Segelprüfung

Vorbereitung auf den Sportbootführerschein See

Vorbereitung auf den Sportbootführerschein See

Thomas Knappe

Thomas Knappe

Kartei Details

Karten 289
Lernende 16
Sprache Deutsch
Kategorie Sport
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 10.02.2013 / 09.12.2023
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Außenborder bleibt stehen

Belüftungsschraube geschlossen

bevor außenborder hochgekippt wird

Vergaser leerfahren

hoher Schadstoffaussoß

verringerter Luftanteil

Fahrzeug länger verlassen

alle Seeventile schließen

am Ufer festgemachte Fahrzeuge

Sog und Wellenschlag vermeiden

Gasbehälter gelagert

an Deck, Raum in bodenhöhe eine Öffnung

Propan gefährlich

schwerer als Luft und mit Luft explosiv

Flüssiggas in das Innere gelangt

Gaszuführung absperren, Lüftung, keinen funk

Inbetriebnahme Flüssiggasanlage

muss abgenommen sein, Leitungen dicht

Flüssiggasanlage außer Betrieb gesetzt

Haupthahn schließen

aufblasbare Rettungsmittel warten

alle 2 Jahre

Feuerlöscher

Schaumlöscher, 2 Jahre

Brand mit Feuerlöscher bekämpfen

Luftzufuhr verhindern, von unten bekämpfen

nach einem Zusammenstoß

Daten austauschen

Faktoren Wettergeschehen

Luftdruck, - feuchtigkeit, -temperatur

Notsignale geben

Gefahr für Leib oder leben (aber nicht Sachwerte), Hilfe benötigt

Wo gelten KVR (Kollisionsverhütungsregeln)?

Hohe See und mit dieser zusammenhängende, von Seeschiffen befahrbare Gewässer

Wenn eine Bestimmung der SeeSchStrO mit den KVR im wiederspruch steht, gilt die

SeeSchStrO

Sportboote von fahrerlaubnis ausgenommen

nicht über 5 PS, jetzt 15 PS

verantwortlich

Fahrzeugführer oder Stellvertreter

Sicherheitsmaßnahmen vor Fahrtantritt

Besatzungsmitglieder und Gäste unterrichten

seemännische Sorgfaltspflicht

Seemannsbrauch

Manöver des letzten Augenblicks

Ausweichmanöver des Kurshalters

Wann Manöver des letzten augenblicks

wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des ausweichpflichtigen allein nicht mehr verhindert werden kann

gilt als überholendes Fahrzeug

Bereich des Hecklichtes nähert

manövrierunfähig

außergewöhnliche Umstände

manövrierbehindert

Art seines Einsatzes

Maßnahmen bei verminderter Sicht

Schallsignale, Positionslichter, Ausguck

Vorschriften regeln Positionslaternen

KVR, SeeSchStrO, EmsSchO

Welche Positionslaternen dürfen verwendet werden?

vom BSH zugelassene

Verkehrstrennungsgebiete

Schifffahrtswege

Verkehrstrennungsgebiete befahren

nur in der allgemeinen Verkehrsrichtung

in Sicht

jedes Fahrzeug vom anderen optisch wahrgenommen

sichere Gewchwindigkeit

es muss jederzeit aufgestoppt werden können

Lichter geschleppte Fahrzeuge

Seitenlichter rot und grün, weißes Hecklicht

Schleppverband schwarzer rombus

mehr als 200m

manövrierunfähige Fahrzeuge ohne Fahrt durch das Wasser

zwei rote Rundumlichter, Seitenlichter, Hecklicht

nur Seitenlichter rot und grün und weißes hecklicht

Segel-, ruder-, geschleppte Fahrzeuge

Ankerlieger weniger als 50m

weißes Rundumlicht

langer Ton (verminderte sicht) ?

Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser