REM
asdf
asdf
Fichier Détails
Cartes-fiches | 52 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Médecine/Pharmacie |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 22.02.2016 / 07.07.2016 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/rem
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/rem/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Augenuntersuchung an Leichen
Augenlider doppelt ektoponieren. Mögliche Stauungsblutungen sowie sekundäre Einblutungen.
Untersuchung des Genitales und des Anus in Lebenden oder Toten
Abstriche entnehmen!
Auf Verletzungen der hinteren Kommissur achten, Verletzungen suchen bevor Spekulum eingeführt wird!
(keine genitale Verletzungen zwingend bei Vergewaltigung. Verletzungen können auch bei normalem GV auftreten)
Identifikation von Verstorbenen
Fingerabdruck (Referenzfingerabdruck am Zahnglas o.ä. notwendig!), DNA (Bei Brandleichen u.U. problematisch), Gebisse (Zahnröntgen, OPT etc.) gelten allesamt als sicher
Unsicher sind: Befragung von Verwandten, persönliche Effekten etc.
Legalinspektion
Durch Kreis- oder Bezirksarzt oder Rechtsmediziner
Vollständige Untersuchung der entkleideten Leiche, Erfassen der Todesart im weiteren Sinn, der Todesursache so gut als möglich. Identifikation der Leiche, Spurensicherung. Bericht zuhanden der Staatsanwaltschaft
Leichenschau
Jeder Arzt
- Sichere Todesfeststellung
- Diagnostik nur zum Sicherstellen des Todes
- Todesart im weiteren Sinne angeben
- ungefähre Todeszeit feststellen
- Identifikation des Verstorbenen (!! wenn nicht sicher durchführbar->Polizei informieren)
- Beim aussergewöhnlichen Todesfall informieren der Staatsanwaltschaft
Wunddokumentation
Genaue Beschreibung (Form, Farbe, Umgebung etc.)
Fotodokumentation: Mit Masstab Übersichts- und Detailaufnhame
Urteilsfähigkeit
Man kann die Urteilsfähigkeit nicht bestätigen, man kann sie nur absprechen. Bezüglich einer Sache kann eine Person nur urteilsfähig oder nicht sein- keine Grauzone! Wenn eine Person bezüglich komplexen Themen nicht mehr urteilsfähig ist, kann sie trotzdem bezüglich einfachen Themen urteilsfähig sein
Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlichen Zuständen die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäß zu handeln.
Fahrfähigkeit
Momentane psychische und physische Befähigung des Individuums zum sicheren Lenken eines Fahrzeuges
Bereits ab 0.3%o ist die Fahrfähigkeit auf unbekannten Strassen eingeschränkt
Benzodiazepine schränken die Fahrfähigkeit ein
Fahreignung
Allgemeine, zeitlich nicht umschriebene und nicht ereignisbezogene, physisch, psychisch und charakterlich genügende Voraussetzungen des Individuums zum sicheren Lenken eines Fahrzeugs. Diese Voraussetzungen müssen stabil vorliegen.
Fahreignung nicht gegeben bei: bestimmten Psychischen Erkrankungen, Verkehrsrelevantem Konsum (V.a. Alkoholabhängigkeit, jegliches Fahren unter Drogen oder Medikamenten), Sehvermögen ( unter 0.1 und 0.6), Epilepsie, Diabetiker mit schlechter Blutzuckerkontrolle
Bei Alkoholproblemen: 6 monatige Abstinenz mittels Haarprobe bestätigen bevor wieder gefahren werden kann.
Toxikologischer Nachweis von Substanzen
Möglichst rasch Blut und Urin asservieren
Blut: Kurzfristiger Nachweis möglich (Drogen bis 24h)
Urin: Betäubungsmittel 2-3 Tage (Cannabis bei chronischem Konsum bis Wochen)
Haare: Lange zurückliegender Konsum bestimmbar
Befunde bei Leichen nach Stromschlag
Warzenähnliche Hautveränderungen, Rötungen, blasenförmige Formationen, kraterförmige Defekte mit schwarzem Rand, gruppierte Lücken in der Kleidung, angesengte Haare