Schweizer Staatskunde
Basics BM AKAD
Basics BM AKAD
Set of flashcards Details
Flashcards | 60 |
---|---|
Students | 21 |
Language | Deutsch |
Category | Politics |
Level | Other |
Created / Updated | 31.10.2012 / 19.10.2023 |
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3 Arten der Monarchie.
Monarchie = Eine zumeist durch Erbfolge bestimmte Person ist Staatsoberhaupt.
Man unterscheidet in:
- Absolute Monarchie: Uneingeschränkte Herrschaft eines Monarchen - gesamte Staatsgewalt liegt in seinen Händen. Z.B. Saudi-Arabien, Vatikan (Papst)
- Konstitutionelle Monarchie: Die Macht des Monarchen ist durch die Staatsverfassung eingeschränkt. Monarch bestimmt die Regierung. Daneben gibt es ein vom Volk oder Volksteil gewähltes Parlament als Legislative. Z.B. Marokko, Jordanien
- Parlamentarische Monarchie: Monarch ist nur Repräsentant des Staates. Die Staatsgewalt liegt in den Händen des Parlaments, das auch die Regierung wählt. Da auch in der einer parlamentarischen Monarchie der Monarch der Verfassung unterstellt ist, kann man sie auch als Sonderform der konstit. Monarchie angesehen werden. z.B. Grossbritannien, Spanien, Schweden
Differenzbereinigung
Eine Vorlage gilt nur dann als angenommen, wenn ihr beide Kammern in der genau gleichen Fassung zugestimmt haben. Bis es soweit ist, kann ein Traktandum maximal 3 Mal zwischen National- und Ständerat hin und her geschoben werden - dies nennt man Differenzbereinigung.
Einigungskonferenz
Wenn trotz Differenzbereinigung immer noch Differenzen bestehen, so gelangt das betreffende Traktandum vor eine aus gleich vielen Mitgliedern beider Räte zusammengesetzte "Einigungskonferenz".
Parlamentarische Initiative
Anregung zu einem neuen Gesetz oder Verfassungsänderung - nur zu einem Thema möglich, zu dem nicht schon eine Vorlage beraten wird. Kürzere Weg um zu einem neuen Gesetz zu kommen - wird aber selten beschritten.
WEG: Stimmen beide Räte zu, so muss die Kommission jedes Rates, in der die Initiative eingereicht wurde, eine Vorlage ausarbeiten.
Diese gelangt dann vor das Ratsplenum. Stimmen beide Räte zu, so ist ein neues Gesetzmoder ein neuer Bundesbeschluss zustande gekommen, ohne dass der Bundesrat etwas dazu zu sagen hatte.
Motion
Anregung zu einem neuen Gesetz oder Verfassungänderung
- Formeller Antrag an den Bundesrat. Wird eine Motion von beiden Räten angenommen, d.h. wir die erheblich (wirksam), so verpflichtet das den Bundesrat zur Vorlage eines Gesetztes- oder Bundesbeschlussentwurfs oder gibt ihm verbindliche Anweisungen über eine zutreffende Massnahme.
Postulat
Anregung zu einem neuen Gesetz oder Verfassungänderung
Hat nicht so weitreichende Folgen wie die Motion: Es lädt den Bundesrat lediglich ein, zu prüfen, ob ein Gesetz oder ein Beschluss vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei. Einem Postulat muss nur ein Rat zustimmen, damit sich der Bundesrat damit befassen muss.
Departemente
Die Geschäfte und Aufgaben des Bundesrates gelangen in sieben Departemente zur Ausführung und Bearbeitung. Über die Verteilung der Departemente an die einzelnen Bundesräte/Innen entscheidet der Bundesrat selbst.
- EDA (Eidg. Dep. für auswärtige Angelegenheiten)
- EDI (Eidg. Dep. des Innern)
- EJPD (Eidg. Justiz- und Polizeidepartement)
- VBS (Eidg. Dep. für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport)
- EFD (Eidg. Finanzdepartement)
- EVD (Eidg. Volkswirtschaftsdepartement)
- UVEK (Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie & Kommunikation)
Kommissionen
Kommissionen bestehen aus "spezialisierten" Parlamentsmitgliedern, die sich mit den ihnen zugeleiteten Geschäften besonders intensiv befassen. NR und SR verfügen über je 12 ständige Kommissionen - z.B. aussenpolitische Kommission, Finanzkommission, Kommision für Wirtschaft und Abgaben)
Zahlreiche ständige und nichtständige Kommissionen prüfen und beraten die Vorlagen, über die nachher im Plenum der beiden Räte abgestimmt wird.
Geschäftsprüfungskommission
Aufgabe des Parlaments ist die Kontrolle des Bundesrats. Diesem Zweck dient die Geschäftsprüfungskommission (GPK), die den Geschäftsbericht prüft, den jedes Bundesrats-Departement alljährlich abliefern muss.
