SiBe - Normen - Weisse Blätter
Kommplette Edition
Kommplette Edition
Set of flashcards Details
Flashcards | 278 |
---|---|
Students | 61 |
Language | Deutsch |
Category | Electrical Engineering |
Level | University |
Created / Updated | 06.03.2014 / 28.06.2021 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/sibe_normen_weisse_blaetter
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243. Was gilt bei Arbeiten in Ex-Anlagen? (NIN 7.61.4.6.1 B+E)
(CH) Allgemeines
In explosionsgefährdeten Bereichen ist vor der Ausführung von Arbeiten zu prüfen, dass keine explosionsfähigen Gemische vorhanden sind. (NIN 4.6.1.1.1) weitere Angaben => siehe NIN !!!
244. Wo im Ex-Bereich ist der Neutralleiter zu schalten? (NIN 7.61.4.6.2)
(CH) Trennen und Schalten des Neutralleiters
(NIN 4.6.1.2.3.2)(B+E)
Einrichtung zum Trennen und Schalten müssen neben den Aussenleitern auch den Neutralleiter trennen und schalten.
Die Einrichtung zum Trennen und Schalten müssen ausserhalb des explosionsgefährdeten Bereiches angeordnet sein.
245. Wo sind in Ex-Anlagen Fehlerstromschutzschalter vorgeschrieben? (NIN 7.61.4.8.2.4.1)
Zusätzlicher Schutz: Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
Zonen 1 und 2
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen(RCDs) sind als zusätzliche Schutzmassnahme anzuwenden:
- für Wärmekabel und Heizeinrichtungen mit einem Bemessungsdifferenzstrom IdN vorzugsweise 30 mA, max.. 100 mA
246. Wer darf Installationen in Ex-Anlagen erstellen? (NIN 7.61.1.1.2.1 + NIN 7.61.1.3.3.1.1. Anmrk.)
Betriebe welche elektrische Installation in explosionsgefährdeten Bereichen oder Zonen erstellen und oder Instandhaltungsarbeiten durchführen, müssen über die grundlegenden Kenntnisse des Explosionsschutzes verfügen. Die Ausbildung des Personals muss dem Stand der Technik entsprechen. Eine angemessene Weiterbildung oder Schulung des Personals ist regelmässig durchzuführen. Ein Nachweis über die relevanten Erfahrungen und die absolvierten Schulungen muss verfügbar sein. (B+E) => Anmerkung siehe NIN !!!
248. Was muss die Dokumentation für die Zoneneinteilung für Angaben enthalten? (NIN 7.61.1.3.3.3.1)
Bedingungen der Anlage
Informationsanforderungen
Die Dokumentation der Zoneneinteilung soll folgende minimalen Angaben enthalten:
- Zoneneinteilung und das zugehörige Geräteschutzniveau EPL
- die Gas- (IIA, IIB, IIC) oder Staubgruppen (IIIA, IIIB oder IIIC)
- die Temperaturklasse oder die Zündtemperatur bzw. für Staub die Oberflächentemperatur
- externe Einflüsse und die Umgebungstemperatur.
261. Warum haben wir in einem medizinisch genutzten Raum erhöhte Brandgefahr? (NIN 7.10.1.3.3)
(CH) Brandgefahr (NIN 1.3.3)
Durch die Verwendung von Gasen für die Anästhesie oder Flüssigkeiten für die Desinfektion können leichtentzündbare Gemische entstehen. (B+E)
262. Auf was ist bei der Zuleitung zu medizinisch genutzten Räumen zu achten? (NIN 7.10.3.1.4)
(CH) Aufteilung in Stromkreise (NIN 3.1.4)
Die Installationen sind so zu unterteilen, dass die Räume der Kategorie 4 mit den funktionsmässig dazugehörenden Nebenräumen separat angespeist werden. (B+E)
263. Wer entscheidet welche medizinisch genutzte Raumart in welche Raumkategorie gehört? (NIN 7.10.3.0.1 + NIN 7.10.3.0.2)
(CH) Grundsatz
Ob und in welcher Art ein Raum medizinisch genutzt wird, entscheidet der Betriebsinhaber zusammen mit dem verantwortlichen Arzt. Der Entscheid ist schriftlich festzuhalten. (B+E)
(CH) Allgemeines
Je nach Art der medizinischen Nutzung eines Raumes und der darin angewandten Behandlung werden die nachfolgenden Kategorien unterschieden: siehe Bild!
264. Welche zusätzlichen Installationen sind bei medizinisch genutzten Raumkategorien 3 und 4 vorzusehen? (NIN 7.10.4.1.3.1)
(CH) Allgemeines
Stromquellen für Räume der Kategorie 4 müssen mit Rücksicht auf Störeinflüsse und Ableitströme folgende Bedingungen erfüllen: (NIN 4.1.3)
- Zwischen der Primärwicklung und der Sekundärwicklung muss eine statische Abschirmung mit einem herausgeführten isolierten Anschluss vorhanden sein.
