RW 2. Buch

Kapitel des RW-Buches 2

Kapitel des RW-Buches 2


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Cartes-fiches 59
Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Collège
Crée / Actualisé 30.01.2015 / 01.04.2015
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KAPITEL 4: ABSCHREIBUNGEN

Buchungen beim Verkauf

  • Verkaufserlös buchen: Barverkauf Mobilien & Kreditverkauf Mobilien

  • Barverkauf: Ka/ Mob
  • Kreditverkauf: ü.Deb/ Mob

KAPITEL 4: ABSCHREIBUNGEN

Buchungen beim Verkauf

  • Wertberichtigung auflösen

  • WB Mobilien/ Mobilien

KAPITEL 4: ABSCHREIBUNGEN

Buchungen beim Verkauf

Da zu viel abgeschrieben wurde, entsteht beim Verkauf ein Gewinn.

Verkaufserlös>Buchwert

  • Gewinn buchen im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätikeit
  • Gewinn buchen, ausserordentlicher Ertrag/ betriebsfremden Anlagen

  • Mob/ Gewinn Verkauf AV
  • Immob/ a.o.ER

KAPITEL 4: ABSCHREIBUNGEN

Buchungen beim Verkauf

Da zu wenig abgeschrieben wurde, entsteht beim Verkauf ein Verlust.

Verkaufserlös

  • Verlustverbuchung wenn Verlust in Grössenordnung normalen Abschreibung ist
  • Verlustverbuchung wenn Verlust die Höhe übersteigt

  • Abschreibungen/ Mob
  • a.o.Au/ Immob

KAPITEL 5: ABGRENZUNGEN & RÜCKSTELLUNGEN

Noch nicht erhaltene Erträge

  • Buchung noch nicht erhaltener Zins (Abgrenzung)+ Abschluss
  • Buchung jetzt erhalten +Eröffnung , Bezhalung Zins (Rückbuchung) +Bankzahlung?

 

  • TA / ZinsE 1500 Abgrenzung Zins
  • SB/ TA      1500 Abschluss Konto TA

 

  • TA/ EB      1500 Eröffnung Konto TA
  • ZinsE/ TA  1500 Rückbuchung TA
  • Ba/ ZinsE  2000 Bankzahlung Jahreszins

KAPITEL 5: ABGRENZUNGEN & RÜCKSTELLUNGEN

Im Voraus bezahlte Aufwände

  • Bankzahlung Fhzgversicherungen + Abgrenzung + Abschluss
  • Eröffnung Konto TA + Rückbuchung

  • FhzgAu/ BA    6200   Bankzahlung Versicherungen
  • TA / FahzgAu 6200   Abgrenzung  Versicherungen
  • SB/ TA            6200   Abschluss Konto TA

 

  • TA/ EB           6200   Eröffnung Konto TA
  • FhzgAu/ TA   6200   Rückbuchung TA

KAPITEL 5: ABGRENZUNGEN & RÜCKSTELLUNGEN

Noch nicht bezahlte Aufwände

  • Abgrenzung Stromkosten + Abschluss
  • Eröffnung, Rückbuchung & Barzahlung

  • EnergieAu/ TP    1200   Abgrenzung
  • TP/ SB                1200   Abschluss

 

  • EB/ TP               1200   Eröffnung
  • TP/ EnergieA     1200   Rückbuchung
  • EnergieA/ Ba     1200   Bankzahlung

KAPITEL 5: ABGRENZUNGEN & RÜCKSTELLUNGEN

Im Voraus erhaltene Erträge

  • Bankzahlung, Abgrenzung + Abschluss
  • Eröffnung, Rückbuchung, Rechnung

  • Ba/ ZinsE         8000   Bankzahlung an Kunde
  • BetriebsE/ TP  8000   Abgrenzung 
  • TP/ SB             8000   Abschluss

 

  • EB/ TP             8000   Eröffnung
  • TP/BetriebsE   8000   Rückbuchung
  • K-Deb/BetriebE 13700 Rechnung an Kunde

