Schweizer Staatskunde
Basics BM AKAD
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Set of flashcards Details
Flashcards | 60 |
---|---|
Students | 21 |
Language | Deutsch |
Category | Politics |
Level | Other |
Created / Updated | 31.10.2012 / 19.10.2023 |
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
CH unterzeichnet 1974 die Europäische Menschenrechtskonvention. Wer sich im Menschenrecht verletzt fühlt und in CH erfolglos geklagt hat, kann beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Strassburg) Klage einreichen.
Gerichtlicher Instanzenweg
Gerichtswesen in der CH ist hierarchisch organisiert (Gemeinden, Bezirk, Kanton, Bund). Je nach schwere des zu beurteilenden Sachverhalts beginnt der Gerichtsfall vor einer höheren oder niedrigeren Instanz (Kreisgericht zum Bundesgericht bis zum Europäischen Gerichtshof)
Bundespräsident/in
Die Regierung der Schweiz (Exekutive) besteht aus den sieben Mitgliedern des Bundesrats. Die Bundespräsidentin ist von der Bundesversammlung für ein Jahr gewählt und gilt in dieser Zeit als Primus inter pares, das heisst «Erster unter Gleichgestellten». Sie leitet die Bundesratssitzungen und übernimmt besondere Repräsentationspflichten
Vernehmlassung?
Phase im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren.
Bevor der Bundesrat dem Parlament einen neuen Gesetzesentwurf vorlegt, geht der Vorschlag in die Vernehmlassung. Das bedeutet, dass die verschiedene Interessengruppen, die Parteien und die Kantone zum Entwurf Stellung nehmen können. Darauf hin wird der Gesetzesentwurf oft noch einmal leicht angepasst und erst dann dem Parlament vorgelegt.
Das Ziel der Vernehmlassung ist es, möglichst gute Gesetze zu erlassen und die Gesetze mehrheitsfähig zu machen.
Konkordanz?
In der Schweiz äussert sich die Konkordanzdemokratie darin, dass alle Parteien, welche den notwendigen Wähleranteil für einen Bundesratssitz inne haben, in die Regierung mit einbezogen werden (mathematische Konkordanz).
Äussert sich in der Zauberformel.
Referendum?
Das Recht der Stimmbürger, über Gesetze, Verfassungsartikel und wichtige Vorlagen, die vom Parlament bereits angenommen worden sind, endgültig abzustimmen. Wir unterscheiden zwei Arten von Referendum:
- Obligatorisches Referendum
- Fakultatives Referendum
Obligatorisches Referendum?
Alle Verfassungsänderungen, alle Entscheide über einen Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit (UNO) und zu einer supranationales Gemeinschaft (EU) müssen automatisch den StimmbürgerInnen zur Abstimmung vorgelegt werden.
- Damit das obligatorische Referendum angenommen ist, braucht es die Mehrheit des Stimmvolkes (Volksmehr) und der Kantone (Ständemehr).
Fakultatives Referendum?
Gegen neue Bundesgesetze und einige völkerrechtlichen Verträge kann das Referendum ergriffen werden.
Dazu müssen innerhalb von 100 Tagen 50'000 Unterschriften gesammelt werden oder 8 Kantone müssen innerhalb dieser Referendumsfrist die Volksabstimmung verlangen.
Die Referendumsfrist läuft ab Veröffentlichung des neu beschlossenen Gesetzes, man kann also nur neu beschlossene Gesetze oder Staatsverträge vor die Volksabstimmung bringen.
Das Volksmehr genügt für die Annahme.
Bundeskanzler/in
Bundeskanzler/in leitet die Bundeskanzlei. Kein Stimmrecht im Bundesrat. Wird mit dem Bundesrat von der Bundesversammlung gewählt.
Staatenbund
Staatenbund = Mitgliedsstaaten sind weitestgehend selbstständig. Ein Staatenbund ist kein Staat, sondern ein Bündnis von selbstständigen Staaten zu einem bestimmten Zweck. Z.B. UNO, NATO.