- Die Sekundärwicklung muss mit einer Mittelanzapfung bzw. mit einem herausgeführten Sternpunkt ausgerüstet sein.
- Die Bemessungsleistung eines Transformators darf nicht kleiner als 3 kVA und nicht grösser als 8kVA sein.
Die Nennspannung eines Stromkreises mit Schutztrennung darf 230 V nicht übersteigen.( NIN 4.1.3.1) Für jeden Raum Kategorie 4 mit den funktionsmässig dazugehörenden Nebenräumen ist unabhängig von der Anzahl Verbrauchsmittel mindestens eine Stromquelle mit einer Isolationsüberwachung vorzusehen. (B+E)
265. Bei der medizinisch genutzte Raumkategorie 4 wird Schutztrennung verlangt. Was ist zu beachten? (NIN 7.10.4.1.3.1
(CH) Allgemeines
Stromquellen für Räume der Kategorie 4 müssen mit Rücksicht auf Störeinflüsse und Ableitströme folgende Bedingungen erfüllen: (NIN 4.1.3)
- Zwischen der Primärwicklung und der Sekundärwicklung muss eine statische Abschirmung mit einem herausgefürten isolierten Anschluss vorhanden sein.
- Die Sekundärwicklung muss mit einer Mittelanzapfung bzw. mit einem herausgeführten Sternpunkt ausgerüstet sein.
- Die Bemessungsleistung eines Transformators darf nicht kleiner als 3 kVA und nicht grösser als 8 kVA sein.
Die Nennspannung eines Stromkreises mit Schutztrennung darf 230 V nicht übersteigen. (NIN 4.1.3.1)
Für jeden Raum der Kategorie 4 mit den funktionsmässig dazugehörenden Nebenräumen ist unabhängig von der Anzahl Verbrausmittel mindestens eine Stromquelle mit einer Isolationsüberwachung vorzusehen. (B+E)
266. Bei der medizinisch genutzten Raumkategorie 4 wird neben Schutztrennung auch eine Isolationsüberwachung verlangt. Was ist zu beachten? (NIN 7.10.4.1.3.1)
(CH) Allgemeines
Stromquellen für Räume der Kategorie 4 müssen mit Rücksicht auf Störeinflüsse und Ableitströme folgende Bedingungen erfüllen: (NIN 4.1.3)
- Zwischen der Primärwicklung und der Sekundärwicklung muss eine statische Abschirmung mit einem herausgefürten isolierten Anschluss vorhanden sein.
- Die Sekundärwicklung muss mit einer Mittelanzapfung bzw. mit einem herausgeführten Sternpunkt ausgerüstet sein.
- Die Bemessungsleistung eines Transformators darf nicht kleiner als 3 kVA und nicht grösser als 8 kVA sein.
Die Nennspannung eines Stromkreises mit Schutztrennung darf 230 V nicht übersteigen. (NIN 4.1.3.1)
Für jeden Raum der Kategorie 4 mit den funktionsmässig dazugehörenden Nebenräumen ist unabhängig von der Anzahl Verbrausmittel mindestens eine Stromquelle mit einer Isolationsüberwachung vorzusehen. (B+E)
267. Ist Kleinspannung in medizinisch genutzten Räumen zugelassen? (NIN 7.10.4.1.4)
(CH) Schutz durch Kleinspannung SELV und PELV
In Räumen der Kategorie 3 und 4 dürfen bei der Verwendung von Kleinspannung SELV und PELV folgende Werte nicht übersteigen: (NIN 4.1.4.4)
- 25 V AC
- 60 V DC
Bei Anwendung der Schutzmassnahme SELV und PELV muss der Basisschutz in jedem Fall durch eine der folgenden Massnahmen sichergestellt sein: (NIN 4.1.4.4)
- Abdeckungen oder Umhüllungen, die mindestens der Schutzart IP 2X oder IP XXB nach -> EN 60529 "Schutzarten durch Gehäuse (IP-Schutzart)" entsprechen, oder
- Isolation, die so ausgelegt ist, dass sie einer Prüfspannung von 500 V mindestens 1 min standhält.