KAPITEL 5: ABGRENZUNGEN & RÜCKSTELLUNGEN

Guthaben beim Abschluss: TRANSITORISCHE AKTIVEN

Wenn Guthaben besteht beim Abschluss: TA/ Au_Er

Geldguthaben (Leistung erbracht, Einnahme noch ausstehend)

  • Ausstehende Mietzinserträge
  • Nicht fakturierte Honorarerträge

 

Leistungsguthaben (Ausgabe erfolgt, Leistung noch nicht erhalten)

  • Vorausbezahlte Miete
  • Im voraus bezahlte Mobiliarversicherung

Geldguthaben (Leistung erbracht, Einnahme noch ausstehend)

  • TA/ LiegenschaftsEr
  • TA/ HonorarEr

Leistungsguthaben (Ausgabe erfolgt, Leistung noch nicht erhalten)

  • TA/ RaumAu
  • TA/ VersicherungsAu

Bei Abgrenzung beim Abschluss steht TA immer im Soll.

Bei der Rückbuchung im neuen Jahr immer im Haben.

KAPITEL 5: ABGRENZUNGEN & RÜCKSTELLUNGEN

Schuld beim Abschluss = TRANSITORISCHE PASSIVEN

Wenn Schuld beim Abschluss immer: Au_Er / TP

Geldschuld (Leistung erhlaten, Ausgabe noch nicht erfolgt)

  • Ausstehende Telefonrechnung
  • Abgelaufene Passivzinsen

Leistungsschuld (Einnahme erhalten, Leistung noch nicht erbracht)

  • Vorauszahlung eines Mieters
  • Im Voraus erhaltene Honorare

Geldschuld (Leistung erhlaten, Ausgabe noch nicht erfolgt)

  • VerwaltungsAu/ TP
  • ZinsAu/ TP

Leistungsschuld (Einnahme erhalten, Leistung noch nicht erbracht)

  • LiegenschaftsEr/ TP
  • HonorarEr/ TP

Bei der Abgrenzung beim Abschluss steht TP immer im Haben.

Bei der Rückbuchung im neuen Jahr immer im Soll.

KAPITEL 5: ABGRENZUNGEN & RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen = Fremdkapital, ruhendes Konto, nach Wiedereröffnung nicht zurückgebucht. Betrag wird immer geschätzt.

  • Bildung Rückstellungen
  • Abschluss Konto Rückstellungen

 

  • Eröffnung Rückstellungen
  • Zahlung Anwaltskosten
  • Anpassungen Rückstelungen
  • Abschluss Rückstellungen

  • Bildung:     a.o.Au/ Rückstellungen Prozess   25'000
  • Abschluss: Rückst.Proz/ SB                            25'000

 

  • Eröffnug:    EB/ Rückst.Proz                            25'000
  • Zahlung:    Rückst.Proz/ Ba                               4'500
  • Anpassung:a.o.Au/ Rückst.Proz                        9'500
  • Abschluss: Rückst.Proz/ SB                            30'000

KAPITEL 5: ABGRENZUNGEN & RÜCKSTELLUNGEN

Unterschied TP & Rückstellungen

  • Zweck
  • Betragshöhe
  • Genauigkeit
  • Zeitdauer
  • Buchungstechnik

  • TP: Periodengerechte Verbuchung Au&Er, Abgrenzung über Jahreswechsel
  • Rückst: Periodengerechte Verbuchung Au&Er, Berücksichtigung Risiken und möglichen Verlusten

 

  • TP: eher kleinere Beträge
  • Rückst: eher grössere Beträge

 

  • TP: genau, Betrag steht ziemlich genau fest
  • Rückst: wird mit grosser Unsicherheit geschätzt

 

  • TP: kurzfristig (nur über Jahreswechsel)
  • Rückst: mittel- oder langfristig

 

  • TP: Transitorisches Konto, Rückbuchung nach der Wiedereröffnung
  • Rückst: ruhendes Konto (keine Rückbuchungen, bei Bedarf Anpassungen beim Abschluss)

KAPITEL 6: LÖHNE UND GEHÄLTER

Was bedeutet:

  • BVG?
  • PK?
  • NBU?
  • BU?
  • VKB?
  • AHV?
  • IV?
  • EO?
  • ALV?

