Sachenrecht 2 - Begriffe des Sachenrechts

Studer/Sigerist, Übungsbuch Sachenrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2012 Die Sache, das dingliche Recht, Besitz

Studer/Sigerist, Übungsbuch Sachenrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2012 Die Sache, das dingliche Recht, Besitz


Set of flashcards Details

Flashcards 57
Students 10
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 22.03.2016 / 16.06.2025
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41. Was ist ein absolutes Recht?

Recht, das gegenüber jedermann durchsetzbar ist (z.B. Eigentum, Recht auf körperliche Integrität)

42. Wie können relative Rechte entstehen?

Zum Beispiel

  • durch Vertrag
  • unerlaubte Handlung
  • ungerechtfertigte Bereicherung

43. Wodurch unterscheiden sich absolute und relative Rechte?

relative Rechte gelten nur gegnüber bestimmten Personen (z.B. Vertragspartner, Schädiger, Bereicherter)

absolute Rechte gelten gegenüber jedermann

44. Wodurch unterscheiden sich dingliche und obligatorische Rechte?

dingliche Rechte: beziehen sich immer auf eine Sache (Eigentum, Pfandrecht, Grundlast, Dienstbarkeit, Besitz)

obligatorische Rechte: beziehen sich immer auf die Rechtsbeziehung zwischen Personen (z.B. Forderung, Auskunftspflicht etc.).

45. Was ist eine Realobligation?

Rechtsverhältnis, das eine bestimmbare (aber nicht namentlich festgelegte) Person zu einer positiven Leistung verpflichtet und das eine dingliche Komponente enthält.

Durch die dingliche Komponente wird in der Regel die Person des Schuldners festgestellt (z.B. der Eigentümer des Grundstücks, der Pächter des Grundstücks).

46. Ist eine Realobligation ein dingliches Recht?

Nein. Sie gibt dem Berechtigten keine unmittelbare Sachherrschaft (nur ein Recht auf Leistung) und ist kein absolutes Recht (wirkt nur gegenüber bestimmten Personen; Rechtsverhältnis)

47. Wodurch können Realobligationen entstehen?

  • aus Gesetz
  • aus Rechtsgeschäft

47a. Nennen Sie ein Beispiel für eine Realobligation aus Gesetz.

  • Bauhandwerkerpfandrecht
  • Pflichten des Finders
  • Pflicht des Grundeigentümers zur Mithilfe bei der Grenzfeststellung

48. Nennen Sie ein Beispiel für eine Realobligation aus Rechtsgeschäft.

  • Vereinbarung einer nebensächlichen Leistungspflicht bei Dienstbarkeiten
  • Grundlast (z.B. Eigentümer muss Nachbarn ein Ster Holz pro Winter abgeben)
  • im Grundbuch eingetragene Kaufs- und Vorkaufsrechte

49. Nennen Sie drei Situationen, die zum Untergang einer Realobligation führen.

  • Aufhebungsvertrag
  • Verjährung
  • Fristablauf
  • Untergang des dinglichen Rechts oder des Besitzes

50. Welche Arten von dinglichen Rechten werden unterschieden?

  • Eigentum (umfassend und allseitig)
    • Fahrniseigentum
    • Grundeigentum
  • beschränkt dingliche Rechte (begrenz und teilweise)
    • Dienstbarkeiten (auf Nutzung/Gebrauch)
      • Personaldienstbarkeit
      • Grunddienstbarkeit
    • Pfandrechte (auf die Möglichkeit der Verwertung einer Sache)4
      • Fahrnispfand
      • Grundpfand
    • Grundlasten (Kombination von Nutzung/Gebrauch und Verwertungsmöglichkeit)

51. In der Praxis hat sich aber die Hypothekarobligation auf den Inhaber und das irreguläre Pfandrecht entwickelt. Was ist hierzu zu sagen?

Der Numerus clausus verbietet grundsätzlich die Schaffung weiterer dinglicher Rechte.

52. Was bedeutet Elastizität des Eigentums?

Wurde das Eigentum an einer Sache durch ein beschränktes dingliches Recht eingeschränkt und fällt dieses weg, so nimmt das Eigentum wieder den Umfang an, den es vor der Beschränkung hatte.

53. Was ist eine Dienstbarkeit?

Belastung einer Sache mit einer Duldungs- oder Unterlassungspflicht

54. Was ist eine Grundlast?

Mischung aus Nutzungs- und Verwertungsrecht.

Der Berechtigte aus der Grundlast kann aus einem fremden Grundstück Nutzen ziehen.

Wird die geschuldete Leistung nicht erbracht, kann er die Verwertung des belasteten Grundstücks (Sicherung) verlangen.

55. Was ist ein Pfandrecht?

gibt dem Pfandgläubiger die Möglichkeit, bei Nichtbefriedigung seiner Forderung die Verwertung der verpfändeten Sache zu verlangen.

56. Welche Bedeutung hat der Begriff Besitz?

Besitz hat 3 Bedeutungen:

  • tatsächliche Sachherrschaft
  • Tatbestand, der der tatsächlichen Sachherrschaft in Bezug auf den Rechtsschutz gleichgestellt wird (durch Gesetz)
  • Recht des Inhabers an einer Sache