Einheits- und Zentralstaat
Alle Regierungs- und Verwaltungsaufgaben sind bei einer Zentralgewalt konzentriert. Die einzelnen Regionen sind blosse Verwaltungsgebiete. Z.B: Frankreich, Türkei
Bundesstaat
Bundesstaat besteht aus mehreren kleinen Staaten, die alle ein bestimmtes Mass an Selbstständigkeit besitzen, in dem die Zentralgewalt des Bundes aber dennoch einen gewaltigen Einfluss ausübt.
Ohne Einverständnis der anderen Staaten können einzelne Staaten nicht austreten.
Aufgabenverteilung zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten ist in der Verfassung des Gesamtstaates geregelt.
Die Teilstaaten sind bestrebt, ihre Selbstständigkeit zu bewahren = Föderalismus.
Z.B: Schweiz, USA, Deutschland
Bundesstaat
Bundesstaat besteht aus mehreren kleinen Staaten, die alle ein bestimmtes Mass an Selbstständigkeit besitzen, in dem die Zentralgewalt des Bundes aber dennoch einen gewaltigen Einfluss ausübt.
Ohne Einverständnis der anderen Staaten können einzelne Staaten nicht austreten.
Aufgabenverteilung zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten ist in der Verfassung des Gesamtstaates geregelt.
Die Teilstaaten sind bestrebt, ihre Selbstständigkeit zu bewahren = Föderalismus.
Z.B: Schweiz, USA, Deutschland
Proporzwahl
Verhältniswahl - wird bei Nationalratswahlen angewendet. Kandidaten werden im Verhältnis zur Stärke der politischen Parteien gewählt. Höhere Ansprüche an die Wähler - Kandidaten werden mit sogennante Parteilisten gewählt.
Majorzwahl
Majorzwahl = Mehrheitswahlprinzip
Nach dem Majorzverfahren wird gewählt, wenn nur wenige Sitze zu vergeben sind (z.B: Bundespräsident, Bundesrat, Stände- und Regierungsrat (in den meisten Kantonen)
-Es gilt der Kandidat als gewählt, der das abolute Mehr erreicht hat (50% +1)
-Erreicht kein Kandidat das absolute Mehr, entscheidet beim zweiten Wahlgang das relative Mehr d.h. Anwärter, der am meisten Stimmen auf sich vereinigt, gilt als gewählt (Ausnahme Bundesratswahl)
Kollegialitätsprinzip
Der Bundesrat entscheidet als Kollegium!
Kollegialitätsprinzip gründet auf der Bundesverfassung und besagt, dass der Bundesrat, also unsere Regierung, aus sieben gleichberechtigten Personen zusammengesetzt ist und die ihm übertragenen (Regierungs-)Funktionen als Kollegium und als Einheit ausübt!
Interpellation?
Parlamentsmitglieder verlangen vom Bundesrat Auskunft über irgendeine Angelegenheit der Politik oder der Bundesverwaltung.
Der Interpellant begründet seine Begehren mündlich im Rat, der Bundesrat muss die gewünschte Information erteilen und der Rat kann darüber diskutieren.
Anfrage?
Dien dem gleichen Zweck wie die Interpellation (Auskunft vom Bundesrat einholen), bedarf aber keiner mündlichen Begründung durch den Urheber. Sie wird schriftlich beantwortet und im Rat nicht diskutiert.
Dringliche Interpellation od. Anfrage
Interpellation und Anfrage können für dringlich erklärt werden, dann müssen sie vom Bundesrat noch in derselben Session beantwortet werden.
Präsident/in des Nationalrats
z.Zt. Hansjörg Walter
Wird als höchste/r Schweizer/in bezeichnet.
Vorsitzender des Nationalrates sowie der Vereinigten Bundesversammlung.
Bei Stimmengleichheit hat er den Stichentscheid, er stimmt aber sonst nicht mit.
Er kann Ratssitzungen und Diskussionen ab- oder unterbrechen.
Milizparlament
Alle Parlamente in der Schweiz sind Milizparlamente. In einem Milizparlament arbeiten die Abgeordneten nebenberuflich. Sie erhalten für ihre Arbeit eine relativ geringe Entschädigung.
Ein Vorteil des Milizparlaments ist die starke Verwurzelung der Abgeordneten in der Bevölkerung. Nachteilig ist die Überbelastung von vielen Parlamentariern.
