Staatskunde BM

Staatskunde Teil 1 - Berufsmaturität Quellen: Der Bund kurz erklärt 2015 Beilageblätter

Staatskunde Teil 1 - Berufsmaturität Quellen: Der Bund kurz erklärt 2015 Beilageblätter


Kartei Details

Karten 96
Sprache Deutsch
Kategorie Geschichte
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 13.12.2015 / 13.11.2018
Weblink
https://card2brain.ch/box/staatskunde_bm
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/staatskunde_bm/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Motion

Parlamentarischer Vorstoss:
Anstoss geben für:

Verpflichtender Handlungsauftrag an den Bundesrat.

Nationalrat

= grosse Kammer

200 Nationalrätinnen und Nationalräte repräsentieren die rund 8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz – jedes Nationalratsmitglied vertritt also etwa 40 000 Personen. Am grössten ist die Zürcher Delegation mit 34 Mitgliedern. Da gemäss Bundesverfassung jeder Kanton Anspruch auf mindestens einen Nationalratssitz hat, entsendet auch Appenzell Innerrhoden mit seinen nur knapp 16 000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen eigenen Volksvertreter nach Bern.

Neuwahlen

Gesamterneuerungswahlen im Nationalrat. Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis und erhält mindestens einen Sitz.
Die Wahl der Ständeratsmitglieder richtet sich hingegen nach kantonalem Recht, weshalb man nicht von einer eigentlichen Gesamterneuerungswahl sprechen kann. Es gibt im Ständerat also keine Gesamterneuerung und folglich auch keine Legislaturperiode.
Die Gesamterneuerungswahlen des Nationalrats finden jeweils im Herbst statt, sodass sich das neu zusammengesetzte Parlament erstmals im Dezember zur Wintersession trifft.
Insgesamt gibt es jährlich vier ordentliche dreiwöchige Sessionen – in der Regel im März, im Juni, im September und im Dezember. Zusätzlich wird zwischen Frühjahrs- und Sommersession öfter eine mehrtägige Sondersession zum Abbau der Geschäftslast einberufen.

obligatorisches Referendum

gilt für alle Änderungen der Verfassung sowie für den Beitritt zu bestimmten internationalen Organisationen. Das heisst, darüber muss eine Volksabstimmung stattfinden.

Zur Annahme einer solchen Vorlage braucht es das so genannte doppelte Mehr – nämlich erstens das Volksmehr, also die Mehrheit der gültigen Stimmen im ganzen Land, und zweitens das Ständemehr, also eine Mehrheit von Kantonen, in denen die Stimmenden die Vorlage angenommen haben.

Ortsbürger

wohnt an seinem Heimat

Panaschieren

Verändern der Nationalratsliste:

mischen das heisst, man kann Namen von anderen Listen einsetzen.

parlamentarische Initiative

Parlamentarischer Vorstoss:

Anstoss geben für:

Auftrag an das Parlament selbst.

Passives Wahlrecht

sich selbst zur Wahl stellen

Petitionsrecht

steht allen Personen zu – also nicht allein Stimmbürgerinnen und –bürgern: Jede und jeder hat das Recht, schriftlich Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu richten.

Postulat

Parlamentarischer Vorstoss:
Anstoss geben für:

Prüfungsauftrag an den Bundesrat.

Rechtspyramide

Verfassung      Volk

Gesetz             Parlament

Verordnung      Bundesrat

Reglement       Parlament

Referendumsrecht

= «So nicht!» sagen
Das Volk hat das Recht, über Parlamentsentscheide im Nachhinein zu befinden.
Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse sowie gewisse Staatsverträge unterliegen dem fakultativen Referendum: Das heisst, darüber kommt es zu einer Volksabstimmung, falls dies 50‘000 Bürgerinnen und Bürger verlangen.
Die Unterschriften müssen innert 100 Tagen nach der Publikation des Erlasses vorliegen.
 

Es trägt aber auch zur Konkordanz bei: weil es das Parlament dazu veranlasst, möglichst alle Interessierten in die Diskussion über neue Gesetze oder Gesetzesänderungen einzubeziehen und so einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden, gegen den später niemand das fakultative Referendum ergreift.

Religionen

Römisch-katholisch: 38.2%

Evangelisch-reformiert: 26.9%

Konfessionslos: 21.4%

Islamische Gemeinschaften: 4.9%

Andere: 8.6%

Republik

= Präsident
eine Staatsform oder ein Staat, mit einer demokratisch gewählten Regierung und einem auf begrenzte Zeit gewählten Präsidenten oder einer Präsidentin als Staatsoberhaupt; das Wahlvolk versteht sich in der Republik als der eigentliche Inhaber der souveränen Macht.

