Römisches Recht
wichtige Begriffe aus dem Fach "Römisches Recht"
wichtige Begriffe aus dem Fach "Römisches Recht"
Fichier Détails
Cartes-fiches | 131 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 16.05.2011 / 01.06.2021 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/roemisches_recht
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Intégrer |
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actio serviana
Pfandrechtsklage, dingliche Klage des Pfandberechtigten
ziviles Eigentum
Eigentum nach dem Ius Civile
bonitarisches Eigentum
Eigentumsposition die vom Prätor geschützt wird (wichtigster Fall: traditio eines res mancipi)
actio pigneraticia in personam contraria
Pfandnehmer -----------> Pfandgeber
- Aufwandersatz
- Stellung eines Ersatzpfandes
actio pigneraticia in rem
Pfandberechtigter ------------> Pfandgeber
+ Dritte
actio empti
Käufer ---------> Verkäufer
- Leistung Kaufobjekt
- Erfüllung Nebenverpflichtung
- Schadenersatz (Interesse)
bei Sachmängel auch
- Wandlung, Minderung
custodia Haftung
strenge Haftung für den Bewachungserfolg
Stipulation
förmliches mündliches Leistungsversprechen
condictio liberationis
Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit
Superfluum
Überschuss des Verkaufserlöses über den offenen Forderungsbetrag
Pfandnehmer
Gläubiger einer gesicherten Forderung
concursus causarum
Zusammentreffen mehrerer Erwerbsgründe
Eviktion
Kaufobjekt ist mit einem Rechtsmangel behaftet (zB steht im Eigentum eines Dritten)
Eviktion liegt dann vor wenn es zu einer erfolgreichen Klagsführung des 3. mit einer actio in rem gekommen ist und der Käufer dadurch den ungestörten Besitz am Kaufobjekt verloren hat.
Der Käufer kann Eviktionsregress gegen den Verkäufer vornehmen.
exceptio doli
Einrede der Arglist
actio confessoria
Klage auf Feststellen des Bestehens einer Dienstbarkeit (Dienstbarkeitsberechtigung)
actio negatoria
Eigentumsfreiheitsklage
-> Klage, gerichtet auf Feststellung des Nichtbestehens einer Dienstbarkeit
Prädialservitut
herrschendes Gut
Servitut
dingliches Nutzungsrecht
mancipatio
förmliche Eigentumsübertragung vor 5 Zeugen und dem Waagehalter
Miteigentümer Grundstück
Grundstück kann zwar wirksam verpfändet oder verkauft werden, aber es kann keine Servitut eingeräumt werden
Miteigentum bedeutet nicht dass das Eigentum geteilt ist, sondern das Eigentumsrecht.
dolus
Vorsatz
culpa
Fahrlässigkeit
casus
Zufall
Gläubigerverzug
liegt vor wenn es am Gläubiger liegt, dass nicht geleistet werden kann
--> Haftungsmilderung für den Schuldner auf "dolus"
Schuldnerverzug
Schuld am Ausbleiben der Leistung liegt beim Schuldner
--> Haftungsverschärfung (casus)
Gefahrtragung
3 Fälle:
(1) Gattungskauf (Genuskauf)
(2) Stückkauf (Spezieskauf)
(3) Vorratsschuld
vindizieren
die Sache mit der Eigentumsklage herausverlangen
Litis Contestatio
Streitbefestigung
Parteien unterwerfen sich Prozessprogramm
Litis Contestatio schließt den ersten Verfahrensabschnitt ab.
actiones in rem
Klagen zur Durchsetzung von dinglichen Rechten
actiones in personam
Klagen zur Durchsetzung obligatorischer Rechte (vor allem Verträge & Delikte)
certa res
bestimmte Sache
condictio
strengrechtliche actio in personam auf dare (Übereignung) einer certa pecunia (bestimmte Geldsumme) oder certa res (bestimmte Sache)
pactum
formlose Abrede, formlose Vereinbarung
eine außerhalb der anerkannten Verträgen stehende Vereinbarung
(ist deswegen nicht einklagbar)
condictio indebiti
Rückforderung wg. irrtümlicher Zahlung einer Nichtschuld
Leistungsstörungen
Störungen in der weiteren Abwicklung des Vertrages
(zB nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, GWL)
--> im Gegensatz zu den Mängeln an der Wurzel
actio legis aquiliae
Klage aus der Sachbeschädigung
ET ---------> Schädiger
(auf Schadenersatz)
Surrogat
Ersatzobjekt
actio quanti minoris
Preisminderung
actio redhibitoria
Wandlung
Utilitätsprinzip
das Utilitätsprinzip macht die Reichweite der vertraglichen Haftung von der utilitas (dem Nutzen) abhängig den jemand aus einem Vertrag zieht
---> kein Nutzen: dolus
---> großer Nutzen: custodia