Sozialversicherungen

AHV / IV / EO / ALV / UVG / BVG / FAK

AHV / IV / EO / ALV / UVG / BVG / FAK

Ivan Aksamovic

Ivan Aksamovic

Kartei Details

Karten 74
Lernende 56
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 12.02.2013 / 23.05.2025
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AHV

In welchem Gesetz ist die AHV geregelt?

Bundesgesetz AHVG und den dazugehörenden Verordnungen

AHV

Mögliche Arten der Unterstellung?

  • Obligatorisch versicherte
  • Freiwillig versicherte
  • Nicht versichert
  • Beitritt
  • Weiterführung
  • Entsante

AHV

Wer ist obligatorisch versichert?

  • Nichterwerbstätige Personen, die in der Schweiz wohnen. (Nationalität spielt keine Rolle)
  • Erwerbstätige Personen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten. 
  • Gränzgänger die in der Schweiz dauerhaft arbeiten aber im Ausland wohnen. 
  • Schweizer, die für die CH-Botschaft im Ausland arbeiten
  • Schweizer Bürger die für internationale Organisationen im Ausland  arbeiten (vom Bund Anerkant)
  • Schweizer Bürger die für anerkannte Hilfswerke  im Ausland arbeiten

AHV

Wer kann sich freiwillig anmelden?

Schweizer Bürger sowie Angehörige eines EU/EFTA-Staats sofer sie nicht in einem Mitglidstaat der EU/EFTA leben und während mindestens fünf aufeinander folgende Jahren obligatorisch versichert waren.

AHV

Wer ist nicht versichert?

  • Ausländische Diplomaten (Botschaftspersonal)
  • Ausländische Beamte einer internationalen Organisation.
  • Personen die sich nur kurze Zeit in der Schweiz aufhalten.

AHV

Wer kann sich freiweillig anmelden?

  • Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung nicht versichert sind.
  • Im Ausland wohnhaft, nichterwerbstätige Personen, die ihren in der AHV versicherten Ehegatten begleitet.

AHV

Welches sind die wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers gegenüber der AHV?

  • Monatlicher Abzug des Arbeitnehmer-Beitrags vom Lohn
  • Überprüfung des AHV-Ausweises
  • Abrechnug der Beiträge (AG & AN) mit der AHV
  • Mitteilung der für die Führung des Individuellen Kontos notwendigen Angaben an die Ausgleichskasse

AHV

Welche Leistungen erbracht?

Altersleistungen

  • Altersrenten
  • Kinderrenten
  • Hilflosenrenten
  • Hilfsmittel

Hinterlassenenleistungen

  • Witwenrente
  • Witwerrente
  • Waisenrente

AHV

Welche Vorraussetzungen muss eine Ehefrau erfüllen, dass sie eine Witwenrente erhält?

Witwe mit Kind

  • Kind muss zum Zeitpunkt des Todes leben
  • Alter des Kindes unerheblich
  • Blutverwante oder adoptierte Kinder

Witwe ohne Kind

  • Sie muss das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet gewesen sein.

AHV

Ab wann ist man beitragspflichtig?

  • Nach dem 31.12 des 17. Altersjahres sofern Erwerbseinkommen vorhanden ist.
  • Nach em 31.12 des 20. Altersjahres
  • Ausnahme nicht-erwerbstätige Ehegatten, sofern deren erwerbstätiger Ehegatte den doppelten Mindestbeitrag leistet.

AHV

Was muss eine geschiedene Witwe erfüllen das sie eine Witwenrente erhält?

  • Kinder vorhanden
  • Geschiedene Ehe dauerte mindestens 10 Jahre
  • Bei der Scheidung Mindestens 45 Jahre alt gewesen sein.
  • wenn das jüngste Kind sein 18 Lebensjahr vollendet, nachdem die geschiedene Mutter  45 Jahre alt gewerden ist.

AHV

Wenn hat der Ehemann anrecht auf Witwenrente?

 

  • Mit Kind
  •  Bis Vollendung des 18. Altersjahres oder bis maximal 25. Altersjahres in der Ausbildung

AHV

Ab wann ist man versichert?