268. Wo sind in medizinisch genutzten Räumen Fehlerstromschutzeinrichtungen vorzusehen? (NIN 7.10.4.1.5.1)
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) sind als zusätzliche Schutzmassnahme anzuwenden: (B+E)(NIN 4.1.5.1)
in Räumen der Kategorien 2 und 3
- für elektromedizinische Geräte
Max. Bemessungsdifferenzstrom Idn 30 mA
in Räumen der Kategorie 4
- für Steckdosen mit einem Bemessungsstrom von 16 A und mehr
Max. Bemessungsdifferenzstrom Idn 30 mA
- für festangeschlossene Geräte, die nicht in die Schutztrennung einbezogen sind
Max. Bemessungsdifferenzstrom Idn 30 mA
In den vor erwähnten Fällen, in welchen durch das Ansprechen einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) andere wesendliche Gefahren auftreten können, ist die Schutztrennung mit Isolationsüberwachung anzuwenden (NIN 4.1.5.1)
269. Wie ist ein Trenntransformator in einem medizinisch genutzten Raum zu montieren? (NIN 7.10.4.1.3.1)
(CH) Allgemeines
Stromquellen für Räume der Kategorie 4 müssen mit Rücksicht auf Störeinflüsse und Ableitströme folgende Bedingungen erfüllen: (NIN 4.1.3)
- Zwischen der Primärwicklung und der Sekundärwicklung muss eine statische Abschirmung mit einem herausgefürten isolierten Anschluss vorhanden sein.
- Die Sekundärwicklung muss mit einer Mittelanzapfung bzw. mit einem herausgeführten Sternpunkt ausgerüstet sein.
- Die Bemessungsleistung eines Transformators darf nicht kleiner als 3 kVA und nicht grösser als 8 kVA sein.
Die Nennspannung eines Stromkreises mit Schutztrennung darf 230 V nicht übersteigen. (NIN 4.1.3.1)
Für jeden Raum der Kategorie 4 mit den funktionsmässig dazugehörenden Nebenräumen ist unabhängig von der Anzahl Verbrausmittel mindestens eine Stromquelle mit einer Isolationsüberwachung vorzusehen. (B+E)
270. Welche Leitungen sind in medizinisch genutzten Räumen zu montieren? (NIN 7.10.5.2.1 und 7.10.5.2.2)
(CH) Verlegeart in Abhängigkeit des Verlegeortes
In Räumen der Kategorie 4 dürfen nur Leitungen verlegt werden, die den in diesen Räumen befindlichen Anlagen dienen. (NIN 5.2.1.3)
(CH) Vorkehrungen innerhalb eines Brandabschnittes
In Räumen der Kategorie 4 mit den dazugehörenden Bereichen müssen Leitungen durch geeignete Anordnung bzw. entsprechende Isolation einem Brand während angemessender Zeit widerstehen. Dies gilt auch für die Zuleitung zu diesen Räumen auf ihrer ganzen Verlegungslänge ab Verbraucherüberstrom-Schutzeinrichtung. (NIN 5.2.7.1)
271. Bei der Montage von Steckdosen in medizinisch genutzten Räumen ist was zu beachten? (7.10.5.3.1)
Schalter und Steckdosen müssen mindestens 0.2m von Gasanschlüssen entfernt sein und dürfen nich im Bereich eines Gasstromes liegen.
272. Bei der Montage von Schaltgerätekombinationen in medizinisch genutzten Räumen ist was zu beachten? (7.10.5.3.2)
Schaltgerätkombinationen für Räume der Kat. 4 mit den funktionsmässigdazugehörenden Bereichen dürfen nur Geräte, Überstrom-Schutzeinrichtungen und dlg. enthalten, die ausschliesslich dem Betrieb von Anlagen in diesen Räumen dienen.
273. Wo ist eine Operationsleuchte anzuschliessen? (7.10.5.6.1)
Sie muss Netzunabhängig betreibbar sein, die Umschaltung auf das Not-Netz darf höchstens 1s betragen.
274. Die in den weissen Seiten (Kapitel 6) aufgeführten Normen gelten für welche Prüfungen? (6.0.1 )
6.1 enthält Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen durch:
-Sichtprüfung
-Erprobem
-Messen
6.2 enthält Anforderungen an die periodische Kontrolle elektrischer Anlagen.
275. Zweck und Anforderungen an eine Prüfung der elektrischen Anlage? (6.1.1.1 )
Jede elektrische Anlage muss bevor sie vom Benützer in Betrieb genommen wird, gemäss NIV (Art. 24) während der Errichtung bzw. bei der Fertigstellung geprüft werden, um nachzuweisen, dass sie den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht.
276. Ist die Anlage für die SichtPrüfung einzuschalten? (6.1.2.1 )
Nein.
"Bevor die Anlage in Betrieb genommen wird"
277. Bei der SichtPrüfung sind welche allgemeinen Anfordrungen besonders zu beachten? (6.1.2.2 )
-Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen, z.B. Berührungsschutz gewährleistet, keine Beschädigungen und dgl.
