Kommplette Edition

Martin Brand

Martin Brand

Kartei Details

Karten 278
Lernende 61
Sprache Deutsch
Kategorie Elektrotechnik
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 06.03.2014 / 28.06.2021
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163. Welchen Anforderungen müssen UP-Leitungen genügen, die in Wände installiert sind, welche an ein Bad angrenzen? (NIN 7.01.5.2)

Leitungen

Auswahl und Errichtung nach den Umgebungseinflüssen

Der folgende Text gilt zusätzlich:

Es gelten die folgenden Anforderungen:

a) Leitungsanlagen, die elektrische Betriebsmittel in Räumen mit Badewanne oder Dusche versorgen und

- in diesen Räumen oder

- in Wänden dieser Räume errichtet sind,

müssen einen Schutzleiter enthalten, der mit dem Schutzleiter der elektrischen Anlage leitend verbunden ist.

Dies gilt nicht für Stromkreise, für die die Schutzmassnahme Schutz durch SELV, PELV oder Schutztrennung angewendet wird.

Leitungen, die elektrische Verbrauchsmittel im Bereich 1 versorgen, müssen errichtet werden:

- senkrecht von oben oder waagrecht durch die Wand zur Rückseite des elektrischen Verbrauchsmittels, wenn dieses über der Badewanne- oder Duschwanne, bei Duschen ohne Wanne über der Standfläche, fest montiert ist, z.B. Handtuchtrockner;

- senkrecht von unten oder waagrecht durch die angrenzende Wand, wenn das elektrische Betriebsmittel im Bereich unter der Bade- oder Duschwanne angeordnet ist.

b) Alle anderen Leitungen, einschliesslich deren Zubehör, müssen mindestens 6cm tief von der Wandoberfläche eingebettet sein.

c) Wenn b) nicht erfüllt werden kann, dürfen Leitungsanlagen errichtet werden, wenn:

- die Stromkreise, durch eine der Schutzmassnahmen "Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV" oder "Schutztrennung" geschützt sind ; oder

- die Stromkreise durch einen zusätzlichen Schutz nach (NIN 4.1.5.1) mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom I(d)n <= 30mA geschützt sind

- solche Stromkreise müssen einen Schutzleiter enthalten.

Anmerkung:

Unter der Oberfläche des Fertigfussbodens oder auf dem Rohfussboden verlegte Leitungen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Kapitels; für deren Verlegen gelten allgemein die Anforderungen gemäss (NIN 5.2)

164. (gleich wie 163 !!!)

(gleich wie 163 !!!)

165. Eine Steckdose T13 mit RCD ist im Bereich 2 installiert. Ist diese Anordnung richtig? (NIN 7.01.5.1.2.2.4)

Bereich 2:

- Schaltgeräte, Steuergeräte und Installationsgeräte, ausgenommen Steckdosen;

- Installationsgeräte, einschliesslich Steckdosen von Stomkreisen die geschützt sind durch SELV oder PELV. Die Stromquelle muss ausserhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet sein;

- Installationsgeräte, einschliesslich Steckdosen für Betriebsmittel sind geschützt durch die Kleinspannung SELV oder PELV.

Für die Errichtung von Schaltgeräten, Steuergeräten und Installationsgeräten (z.B. auf der Rückseite von Wänden, die den Raum mit Badewanne oder Dusche begrenzen) gelten die Anforderungen von (NIN 7.01.5.2.2.b) bezüglich der Restwanddicke.

(CH) in einer Distanz von 2.40m allseitig über den Bereich 2 hinaus dürfen nur Steckdosen mit Schutzkragen verwendet werden. Wo ein Bereich 2 fehlt, gelten 3.00m über den Bereich 1 hinaus.

