Säule 3a und 3b
Vorbereitung für die Edupoolprüfung Sachbearbeiter Sozialversicherungen 2014
Vorbereitung für die Edupoolprüfung Sachbearbeiter Sozialversicherungen 2014
Set of flashcards Details
Flashcards | 53 |
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Students | 15 |
Language | Deutsch |
Category | General Education |
Level | Other |
Created / Updated | 17.04.2014 / 07.04.2023 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/saeule_3a_und_3b
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Beat Meier war 30 Tage lang krank. Zeigen Sie auf, wie die SALAG AG für Herrn Meier die AHV für diesen Zeitraum von 30 Tagen abrechnet.
01-10. Tag Lohn = AHV-pflichtig
11.-30. Tag, Krankentaggeld = AHV befreit
Die SALAG AG stellt für die Verkausabteilung auf 1. Mai 2011 einen neuen Mitarbeiter ein. Bestimmen Sie den Beginn der Versicherungsschutzes in der Kollektiven Krankentaggeldversicherung für deisen Mitarbeiter.
- Der Versicherungsschutz beginnt für den einzelnen Versicherten am Tag, an dem sein Arbeitsvertrag mit dem versicherten Betrieb in Kraft tritt.
- Personen, die bei Beginn des Arbeitsvertrages nicht oder nur teilweise arbeitsfähig sind, sind erst versichert, wenn sie im Rahmen ihres Arbeitsvertrages wieder voll arbeitsfähig sind.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt die versicherten Leistungen in der sozialen Krankenversicherung zwingend vor. Krankenkassen bieten Zusatzleistungen zu diesen Pflichtleistungen an.
Nennen Sie drei Zusatzleistungen und dazu je ein konkretes Leistungsbeispiel.
1. Spitaldeckung / Private oder halprivate Abteilung
2. Krankenpflege-Zusatzversicherung / Brillengläser, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen
3. Ferien- und Reiseversicherung / Behandlung im Ausland
4. Zahnpflegeversicherung / Zahnärztliche überobligatorische Behandlung
Müssen die Zusatzversicherungen beim gleichen Krankenversicherer abgeschlossen werden wie die Grundversicherung? Begründen Sie Ihre Antwort.
Nein / Es handelt sich um verschiedene Versicherungsverträge, die unabhängig voneinander abgeschlossen werden können. Obligatorische KV und KVG, Zusatzversicherung nach VVG
Ralf Misteli, Personalverantwortlicher der SALAG AG ist von Ihrem Fachwissen beeindruckt. Er nutzt die Gelegenheit, mit Ihnen auch über seine private Versicherungssituation zu sprechen.
Damit die Voraussetzungen einer Haftpflicht aus Verschulden gegenüber einer Drittperson erfüllt sind, braucht es vier Bedingungen. Nennen Sie Ralf Misteli die vier Haftungsvoraussetzungen.
1. Schäden (Personen- oder Sachschaden)
2. Verschulden
3. Adäquater Kausalzusammenhang (Ursache und Wirkung)
4. Widerrechtlichkeit
Herr Misteli hat im Zusammenhang mit der Hausratversicherung einige Begriffe gehört und möchte nun genauere Erläuterungen. Erklären Sie Herrn Misteli die Begriffe Neuwert, Zeitwert und den Begriff Unterversicherung. Erläutern Sie zudem die Folgen im Schadenfall bei Vorliegen einer Unterversicherung. Ihre Antwort soll für Herr Misteli verständlich, in eigenen Worten und stichworhaltig fomuliert sein.
Neuwert: Betrag, den Herr Misteli für den Kauf einer neuen gleichen Sache zum Zeitpunkt des Schadens bezahlen muss
Zeitwert: Bei der Entschädigung wird die Wertverminderung durch Alter oder Abnützung vom Kaufpreis abgezogen (Neuwert abzüglich Wertverminderung)
Unterversicherung: Ersatzwert aller versicherten Sachen übersteigt die Versicherungssummen
Folgen der Unterversicherung: Im Schadenfall bezahlt die Versicherungsgesellschaft nur den versicherten Wert. Liegt nur ein teilweiser Schaden vor und der versicherte Totalwert war zu tief, dann wird die Lseitung im Verhältnis gekürzt.
Herr Misteli versteht den Begriff 'Elementarereignis' nicht richtig. Nennen Sie ihm vier Elementarereignisse, die in der Hausratversicherung versichert sind.
1. Hagel
2. Lawine
3. Schneedruck
4. Erdrutsch
5. Steinschlag
6. Hochwasser
7. Überschwemmung
Die Privatversicherung unterteilt man u.a. nach dem versicherten Gegenstand. Nennen Sie die 3 Gegenstände die man versichern kann und nennen Sie Beispiele
Personenversicherung: Lebensversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung
Sachversicherung: Hausratversicherung, Kaskoversicherung
Vermögensversicherung: Privathaftpflichtversicherung, MFH, Rechtsschutzversicherung
Nennen Sie drei Rechtsquellen, die im Zusammenhang mit einem UVG-Zusatzversicherungsvertrag stehen können.
1. VVG (Versicherungsvertragsgesetzt)
2. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
3. Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
4. Bundesverfassung
In der Unfall-Zusatzversicherung unterscheidet man zwischen dem Kopf- und dem Lohnsystem. Erklären Sie diese beiden Systeme stichwortartig.
Kopfsystem: Das Kofpsystem setzt voraus, dass die Versicherungsleistungen und die Prämien vereinbar wurden.
Lohnsystem: Beim Lohnsystem berechnen sich die Leistungen und die Prämein aufgrund der tatsächlich ausbezahlten Löhne.
In der Verwaltung der SALAG AG arbeiten zwei Mitarbeiterinnen mit einem Teilzeitpensum von je 30%. Der jährliche Bruttolohn pro Mitarbeiter beträgt CHF 18'000.--
Welche Möglichkeit beitet sich der SALAG AG, um diese beiden Mitarbeiterinnen in der beruflichen Vorsorge (BVG) zu versichern? Beschreiben Sie eine Möglichkeit.
- anpassen des Koordinationsabzuges im Verhältnis des Beschäftigungsgrades
- Koordinationsabzug senken
Ernst Lager, Peter Sigg sowie Klaus Meier sind Mitarbeitende in leitender Funktion bei der SALAG AG. Diese Personen erzielen ein Jahreslohn zwischen CHF 120'000.-- und CHF 160'00.--.
Zählen Sie drei versicherte Leistungen auf, die mit einer überobligatorischen BVG-Deckung für das Kaderpersonal erheblich verbessert werden können.
- Altersleistungen
- Invalidenleistungen
- Hinterlassenenleistungen
Herr Ernst Lager ist seit dem 01.01.2005 bei der Firma SALAG AG als Leiter der Verwaltung angestellt. Das Reglement der Pensionskasse seines vorherigen Arbeitgebers sah eine Altersrente vor, die 60% des versicherten Lohns betragen hätte.
Nach welchem Primat ist die berufliche Vorsorgeläsung des vorherigen Arbeitgebers von Herrn Lager bezüglich der Altersvorsorge berechnet? Nennen Sie den Fachbegriff.
Leistungsprimat