Föderalismus
Organisationsprinzip, bei welchem jedes einzelne Mitglied über eine gewisse Selbstständigkeit verfügt = Souveränität = Kantönligeist
Der Föderalismus nimmt im Bundesstaat Schweiz eine wichtige Rolle ein. Die Gliedstaaten der Schweiz sind die 26 Kantone. Die Bundesverfassung teilt den Kantonen alle Kompetenzen zu, welche nicht explizit dem Bund anvertraut werden.
Z.B. Aussenpolitik & Verteidigung = Bund / Schulwesen und Polizei = Kantone
Die dritte Ebene des Föderalismus in der Schweiz sind die Gemeinden. Sie erhalten ihre Aufgaben von den Kantonen zugeteilt.
Bundesgericht
Seit 1874 mit festem Sitz in Lausanne - wurde durch die Verfassung 1848 als höchste richterliche Gewalt im Bund eingesetzt. Durch seine räumliche Entfernung von Bern soll das Prinzip der Gewaltenteilung klar und deutlich demonstriert werden
Sessionen
Parlament hält pro Jahr vier Sessionen à 3-4 Wochen ab um sich zu beraten.
PUK
Parlamentarische Untersuchungskommission
Ausserordentliches Aufsichtsorgan des Parlaments - Wird in Sonderfällen (z.B: KK Naef, Hildebrandt) beauftragt.
Zauberformel
Von 1959 bis 2003 wurden die 7 Bundesratssitze freiwillig unter den vier grossen Parteien aufgeteilt: 2 SP, 2 CVP, 2 FDP, 1 SVP.
2003 grundlegende Veränderung: SVP wurde zur wählerstärksten Partei, die CVP zur viertstärksten Partei. SVP-Blocher wurde anstelle von CVP-Metzler als Bundesrat gewählt. Somit lautete die neue Zauberformel: 2 SVP, 2 SP, 2 FDP, 1 CVP. Seit der Nichtwiederwahl von Blocher ist SVP nur mit einem Mitglied im Bundesrat vertreten.
Ständerat
Ständerat = Vertretung der Kantone, der Stände.
Besteht aus 46 Abgeordneten - gewählt auf 4 Jahre.
Pro Kanton 2 / Pro Halbkanton 1.
SR handelt ausschliesslich nach ihrem eigenen Gewissen (Ohne Anweisung durch Behörden)
Ständerat wird vom Volk gewählt durch Majorzwahl (ausser im Jura)
Nationalrat
Nationalrat = Vertretung des Schweizer Volkes. 200 Mitglieder seit 1963. Die Sitze weren jeweils aufgrund der letzten Volkszählung im Verhältnis zur Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt. D.h. Grosse Kantone haben mehr Gewicht im NR als die Kleinen.
Jeder Kanton und Halbkanton hat das Recht auf min. 1 Sitz.
NR wird für eine Legislaturperiode von 4 Jahren direkt vom Volk gewählt (Proporz)
"Regeln" bei der Bundesratswahl
In Bundesverfassung steht: "Landesgegenden und Sprachregionen müssen angemessen vertreten sein. Es gibt meist 2-3 nicht-deutschsprachige Bundesräte.
Zürich, Bern und Waadt beanspruchen das ungeschriebene Recht ständig vertreten zu sein.
Zauberformel
Anwärter, die bereits während mehreren Jahren in einem der beiden Räte angehören und über Erfahrungen haben, haben die grössten Chancen.
Den Gewählten ist es untersagt, neben ihrem Amt noch einen anderen Beruf auszuüben. Bundesrat ist weder vom Parlament noch vom Volk abwählbar.
Bundesrat
Oberste vollziehende und leitende Behörde der Eidgenossenschaft = Exekutive!
Wird von der Bundesversammlung jeweils auf 4 Jahre gewählt. Sieben Mitglieder!
Aufgaben: Vorbereitung der Gesetze zuhanden der Legislative und der Vollzug der von der Legislative beschlossenen Gesetze.
