Römisches Recht
wichtige Begriffe aus dem Fach "Römisches Recht"
wichtige Begriffe aus dem Fach "Römisches Recht"
Kartei Details
Karten | 131 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 16.05.2011 / 01.06.2021 |
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actio publiciana
(aus Erwerb ex iusta causa, der bei fingiertem Ablauf der Ersitzungsfrist zum Eigentumserwerb geführt hätte)
prätorischer Eigentümer -----> Besitzer
- Herausgabe und Nebenleistungen
(Früchte, Schadenersatz)
possessorisches Vorgehen
hier wird nur der Besitzstand geprüft und geschützt
interdictum utrubi
(für bewegliches Sachen)
es obsiegt derjenige der im Jahr vor der Interdiktserlassung länger fehlerfrei (im Verhältnis zum jeweiligen Gegner) besessen hat
(nec vi nec clam nec precario; nicht gewaltsam, heimlich, aufgrund Bittleihe)
actio ex stipulato
Gläuberiger -----> Schuldner
(Stipulator -----> Promissor)
- Leistung des incertum
- Interesse
elektiv
auswählend
res mancipi
italische Grundstücke, Sklaven, Großvieh, Feldservituten
-> Eigentumsübertragung durch förmliche mancipatio
res nec mancipi
alles Sachen die nicht res mancipi sind
iusta causa
Titel
actio auctoritatis
bei Rechtsmängeln einer kaufweise mancipierten Sache
- duplum des Kaufpreises
causa solvendi
Schulderfüllung als Rechtsgrund für eine Eigentumsübertragung durch traditio
traditio
Übergabe der Sache
traditio ex iusta causa
Eigentumsübertragung aufgrund eines anerkannten Rechtsgrundes
causa credendi
Darlehnsgewährung
causa dotis
Mitgiftbestellung
datio ob rem
Zweckzuwendung
condictio ob causam datorum
Leistung zu einem bestimmten Zweck der nicht erreicht wird (Kondiktion aus ungerechtfertigter Bereicherung)
causa donationis
Schenkung
condictio ob iniustam causam
Leistung zu verbotenen Zweck
per se
an sich, für sich, selbst
blosse Tradierung einer res mancipi (man wird welcher Eigentümer)?
prätorischer Eigentümer
traditio brevi manu
Übergabe kurzer Hand
Detention
Gewahrsame über eine Sache, faktische Herrschaft
detentor
Entlehner, Mieter, Pächter, Verwahrer (haben keinen Besitzschutz)
Besitzkonstitut
constitutum possessorium
Verhältnisse bei der Durchgangstheorie
- Valutaverhältnis
- Deckungsverhältnis
- Einlösungsverhältnis
Doppelverkauf
entscheidend ist nicht mit wem der Kaufvertrag als erstes geschlossen wurde sondern mit wem zuerst das Verfügungsgeschäft getätigt wurde
Schlechtgläubigkeit
nachträgliche Schlechtgläubigkeit schadet im RR NICHT
pleno iure dominus
Eigentümer zu vollen Recht - ziviler & prätorischer Eigentümer in Personalunion
res furtivae
gestohlene Sachen (können nicht ersessen werden)
pignus
Besitzpfand
hypoteca
besitzloses Pfand
fiducia
Sicherungsübereignung
Pfandreife (Möglichkeiten)
(1) Pfandverfall
(2) Pfandverkauf
Pfandverfall
im Fall der Nichtzahlung der gesicherten Forderung verfällt das Pfandobjekt dem Pfandnehmer, d.h. er erlangt Eigentum
Prinzipien des Pfandrechts
(1) Akzessorietätsprinzip
(2) Spezialitätsprinzip
(3) Publizitätsprinzip
(4) Prinzip der ungeteilten Pfandhaftung
(5) Prioritätsprinzip
(6) Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht
actio pigneraticia in personam directa
Pfandgeber ----> Pfandnehmer
- Rückgabe des Pfandes bei Tilgung der gesicherten Forderung
- Schadenersatz (Pfand beschädigt oder verloren gegangen)
- Superfluum
actio pigneraticia in personam contraria
Pfandnehmer ----> Pfandgläubiger
- Ersatz Aufwendungen die der Pfandnehmer getätigt hat
actio pigneraticia in rem
Pfandberechtigter ----> Pfandgeber (+ Dritte)
- auf Herausgabe
pactum fiduciae
Treuhandabrede, Sicherungsabrede
pactum de vendendo
Verkaufsabrede