 

166. Welche Betriebsmittel dürfen in einem Badezimmer Bereich 1 montiert werden? (NIN 7.01.5.5)

Andere Betriebsmittel

Im Bereich 1 dürfen nur ortsfest angebrachte und fest angeschlossene elektrische Verbrauchsmittel errichtet werden. Sie müssen für die Errichtung nach Herstellerangaben für die Verwendung und Montage im Bereich 1 geeignet sein. Solche Verbrauchsmittel sind:

- Whirlpooleinrichtungen,

-Duschpumpen,

- elektrische Verbrauchsmittel, geschützt durch SELV oder PELV mit einer Bemessungsspannung, die 25V AC oder 60V DC nicht überschreitet;

- elektrische Verbrauchsmittel für Lüftung;

- Handtuchtrockner;

- Wassererwärmer.

Die Verwendung von Leuchten im Bereich 1 ist nicht erlaubt, es sei denn, sie sind geschützt durch die Kleinspannungen SELV oder PELV mit einer Bemessungsspannung, die 25V AC oder 60V DC nicht überschreitet.

167. Müssen Leitungen auch gekennzeichnet werden, damit sie bei Reparaturen eindeutig identiviziert werden können? (NIN 5.1.4.2.1)

Leitungen (Kabel- und Leitungsanlagen)

Kabel und Leitungen müssen so angeordnet oder gekennzeichnet werden, dass sie bei Prüfung, Instandhaltung oder Änderung der Anlage zugeordnet werden können.

168. Wie müssen folgende Leiter gekennzeichnet werden? N-, PE-, PEN- und Potausg.- Leiter. (NIN 5.1.4.3.1.1-2 und NIN 5.1.4.3.2 B+E)

Neutralleiter oder Mittelleiter

Neutralleiter oder Mittelleiter müssen durch die Farbe Blau über ihre gesamte Länge gekennzeichnet sein. (CH) Diese Farbe darf für keine anderen Zwecke verwendet werden.

Anmerkung:

Für bestimmte Arten von Kabel / Leitungen NIN 5.1.4.3.4 bis 5.1.4.3.6)

Schutzleiter

Schutzleiter müssen durch die Zwei-Farben-Kombination grün-gelb gekennzeichnet sein. Diese Farbkombination darf für keinen anderen Zweck verwendet werden.

PEN-Leiter

PEN-Leiter müssen, wen sie isoliert sind grün-gelb über die ganze Länge und zusätzlich mit blauer Markierung an den Leiterenden gekennzeichnet sein. (B+E)

Sonstige Leiter

Sonstige Leiter müssen durch Farben oder numerische Zeichen gekennzeichnet sein unter Beachtung der Bestimmungen von NIN 5.1.4.3.1.2 bis 5.1.4.3.5.

169. Wie sind in einer alten bestehenden Installation ein gelber und ein hellblauer Neutralleiter miteinander zu verbinden? (NIN 5.1.4.3.2 B+E)

Wird ein blau gekennzeichneter Neutralleiter mit einem gelb gekennzeichneten Neutralleiter verbunden, ist der blau gekennzeichnete Neutralleiter an dieser Verbindungsstelle gelb zu markieren.

170. Wie muss der Neutralleiter in mehradrigen Kabeln gekennzeichnet sein? (NIN 5.1.4.3.4)

Kennzeichnung von Adern in mehradrigen Kabeln / Leitungen und in flexiblen Leitungen

Die Kennzeichnung von isolierten Leitern in starren und flexiblen Kabeln und in flexiblen Leitungen mit zwei bis fünf Adern muss mit HD 308 "Kennzeichnung von Adern in Kabeln / Leitungen und flexiblen Leitungen" übereinstimmen. Die Aussenleiter müssen durch die Farben braun, schwarz, grau der Neutralleiter durch die Farbe blau und der Schutzleiter die Zwei-Farben-Kombination grün-gelb über die ganze Länge gekennzeichnet sein.

Leiter, die durch numerische Zeichen gekennzeichnet sind und als Neutralleiter verwendet werden, müssen an den Leiterenden blau gekennzeichnet werden. Numerisch gekennzeichnete Leiter dürfen als Schutzleiter nicht verwendet werden.

