KVG, UVG, MV, ATSG

Lisbeth Häfliger

Lisbeth Häfliger

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Cartes-fiches 60
Langue Deutsch
Catégorie Affaires sociales
Niveau Autres
Crée / Actualisé 21.03.2014 / 25.04.2024
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https://card2brain.ch/box/sozialversicherungen_krankheit_unfall
Intégrer
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Berufsunfälle

  • Unfälle bei Arbeiten i.A. oder im Interesse des Arbeitgebers
  • Unfälle vor und nach dem Ende der Arbeit am Arbeitsplatz
  • Unfälle auf Geschäfts- und Dienstreisen
  • Betriebsausflüge
  • Unfälle beim Besuch von Schulen und Kursen während der Arbeitszeit

Berufskrankheiten

Krankheiten, die bei den beruflichen Tätigkeiten durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht werden.

Nichtberufsunfälle

  • Unfälle auf dem Arbeitsweg (zur Arbeit / nach Hause)
  • Sportunfälle
  • Freizeitunfälle
  • usw.

Wer ist obligatorisch UVG-versichert?

  • alle Arbeitnehmenden in CH (inkl. Heimarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten)
  • Arbeitslose ⇒ obligatorisch gegen NBU bei Suva

Wer kann sich freiwillig versichern? (UVG)

  • Arbeitgeber, deren Mitarbeiter obligatorisch versichert sind
  • Selbständigerwerbende (ohne Mitarbeiter)
  • nicht obligatorisch versicherte mitarbeitende Familienangehörige dieser Arbeitgeber / Selbständigerwerbenden

Wer ist vollversichert? (UVG)

Vollzeit- und Teilbeschäftigte: min 8h / Woche beim gleichen Arbeitnehmer

⇒ Versicherungsleistungen bei BU / BK / NBU

⇒ Vollobligatorium: volle Unfallversicherung rund um die Uhr 

Wer ist teilversichert? (UVG)

Teilzeitbeschäftigte ⇒ unter 8 h / Woche

Versichert gegen:
⇒ Berufsunfälle
⇒ Berufskrankheiten
⇒ Unfälle auf dem Arbeitsweg

Versicherungsbeginn (UVG)

Am ersten Arbeitstag auf dem Arbeitsweg

Versicherungsende (UVG)

Endet mit dem 30. Tag nach dem Tage, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört.

Versicherungsleistungen (UVG)

  • Heilungskosten
  • Taggeld
  • Invalidenrente
  • Integritätsentschädigung
  • Hilflosenentschädigungen
  • Hinterlassenenrenten

Wann werden Leistungen gekürzt?

  • Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls
  • Aussergewöhnliche Gefahren und Wagnisse

Finanzierung UVG

  • Prämien BU / BK ⇒ zu Lasten des Arbeitgebers
  • Prämien NBU ⇒ zu Lasten des Arbeitnehmers

Welche Risiken deckt die MV ab?

  • Krankheit
  • Unfall
  • Invalidität
  • Tod
    ⇒ während der Dienstzeit, im Ausgang, auf der Reise und im Urlaub

Wer ist versichert? (MV)

  • Angehörige der Armee, des Zivilschutzes und des Zivildienstes
  • Teilnehmer an Einsätzen 
  • Teilnehmer an Aushebungen, Inspektionen, ausserdienstlichen Schiessen
  • Beruflich versichert: Instruktoren der Armee und des Zivilschutzes, Angehörige des Festungswachtkorps und des Überwachungsgeschwaders

Wer finanziert die MV?

keine Versicherung ⇒ keine Prämien ⇒ Finanzierung Bund

Wie wird ein Fall gemeldet?

 

  • Der Versicherte ist verpflichtet, Gesundheitsschädigungen sofort bei Eintritt in den Dienst oder während des Dienstes dem Truppen- bzw.  Kursarzt ev. dem Vorgesetzten zu melden.
  • Nach dem Dienst hat eine Meldung sofort nach Feststellung, dem Arzt, Zahnarzt oder Chiropraktor zu erfolgen, mit dem Hinweis auf den Dienst.
  • Arzt hat eine Meldung zu machen, wenn ein Zusammenhang zwischen Schaden und Dienst

4 Versicherungsleistungen MV

  • Behandlung
  • Reise- und Bergungskosten
  • Invalidenrenten
  • Hinterlassenenrenten

Was regelt das ATSG?

Koordiniert das Sozialversicherungsrecht des Bundes

Krankheit

Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

Mutterschaft

  • Schwangerschaft
  • Niederkunft
  • Erholungszeit