Steuer & JA
Steuern und Jahresabschluss
Steuern und Jahresabschluss
Set of flashcards Details
Flashcards | 32 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | University |
Created / Updated | 30.06.2013 / 12.03.2020 |
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Zweck der Steuern
-Fiskalischer Zweck
-Außerfiskalischer Zweck
Umfang politisch bestimmt
Nonaffektation
Nonaffektation
Die Summe der Einnahmen des Staates wird herangezogen, um die Summe seinerAusgaben zu decken.
Es gibt keine Zweckbindung zwischen dem Aufkommen aus einer Steuer und der Verwendung dieses Aufkommens für einen bestimmten Bereich.
Ausnahme: Teile des Mineralölsteueraufkommens müssen zwingend für den Straßenbau verwendet werden
Fiskalischer Zweck
Einnahmererziehlung zur Finanzierung des Aufgaben des Staates
-Innere und äußere Sicherheit
-Sicherung des Existenzminimum
-Herstellung öffentlicher Güter
Außerfiskalischer Zweck
Verschiebung der Nachfrage im volkswirtschaftlichen Interesse
-Interventionen
-Subventionen
Intervention
-bezeichnet das Eingreifen einer bis dahin unbeteiligten Partei in eine Situation. Meist ist damit das Einschreiten in einen fremden Konflikt gemeint mit dem Ziel, diesen zu lösen oder in eine bestimmte Richtung zu lenken. Währungspolitik : die Zentralbank als Käufer oder Verkäufer von Währungen am Devisenmarkt --> Wechselkurs zu beeinflussen
Direkte Steuern
-Knüpfen an Einkommensentstehung an
Steuersubjekt ist eine natürliche / juristische Person
Überwälzung i.d.R. nicht möglich
-Personensteuer (z.B Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer)
-Objektsteuern (z.B. Gewerbesteuer)
Indirekte Steuern
Zielt auf die Einkommensverwendung
Überwälzung ist häufig möglich
-Verbrauchsteuern (Ökosteuer, Tabaksteuer.. )
Verkehrsteuern(Grunderwerbsteuer, KFZ Steuer)
Bundessteuern
Empfänger in der Bund (alle Verbrauchssteuern mit Ausnahme der Bierstuer , Zuschlagssteuer)
Ländersteuern
Empfänger der Steuern sind die Bundesländer ( ErbSt, BierSt, Grunderwerbsteuer)
Gemeindesteuern
Empfänger diese Steuern sind die Kommunen (GewSt , GrSt, Hebesatzrecht)
Gemeinschaftsteuern
Diese Steuern stehen Bund Ländern und Gemeinden nach einem bestemmten Aufteilungsschlussel zu Verfügung ( ESt, KSt USt
Grundprinzipien der Verteilung von Lasten nd Gemeinwesen
Durchschnittsprinzip
Alle in gleicher Weise wie z.B. eine Kopfsteuer
ABER --> Verstoß gegen sozialstaatliche Grundsätze -> in Deutschland nicht anwendbar
Grundprinzipien der Verteilung von Lasten nd Gemeinwesen
Äquivalenzprinzip
Jeder je nach Erhalt von Staatsleistungen
ABER --> Auch Mittelose erhalten staatliche Leistungen -> Prinzip ebenfals nicht anwendbar
Grundprinzipien der Verteilung von Lasten nd Gemeinwesen
Leistungsfähigkeitsprinzip
Jeder nach persönlicher Leistungsfähigkeit
= EInkommen
unter Berrücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen
Verteilungsprinzip in der Kostenrechnung
Durchschnittsprinzip
Kopfsteuern
Verteilungsprinzip in der Kostenrechnung
Äquivalenzprinzip
Auch Verursachungsprinzip
Verteilung der Gemeinkosten
-im Idealfall nach Verursachung
-gleichmäßig
Verteilungsprinzip in der Kostenrechnung
Leistungsfähigkeitsprinzip
Auch Tragfähigkeitsprinzip
Kostenstellenverantwortliche verteilen oft Kosten auf Bereiche, die Kosten "vertragen" können
(Z.B. Kosten werden einem anderen Produkt zugeordnet um Produkt nicht zu teuer zu machen)
Folge: Fehlkalkulation -> können zur Marktverdrängung führen
Verteilungsprinzip
Leistungsfähigkeitsprinzip
Einkommensteuer
Prinzip besagt: Personen mit , der ein höherem Einkommen tragen mehr Steuern
--> EIn linearer Steuersatz von 25% würde diese Forderung erfüllen
Politik fordert : höhres Einkommen auch ein höherer Steuersatz bis auf 42%
--> "Spitzenverdiener" über 250.000€/Jahr + Zuschlag von 3% "Reichensteuer
Fiskalische Besteuerung
-nur Erzielung von Einnahmen
-keine weiteren Ziele
-gleichmäßige Verteilung der Belastung : Gleichmäßigkeitsprinzip
--> Leistungsfähigkeitsprinzip
Besteuerung hat keinerlei Lenkungsfunktion
Steuern nur für Finanzierung der Staatsaufgaben
Außerfiskalische Besteuerung
Ziel : Lenkungseffekt
Besteuerung ungleich : Gemeinwohlprinzip
Bsp. Energiesteuer