Anmerkung:

Bei Kabel mit nummerisch gekennzeichneten Leitern ohne blaue Leiter ist jener Leiter mit der tiefsten Nummer als Neutralleiter zu verwenden.

171.Darf ein hellblau gekennzeichneter Leiter als Polleiter verwendet werden? (5.1.4.3.1.1)

Nein

Hellblau darf für keine andere Zwecke verwendet werden. 

172. Welche Farben sind für die Aussenieiter zulässig? (5.1.4.3.5)

Aussenleiter müssen über die ganze Länge durch die Farben braun, schwarz, grau gekennzeichne sein. Die Verwendung einer dieser Farben für alle Aussenleiter eines Stromkreises ist zulässig. 

173. Dürfen Aderleitungen in einem Installationskanal verlegt werden? (5.2.1.2.3 Tabelle)

siehe Bild

174. Was bedeuten folgende Kurzzeichen von Leitungen; A; G: P; Pb; a; d; i; l; t; w? (5.2.1.2.3.1 B+E )

siehe Bild

175. Was bedeutet folgende Abkürzung: Tdc? (5.2.1.2.3.1 B+E)

Siehe Bild

176. Was bedeutet folgenden Abkürzung: H05RR-F3 G 1,5? (5.2.1.2.3.1 B+E)

Siehe Bild

177. Wie tief muss ein Rohr für eine Leitung im Boden verlegt werden? (5.2.1.3.3)

Rohre und Kanäle für Leitungen, die in öffentlichem oder in gleichem Sinn benutztem Grund und Boden veriegt werden, müssen > 60 cm unter der Erdoberfläche liegen. 

178. Welche Rohreigenschaften werden unterschieden? (5.2.1.3.4 B+E)

Siehe Bild

179. Was für Rohreigenschaften hat ein AluRohr? (5.2.1.3.4 B+E)

Siehe Bild

180. Nach welchem Kriterium ist ein Rohr auszuwählen in bezug auf den lichten Rohr Durchmesser? (5.2.1.3.5)

Der lichte Durchmesser der Rohre ist so zu wählen, dass sich isolierte Leiter ohne Zwang und Beschädigung der Isolierhülle einziehen lassen. Diese Bedingung ist in der Regel erfüllt, wenn die isolierten Leiter in Rohre gemäss nachfolgender Tabelle eingezogen werden. (B+E) 

181. Dürfen Einzelleiterkabel einzeln in Panzerrohr eingezogen werden? 5.2.1.6

Nein, Aderleitungen von Wechselstromkreisen, welche in Umhüllungen aus ferromagnetischen Werkstoffen verlegt sind, müssen so angeordnet sein, dass sich alle Leiter eines Stromkreises in derselben Umhüllung befinden.

Wird diese Bedingung nicht erfüllt, können auf Grund induktiver Effekte Überhitzung und ein erhöhter Spannungsfall auftreten.

182. Dürfen mehrere Leitungen in ein Elektroinstallationsrohr eingezogen werden? 5.2.1.7.1

Mehrere Stromkreise in einem Elektroinstallationsrohr oder in einem zu öffnenden Elektroinstallationskanal sind zulässig, wenn alle Leiter für die höchste vorhandene Bemessungsspannung isoliert sind und die vorerwähnten Rohre und Kanäle einen ausreichenden Querschnitt aufweisen.

183. Darf ein KRF-Rohr in einer Hohldecke montiert werden? 5.2.1.7.4

Nein, brennbare Rohre müssen vollständig in nichtbrennbare Stoffe eingebettet sein. Aus Wänden und Decken dürfen diese Rohre höchstens 10cm vorstehen!

184. Wann müssen ortsveränderliche Leitungen einen verstärkten Schutzmantel haben? 5.2.1.8.3

 

- In Bühnenhäusern und Ställen

- zum Anschluss transportabler schwerer Werkzeuge, Motoren und schwerer landwirtschaftlicher Geräte 

185. Darf eine Zuleitung zu einem transportablen Objekt einen äusseren leitenden Schutzmantel haben? 5.2.1.8.2

Ortsveränderliche Leitungen müssen flexible Leiter und einen nichtleitenden äusseren Schutzmantel besitzen, welcher der Beanspruchung der Leitung entspricht.