Von Geburt an

AHV

Wovon hängt die Höhe der Altersleistung ab?

  • Anzahl der Beitragsjahre
  • Durchschnittlichen Jahreseinkommen

AHV

Wie viele Beitragsjahre müssen erreicht werden das die Rente nicht gekürzt wird?

  • Männer 44
  • Frauen 43

AHV

Wie hoch ist die minimal / maximal Rente?

  • Minimale Rente           1170.-
  • Maximale Rente           2340.-
  • Planfonierte Rente      3510.-

AHV

Was sind die Aufwendungsfaktoren?

Der Aufwertungsfaktor ist eine Zahl, mit der die Teuerung während der Dauer der Beitragspflicht rechnerisch berücksichtigt wird.

AHV

Was bedeutet Platonierung?

Beide Renten zusammen maximal 150% der maximale einfachen Altersrente.

EO

Wer ist versichert?

  • Armee Angehörige
  • Zivilschutz Angehörige
  • Zivildienst Angehörige
  • Leiterkurs-Teilnehmer bei Jugend & Sport
  • Teilnehmer an Jungschützenleiterkursen

MSE

Welche voraussätzungen müssen erfüllt sein für einen Mutterschaftsentschädigung?

  1. Unmittelbar vor der Niederkunft während 9 Monaten in Sinne der AHVG obligatorisch versichert sein.
  2. Während dieser Zeit mindestens 5 Monate eine Erwerbstätikeit ausgeübt haben.
  3. Im Zeitpunkt der Niederkunft

           - Arbeitnehmerin sein

           - Selbstständig erwerbend sein

           - Oder im Betrieb des Ehemanes mitarbeiten

              und einen Barlohne beziehen.

MSE

Wann beginnt und endet der Anspruch?

  • Beginn mit der Niederkunft
  • endet spätestens nach 14 Wochen (98 Tagen)
  • endet vorzeitig, fals die Frau die Erwerbstätigkeit vorzeitig aufnimmt.

MSE

Mit wie vielen Tagen im Jahr wird gerechnet?

360

MSE

Wie werden die Leistungen berechnet?

  • In Taggeld
  • 80% des durchschnittlichen Einkommen
  • Versichert sich AHV-pflichtige Einkommen bis  CHF 88'200.- im Jahr
  • Masimales Taggeld CHF 196.-

MSE

Welche Sozialversicherungsbeiträge werden von der Mutterschaftsentschädigung agezogen?

  • AHV
  • IV
  • EO
  • ALV (bei Unselbstständigen)
  • BVG

IV

Was bedeutet die Hilflosigkeit?

Als Hilflos gilt eine Person, die wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebersverrichtungen dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlchen Überwachung bedarf:

  • An- und auskleiden
  • Aufstehen, absitzen, abliegen
  • Essen
  • Körperpflege
  • Fortbewegung
  • Pflege der gesellschaftlichen Kontakte

IV

Grundsatz?

Oberstes Ziel der IV ist, invalide Personen in den Arbeitsprozess einzugliedern. Wer im arbeisfähigen Alter ist, soll seine Lebensunterhalt selbst bestreiten, so weit ihm das möglich ist. Deshalb stehen die Eingliederungsmassnahmen bei der IV an oberster Stelle.

IV

Welche Leistungen werden erbracht?

- Sachleistungen

  • Eingliederungsmassnahmen
  • Hilfsmittel

- Geldleistungen

  • Taggelder
  • Renten
  • Hilflosenentschädigung

UVG

Was gilt als Unfall?

 

Als Unfall gilt die plötzliche, unbeabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper:

  • Knochenbrüchen
  • Verrenkungen von Gelenken
  • Meniskusrisse
  • Muskelzerrungen
  • Sehnenrisse
  • Bänderrisse
  • Trommelfellverletzungen

UVG

Welche 2 Versicherungsträger werden unterschieden?

 

  • SUVA
  • Privatversicherung

UVG

Welche Berufszweige unterstehen der SUVA?

