Sachbearbeiter Sozialversicherungen

Grundlagen Soziale Sicherheit

Grundlagen Soziale Sicherheit

Marion Eigenmann

Marion Eigenmann

Kartei Details

Karten 11
Lernende 49
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 17.03.2015 / 03.03.2024
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In der Schweiz haben wir eine ausgeprägte föderalistische Struktur. Erklären Sie diesen Begriff

 

  • Mit Föderalismus ist die Kompetenzaufteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden gemeint.
  • Staatsaufbau mit vielen selbstständigen ‚Einzelstaaten‘ (Kantone/Gemeinden)

 

Zeigen Sie an einem Beispiel aus der Sozialen Sicherheit auf, wo der Föderalismus erkennbar ist.

Bei den Kinderzulagen, bei den Krankenversicherungsprämien, bei der Sozialhilfe, bei den kantonalen Arbeitslosenhilfen etc.

 

Eine Sozialversicherung deckt ein Risiko ab, d. h. ein Ereignis, dessen künftiger Eintritt möglich, aber ungewiss ist. Zählen Sie neben dem Risiko Unfall vier weitere unterschiedliche soziale Risi-ken auf.

Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Mutterschaft, Militär, Familienlasten, Arbeitslosigkeit etc.

 

Die Sozialversicherung gewährt im gesetzlichen Rahmen Schutz gegen wirtschaftliche Folgen, die sich bei Eintritt eines sozialen Risikos ergeben. Erklären Sie am Risiko Unfall die wirtschaftlichen Folgen stichwortartig.

Lohnausfall übernimmt die Unfallversicherung.

Heilungskosten (Arzt, Spital, Labor etc.) übernimmt ebenfalls die Unfallversicherung.

(Die Unterscheidung Lohnausfall und Heilungskosten muss gemacht werden.)

 

Nennen Sie einen Versicherungszweig, der im Umlageverfahren finanziert wird.

AHV / IV /ALV

 

Erklären Sie stichwortartig das Kausalprinzip.

Die Leistungspflicht richtet sich nach der Ursache des Risikos.

 

Zählen Sie zwei Versicherungszweige auf, die nach dem Kausalprinzip ausgestaltet sind.

Versicherungszweige KV, UV, MV, EO, ALV

Benno Fischer war Hilfsarbeiter in einem Produktionsunternehmen. Durch die Schliessung des Un-ternehmens verliert Benno Fischer seinen Arbeitsplatz und wird arbeitslos. Da er bereits 58 Jahre alt ist, hat er grosse Schwierigkeiten, eine neue Stelle zu finden. Nachdem er die Arbeitslosenentschädi-gung voll ausgeschöpft hat, bleibt ihm der Gang auf das Sozialamt nicht erspart. Er erhält von der Gemeinde künftig Unterstützung in Form von regelmässigen Geldbeträgen. Nach welchem Prinzip funktioniert bei diesem Beispiel die Soziale Sicherheit? Nennen Sie nur den Fachbegriff.

Sozialhilfe-, Fürsorge- oder Finalprinzip

Subsidiaritätsprinzip

Nennen Sie zwei Sozialversicherungszweige, die nach dem Kausalprinzip funktionieren. Das heisst, die Leistungspflicht richtet sich nach der Ursache des Risikos.

Versicherungszweige KV, UV, MV, EO, ALV (aufzählen von Privatversicherungen ist falsch)

Beschreiben Sie stichwortartig die Ziele der Privatversicherungen, wenn sie zusätzlich zu Sozialversi-cherungen abgeschlossen werden. Als Beispiel für Ihre Beschreibung nehmen Sie die Unfallversiche-rung (nach UVG) und die Unfallzusatzversicherung.

Die Privatversicherung kann ebenfalls Teil der sozialen Sicherung sein, sie ergänzt dort mehrheit-lich die Leistungen der Sozialversicherung. Diese Ergänzung kann häufig nach individuellem Ermes-sen und freiwillig erfolgen. Grundsätzliche besteht eine Vertragsfreiheit. (Die Ergänzung muss aus der Antwort ersichtlich sein.)

Zählen Sie drei Rechtsgrundsätze innerhalb der Sozialen Sicherheit auf.

Grundsatz 1: Legalitätsprinzip, Verhältnismässigkeitsprinzip, Rechtsgleichheit (Art. 8 BV)

Grundsatz 2: Treu und Glauben (Art. 2 ZGB), Guter Glaube (Art. 3 ZGB)

Grundsatz 3: Richterliches Ermessen (Art. 4 ZGB); Beweislast (Art. 8 ZGB)