Römisches Recht

wichtige Begriffe aus dem Fach "Römisches Recht"

wichtige Begriffe aus dem Fach "Römisches Recht"

Burton Bell

Burton Bell

Kartei Details

Karten 131
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 16.05.2011 / 01.06.2021
Weblink
https://card2brain.ch/box/roemisches_recht
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/roemisches_recht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

actio publiciana

(aus Erwerb ex iusta causa, der bei fingiertem Ablauf der Ersitzungsfrist zum Eigentumserwerb geführt hätte)

prätorischer Eigentümer -----> Besitzer

- Herausgabe und Nebenleistungen

(Früchte, Schadenersatz)

possessorisches Vorgehen

hier wird nur der Besitzstand geprüft und geschützt

interdictum utrubi

(für bewegliches Sachen)

es obsiegt derjenige der im Jahr vor der Interdiktserlassung länger fehlerfrei (im Verhältnis zum jeweiligen Gegner) besessen hat

(nec vi nec clam nec precario; nicht gewaltsam, heimlich, aufgrund Bittleihe)

actio ex stipulato

Gläuberiger -----> Schuldner

(Stipulator -----> Promissor)

- Leistung des incertum

- Interesse

elektiv

auswählend

res mancipi

italische Grundstücke, Sklaven, Großvieh, Feldservituten

-> Eigentumsübertragung durch förmliche mancipatio

res nec mancipi

alles Sachen die nicht res mancipi sind

iusta causa

Titel

actio auctoritatis

bei Rechtsmängeln einer kaufweise mancipierten Sache

- duplum des Kaufpreises

causa solvendi

Schulderfüllung als Rechtsgrund für eine Eigentumsübertragung durch traditio

traditio

Übergabe der Sache

traditio ex iusta causa

Eigentumsübertragung aufgrund eines anerkannten Rechtsgrundes

causa credendi

Darlehnsgewährung

causa dotis

Mitgiftbestellung

datio ob rem

Zweckzuwendung

condictio ob causam datorum

Leistung zu einem bestimmten Zweck der nicht erreicht wird (Kondiktion aus ungerechtfertigter Bereicherung)

causa donationis

Schenkung

condictio ob iniustam causam

Leistung zu verbotenen Zweck

per se

an sich, für sich, selbst

blosse Tradierung einer res mancipi (man wird welcher Eigentümer)?

prätorischer Eigentümer

traditio brevi manu

Übergabe kurzer Hand

Detention

Gewahrsame über eine Sache, faktische Herrschaft

detentor

Entlehner, Mieter, Pächter, Verwahrer (haben keinen Besitzschutz)

Besitzkonstitut

constitutum possessorium

Verhältnisse bei der Durchgangstheorie

- Valutaverhältnis

- Deckungsverhältnis

- Einlösungsverhältnis

Doppelverkauf

entscheidend ist nicht mit wem der Kaufvertrag als erstes geschlossen wurde sondern mit wem zuerst das Verfügungsgeschäft getätigt wurde

Schlechtgläubigkeit

nachträgliche Schlechtgläubigkeit schadet im RR NICHT

pleno iure dominus

Eigentümer zu vollen Recht - ziviler & prätorischer Eigentümer in Personalunion

res furtivae

gestohlene Sachen (können nicht ersessen werden)

pignus

Besitzpfand

hypoteca

besitzloses Pfand

fiducia

Sicherungsübereignung

Pfandreife (Möglichkeiten)

(1) Pfandverfall

(2) Pfandverkauf

Pfandverfall

im Fall der Nichtzahlung der gesicherten Forderung verfällt das Pfandobjekt dem Pfandnehmer, d.h. er erlangt Eigentum

Prinzipien des Pfandrechts

(1) Akzessorietätsprinzip

(2) Spezialitätsprinzip

(3) Publizitätsprinzip

(4) Prinzip der ungeteilten Pfandhaftung

(5) Prioritätsprinzip

(6) Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht

actio pigneraticia in personam directa

Pfandgeber ----> Pfandnehmer

- Rückgabe des Pfandes bei Tilgung der gesicherten Forderung

- Schadenersatz (Pfand beschädigt oder verloren gegangen)

- Superfluum

actio pigneraticia in personam contraria

Pfandnehmer ----> Pfandgläubiger

- Ersatz Aufwendungen die der Pfandnehmer getätigt hat

actio pigneraticia in rem

Pfandberechtigter ----> Pfandgeber (+ Dritte)

- auf Herausgabe

pactum fiduciae

Treuhandabrede, Sicherungsabrede

pactum de vendendo

Verkaufsabrede