  • Industriezweige
  • Baugewerbe
  • Forstbetriebe
  • Metallbau
  • usw

Diese Betriebe haben keine Möglichkeit zur Wahl der Versicherungsgesellschaft

UVG

Wer ist obligatorisch versichert?

Alle Arbeitnehmer, die in der Schweiz eine Arbeit verrichten:

  • Heimarbeiter
  • Lehrlinge, Schnupperlehrlinge
  • Praktikanten
  • Volontäre
  • In Lehr- und Invalidenwerkstätten Tätige
  • Mitarbeitende Familienmitglieder, sofern sie einen Barlohn beziehen, auf diesen AHV-Beiträge entrichten.
  • Im Ausland entsante Mitarbeiter (1 Jahr, verlängerung auf 6 Jahre möglich)
  • Arbeitslose, solange sie ein Taggeld der ALV beziehen

BVG

Wer ist von den Teilzeitbeschäftigten versichert?

Teilzeitbeschäftigte, die weniger als 8 Std./Woche arbeiten, sind nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert,

UVG

Wer ist nicht obligatorisch versichert?

Selbständigerwerbende sowie mitarbeitende Ehefrauen, solange sie keinen Barlohn beziehen und keine AHV-Beiträge entrichten.

Sonderregelung Landwirtschaft

  • der Betriebsinhaber
  • seine Ehefrau
  • seine Verwanten in auf- und absteigender Linie
  • die Schwiegersöhne des Betriebsinhaber, die den Betrieb übernehmen werden.
  • Diese Personen können eine Unfallversicherung zu den gleichen Leistungen wie bei der UVG abschliessen.

UVG

Wann beginnt / ruht und endet die Versicherung?

Beginn:

Die Versicherung beginnt an dem Tag, an dem der Arbeitnehmende aufgrund der Anstellung die Arbeit antritt oder hätte antreten sollen, in jedem Fall aber zum Zeitpunkt, an dem er sich auf den Weg zur Arbeit begibt.

  •  

Endet:

Sie endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört.

Ruht:

Wenn der Versicherte der Militärversicherung oder einen ausländischen, obligatorischen Verscherung untersteht.

 

UVG

Wie sieht es mit der Abredeversicherung aus?

Der Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle kann innerhalb der 30-tägigen Nachdeckungsfrist (nicht rückwirkend!) durch den Abschluss einer Abredeversicherung um maximal 180 Tage (6 Monate) verlängert werden.

UVG

Welches ist der versicherte Verdienst und was wird berücksichtigt?

  • Der maximal versicherte Verdienst CHF 126'000.-
  • Dies ergibt ein Taggeld von max. CHF 346.-
  • Die Kinderzulage werden bei der Bemessung des versicherten mit berücksichtigt.

UVG

Welche Leistungen werden erbracht?

Pflegeleistungen und Kostenvergütungen

  • Heilbehandlung
  • Hilfsmittel
  • Sachschäden (Ersatzteile)
  • Reise-, Transport- u. Rettungskosten
  • Leichentransport u. Bestattungskosten

Geldleistungen

  • Taggeld
  • Invalidenrente
  • Integritätsentschädigung
  • Hilflosenentschädigung
  • Hinterlassenenrente

UVG

Was kann zu Leisungskürzungen oder Verweigerung führen?

Wagnisse, bei denen sich der Versicherte einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne entsprechende Vorkehrungen zur Beschränkung des Risikos getroffen zu haben (Ausnahme: Rettungshandlungen).

ALV

Wer ist versichert?

Alle in der Schweiz unselbstständigen erwerbstätigen  Arbeitnehmer/inen

  • Nicht Versichert selbstständigerwerbende
  • Nichterwerbstätige

Freiwillig kann man sich in der Schweiz nicht versichern!

ALV

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass Taggeld ausgezahlt wird?

  • Ganz oder teilweise arbeitlos
  • Verdienstausfall während mind. 2 Arbeitstagen pro Monat
  • In der Schweiz wohnen
  • Obligatorische Schuleit abgeschlossen
  • Noch nicht Rentner
  • Beitragspflicht erfüllt
  • Vermittlungsfähig
  • Kontrollvorschrifften erfüllt