Kommplette Edition

Martin Brand

Martin Brand

Set of flashcards Details

Flashcards 278
Students 61
Language Deutsch
Category Electrical Engineering
Level University
Created / Updated 06.03.2014 / 28.06.2021
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203. Wie wird die Anzahl belasteter Leiter in einem Stromkreis ermittelt? Muss der Neutralleiter auch berücksichtigt werden? (NIN 5.2.3.4.1+2+3)

1.Bei der Ermittlung der Anzahl der belasteten Leiter in einem Stromkreis sind nur jene Leiter zu berücksichtigen, die den Belastungsstrom führen. Wenn in einem Stromkreis eine symmetrische Belastung aller Aussenleiter angenommen werden kann, ist der zugehörige Neutralleiter nicht zu berücksichtigen.

2.Wenn der Neutralleiter belastet wird, ohne das die Aussenleiter entsprechend entlastet werden, muss der Neutralleiter bei Festlegung der Strombelastbarkeit des Stromkreises mit berücksichtigt werden.

Solche Ströme können beispieslweise durch einen ausgeprägten Oberschwingungsstrom in Drehstromkreisen verursacht werden.

Wenn der Oberschwingungsanteil grösser ist als 15%, muss der Neutralleiter den selben Querschnitt aufweisen wie die Aussenleiter. (B+E)

3.Leiter, die nur Schutzleiterfunktion haben, werden nicht berücksichtigt. PEN-Leiter müssen in der gleichen weise wie Neutralleiter behandelt werden.

204. Was muss bei der Parallelschaltung von Leitern, in bezug auf den Belastungsstrom berücksichtigt werden? NIN 5.2.3.5.1 B+E)

Parallelgeschaltete Leiter

Anordnung und Verlegung der Leiter

Um eine gleichmässige Aufteilung des Belastungsstromes auf die einzelnen Leiter zu erreichen, sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

- Leitfähigkeit der einzelnen Leiter

- Länge der Leiter

- Geometrische Anordnung der Leiter innerhalb der Leitung (Phasenfolge)

- Gegenseitige magnetische Beeinflussung

die nachfolgenden Unterabschnitt zeigen Velegearten, welche die vorstehenden Punkte berücksichtigen.

205. Wie müssen einzelne Leiter die parallel geschaltet werden verlegt werden? (NIN 5.2.3.5.1.2+3)

siehe Bild

206. Wie muss der Kurzschlussschutz parallel geschalter Leiter realisiert werden? (NIN 5.2.3.5.2)

Überstromschutz parallel geschalteter Leiter

Grundsätzlich können parallelgeschaltete Leiter einzeln oder durch eine gemeinsame Überstromschutzeinrichtung gegenüber Strom geschützt werden.

207. Wie muss der Neutralleiter dimensioniert werden? (NIN 5.2.4.2)

 

Der Neutralleiter soweit vorhanden, darf keinen kleineren Querschnitt haben als ein Aussenleiter in:

- Wechelstromkreisen mit zwei Leitern mit belibigen Aussenleiterquerschnitt

- Wechselstromkreis mit drei Leitern und in mehrphasigen Wechselstromkreisen, wenn der Aussenleiterquerschnitt <=16mm2 für Kupfer oder 25mm2 für Aluminium ist.

208. Welchen Mindestquerschnitt muss eine Hausleitung aufweisen? (NIN 5.2.4.3)

Bei mehrphasigen Wechselstromkreisen, in denen jeder Aussenleiter ein Querschnitt >16mm2 für Kupfer oder 25mm2 für Aluminium hat, darf der Neutralleiter einen kleineren Querschnitt als die Aussenleiter haben, wenn die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind :

- Der zu erwartende maximale Strom einschliesslich Oberwellen im Neutralleiter ist während des ungestörten Betriebes nich grösser als die Strombelastbarkeit des verringerten Neutralleiterquerschnittes

- Der Neutralleiter ist gegen Überstrom durch Massnahmen nach NIN 4.3.5.2 geschützt

- Der Querschnitt des Neutralleiter ist >= 16mm2 für Kupfer oder 25mm2 für Aluminium.