Gewaltenteilung
In der Schweiz wird die Gewaltenteilung praktiziert. Damit soll verhindert werden, dass eine einzelne Person zu viel Macht in ihren Händen hat. Man unterscheidet:
- Exekutive (Rechtsanwendung) - Regierung (Bundesrat)
- Legislative (Rechtssetzung) - Parlament
- Judikative (Rechtssprechung) - Gericht
Jede Gewalt greift bisweilen in die Aufgaben einer anderen Gewalt über. Gewaltenteilung finden wir in der Schweiz nicht nur beim Bund, sondern auch auf Kantons- und Gemeindeebenen.
Gewaltenteilung im Kanton
Legislative = Kantonsrat, Grosser Rat, Landrat
Exekutive = Regierungsrat, Kleiner Rat, Staatsrat
Judikative = Obergericht, Kantonsgericht, Bezirksgerichte, Amts- und Kreisgerichte
Gewaltenteilung im Bund
Legislative = Bundesversammlung (National- und Ständerat)
Exekutive = Bundesrat
Judikative = Bundesgericht
Gewaltenteilung in Gemeinde
Legislative = Gemeindeversammlung, Einwohnerrat, Grosser Gemeinderat, Grosser Stadtrat
Exekutive = Gemeinderat, Kleiner Stadtrat, Stadtrat
Judikative = Friedensrichter, Polizeigericht
Vereinigte Bundesversammlung
Bundesversammlung = Legislative = Parlament
Auf Bundesebene findet das Zweikammernsystem Anwendung.
Nationalrat und Ständerat.
Wenn Nationalrat und Ständerat gemeinsam tagen (z.B. Begnadigungen und Wahlen) nennt man sie "Vereinigte Bundesversammlung". Wenn sie separat tagen (Normalfall) "Bundesversammlung".
NR = Vertretung des Volkes
SR = Vertretung der Kantone
Legislaturperiode
Zeit, welche gewählte Volksvertreter nach einer Wahl im Amt bleiben. Nach Ablauf der Legislatur müssen sie sich erneut der Volkswahl stellen. So können sie allenfalls für eine neue Legislaturperiode wiedergewählt werden.
Fraktionen
Fraktionen werden von Angehörigen derselben Partei gebildet oder mehrer kleinen Parteien mit ähnlichen politischen Vorstellungen.
Um eine Fraktion bilden zu können, braucht es mindestens 5 Abgeordnete in einer der beiden Kammern. Dies ist auch der Grund wieso sich kleinere Parteien zusammenschlissen - sie würden sonst die Fraktionsstärke nicht erreichen.
Fraktionen haben die Aufgabe, Parlamentsgeschäfte vorzubereiten. Nur Fraktionsmitglieder dürfen in den parlamentarischen Kommissionen mitwirken.
- Fraktionen werden finanziell unterstützt im Ggsatz zu Parteien.
Fraktionszwang
Existiert nicht in der CH! Nach dem Gesetz ist jedes Parlamentsmitglied in der Stimmabgabe völlig frei. Die Parteien versuchen jedoch, alle ihre Parlamentarier an den Mehrheitsentscheid der Fraktion (der die offizielle Meinung der Partei spiegel sollte) zu binden, um ihr volles Stimmgewicht in die Waagschale werfen zu können. So kann es im Zusammenhang mit dem Fraktionszwang Konflikte geben - denn Parteien könnten drohen jmd. auszuschliessen.
Bundesverfassung
Rechtliches Fundament der Schweiz = Bundesverfassung (BV).
Grundsätze des öffentlichen Zusammenlebens sind darin skizziert.
Einzelheiten sind in den Verfassungen der Kantone sowie den Bundesgesetzen verankert - dürfen aber nie der BV widersprechen.
BV wurde 1848 zum ersten Mal aufgestellt und später mehrere Male abgeändert - 1874 und 1999 total revidiert.
Wichtige Änderungen der neuen Bundesverfassung, die am 1.1.2000 in Kraft getreten ist?
- Ist verständlicher und moderner formuliert und übersichtlicher gegliedert
- Aufzählung der Staatsziele und - zwecke am Anfang der BV wurden erweitert.
Neu dazu: Umweltschutz, Chancengleichheit und Förderung des internationalen Friedens.
- Die Verfassung wurde von veralteten Bestimmungen und solchen mit geringer rechlicher Bedeutung entrümpelt.
- Katalog der Grundrechte wurde erweitert.