186. Darf eine ortsveränderliche Leitung durch eine Wand geführt werden? 5.2.1.8.5

Nein, ortsveränderliche Leitungen dürfen nicht durch Wände und Decken geführt werden!

187. Was ist zu beachten, wenn Geräte angeschlossen werden die Schwingungen ausgesetzt sind? 5.2.2.7.1

Leitungen an Konstruktionsteilen oder Geräten , die Schwingungen von mittlerer oder hoher Beanspruchung ausgesetzt sind, müssen für diese Anforderungen geeignet sein. Dies gilt für einzelne Leitungen sowie für die Leitungsverbindungen. (z.B. flexible Leitungen)

188. Darf mit einem Kanal eine Bodendurchführung erstellt werden? 5.2.2.6.1

Ja, solange er der mechanischen Beanspruchung genügt!

189. Was wird mit dem Harmonisierungsdokument über die Strombelastbarkeit von Leiter bezweckt? 5.2.3.1.1.1

Dieser Unterabschnitt bezweckt, eine ausreichende Lebensdauer der Leiter und der Isolierung von Kabeln und Leitungen zu gewährleisten, die bei normalen Verlegebedingungen im Dauerbetrieb den thermischen Auswirkungen bei der jeweils höchstzulässigen Betriebstemperatur unterworfen sind.

Die Bestimmungen gelten für Kabel, Leitungen und Aderleitungen, die zur Verwendung bis einschliesslich 1000V AC oder 1500V DC hergestellt sind.

Auch andere Überlegungen können sich auf die Auswahl von Querschnitten der Leiter auswirken wie:

- die Anforderungen für den Schutz gegen gefährliche Körperströme 

- der Schutz gegen thermische Einflüsse 

- der Schutz bei Überstrom

- der Spannungsfall 

- die Grenztemperaturen von Anschlussklemmen, an welchen die Leiter angeschlossen sind.

190. Wie hoch darf ein 1mm2 Leiter maximal belastet werden? 5.2.3.1.1.3

Da in den NIN Tabellen der Querschnitt von 1mm2 Cu nicht enthalten ist, beträgt die Strombelastbarkeit für vorhandene Installations- und Steuerleiter maximal 8A

191. Welche max. Betriebstemperatur darf ein Leiter mit PVC-Isolierung aufweisen? (5.2.3.1.1.4)

Der grösste Strom, der dauernd von einem Leiter unter fesgelegten Bedingungen geführt wird, darf nur so gross sein, dass die durch ihnhervorgerufene höchste Betriebtemperatur die angegebene Grösse in Tabelle 5.2.3.1.1.4 nicht überschreitet. Die grösse des Stroms muss nach NIN 5.2.3.1.1.3 ausgewählt oder gemäss nachfolgender Anmerkung bestimmt werden. (B+E)

PVC    70C am Leiter

 

 

192. Für welche Umgebungstemperatur sind die Werte der Strombelastbarkeit festgelegt? (5.2.3.1.1.5 B+E)

.1 Umgebungstemperatur

Die in dieser Norm angegebenen Strombelastbarkeiten gelten für nachfolgende Umgebungstemperaturen:

- für isolierte Leiter und Kabel ungeachtet der Verlegeart: 30°C

- für erdverlegte Kabel, direkt im Erdreich oder im Kabelschutzrohr: 20°C

 

Für abweichende Umgebungstemperaturen müssen die tabellierten Werte mit dem jeweils zutreffenden Faktor aus NIN Tabelle 5.2.3.1.1.12.1 multipliziert werden. Für erdverlegte Kabel ist keine weitere Korrektur notwendig, wenn das Erdreich die gewählte Umgebungstemperatur nur für ein paar Wochen im Jahr nicht mehr als 5°C überschreitet.

