Sachenrecht - Grundlagen

Grundlagen des Sachenrechts

Grundlagen des Sachenrechts


Kartei Details

Karten 34
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 08.04.2014 / 11.06.2022
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Was ist ein dingliches Recht?

Ein dingliches Recht ist das Recht einer Person zur unmittelbare Herrschaft über eine Sache

Beispiele:

Eigentum (§ 903), Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Pfandrechte bzgl. Sachen oder Rechten

Sonderformen sind etwa der Besitz (§§ 854 ff.), dingliche Vorkaufsrechte, etc.

was sind beschränkte dingliche Rechte?

dies sind solche Rechte, die einerseits die Herrschaft des Hauptrechtsinhabers beschränken (zB Eigentümer) und andererseits nur eine Teilberechtigung an der Sache gewähren

was bedeutet Absolutheitsprinzip?

nach dem Sachen Absolutheitsprinzip sind dingliche Rechte absolute Rechte, d.h. sie richten sich gegen jedermann, sind von jedermann zu beachten und gleichzeitig gegen jedermann zu schützen.

was ist das Numerus-Clausus-Prinzip?

nach diesem Grundsatz existieren nur solche dingliche Rechte, welche gesetzlich normiert oder Gewohnheitsrechtlich anerkannt sind. Es herrscht insoweit Typenzwang, eine Inhalts- und Gestaltungsfreiheit des dinglichen Vertrages wie etwa im Schuldrecht existiert ist hier eingeschränkt.

was das Trennungsprinzip?

nach dem Trennungsprinzip sind Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft voneinander getrennt zu betrachten.

Was ist das Abstraktionsprinzip?

das Abstraktionsprinzip ergänzt das Trennungsprinzip. demnach ist die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäftes unabhängig von der des Verpflichtungsgeschäftes zu beurteilen

was ist eine so genannte Fehleridentität?

Fehleridentität bedeutet, dass sowohl das Verpflichtungsgeschäft als auch das Verfügungsgeschäft aufgrund desselben rechtlichen mangels, aber unabhängig voneinander, unwirksam sind.

Eine solche Fehleridentität kann auftreten bei fehlender Geschäftsfähigkeit, Irrtümern, sowie arglistiger Täuschung und aufgrund von Verbotsgesetzen.

Bei einer Sittenwidrigkeit gemäß § 138 gilt dies nur, wenn sich die Sittenwidrigkeit aus dem dinglichen Vollzug selbst ergibt

 

wodurch kann, abgesehen von einer Fehleridentität, das Abstraktionsprinzip durchbrochen werden?

dies ist möglich, wenn an das dingliche Rechtsgeschäft Bedingungen geknüpft wurden, §§ 158 ff., wie etwa die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts oder der Eigentumsvorbehalt gemäß § 449

Voraussetzung hierfür ist, dass die Verfügungsvorschrift nicht bedingungsfeindlich ist (vergleiche § 925 II).

 

 

was meint der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz?

nach dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz muss sich jedes dingliche Recht auf eine spezielle Sache beziehen.

Dies zeigt der Wortlaut sachenrechtlicher Normen, in denen von einer Sache die Rede ist

was bedeutet Offenkundigkeitsgrundsatz?

nach diesem Grundsatz ist es erforderlich dass dingliche Rechte und deren Änderung äußerlich erkennbar sein müssen.

Dies kann etwa durch die Eintragung eines Grundstücks in ein Grundbuch geschehen (§ 873).

was ist der Grundsatz der Akzessorietät?

nach dem Grundsatz der Akzessorietät ist das Bestehen einer Sache von dem Bestehen einer anderen Sache abhängig

Beispiel: es ist nicht möglich eine Hypothek ohne gesicherte Forderung zu übertragen.

sind dingliche Rechte übertragbar?

ja, allerdings gibt es Ausnahmen

solche Ausnahmen sind etwa der Nießbrauch gemäß § 1059 und so genannte subjektiv-dingliche Rechte, weil sie gemäß
§ 96 wesentlicher Bestandteil von Grundstücken und daher nicht sonderrechtsfähig sind

Was ist eine Sache?

Sachen sind nur körperliche Gegenstände gemäß § 90

was ein Gegenstand?

ein Gegenstand ist alles was Objekt von Rechten sein kann

(Rechtobjekte sind also sowohl Sachen, als auch Forderungen, die Immaterialgüterrechte oder sonstige Vermögensrechte)

was kann keinen Sache im Sinne von § 90 sein?

keine Sache sind Allgemeingüter, weil sie nicht fest abgegrenzt sind.
-> § 90 umfasst allein körperliche Gegenstände
-> ist etwa also von der Außenwelt durch ein Behältnis abgegrenzt, so handelt es sich hierbei um eine Sache

Geisteserzeugnisse sind ebenfalls keine Sachen
-> wurde sie jedoch verkörpert, d.h. etwa auf einem Datenträger gespeichert, so ist dieser Datenträger eine Sache im Sinne von § 90

 

sind abgetrennte Körperteile Sachen im Sinne von § 90?

gemäß § 953 wird der Mensch Eigentümer des von ihm getrennten Körperteils

solange das Körperteil oder sei es ein Herzschrittmacher mit dem Körper eines Menschen verbunden ist, ist er dessen Bestandteil und damit keine Sache

befindet sich das Körperteil nur vorübergehend außerhalb des menschlichen Körpers so wird auch nur von einem "vorübergehend ausgelagerten" Körperteil gesprochen

ist eine Leiche eine Sache im Sinne von § 90?