Souveränität

Unabhängigkeit, Landeshoheit, Oberhoheit

SP

= Sozialdemokratische Partei der Schweiz
Parteipräsident: Ständerat Christian Levrat
Kurzbeschrieb:

  • Slogan: Für alle statt für wenige.
  • für eine fortschrittliche, solidarische und offene Schweiz
  • Ohne SP gäbe es keine AHV, keine Mutterschaftsversicherung und kein Frauenstimmrecht.

Spektrum rechts – links

links: mehr Umverteilung zum Schutz der Schwächeren

rechts: mehr Eigenverantwortung

Ständerat

= kleine Kammer
46 Mitglieder des Ständerats repräsentieren ihren Kanton oder eben Stand. Es sind je zwei pro Kanton, wobei es auch hier eine Ausnahme gibt: Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden entsenden als ehemalige Halbkantone nur je einen Vertreter.

Die Mitglieder des Ständerats werden heute in direkter Wahl bestimmt.

Stimmrecht

Wer wählen darf, ist auch stimmberechtigt: alle Staatsangehörigen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. In der Regel sind die Stimmberechtigten viermal pro Jahr aufgerufen, über eidgenössische Vorlagen zu befinden. Abgestimmt wird über Volksinitiativen und Referenden.

Streichen

Verändern der Nationalratsliste:
Namen streichen

SVP

= Schweizerische Volkspartei
Parteipräsident: Nationalrat Toni Brunner
Kurzbeschrieb:

  • Sie ist mit 26,6 Prozent Wähleranteil die grösste Partei und vertritt 648 675 Wählerinnen und Wähler.
  • Setzt sich konsequent für eine unabhängige, neutrale Schweiz und gegen einen schleichenden Beitritt zur EU ein.
  • tiefe Steuern und hohe Rechtssicherheit
  • konsequenten Ausschaffung krimineller Ausländer und Verschärfung des Strafgesetz --> mehr Sicherheit

Vereinigte Bundesversammlung

Die Vereinigte Bundesversammlung tagt im Nationalratssaal. Während die Mitglieder des Nationalrats an ihren angestammten Plätzen sitzen, nehmen die Ständerätinnen und Ständeräte an der Rückwand des Saals ihre nach Kanton angeordneten Sitze ein.

Die Leitung hat der oder die jeweilige Vorsitzende des Nationalrats inne. Er oder sie wird deshalb als höchster Schweizer oder höchste Schweizerin bezeichnet.

Verhältniswahl

= Proporzsystem
Die Sitze werden gemäss der Anzahl Stimmen den Parteien zugeteilt und danach die Sitze an die bestplatzierten Kandidierenden der Parteien vergeben.
Dieses System ermöglicht auch kleineren Parteien den Einzug ins Parlament.

Vorkumulieren

Parteien können auch von sich aus Kandidierende doppelt (aber nicht öfter) aufführen

Wahlrecht

Alle vier Jahre wählt das Volk die 200 Mitglieder des Nationalrats. Sämtliche über 18-jährigen Schweizerinnen und Schweizer haben dabei das aktive und passive Wahlrecht.
In den Kantonen mit mehr als einem Nationalratssitz haben die Wahlberechtigten eine Reihe von Möglichkeiten, um die ihnen genehmsten Abgeordneten zu bestimmen:
Sie können in eine leere Liste die Namen ihrer bevorzugten Kandidatinnen und Kandidaten eintragen.
Sie können eine vorgedruckte Liste mit Kandidierenden einzelner Parteien unverändert einlegen – oder diese Liste verändern.
Die Ständeratswahlen sind zwar nicht auf Bundesebene geregelt, doch haben sich alle Kantone ebenfalls für die Volkswahl entschieden, sodass alle 246 eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt sind.

Zauberformel

Nach den Bundesratswahlen 1959 setzt sich die Landesregierung aus Vertretern der vier wählerstärksten Parteien zusammen:

2 FDP, 2 CVP, 2 SP, 1 SVP.

Diese Konstellation bleibt bis 2003 bestehen.

Zuständigkeiten des Parlaments

Die Hauptaufgabe des Parlaments ist es, Gesetze zu beschliessen.
Das Spektrum erstreckt sich vom Auslandschweizergesetz bis zum Zivildienstgesetz, von Fragen des Naturschutzes bis zum Autobahnbau, vom Kriegsmaterialgesetz bis zur Friedensförderung.
Das Parlament ist aber auch zuständig für:

  • die Freigabe von finanziellen Mitteln (Budget) und die Genehmigung der Staatsrechnung des Bundes;
  • die Aufsicht über Bundesrat, Verwaltung und Bundesgerichte;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesrats und der Bundesgerichte sowie der Bundeskanzlerin;
  • völkerrechtliche Verträge, für deren Abschluss nicht der Bundesrat zuständig ist;
  • die Beziehungspflege zu ausländischen Parlamenten.