  • Berufliche Vorsorge
  • Pensionskasse
  • nicht Betriebsunfallversicherung
  • Betriebsunfallversicherung
  • Verwaltungskostenbeitrag
  • Alters-und Hinterlassenenversicherung
  • Invalidenversicherung
  • Erwerbsersatzordnung
  • Arbeitslosenversicherung

KAPITEL 6: LÖHNE UND GEHÄLTER

Wieviel muss Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernehmen von....

  • AHV,IV und EO?
  • ALV?
  • BVG, PK?
  • BU?
  • NBU?

  • AHV, IV und EO: obligatorisch! AG & AN teilen sich die Beiträge von 10.3% hälftig= AN: 5,15% AG: 5.15%
  • ALV: obligatorisch! Auf Lohn bis 126'000= 2,2%. AG&AN teilen sich Beitrag. AN: 1,10% AG: 1,10%
  • BVG, PK: für alle mit Jahreslohn von mind. 20'880.- obligatorisch. Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte übernehmen. Im ganzen ca. 10-15% des Bruttolohnes
  • obligatorisch! Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Arbeitgebers. 0.02% bis 28.72% (grosse/niedrige Unfallgefahr)
  • obligatorisch! Wird ganz oder teilweise dem Arbeitnehmer belastet.

KAPITEL 6: LÖHNE UND GEHÄLTER

  • Lohnzusatzkosten?
  • Verwaltungskostenbeitrag?
  • Brutto/Nettolohn?

  • Sozialversicherungsbeiträge, welche vom Arbeitgeber nebst dem Bruttolohn zusätzlich zu zahlen sind. Sie verteuern den Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber zahlt einen VKB von max. 3% der abzuliefernden AHV, IV und EO-Beiträge an Ausgleichskasse. Entspricht 0.309% der Bruttosumme. Je grösser die zu entrichtende Beitragssumme ist, desto kleiner werden die VKB.
  • Bruttolohn: ohne Abzüge, auf Vertrag festgesetzter Lohn
  • Nettolohn: Lohn mit Abzügen

KAPITEL 6: LÖHNE UND GEHÄLTER

Verbuchung

Sicht von Arbeitgeber:

Nettolohn & Arbeitnehmerbeiträge= Lohnaufwand

Arbeitgeberbeiträge= Sozialversicherungsaufwand

(Lohn), Spesen, Weiterbildung = PersonalAu

(LohnAu&SozVersAu = PersonalAu)

Schuld an Ausgleichskasse = Kreditor Sozialversicherung

  • Buchung Arbeitnehmerbeiträge (AHV,IV,EO,ALV,PK,NBU)
  • Buchung Auszahlung Nettolohn
  • Buchung Arbeitgeberbeiträge (AHV,IV,EO,ALV,PK,BU,VKB)
  • Buchung Salden & SB

 

  • LohnAu / KredSozVer
  • LohnAu / Ba
  • SozVerAu / KredSozVer
  • ER / LohnAu (Bruttolohn), ER / SozVersAu (Lohnzusatzkosten), KredSozVer / SB (Saldo KredSozVer)

KAPITEL 6: LÖHNE UND GEHÄLTER

Berechnung der gesamten Personalkosten für den Arbeitgeber

Bruttolohn                 5000.00

+Lohnzusatzkosten    781.95

=Total Personalkosten 5781.95

 

KAPITEL 6: LÖHNE UND GEHÄLTER

Verrechnung von Spesen und Warenbezügen zu reduzierten Preisen

Spesen können bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.

Buchungen zu dieser Abrechnung:

Nettolohn Juli                                                                     4600

- am 2.7. ausbezahlter Spesenvorschuss bar                   1000

+ Spesen für Montage in Frankreich                                 1345

-Warenbezüge zu reduziertem Kaufpreis ohne MWST       500

=Banküberweisung                                                      4445.-                          

Nettolohn = LohnA / Ba 4600

Spesenvorschuss = keine buchung, da bereits verbucht

Abrechnung Spesen = ü.PersonalAu / Ba  345

Warenbezug = Bank / WarenE   500

KAPITEL 7: DIE EINZELUNTERNEHMUNG

 

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