Der einzusetzende Wert der Umgebungstemperatur ist die Temperatur des umgebenden Mediums, wenn die betrachteten Kabel oder Leitungen nicht belastet sind. Der Einfluss anderer Wärmequellen auf die Umgebungstemperatur muss berücksichtigt werden. 

193. Welche Referenzverlegearten werden unterschieden? (5.2.3.1.1.7.1 B+E)

.1

- A1 Aderleitungen im Rohr in einer wärmegedämmten Wand

- A2 mehradriges Kabel  im Rohr in einer wärmegedämmten Wand

- B1 Aderleitungen im Rohr auf einer Holzwand

- B2 mehradriges Kabel  im Rohr auf einer Holzwand

- C  ein- oder mehradriges Kabel auf einer Holzwand

- D  ein- oder mehradriges Kabel im Erdreich

- E,F,G ein- oder mehradriges Kabel frei in Luft

194. Wann gilt eine Kabelwanne als gelocht? (5.2.3.1.1.7.4 B+E)

Bei der Ermittlung der Strombelastbarkeit wird eine Kabelwanne als NICHT gelocht betrachtet, wenn die Löcher weniger als 30% der Gesamtfläche umfassen. 

195. Welche Verlegeart muss berücksichtigt werden ber der Änderung der VA?  (5.2.3.1.1.7.5 B+E)

Wenn zum mechanischen Schutz ein Kabel oder eine Leitung durch ein Rohr oder einen Kanal von nicht mher als 1m Länge geführt wird und das Rohr oder der Kanal frei in Luft oder auf einer vertikalen Fläche verlegt ist, muss keine Reduktion der Strombelastbarkeit erfolgen.

Wenn ein Kabel oder eine Leitung auf oder in einem Stoff mit einem spezifischem Wärmewiderstand grösser als 2K x m/W verlegt ist, darf eine Verlegelänge von 0.2m nicht überschritten werden, ausser wenn die Strombelastbarkeit angemessen reduziert wird.

196. Was wird unter Häufung verstanden? (5.2.3.1.1.8.1 B+E)

Wenn mehr als ein Stromkreis in einer Gruppe verlegt ist, müssen die Strombelastbarkeiten der NIN Tabellen 5.2.3.1.1.11.1 bis 5.2.3.1.1.11.12 mit jeweils zutreffenden Umrechnungsfaktoren nach NIN Tabelle 5.2.3.1.1.12.2.1 multipliziert werden.

Umrechnungsfaktoren für Häufung wurden als Mittelwerte für den Bereich der betrachteten Querschnitte der Leiter, Kabel- oder Leitungsbauarten sowie der Verlegebedingungen berechnet. Die Anmerkung unter jeder Tabelle sind zu beachten

197. Müssen sämtliche Stromkreise für die Häufung berücksichtigt werden? (5.2.3.1.1.8.4 B+E)

Falls ein Leiter mit einem Strom nicht grösser als 30% seiner Belastbarkeit bei Häufung belastet wird, ist es zulässig, ihn bei der Bestimmung des Umrechnungsfaktors für die restlichen Kabel oder Leitungen dieser Gruppe zu vernachlässigen.

198. Auf welcher Grundlage sind die Faktoren für die Häufung festgelegt worden? (5.2.3.1.1.8.5 B+E)

Die Umrechnungsfaktoren für Häufung wurden auf der Grundlage eines Dauerbetriebs mit einem Belastungsgrad von 100% für alle aktiven Leiter berechnet. Wenn die Belastung für alle aktiven Leiter auf Grund der Betriebsbedingungen kleiner als 100%, können die Umrechnungsfaktoren höher sein.

199.  Wie muss man vorgehen, bei der Bestimmung der Strombelastbarkeit von Leitern, wenn die Umgebungstemperatur anders als 30°C ist? (Tabelle 5.2.3.1.1.12.1 (B+E))

TAbelle 5.2.3.1.1.12.1 B+E

 

Foto kommt noch

200.Was versteht man unter dem Gleichzeitigkeitsfaktor GF? ( 5.2.3.1.1.15.3 B+E)

Als GF gilt das Verhältnis der Summe aller Ströme, die in einer Anzahl von Stromkreisen fliessen, zur Summe der Ströme, für welche die Leiter dieser Stromkreise bemessen sind.

