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Lukas Balsiger

Lukas Balsiger

Kartei Details

Karten 52
Sprache Deutsch
Kategorie Medizin/Pharmazie
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.02.2016 / 07.07.2016
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Augenuntersuchung an Leichen

Augenlider doppelt ektoponieren. Mögliche Stauungsblutungen sowie sekundäre Einblutungen.

Untersuchung des Genitales und des Anus in Lebenden oder Toten

Abstriche entnehmen! 

Auf Verletzungen der hinteren Kommissur achten, Verletzungen suchen bevor Spekulum eingeführt wird!

(keine genitale Verletzungen zwingend bei Vergewaltigung. Verletzungen können auch bei normalem GV auftreten)

Identifikation von Verstorbenen

Fingerabdruck (Referenzfingerabdruck am Zahnglas o.ä. notwendig!), DNA (Bei Brandleichen u.U. problematisch), Gebisse (Zahnröntgen, OPT etc.) gelten allesamt als sicher

Unsicher sind: Befragung von Verwandten, persönliche Effekten etc.

Legalinspektion

Durch Kreis- oder Bezirksarzt oder Rechtsmediziner

Vollständige Untersuchung der entkleideten Leiche, Erfassen der Todesart im weiteren Sinn, der Todesursache so gut als möglich. Identifikation der Leiche, Spurensicherung. Bericht zuhanden der Staatsanwaltschaft

Leichenschau

Jeder Arzt

  • Sichere Todesfeststellung
  • Diagnostik nur zum Sicherstellen des Todes
  • Todesart im weiteren Sinne angeben
  • ungefähre Todeszeit feststellen
  • Identifikation des Verstorbenen (!! wenn nicht sicher durchführbar->Polizei informieren)
  • Beim aussergewöhnlichen Todesfall informieren der Staatsanwaltschaft

Wunddokumentation

Genaue Beschreibung (Form, Farbe, Umgebung etc.)

Fotodokumentation: Mit Masstab Übersichts- und Detailaufnhame

Urteilsfähigkeit

Man kann die Urteilsfähigkeit nicht bestätigen, man kann sie nur absprechen. Bezüglich einer Sache kann eine Person nur urteilsfähig oder nicht sein- keine Grauzone! Wenn eine Person bezüglich komplexen Themen nicht mehr urteilsfähig ist, kann sie trotzdem bezüglich einfachen Themen urteilsfähig sein

Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlichen Zuständen die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäß zu handeln.

Fahrfähigkeit

Momentane psychische und physische Befähigung des Individuums zum sicheren Lenken eines Fahrzeuges

Bereits ab 0.3%o ist die Fahrfähigkeit auf unbekannten Strassen eingeschränkt

Benzodiazepine schränken die Fahrfähigkeit ein

Fahreignung

Allgemeine, zeitlich nicht umschriebene und nicht ereignisbezogene, physisch, psychisch und charakterlich genügende Voraussetzungen des Individuums zum sicheren Lenken eines Fahrzeugs. Diese Voraussetzungen müssen stabil vorliegen.

Fahreignung nicht gegeben bei: bestimmten Psychischen Erkrankungen, Verkehrsrelevantem Konsum (V.a. Alkoholabhängigkeit, jegliches Fahren unter Drogen oder Medikamenten), Sehvermögen ( unter 0.1 und 0.6), Epilepsie, Diabetiker mit schlechter Blutzuckerkontrolle

Bei Alkoholproblemen: 6 monatige Abstinenz mittels Haarprobe bestätigen bevor wieder gefahren werden kann.

Toxikologischer Nachweis von Substanzen

Möglichst rasch Blut und Urin asservieren

Blut: Kurzfristiger Nachweis möglich (Drogen bis 24h)

Urin: Betäubungsmittel 2-3 Tage (Cannabis bei chronischem Konsum bis Wochen)

Haare: Lange zurückliegender Konsum bestimmbar

Shaken baby syndrome

Von aussen muss nichts erkennbar sein! Suche Greifmarken an den Oberarmen. 4-5 Schütteln reicht!

Befunde bei Leichen nach Stromschlag

Warzenähnliche Hautveränderungen, Rötungen, blasenförmige Formationen, kraterförmige Defekte mit schwarzem Rand, gruppierte Lücken in der Kleidung, angesengte Haare