209. Welches ist der Mindestquerschnitt für Melde- und Steuerleitungen? (NIN 5.2.4.3)

Bei mehrphasigen Wechselstromkreisen, in denen jeder Aussenleiter ein Querschnitt >16mm2 für Kupfer oder 25mm2 für Aluminium hat, darf der Neutralleiter einen kleineren Querschnitt als die Aussenleiter haben, wenn die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind :

- Der zu erwartende maximale Strom einschliesslich Oberwellen im Neutralleiter ist während des ungestörten Betriebes nich grösser als die Strombelastbarkeit des verringerten Neutralleiterquerschnittes

- Der Neutralleiter ist gegen Überstrom durch Massnahmen nach NIN 4.3.5.2 geschützt

- Der Querschnitt des Neutralleiter ist >= 16mm2 für Kupfer oder 25mm2 für Aluminium.

210. Welche Mindestquerschnitt muss die Zuleitung für eine transportable Jauchepumpe aufweisen? (NIN 5.2.4.5)

(CH) Leitungen zum Anschluss transportabler schwerer Verbrauchsmittel wie Elektrowerkzeuge, Motoren und schwerer landwirschaftlicher Geräte müssen einen Querschnitt der Leiter von >= 2,5mm2 Cu aufweisen.

211. Wie gross darf der Spannungsabfall zwischen Hauseinführung und EnergieVerbraucher sein? (5.2.5.1)

Der Spannungsfalt zwischen Anschlussüberstromunterbrecher und Verbrauchsmittel soll nicht grösser als 4 % der Bemessungsspannung des Netzes sein. 

212. Nenne den Mindestlqerschnitt für einen festangeschlossenen, transportablen Energieverbraucher mit einem Nennstrom von 10A. (5.2.4.4)

Siehe Bild

213. Welchen Anforderungen müssen Verbindungsstellen für el. Betriebsmittel genügen? (5.2.6.1.1)

Verbindungen zwischen Leitern sowie zwischen Leitern und Anschlussstellen an Betriebsmitteln müssen für die folgenden Anforderungen bemessen sein: 

- dauerhafte Stromübertragung

- angemessene mechanische Festigkeit

- ausreichenden mechanischen Schutz.  

214. Was muss berücksichtigt werden bei der Auswahl von Verbindungsmittel? (5.2.6.1.2)

Bei der Auswahl von Verbindungsmitteln sind zu berücksichtigen: 

- Werkstoff des Leiters und seiner Isolierung 

- Anzahl und Form der Drähte, die den Leiter bilden 

- Querschnitt des Leiters 

- Anzahl der Leiter, die miteinander zu verbinden sind 

215. Müssen Verbindungsstellen auch zugänglich sein? (5.2.6.1.3)

Alle Verbindungen müssen für Besichtigung, Prüfung und Wartung zugänglich sein, ausgenommen: 

- Muffen von erdverlegten Kabeln 

- mit Isoliermasse gefüllte oder gekapselte Muffen 

- Verbindungen zwischen der Anschlussleitung und dem Heizelement für Decken-, Fussboden- und Rohrbegleitheizungen. 

216. Müssen VerbinIdungsstellen auch gegen Uberhitzung geschützt werden? (5.2.6.1.4)

Falls erforderlich, müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass im ungestörten Betrieb auftretende Temperaturen an den Klemmen die Wirksamkeit der Isolierung der angeschlossenen Leiter oder der Befestigungsmittel nicht mindern. 

217. Wieviele Uberstromunterbrecher müssen in einer Wohnung installiert werden? (5.2.6.2.2 B+E)

Übersichtlichkeit der Installation in anderen Bauten 

Im Gegensatz zu Wohnbauten wird in anderen Bauten die Übersichtlichkeit der installation meistens wegen der höheren Anforderungen an die Betriebssicherheit und der Möglichkeit von Erweiterun'gen und Änderungen gewährleistet indem eine feinere Unterteilung auf mehrere Überstrom-Schutzeinrichtungen und vermehrte Anordnung von Verbindungsdosen erfolgt. 

