Sachenrecht 2 - Begriffe des Sachenrechts

Studer/Sigerist, Übungsbuch Sachenrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2012 Die Sache, das dingliche Recht, Besitz

Studer/Sigerist, Übungsbuch Sachenrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2012 Die Sache, das dingliche Recht, Besitz


Kartei Details

Karten 57
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.03.2016 / 16.06.2025
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1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man von einer Sache im Rechtssinne spricht?

körperlicher Gegenstand, der eigenständig und rechtlich beherrschbar ist.

2. Worauf werden die sachenrechtlichen Bestimmungen auch noch angewendet (analog)?

  • auf Energie und Naturkräfte,
  • selbstständige und dauernde Rechte an Grundstücken
  • Bergwerkskonzessionen
  • Miteigentumsanteile

3. Wann ist das Erfordernis der Eigenständigkeit (Selbstständigkeit, Abgegrenztheit) bei Fahrnis erfüllt?

Wenn ein Gegenstand von anderen Gegenständen körperlich abgegrenzt ist und eine wirtschaftliche bzw. funktionale Einheit bildet.

4. Wann ist das Erfordernis der Eigenständigkeit (Selbstständigkeit, Abgegrenztheit) bei Liegenschaften erfüllt?

Eine Liegenschaft ist eigenständig, wenn sie parzelliert ist (also horizontal abgegrenzt).

5. Wann ist das Erfordernis der tatsächlichen Beherrschbarkeit der Sache bei Fahrnis erfüllt?

Ein Gegenstand ist tatsächlich beherrschbar, wenn er faktisch beherrschbar ist. Dazu muss er physisch erlangbar ist.

6. Wann ist das Erfordernis der rechtlichen Beherrschbarkeit der Sache bei Fahrnis erfüllt?

Ein Gegenstand ist rechtlich beherrschbar, wenn er tatsächlich beherrschbar ist und das Recht diese Möglichkeit zulässt.

7. Nennen Sie zwei Beispiele, in denen die tatsächliche Herrschaftsmöglichkeit fehlt und deshalb nicht von einer Sache im Rechtssinn gesprochen werden kann.

Die tatsächliche Beherrschbarkeit fehlt, wenn der Gegenstand unerreichbar ist (z.B. Sterne, Planeten) oder wenn eine feste Umgrenzung fehlt (z.B. bei Wasser, Luft).

8. Nennen Sie zwei Beispiele, in denen die rechtliche Herrschaftsmöglichkeit fehlt und deshalb nicht von einer Sache im Rechtssinn gesprochen werden kann.

Die rechtliche Beherrscbarkeit fehlt bei einem menschlichen Körper und den nicht verkehrsfähigen Sachen (z.B. religiöse Gegenstände)

9. Wie werden Tiere im Sachenrecht behandelt?

Tiere sind keine Sache im Rechtssinne (ZGB 641a Abs. 1).

Auf sie sind gewisse Spezialvorschriften anwendbar. Falls keine Spezialvorschrift existiert, werden die sachenrechtlichen Normen analog angewendet (ZGB 641a Abs. 2).

10. Was wird alles vom Eigentum an einer Sache erfasst?

  • die Sache selber
  • die Bestandteile
  • ihre Zugehör und
  • natürliche Früchte

11. Was ist eine Sachgesamtheit?

mehrere eigenständige Sachen, die zusammen (gemeinsamer Zweck) eine wirtschaftliche Einheit bilden (z.B. Bücher einer Bibliothek).

12. Was ist eine Rechtsgesamtheit?

mehrere eigenständige Sachen und/oder Rechte die zusammen eine Einheit bilden.

Man unterscheidet das Vermögen und das Unternehmen.

13. Gelten sachenrechtliche Vorschriften auch für Wertpapiere?

Grundsätzlich werden auf die Wertpapiere die Vorschriften von OR 965 ff. angewendet.

Für bestimmte Wertpapiere (z.B. Schuldbrief) sind auch die Normen des ZGB anwendbar.