1291

Bundesbrief: Auftakt

Uri, Schwyz und Unterwalden schliessen einen Bund zur Wahrung des Friedens.

1525

Reformation: Konfessionelle Spaltung
führt zur Spaltung in katholische und reformierte Orte

1648

Westfälischer Friede: Beginn der völkerrechtlichen Souveränität

Nach dem Dreissigjährigen Krieg (1618 – 1648) wird im Westfälischen Frieden ausdrücklich die «volle Freiheit» der Eidgenossenschaft bestätigt.

1798 – 1803

Helvetische Republik: Zentralstaat mit unselbstständigen Kantonen
Ein französisches Heer erobert 1798 die Schweiz. Das französische Direktorium diktiert eine Einheitsverfassung für die Helvetische Republik

1803

Mediationsakte: Kantone wieder Staaten

Mit der Mediationsakte stellt Napoleon die Dreizehn Orte wieder her und kreiert sechs neue Kantone im Sinn von Staaten. Die Eidgenossenschaft zählt nun 19 Kantone mit je eigenen Verfassungen und einer gemeinsamen, eidgenössischen Verfassung.

1815a

Bundesvertrag: Noch mehr Kompetenzen für die Kantone
Der Bundesvertrag von 1815 überträgt Kompetenzen des Bundes an die Kantone. Der Bund bleibt für die Sicherheitspolitik zuständig.

1815b

Wiener Kongress: Festsetzung der Landesgrenzen

1815 werden die Neutralität der Schweiz und die Unverletzlichkeit ihres Gebiets international anerkannt. Die heute gültigen Landesgrenzen sowie die Kantonsgrenzen werden im Wesentlichen festgelegt.

1847 – 1848

Sonderbundskrieg: Bürgerkrieg um die Bundesreform
Bei der Frage nach der Ausgestaltung des Bundes kommt es zu Auseinandersetzungen mit den reformunwilligen Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis. Die Bildung eines Sonderbunds zwischen diesen sieben katholisch-konservativen Kantonen führt 1847 zum Krieg.

1848

Bundesverfassung: Bundesstaat mit demokratischen Rechten

Mit der Annahme der Bundesverfassung durch das Volk wird der moderne Bundesstaat geschaffen. Sie gewährt den meisten Bürgern – Männern – verschiedene Rechte und Freiheiten, z. B. das Stimm-und Wahlrecht, die Presse-und die Religionsfreiheit. Auf Bundesebene wird, nach amerikanischem Vorbild, das Zweikammersystem eingeführt, mit einem National-und einem Ständerat, welche den Bundesrat wählen. Einige Bereiche werden zentralisiert. Die Schweiz beginnt sich zum einheitlichen Rechts-und Wirtschaftsraum zu wandeln.

1874

Totalrevision der Bundesverfassung: Ausbau der Volksrechte
Die 1874 revidierte Bundesverfassung weitet die Aufgabenbereiche des Bundes und die demokratischen Rechte aus. Sie gibt den Schweizer Bürgern zwei zusätzliche Instrumente, um die Politik auf Bundesebene zu beeinflussen: 1874 wird das Referendum eingeführt, 1891 die Volksinitiative.

19. Jh. Ende

Ende 19. Jahrhundert: politischer Parteien

Die politischen Strömungen organisieren sich als Parteien: SP, FDP, CVP, SVP

1914 – 1918

Erster Weltkrieg, Russische Revolution: Boden für sozialistische Ideen
Während des Ersten Weltkriegs verschlechtert sich die Situation breiter Be-völkerungsschichten. Armut und Arbeitslosigkeit sowie die sozialistischen Ideen der Russischen Revolution führen 1918 zum landesweiten Generalstreik.
1919 wird der Nationalrat erstmals im Proporzverfahren gewählt, was weitere Schritte Richtung Konsensdemokratie nach sich zieht.

1939 – 1945

Zweiter Weltkrieg: Mehr Macht für den Bundesrat

Im Zweiten Weltkrieg bleibt die Schweiz militärisch verschont und gehört zu den wenigen noch funktionierenden Demokratien auf dem Kontinent. Das Parlament überträgt dem Bundesrat Befugnisse, die normalerweise nur dem Parlament zustehen. 1943 wählt es den ersten Sozialdemokraten in die Landesregierung.