218. Was ist bei Stromkreisen 2LN und 3LN besonders zu beachten? (5.2.6.2.3 B+E)

Wenn in Stromkreisen 2L N PE und 3L N PE zwischen verschiedenen Aussenleitern und dem gemeinsamen Neutralleiter einpoligeVerbrauchsmittel, insbesondere solche mit z.. B. getaktetem Netzgeräten angeschlossen werden, besteht die Gefahr, dass der Neutralleiter und damit dessen VerbfndungssteTlen überlastet werden. An solchen Steckdosen darf deshalb der Neutralleiter nicht geschlauft werden.

219. Dürfen an den Anschlussklemmen von Betriebsmittel auch Verbindunger von Leiter gemacht werden? (5.2.6.2.1)

Verbindungen dürfen auch an Klemmen von Betriebsmitteln wie Steckdosen, Schaltern, Verbrauchsmittel und dgl. erstellt werden, sofern die Übersichtlichkeit der elektrischen Anlagen und die Sicherheit der Verbindungsstellen der Leiter gewahrt bleiben. 

220. Was ist zu beachten, wenn an Leuchten der Schutzleiter angeschlossen wird und in der gleichen Installation auch Steckdosen angeschlossen werden? (5.2.6.2.2 B+E)

Übersichtlichkeit der Installation in anderen Bauten 

Im Gegensatz zu Wohnbauten wird in anderen Bauten die Übersichtlichkeit der installation meistens wegen der höheren Anforderungen an die Betriebssicherheit und der Möglichkeit von Erweiterun'gen und Änderungen gewährleistet indem eine feinere Unterteilung auf mehrere Überstrom-Schutzeinrichtungen und vermehrte Anordnung von Verbindungsdosen erfolgt. 

 

Zusatz von M.Brand:

Das der Schutzleiter bei Lampenstellen nicht getrennt werden kann.

221. Ist die Installation gemäss nachfolgendem Schema richtig? ( NIN 5.2.6.2.3.2 )

Ja die Installation ist korrekt ausgeführt. ( Siehe Bild )

222. Wie müssen Verbindungsstellen von ortsveränderlichen Leitungen erstellt werden? ( 5.2.6.3.2 )

Ortsveränderliche Leitungen müssen mit den an ihnen angeschlossenen Betriebsmitteln so verbunden sein, dass sich Zug- und Torsionskräfte von der Leitung nicht auf die elektrischen Anschlussstellen übertragen können.

223. Darf an einen Netzstecker mehr als ein Kabel angeschlossen werden? ( 5.2.6.3.1 )

An einem und demselben Stecker darf nur eine einzige ortsveränderliche Leitung angeschlossen werden.

224. Wie müssen Leitungen installiert werden in bezug auf die Feuersicherheit? ( 5.2.7.1.2 )

Leitungen müssen so errichtet werden, dass die allgemeinen Gebäudebetriebssicherheit und die Feuersicherheit nicht verringert werden.

225. Müssen Durchbrüche für Leitungen nach der Durchführung der Leitung wieder verschlossen werden? (5.2.7.2.1 )

Durchbrüche für Leitungen in Teilen der Gebäudekunstruktion müssen nach der Durchführung der Leitungen so abgeschottet werden, dass sie der vorgeschriebenen Feuerwiderstandsdauer des jeweiligen Gebäudeteils entsprechen.

Während der Errichtung von Leitungen können temporäre Einrichtungen zum Abschotten erforderlich sein.

Bei Änderungsarbeiten sollte die Abschottung so schnell wie möglich wiederhergestellt werden.