14. Weshalb ist die Unterscheidung zwischen Fahrnis und Grundstücken im schweizerischen Sachenrecht zentral?

Weil sich die anwendbaren Regelungen massgeblich danach unterscheiden, ob es sich um Fahrnis oder um ein Grundstück handelt (z.B. beim Eigentum, Pfandrecht). 

15. Wann liegt Fahrnis im sachenrechtlichen Sinn vor?

Als Fahrnis bezeichnet man eine Sache im Rechtssinne, die mit dem Boden nicht fest verbunden ist, sondern bewegt werden kann, ohne dass sie dabei beschädigt oder zerstört wird (ZGB 713).

16. Was ist eine Fahrnisbaute?

Gebäude und Ähnliches, die gemäss Willen der Beteiligten keine feste Verbindung zum Grundstück haben sollen, auf dem sie stehen.

Sie dürfen deshalb auch keine allzu feste physische Verbindungen zum Boden haben.

17. Was ist eine Fahrnispflanze?

Pflanze, die zwar im Boden verwurzelt ist, aber gemäss Willen der Beteiligten keine bleibende Verbindung mit dem Grundstück haben soll.

18. Wann liegt ein Bestandteil vor?

  • körperlicher Gegenstand mit
  • äussere Verbundenheit,
  • innerem Zusammenhang und
  • dauernder Verbindung zur Hauptsache

19. Was bedeutet innerer Zusammenhang des Bestandteils?

Wenn die Sache ohne den Bestandteil nicht vollständig wäre.

Es ist auf die Verkehrsanschauung abzustellen, die am betreffenden Ort herrscht.

20. Was bedeutet äussere Verbundenheit des Bestandteils?

Wenn es einen festen Zusammenhang zwischen Sache und ihrem Bestandteil gibt.

Der Zusammenhang muss so fest sein, dass der Bestandteil nicht abgetrenn werden kann, ohne dass er oder die Hauptsache dabei verändert, beschädigt oder zerstört würde oder ein unverhältnismässiger Aufwand betrieben  werden müsste.

21. Welche Auswirkungen hat die Bestandteileigenschaft im Zusammenhang mit dem Eigentum am Bestandteil?

An einem Bestandteil kann kein separates Eigentum bestehen.

Der Eigentümer der Hauptsache ist Eigentümer des Bestandteils.

pro memoria:

Wurde eine Sache unter Eigentumsvorbehalt verkauft und wird sie zum Bestandteil einer anderen Sache, sogeht der Eigentumsvorbehalt unter.

22. Welche Auswirkungen hat die Bestandteileigenschaft im Zusammenhang mit der Verpfändung der Hauptsache?

Wird die Hauptsache verpfändet, sind auch die Bestandteile verpfändet.

23. Nennen Sie 3 Beispiele von Bestandteilen.

z.B. bei Grundstücken:

  • Bauten
  • Pflanzen
  • Quellen
  • eingebaute Materialien
  • usw.

24. Wann liegt Zugehör vor?

  • bewegliche Sachen,
  • die nach Ortsgebrauch oder Willen des Eigentümers der Hauptsache
  • dauernd in Verbindung/Beziehung zur Hauptsache stehen,
  • der sie ihr zu dienen haben (zur Bewirtschaftung, Benutzung oder Verwahrung)

25. Was bedeutet innerer Zusammenhang im Zusammenhang mit Zugehör gemeint?

Zugehör dient der Hauptsache dauerhaft.

26. Was ist mit äusserer Verbundenheit im Zusammenhang mit Zugehör gemeint?

einigermassen enge räumliche Beziehung zwischen Hauptsache und Zugehör.

Die Beziehung ist weniger fest als beim Bestandteil.

27. Welche Auswirkungen auf das Zugehör hat ein Eigentumswechsel?

Zugehör teilt grundsätzlich das rechtliche Schicksal der Hauptsache; kann aber auch ein eigenes haben.

Eigentumswechsel der Hauptsache bewirkt grundsätzlich ein Eigentumswechsel beim Zugehör. Massgebend ist aber der Wille der Beteiligten.

28. Welche Auswirkungen auf Zugehör hat die Verpfändung der Hauptsache?

Mit der Verpfändung der Hauptsache wird grundsätzlich auch die Zugehör verpfändet (ZGB 805 Abs. 1).

