neues Jahr nicht teurer währen

Laut Handelsbilanz erlaubt / Steuerbilanz -> verboten

Latente Steuern

Latente Steuern können als Aktiv- oder Passivposten in der Bilanz angesetzt werden und dienen dazu, eine mögliche Differenz zwischen der Steuerschuld aus der Steuerbilanz und der Handelsbilanz auszugleichen.   

Im Falle eines positiven Differenzbetrages, also falls das Handelsbilanzergebnis vor Steuern höher als der steuerliche Gewinn ist, kann eine passive latente Steuerposition gebildet werden. Entstehungsursachen dafür können höher angesetzte Werte für Vermögensgegenstände bzw. niedriger angesetzte Werte für Schulden in der Handelsbilanz im Vergleich zur Steuerbilanz sein oder Vermögensgegenstände, die nur in der Handelsbilanz bzw. Verbindlichkeiten, welche nur in der Steuerbilanz angesetzt wurden. Müssen in Handelsbilanz erfasst werden   

Ist hingegen das Handelsbilanzergebnis niedriger als das steuerpflichtige Ergebnis, ist eine aktive latente Steuerposition zu bilden. Aktive latente Steuern ergeben sich grundsätzlich, falls niedrigere Werte für Vermögensgegenstände bzw. höhere Werte für Schulden in der Handelsbilanz im Vergleich zu Steuerbilanz vorliegen. Zudem liegen aktive latente Steuern vor, wenn Vermögensgegenstände nicht in der Handelsbilanz, aber in der Steuerbilanz angesetzt werden bzw. ein Ansatz der Schulden in Handelsbilanz aber kein Ansatz in Steuerbilanz erfolgt. 

Anschaffungskostenprinzip

In Bilanz steh AK des Gegestandes, wenn der Wert Steigt/Fällt wird das nicht angegeben

Im IFRS-Abschluss darf der Verkehrswert stehen