Steuer soll zu einem sparsameren Umgang mit Energie führen --> drastische Verteuerung von Kfz-Treibstoff : jedoch gewünschter Effekt gering
Gemeinwohl geht vor Eigenwohl
Tabaksteuer --> weniger Rauchen , finanziert Gesundheitskosten und Folgeschäden
Lenkungseffekt
Zusatzbelastung / Entlastung
Investionsförderung neue Bundesländer
50% der Investionskosten in den ersten 5 Jahren -> Sonderabschreibungen .. extrem ungerecht aber gewollt --> wirtschaftliche Aufschwung der ehemaligen DDR
Wichtigsten fiskalischen Steuern
Einkommenssteuern
Progressive Belastung (Ansteigen des effektiven Steuersatzes (Durchschnittssteuersatz) in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen oder Vermögen)
Umsatzsteuer
eher regressive Wirkung (regressiven Steuer bezahlen Personen mit zunehmenden Einkommen einen geringeren prozentualen Anteil ihres Einkommens als Steuer)
denn: sparsame Besserverdienende zahlen in Relation zum Einkommen weniger Umsatzsteuer
keine oder ermäßigte Umsatzsteuer auf einige Konsumausgaben :
Miete (dafür gibt Volk am meisten aus) & 7% auf Nachrungsmittel --> Progressionseffekt, fiskalische Besteuerung : Gesamtbelastung relativ linear
Einzelkosten
Kosten können eindeutig einem Produkt zugeordnet werden
Gemeinkosten
Können nicht eindeutig einem Wirtschaftsgut zugeordnet werden
Kalkulatorische Zinsen
Unternehmensvermögen(AV+UV)
-nich betriebsnotwendiges Vermörgen(betriebsfremde Einnahmen, od. stillgelegte Arbeitsplätze)
=betriebsnotwendiges Vermögen
-zinsfreies Fremdkapit (z.B. Rückstellungen, Verbindlichkeiten)
=betriebsnotwendiges Kapital * marktüblichen, festgelegten Zinssatz
=kalk Zinsen!
Leistungsabschreibungen
Wie viele Leistungseinheiten wurden verbraucht (Maschinenstunden / Kilometer )
Leistungsabschreibung darf nicht unter linearer Abschreibung liegen
AK / Gesamtkapzität = Leistungseinheit
LE * Verbrauchte Kapa = mögliche Abschreibung
Jedes Jahr neu vergleichen ob linear oder leistung teurer ist !
Anschaffungskosten
Anschaffungspreis
-Umsatzsteuer
=Nettopreis
-Anschaffungskostenminderung (Rabatt/Skonti)
+Installationskosten [betriebsbereiter Zustand]
=AK
Lineare Abschreibung
Anschaffungskosten / Nutzungsdauer
Abschreibungen
Wenn innerhalb der Nutzungsdauer etwas gekauft wird, das den Wert des Objekts steigert muss der Abschreibungsbetrag neu berechnet werden
Bei Immobilien verlängert sich dadurch die Nutzungsdauer
Bei Maschienen bleibt die Nutzungsdauer gleich
Desto mehr man Abschreibt desto niedriger ist der ausgewiesene Gewinn und damit die gewinnabhängigen Steuern
Degressive Abschreibung
AK * Prozentsatz = Abschreibungen
AK-Abschreibungen = RBW
RBW * Prozentsatz = Abschreibungen
RBW1 - Abschreibungen = RBW2
Immer vergleichen ob lineare Abschreibunge für neues Jahr nicht teurer währen
Laut Handelsbilanz erlaubt / Steuerbilanz -> verboten
Latente Steuern
Latente Steuern können als Aktiv- oder Passivposten in der Bilanz angesetzt werden und dienen dazu, eine mögliche Differenz zwischen der Steuerschuld aus der Steuerbilanz und der Handelsbilanz auszugleichen.
Im Falle eines positiven Differenzbetrages, also falls das Handelsbilanzergebnis vor Steuern höher als der steuerliche Gewinn ist, kann eine passive latente Steuerposition gebildet werden. Entstehungsursachen dafür können höher angesetzte Werte für Vermögensgegenstände bzw. niedriger angesetzte Werte für Schulden in der Handelsbilanz im Vergleich zur Steuerbilanz sein oder Vermögensgegenstände, die nur in der Handelsbilanz bzw. Verbindlichkeiten, welche nur in der Steuerbilanz angesetzt wurden. Müssen in Handelsbilanz erfasst werden
Ist hingegen das Handelsbilanzergebnis niedriger als das steuerpflichtige Ergebnis, ist eine aktive latente Steuerposition zu bilden. Aktive latente Steuern ergeben sich grundsätzlich, falls niedrigere Werte für Vermögensgegenstände bzw. höhere Werte für Schulden in der Handelsbilanz im Vergleich zu Steuerbilanz vorliegen. Zudem liegen aktive latente Steuern vor, wenn Vermögensgegenstände nicht in der Handelsbilanz, aber in der Steuerbilanz angesetzt werden bzw. ein Ansatz der Schulden in Handelsbilanz aber kein Ansatz in Steuerbilanz erfolgt.
Anschaffungskostenprinzip
In Bilanz steh AK des Gegestandes, wenn der Wert Steigt/Fällt wird das nicht angegeben
Im IFRS-Abschluss darf der Verkehrswert stehen