226. Müssen geschlossene Kanäle im innern auch eine Brandabschottung haben? (5.2.7.2.2)

Leitungen wie Elektroinstallationsrohre, Elektroinstallationskanäle, Stromschienen oder Stromschienenkanalsysteme, die durch Gebäudeteile mit vorgegebener Feuerwiderstandsdauer geführt werden, müssen im Innern entsprechend der Feuerwiderstandsdauer abgeschottet werden, wie dies für das betreffende Gebäudeteil vor der Durchführung und für den äusseren Bereich gefordert wird. 

227. Dürfen Stromkreise der Spannungsbereiche 1 und 2 in der gleichen Leitung verlegt werden? (5.2.8.1.1)

Stromkreise der Spannungsbereiche dürfen nicht in derselben Leitung verlegt werden, es sei denn, es wird eine der folgenden Massnahmen angewendet:

- jedes Kabel ist für die höchste vorhandene Spannung isoliert

- jeder Leiter in einer mehradrigen Leitung ist für die höchste Spannung bemessen, welche in der Leitung auftritt

- die Leitungen sind entsprechend ihrer Bemessungsspannung isoliert und in getrennten Abschnitten eines geschlossenen oder zu öffnenden Elektroinstallationskanals verlegt

- die Kabel sind auf Kabelpritschen örtlich getrennt verlegt

- es werden getrennte Elektroinstallationsrohre verwendet

Für SELV und PELV Stromkreise gelten die Bestimmungen von NIN 4.1.4

Anmerkung:

Besondere Massnahmen gegen elektrische Beeinflussung, sowohl elektromagnetische als auch elektrostatische, können für Fernmeldestromkreise, Datenübertragungsstromkreise erforderlich sein.

228. Ist der Zugang für die Instandhaltung der Leitungen bei einer Installation zu berücksichtigen? (5.2.9.3)

Für die Instandhaltung ist ein sicherer und angemessener Zugang zu allen Teilen der Leitungen sicherzustellen.

229.Was gilt als Hebe- und Fördereinrichtung? (2.2.1.25)

- Krananlagen ( Laufkrane, Hängekrane, Elektrozüge usw. )

- Aufzugsanlagen ( Warenaufzüge, Personenaufzüge, Bauaufzüge usw. )

- Stetigförderer ( Transportbänder, Rüttler, Becherwerke usw. )

- Diverse ( Wagenheber, Hebebühnen, Verladeplattformen usw. )

230. Wie ist die Abschaltbarkeit bei Hebe- und Förderanlagen geregelt? ( 4.6.4.2 )

Not-Halt-Einrichtungen müssen für alle Anlageteile vorgesehen werden, für die es erforderlich ist, die gefahrbringende Bewegung so schnell wie möglich abzuschalten!

231. Was ist der unterschied zwischen einer Not-Aus und einer Not-Halt-Vorrichtung? (4.6.4 B+E)

.1 Not-Aus

Dient in erster Linie zur Minderung oder Beseitigung elektrischer Gefahren.

Beispiel: In einem Prüflabor kann es notwendig sein, im Fall einer elektrischen Gefährdung alle elektrischen Speisungen zu trennen. Eine Not-Aus-Vorrichtung erlaubt es, alle elektrischen Speisungen zu trennen (beispielsweise durch einen Leistungsschalter mit Unterspannungsauslösung), wenn eine Person elektrisiert wird.

.2 Not-Halt

Dient in erster Linie zur Minderung oder Beseitigung mechanischer und anderer nicht elektrischer Gefahren.

Hebeanlagen (Krane) und Förderanlagen (Transportbänder, Hebebühnen usw.) stellen nichtelektrische Gefahren dar ( Quetschen oder Scheren von Körperteilen durch bewegliche Teile). Not-Halt-Vorrichtungen (Schlagtaster, Reissleinen-Schalter) erlauben es im Fall einer Gefährdung alle Bewegungen der Anlage stillzusetzen.

232. Wo sind die Geräte zum Schalten für Wartungsarbeiten zu montieren? (4.6.3.2.1)

(CH) Es sind geeignete Schalteinrichtungen vorzusehen, die ein unbeabsichtigtes Wiedereinschalten elektrisch versorgter Betriebsmittel während der Wartung verhindern. Diese müssen abschliessbar sein, es sei denn, die Schalteinrichtung ist dauernd unter der Kontrolle derjenigen Person, die diese Wartung durchführt.