-Korrekte Auswahl der Betriebsmittel entsprechend der Raumart
-Vorhandensein der vorgeschriebenen Kenn- und Prüfzeichen
-Beachtung allfällig vom Hersteller mitgelieferter technischer Unterlagen
281. Wie gehen sie vor, wenn bei der Messung ein Fehler festgestellt wird? (6.1.3.1.1)
Die nachstehenden Prüfungen und Messungen sind, insofern zutreffend, in jedem Fall durchzuführen, vorzugsweise in der folgenden Reihenfolge:
- Durchgängigkeit der Leiter, insbesondere die Leitfähigkeit des Schutzleiters etc.
- Isolationswiderstand der Anlage
- Wirksamkeit des Schutzes durch SELV, PELV, oder durch Schutztrennung
- Widerstand7Impedanz von isolierenden Fussböden und Wänden
- Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung
- zusätzlicher Schutz
- Polarität (Anschluss von Steckdosen etc.)
- Drehrichtung
- Funktion und Betrieb
- Spannungsfall
Wenn beim Erproben und Messen ein Fehler festgestellt wird, sind nach der Behebung des Fehlers diese Prüfung und jede vorgehende Prüfung, die durch den Fehler möglicherweise beeinflusst wurde, zu wiederholen.
282. Wie messen sie die Leitfähigkeit eines Schutzleiters? (6.1.3.2.1)
Die Prüfung der elektrischen Durchgänigkeit muss bei Schutzleitern, einschliesslich der Schutz-Potenzialausgleichsleiter und der Leiter des zusätzlichen Schutz-Potenzialausgleiches durchgeführt werden (B+E)
B+E folgendes vorgehen wird Empfohlen:
Messung der Leitfähigkeit mit einer Quelle, deren Leerlaufspannung zwischen 4V und 24V DC oder AC beträgt und welche einen Strom von mind. 0.2A abgibt.
283. Zwischen welchen Leitern und wie muss der Ioswiderstand gemessen werden? (6.1.3.3.1 B+E)
Für die Messung der Isolationswiderstände sind die Aussenleiter und der Neutralleiter als aktive, d.h. stromführende Leiter zu betrachten. Der PEN-Leiter gilt dagegen als geerdet.
Während einer Mesuung dürfen die Aussenleiter und der Neutralleiter an der Messstelle miteinander verbunden sein.
Enthält ein Stromkreis elektronische Geräte, sind vor der Messung die Aussenleiter mit dem Neutralleiter zu verbinden. Sollte die Messung ein ungenügendes Resultat ergeben, sind die elektronischen Geräte abzutrennen, und die Messung mit getrennten Leitern zu wiederholen.
284. Welcher minimale Isowiderstand ist in Neuanlagen nötig? (6.1.3.3.2)
SELV und PELV 250V >0.5MOhm
50-500V 500V >1MOhm
>500V 1000V >1MOhm
285. Mit welcher Spannung ist der Isowiderstand in Neuanlagen zu messen? (6.1.3.3.2)
SELV und PELV 250V >0.5MOhm
50-500V 500V >1MOhm
>500V 1000V >1MOhm
286. Bei bestehenden Anlagen sind welche minimale Isowiderstände einzuhalten? (6.1.3.3.2 B+E)
SELV und PELV 250V >0.25MOhm
50-500V 500V >0.5MOhm
>500V 1000V >1MOhm
289. Muss wirklich geprüft werden ob die Schalter sich im Aussenleiter befinden? (6.1.3.8)
Wenn Regeln den Einbau von einpoligen Schalteinrichtungen im Neutralleiter verbieten, muss durch eine Prüfung der Spannungspolarität festgestellt werden, dass diese Schalteinrichtungen nur in den Aussenleitern angeordnet sind.
ANmerkung:
NIN 4.6.1.2.3.2 schliesst das einpolige Schalten von Neutralleitern aus.
287. Bei welchen Stromkreisen ist auch durch eine Isomessung die Trennung der Stromkreise zu prüfen? (6.1.3.4)
.1 Die Trennung der Stromkreise muss bei Schutz durch SELV nach NIN 6.1.3.4.1.1, beim Schutz durch PELV nach NIN 6.1.3.4.2.1 und beim Schutz durch Schutztrennung nach NIN 6.1.3.4.2 nachgewiesen werden.
288.Was wissen sie über Messungen bei Fussboden- und Wandwiderständen? ( 6.1.3.5.1)
Wo die Einhaltung der Anforderungen nach NIN 4.1.3.3 notwendig ist, müssen mindestens je drei Messungen pro Raum gemacht werden, wobei eine Messung ungefähr 1m von berührbaren fremden leitfähigen Teilen des Raums entfernt erfolgen muss. Die beiden anderen Messungen müssen in einem grösseren Abstand durchgeführt werden.
Unterschiedliche Oberflächen in einem Raum sind einzeln zu messen. Die messreihe muss für jede Oberfläche des Raumes wiederholt werden.
290. Wann muss die Spannungsfestigkeit geprüft werden? ( 6.1.3.8.1 + 2)
Nicht in NIN 2010 vorhanden!