Da die Zugehör aber auch ein eigenes rechtliches Schicksal haben kann, kann sie auch selbstständig/unabhängig von der Hauptsache verpfändet werden.

29. Nennen Sie 3 Beispiele für Zugehör?

  • nicht montierte Pneus eines Autos
  • das Inventar eines Restaurants
  • Möbel einer Ferienwohnung
  • usw.

Entscheidend ist immer ob eine Widmung oder ein Ortsgebrauch vorliegt

30. Nennen Sie 3 Situationen, in welchen Zugehör seine Eigenschaft verliert.

Wenn

  • die Zugehör zum Bestandteil wird
  • die Hauptsache untergeht
  • sich der Ortsgebrauch ändert
  • die Widmung widerrufen wird
  • die äussere Verbundenheit untergeht (enge räumliche Beziehung)
  • der innere Zusammenhang untergeht (dauerndes dienen der Hauptsache)

31. Was unterscheidet natürliche Früchte von zivilen Früchten?

natürliche Früchte: Erzeugnisse/Erträgnisse einer Sache

zivile Früchte: Erzeugnisse/Erträgnisse eines Rechtsverhältnisses (Zinsertrag aus Miete)

32. Welche Art von Früchten gehört zum Eigentum an einer Sache?

Nur natürliche Früchte.

Für zivile Früchte (z.B. Zinsertrag aus Mieteverhältnis) sind die Vorschriften des OR einschlägig.

33. Welche Auswirkungen auf die natürliche Frucht hat das Eigentum an der Stammsache?

Eigentümer der Stammsache ist zugleich Eigentümer der natürlichen Frucht.

  • vor Trennung als Bestandteil der Stammsache (z.B. Apfel am Baum, ZGB 643 Abs. 3 i.V.m. ZGB 642 Abs. 1)
  • nach der Trennung (Apfel fällt vom Baum; ZGB 643 Abs. 1)

34. Was ist der Unterschied zwischen vertretbaren und unvertretbaren Sachen?

Vertretbare Sachen: können einander ersetzen, da es nach der Verkehrsanschauung nicht auf das einzelne Exemplar ankommt.

Unvertretbare Sachen: sind nicht ersetzbar, wegen ihrer spezifischen Eigenschaften.

35. Was ist der Unterschied zwischen verbrauchbaren und unverbrauchbaren Sachen?

Verbrauchbare Sachen: erfüllen ihren Zweck durch Verbrauch oder Veräusserung (z.B. Kreide, Briefmarken)

Unverbrauchbare Sachen: sollen bestehen bleiben (Abnützung nicht ausgeschlossen; z.B. Auto)

36. Nennen Sie 3 Beispiele von nicht verkehrsfähigen Sachen.

  • öffentliche Sachen
    • Autobahn
    • Schrein
  • Sachen die wegen tatsächlicher oder rechtlicher Eigenschaften nicht veräussert oder belastet werden dürfen
    • geschützte Pflanzen und Tiere,
    • Drogen,
    • Gifte,
    • Waffen etc.)

37. Was ist eine Mengensache?

Vielzahl gleichartiger Gegenständen, die rechtlich als Sache zu qualifizieren wären, für welche es aber wirtschaftlich sinnvoller ist sie ihre Menge als Einheit zu betrachten.

Beispiele:

  • ein Liter Wasser
  • 10 Kilo Mehl

38. Was ist eine herrenlose Sache?

Sache, an welcher niemand Eigentum hat.

39. Kann jemand Besitzer oder Eigentümer von resp. Inhaber eines beschränkt dinglichen Rechts an einer herrenlosen Sache sein?

Besitz und dingliches Recht: Ja, da die Sache ansich besteht

Eigentum: Nein, da ansonsten die Sache nicht herrenlos ist.

40. Wann liegt ein dingliches Recht vor?

  • Absolutheit des Rechts (erga omnes, gegenüber jedermann durchsetzbar)
  • Sachbezogenheit des Rechts (Wegrecht an bestimmten Grundstück)
  • Begründung unmittelbarer Sachherrschaft