 

Anzahl Stromkreis                                GF

1                                                                1

2 und 3                                                     0.9

4 und 5                                                     0.8

6 bis 9                                                      0.7

10 bis 13                                                 0.63

14 bis 19                                                 0.58

20 und mehr                                           0.54

 

Anmerkung: Es darf nur mit GF gerechnet werden, wenn angenommen werden kann, dass die von einem Stromkreis gespeisten Verbrauchsmittel nicht gleichzeitig eingeschaltet sind.

201. Wann kommt der kombinierte Umrechnungsfaktor für die Häufung und Gleichzeitigkeit zur Anwendung? (NIN 5.2.3.1.1.15.4 B+E)

Kombinierte Umrechnungsfaktoren für Häufung und Gleichzeitigkeit

Die in NIN 5.2.3.1.1.12.2 - Umrechnungsfaktoren für Häufung, NIN Tabelle 5.2.3.1.1.12.2.1 - angegebenen Umrechnungsfaktoren kH gelten für Dauerbetrieb mit einem Belastungsgrad von 100% für alle aktiven Leiter.

Werden die Umrechnungsfaktoren für Häufung kH der NIN Tabelle 5.2.3.1.1.12.2.1 mit den Gleichzeitigkeitsfaktoren kG der NIN Tabelle 5.2.3.1.1.15.3 kombiniert, ergeben sich die in NIN Tabelle 5.2.3.1.1.15.4 angegebenen kombinierten Ummrechnungsfaktoren kGH. Die kombinierten Umrechnungsfaktoren kGH sind gerundete Quotienten. Die Kombination ist gemäss NIN 5.2.3.1.1.8.5- Aussetzbetrieb und veränderliche Belastungen - zulässig.

202. Was versteht man unter der 5%-Regel? Wann kommt sie zur Anwendung? (NIN 5.2.3.1.1.14.2.8 B+E)

Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors bei gemeinsamer Verlegung mehrerer Stromkreise:

- Der Gleichzeitigkeitsfaktor muss den Betriebsverhältnissen entsprechen und darf nicht kleiner sein als der gemäss Schritt 6 ermittelte Faktor für Häufung

- Der Strom I bzw. der Strom I1 bzw. der Strom I2, multipliziert mit diesem Faktor, ergibt den Strom I3

- der gemäss Schritt 3 ermittelten Tabelle der Strombelastbarkeit können die Querschnitte der Leiter entnommen werden, welche den Strom I3 führen können (Anmerkung 1 und 2 beachten)

Anmerkung:

1 In einpoligen Stromkreisen, die aus drei Leitern, sowie in Drehstromkreisen, die aus vier oder mehr Leitern bestehen, ist die Strombelastbarkeit gemäss NIN 5.2.3.1.1.7.3, Anzahl der belasteten Leiter in einem Stromkreis, möglicherweise höher als die tabellierten Werte.

Bis entsprechende internationale Angaben vorliegen, kann in diesen Fällen eine um maximal 5% höhere Strombelastbarkeit angenommen werden.

Deshalb kann, wenn der Strom I,I1,I2 oder I3 nicht mehr als 5% über einem tabellierten Wert der Strombelastbarkeit liegt, dieser tabellierte Wert für die Bestimmung der Querschnitte der Leiter verwendet werden.

Diese Bestimmung ist im Folgenden als 5%-Regel bezeichnet.

2 Gemäss NIN 5.2.3.1.1.8.4, Leiter mit sehr geringen Belastungen, müssen Stromkreise, deren Leiter mit einem Strom belastet sind, der nicht grösser ist als 30% der Strombelastbarkeit, für die Bestimmung der Häufung nicht berücksichtigt werden.