Was ist eine Sachgesamtheit?

eine Sachgesamtheit besteht aus mehreren Sachen die wirtschaftlich zu einer Sachgesamtheit zusammengefasst werden.

Beispiel: Warenlager oder einzelne Computerspiele in einem Computerspieleladen

die verschiedenen Sachen bleiben Einzelsachen, können jedoch als Gesamtheit verfügt werden

was ist das entscheidende Merkmal einer vertretbaren Sache im Sinne von § 91?

vertretbare Sachen sind austauschbar, weil sie eben nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden

welche der folgenden Beispiele sind verbrauchbare Sachen im Sinne von § 92?

wann ist eine Sache teilbar?

wenn die Sache ohne Wertverlust gleichartige Teile zerlegt,, § 752 S. 1

.was lässt sich unter Zubehör im Sinne von § 97 verstehen?

Zubehör ist dem wirtschaftlichen Zweck gewidmet und muss zur Hauptsache in einem räumlichen Verhältnis stehen ohne dabei Bestandteil dieser zu sein

wozu sind Früchte im Sinne von § 99 zuzuordnen?

Früchte im Sinne von § 99 gehören zur Übergruppe der Nutzungen gemäß § 100

neben den Früchten existiert noch die Gruppe der Gebrauchsvorteile

wie lassen sich Früchte gemäß § 99 untergliedern?

1. Sachfrüchte (§ 99 I)
-> unmittelbare Sachfrüchte (§ 99 I) = Erzeugnisse oder sonstige Ausbeute welche aus der Sache bestimmungsgemäß gezogen werden
-> mittelbare Sachfrüchte (§ 99 III) = Früchte die mittelbar durch ein Rechtsverhältnis gewährt werden
(Mietzinsen, Pachtzinsen, etc.)

2. Rechtsfrüchte (§ 99 II)
-> unmittelbare Rechtsfrüchte (§ 99 II) = durch Recht gewonnene Früchte
(etwa vom Pächter geerntete Tomaten)
-> mittelbare Rechtsfrüchte (§ 99 III) = Rechte die mittelbar durch ein Rechtsverhältnis gewährt werden
(etwa Lizenzgebühren für ein Patent)

was ist unmittelbarer Besitz?

unmittelbarer Besitz ist gemäß § 854 I die tatsächliche Gewalt über eine Sache

dieser kann auch ausgeübt werden, wenn die unmittelbare Sachherrschaft beim Besitzdiener im Sinne von § 855 liegt

wie wird der Besitzerwerb gemäß § 854 II vollzogen?
 

in dem Erwerber und Veräußerer sich über den Besitzübergang einigen, wobei der Erwerber die Möglichkeit haben muss die Sachherrschaft auszuüben

was ist ein possesorischer Anspruch?
 

ein Possesorischer Anspruch ergibt sich unmittelbar aus Besitz selbst

Bsp.: § 861

was ist ein petitorischer Anspruch?

ein petitorischer Anspruch ergibt sich aus einem Recht zum Besitz

Bsp.: § 1007
 

wie ist die Prüfungsabfolge eines possesorischen Anspruchs aus § 861?

I. Es liegt eine Entziehung durch verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 I vor

II. Der Anspruchsteller war Besitzer

III. Der Anspruchsgegner ist fehlerhafter Besitzer im Sinne von § 858 II

IV. Kein Ausschluss gemäß § 861 II

V. der Anspruch ist nicht gemäß § 864 erloschen

was ist Zweck des § 862 und was sind dessen Voraussetzungen?

§ 862 soll dem Besitzer die Möglichkeit geben von demjenigen der seinen Besitz gestört hat die Beseitigung dieser Störung zu verlangen

I. Es liegt eine Störung durch verbotene Eigenmacht gemäß § 858 I vor

II. Der Anspruchsteller ist Besitzer

III. Der Anspruchsgegner ist Störer

IV. Kein Ausschluss gemäß § 862 II

V. Der Anspruch ist nicht gemäß § 864 erloschen
 

Kann sich nur der unmittelbare Besitzer auf § 861 und § 862 berufen?

nein, i.V.m. § 869 kann dies auch der mittelbare Besitzer

Was sind die Voraussetzungen des § 1007 I ?

I. bewegliche Sache

II. Anspruchssteller ist früherer Besitzer

III. Anspruchgsgegner ist jetziger Besitzer

IV. Anspruchsgegner war gemäß § 932 II Bösgläubig bei Besitzerwernb

V. Anspruch ist nicht ausgeschlossen
-> dies ist der Fall wenn ein gegenwärtiges Recht zum Besitz besteht (§§ 1007 III S. 2, 986)

 


 

Wie ist § 1007 II zu prüfen?

I. bewegliche Sache

II. Anspruchssteller ist früherer Besitzer

III. Anspruchsgegner ist jetziger Besitzer

IV. Anspruchssteller hat unmittelbaren Besitz unfrewillig verloren ( abhandenkommen)

V. kein Ausschluss des Anspruchs

 

Was sind die Ausschlussgründe des § 1007 II ?

1. Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb , § 1007 III S. 1

2. Die Sache ist dem Anspruchsgegner abhandengekommen, § 1007 II S. 1

3. Anspruchsgegner hat Recht zum Besitz gegen Anspruchgssteller, §§ 1007 III S. 2 , 986

4. unanwendbarkeit des § 1007 II wg. § 1007 II S. 2