1. (CH) Unter geeigneten Schalteinrichtungen versteht man eine der folgenden Schalteinrichtungen:

a) Erste Möglichkeit: Einen Sicherheitsschalter im Hauptstromkreis (direkte Abschaltung)

b) Zweite Möglichkeit: Einen Sicherheitsschalter im Steuerstromkreis eines Sicherheitschützes (indirekte Abschaltung), vorausgesetzt, dass die Abschaltung des Hauptstromkreises durch eine Anzeigelampe gemeldet wird.

c) Dritte Möglichkeit: Eine Steckvorrichtung im Hauptstromkreis. Falls diese Steckvorrichtung fie Funktionssteuerung verwendet wird, muss sie NIN 4.6.5.1.4 genügen.

Die oben erwähnten Schalteinrichtungen müssen in der Nähe des Eingrifforts angebracht werden: in so genannten einfachen Anlagen kann diuese Sicherheit durch Verwendung des Hauptschalters zum Abschalten der Energiezufuhr erreicht werden. Der Hauptschalter kann jedoch nur dann als Schalter für Wartungsarbeiten verwendet werden, wenn

- die Anlage nur aus einer einzigen Funktionseinheit besteht und

- für die Wartungsarbeit (Einstellen, Justieren, Funktionprüfung usw.) keine Steuerspannung erfoderlich ist.

 

233. Was muss vorhanden sein, damit eine Explosion entstehen kann? (7.61.1.3 B+E)

Damit eine Explosion entshene kann, müssen eine explosionsfähige Atmosphäre und eine Zündquelle mit ausreichender Energie gleichzeitig vorhanden sein.

Zündquellen an Betriebsmitteln sind:

- Schaltlichbögen

- Kriechströme

- Oberflächentemperaturen

Als weitere Zündquellen kommen unter anderem in Betracht:

- Flammen, Glut und heisse Gase

- Bltzschlag

- Schweisslichtbögen

- heisse Oberflächen

- chemische Reaktionen

- Entladung statischer Elektrizität

- Hochfrequenzquellen

- mechanisch erzeugte Funken ( bei der Metallbearbeitung)

- Laserstrahlung

- ionisierte Strahlung

- Ultraschall

234. Darf die Abschaltung in Ex-Anlagen, bei einem Fehler, in jedem Fall angewendet werden? (7.61.1.3.3.2.1 B+E)

(CH) Geeignete Massnahmen anstelle einer Abschaltung sind:

- dauernde Überwachung

- Messung der Konzentration des auftretenden Gemisches

- zusätzliche Entlüftung (Sturmlüftung, Zwangsbelüftung)

235. Was muss bei der Planung von EX-Anlagen berücksichtigt werden? (7.61.1.3.3.2.2)

.2 Die Installationen müssen so geplant, ausgeführt und betrieben werden, dass voraussehbare Erwärmungen, Flammen und Lichtbögen an ihnen keine Explosion verursachen oder Explosionen im Innern der Betriebsmittel sich nicht nach aussen auswirken können. Solche Auswirkungen müssen selbst im Fall von voraussehbaren Fehlern an den Betriebsmittel wie auch bei unsachgemässem Gebrauch ausgeschlossen sein (B+E)

Bei der Planung, Auswahl und Installation von Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen sind die Betriebsanleitungen und die Angaben der Hersteller einzuhalten

236. Wer setzt die Raumart im EX-Bereich fest? (7.61.1.1.1.1)

Die explosionsgefährdeten Bereiche und die Einteilung in Zonen werden aufgrund der Angaben des Betreibers durch die SUVA und die zuständige kantonale Brandschutzbehörde in Zusammenarbeit mit der für den Arbeitsschutz zuständigen Stelle festgelegt.