Quorum
Beide Räte (NR und SR) sind in ihren Verhandlungen nur beschlussfähig, wenn die absolute Mehrheit der Mitglieder (50 +1) anwesend ist - was man als Quorum bezeichnet.
Unvereinbarkeitsregeln die für die Bundesversammlung gelten
- Kein Vertreter kann gleichzeitig beiden Räten oder einem Rat und zugleich auch dem Bundesrat oder Bundesgericht angehören
- Kein Vertreter darf beim Bund angestellt sein
- Kein Vertreter darf im geschäftsleitenden Organ eines bundesnahen Betriebs z.B. SBB oder Post tätig sein.
- Seit Ende 2007 darf auch kein Parlamentarier in einer der etwa 160 ausserparlamentarischen Kommissionen mitglied sein (z.B. Kommission für Frauenfragen, Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit)
Referendum
Ein Referendum ist die Volksabstimmung über einen Beschluss des Parlaments. Das heisst, das Volk kann zu einem vom Parlament bereits gutgeheissenen Gesetzesvorschlag noch Stellung nehmen. Das Referendum ist damit ein wichtiges Merkmal der Schweiz als direkte Demokratie. Lehnt das Volk das Referendum ab (mehr „Nein“-Stimmen), so tritt der vom Parlament getroffene Beschluss nicht in Kraft und ist ungültig. Nimmt das Volk hingegen das Referendum an (mehr „Ja“-Stimmen), so tritt der getroffene Beschluss in Kraft und ist gültig.
In der Schweiz unterscheidet man auf Bundesebene zwischen dem obligatorischen Referendum und dem fakultativen Referendum.
Verordnung
Eine Verordnung ist eine erlassene Vorschrift, welche von einer staatlichen Behörde (Bund, Kanton, Gemeinde) ausgestellt wird.
Diese Rechtsnorm wird in der Regel durch die Regierung oder auch durch die Verwaltung erlassen. Eine Verordnung hat ihre rechtliche Grundlage entweder aus der Verfassung (selbständige Verordnung) oder aus dem Gesetz (unselbständige Verordnung). Zudem ist sie hierarchisch sowohl der Verfassung als auch dem Gesetz untergeordnet. Eine Verordnung präzisiert in vielen Fällen das Gesetz und regelt seine Umsetzung. In der Schweiz untersteht eine Verordnung nicht dem Referendum.
z.B. Baubewilligung, Mehrwertsteuerverordnung
Gesetz
Bundesgesetze sind rechtssetzende Erlasse d.h. sie regeln Rechte und Pflichten. Bundesgesetze sind nähere Bestimmungen zu den allgemein formulierten Verfassungsartikeln d.h. sie brauchen eine Grundlage in der Bundesverfassung (es gibt Ausnahmen). Gesetze sind befristet oder unbefristet gültig. Volk oder Kantone können mit einem Referendum eine Abstimmung über ein Bundesgesetz erzwingen.
Bundesstrafgericht
Bundesstrafgericht wurde 2004 in Bellinzona eingerichtet und arbeitet derzeit mi 17 von der Vereinigten Bundesversammlung gewählten Richtern.
Es ist erste Instanz bei der Beurteilung von Strafdelikten, die der Bungesgerichtsbarkeit unterstehen z.B. Sprengstoffdelikte, Geldfälscherein, schwere Fälle von organisierter Kriminalität. Seine Urteile können mit der Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Fragestunde
Die Fragestunde findet 2x pro Session im Nationalrat statt. ParlementarierInnen können den Bundesräten Fragen zu aktuellen Themen stellen.
Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht wurde 2007 in Bern engerichtet und soll 2012 seinen Sitz nach St. Gallen verlegen. Es ist das grösste Gericht der Schweiz (61 Stellen, 72 Richter). Zuständig für die Beurteilung von Beschwerden gegen die Bundesverwaltung.
Exekutive
ausführende und vollziehende Gewalt = Regierung wie auch die Bundesbehörden
Bundesebene: Bundesrat
Kantone: Regierungsrat
Gemeinde: Gemeinderat
Legislative
Legislative = gesetzgebende Gewalt
Bundesebene: Vereinigte Bundesversammlung
Kanton: Kantonsrat, Grosser Rat, Landrat oder Landsgemeinde
Gemeinde: Gemeindeversammlung, Einwohnerrat, Grosser Gemeinderat oder Grosser Stadtrat
Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen wie im formellen Sinne. Ausserdem kommt ihr die Kontrolle über die Exekutive und die Judikative zu.
Judikative
Judikative = Rechtssprechende Gewalt - Gerichte
Bundesebene: Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht, eidgenössisches Versicherungsgericht
Kanton: Obergericht und das Verwaltungsgericht
Gemeinde: Das Bezirksgericht und der Friedensrichter