Anmerkung:

In Rohrleitungen, die unter den Geltungsbereichg des Bundesgesetzes über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe (Rohrleitungsgesetz) fallen, werden die explosionsgefährdeten Bereiche und die Einteilung in Zonen durch das eidgenössische Rohrleitungsinspektorat festgelegt.

237.Eine Steckdose T13 ist in einer Autowerkstatt 30cm ab Boden montiert? (7.61.1.3.3.3.2 B+E)

.2 Reperaturwerkstätten für Motorfahrzeuge gelten während der Arbeitszeit nicht als explosionsgefärdet, weil sie ausreichend belüftet sein müssen. Ausserhalb der Arbeitszeit sind diese Räume bis 1m über Boden der EX-Zone 2 zugeordnet.

238. Welche Zonen in EX-Anlagen werden unterschieden? (7.61.1.3.3.3.3.1)

Zonen für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel

Zone 0:

Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden sind.

Zone 1:

Bereich, in dem sich im Normalbetrieb gelegentlich explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel bilden kann.

Zone 2:

Bereich, in dem bei Normalbetrieb explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel nicht oder nur kurzzeitig auftritt.

Zonen für brennbare Stäube:

Zone 20:

Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden sind.

Zone 21:

Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub bilden kann.

Zone 22:

Bereich, in dem bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.

 

239. Potenzialausgleich im EX-Bereich? (7.61.4.1.5.1)

(CH) Zusätzlicher Schutz: Zusätzlicher Schutz-Potenzialausgleich

Für alle Anlagen ist ein zusätzlicher Potenzialausgleich zu erstellen (NIN 4.1.5.2)

Ein gesonderter Anschluss an diesen Potenzialausgleich ist in folgenden Fällen nicht erforderlich: (NIN 4.1.5.2)

- für Betriebsmittel, welche bereits mit dem Schutzleiter verbunden sind.

- für Konstruktionsteile, die durch festen und gesicherten metallischen Kontakt mit dem Potenzialausgleich verbunden sind

240.Was ist der Inhalt der SUVA Broschüre 2153?

Prinzipien des Explosionsschutzens:

Risikobeurteilung, Schutzmassnahmen, Bau- und Notfallmassnahmen, Mess- und Regeleinrichtungen, mögliche Auswirkungen

Massnahmen von einschränken oder verhindern von explosionsfähiger Atmosphäre:

Lüftungsmassnahmen, Konzentrationsüberwachung, Geschlossene Systeme, Ersatz, Konzentrationsbegrenzung, Vermeiden von Staubansammlungen

Massnahmen welche Entzündung verhindern:

Bereiche mit explosionsfähiger Atmosphäre, Zonen, Vermeiden von Zündquellen

Konstruktive Massnahmen:

Explosionsfeste Bauweise, explosionsdruckentlastung, Explosionsunterdrückung, Explosionstechnische Entkopplung

Explosionsschutzmassnahmen Richtlinien 1999/92/EG:

Mindestvorschriften, Kontrolle der Schutzmassnahmen

Organisatorische Massnahmen:

Explosionsschutzdokument, Info und Anleitung der Arbeitnehmenden, Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben, Koordinierungspflicht, Instandhaltung, Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichung von Zonen

Literaturhinweise:

Verordnungen, Internationale Normen, Schweizerische Normen, Fachunterlagen

241. Dürfen Anschlussüberstromunterbrecher im Ex-Bereich montiert werden? (NIN 7.61.4.3.1)

(CH) Anschlussüberstromunterbrecher

Anschlussüberstromunterbrecher dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen nicht angeordnet werden. (NIN 4.3.2.5)

242. Ein Ex-Raum wird an ein Freileitungsnetz angeschlossen. Was ist zu beachten? (NIN 7.61.4.4.1)

(CH) Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder Schaltvorgängen

Es sind Massnahmen zu treffen, die verhindern, dass Überspannungen auftreten, welche zur Zündung eines explosionsfähigen Gemisches oder Stäuben oder zur Zerstörung sicherheitsrelevanter Betriebsmittel führen können. (NIN 4.4.3)