Regelfragen Fußball 2
Fußballregeln aus der Schiedsrichterzeitung
Fußballregeln aus der Schiedsrichterzeitung
Kartei Details
Karten | 298 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Sport |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 28.11.2014 / 20.11.2016 |
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Auch wenn die Spieler das Spielfeld nicht verlassen haben, so kann ein Schiedsrichter in diesem Fall den Anstoß nicht ausführen lassen. Es reicht nicht, dass sich die Spieler einschließlich des Torwarts an der Seitenlinie befinden. Die Mannschaft muss auch spielbereit sein. Darauf hat der Schiedsrichter zu achten. Falls die Spieler das Tor zu lange feiern, fordert er sie auf, wieder am Spiel teilzunehmen. Gegebenenfalls kann der Schiedsrichter die Spieler auch verwarnen, aber das Spiel einfach fortzusetzen, ist weder anzuraten noch möglich.
Feldverweis, Mannschaft darf sich ergänzen, Anstoß
Feldverweis, SR-Ball wo Ball bei Unterbruch
Durch das Spielen des Balls mit gestrecktem Fuß spielt der Abwehrspieler gefährlich. Da die Bewegung zum Ball heftig ist und der Angreifer nur durch Ausweichen mit dem Kopf einen Zusammenprall verhindern kann, nimmt der Abwehrspieler eine Verletzung des Gegners in Kauf. Deshalb ist der Abwehrspieler zu verwarnen. Das Spiel ist nach dem Pfiff des Schiedsrichters mit einem indirekten Freistoß am Ort des Vergehens fortzusetzen (Regel 12, Zusatzbestimmungen der FIFA, Gefährliches Spiel).
Nein. Der Gewinner der Seitenwahl darf lediglich die Spielfeldhälfte wählen. Den Anstoß hat immer der Verlierer der Seitenwahl.
Ein des Feldes verwiesener Spieler darf bis Spielende in keiner Funktion mehr das Spielfeld betreten. Dies betrifft auch eine mögliche Versorgung eines Spielers. Der Schiedsrichter muss diesen zuvor mit Rot des Feldes verwiesenen Spieler vom Feld und aus der Nähe des Spielfeldes weisen. Der Trainer kann alleine die erste Versorgung übernehmen.
Wie das unerlaubte Betreten des Spielfeldes ist auch das unerlaubte Verlassen des Spielfeldes ein Vergehen, welches mit einem indirekter Freistoß, wo sich der Ball bei Spielunterbrechung befand, zu ahnden ist. Gleichzeitig ist der betreffende Spieler zu verwarnen. In diesem Fall ist es aber nicht nur beim unerlaubten Verlassen geblieben, denn der Spieler begann ja schließlich noch eine grobe Unsportlichkeit einem Zuschauer gegenüber. Deshalb verweisen wir ihn gleich durch Zeigen der roten Karten auf Dauer des Feldes.
Da der Schuss aus größerer Entfernung erfolgt und der Arm vom Körper in einer unnatürlichen Haltung abgewinkelt ist, begeht der Verteidiger ein absichtliches Handspiel. Da der Schiedsrichter nicht reagiert, muss, da das Handspiel klar und eindeutig ist, vom Assistenten ein Fahnenzeichen erfolgen. Es muss danach auf Strafstoß entschieden werden. Eine Verwarnung erscheint nicht erforderlich.
Das Spiel wird mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt, da der Schiedsrichter-Assistent eindeutig falsch handelt. Das Spiel soll nur unterbrochen werden, wenn die Störung relevant für den Spielablauf ist. In diesem Fall befanden sich die externen Personen jedoch außerhalb des Spielbereichs und nahmen keinen Einfluss. Somit gibt es keinen Grund, das Spiel zu unterbrechen.
Wenn ein Tor erzielt wurde, ist auch während der Schüsse von der Strafstoßmarke bei jedem Vergehen des ausführenden Spielers der Stoß zu wiederholen. Unbedeutend ist, dass der Ball nicht direkt, sondern nach dem Pfostenabpraller erst vom Rücken des Torwarts ins Tor prallt. Die Wirkung des Stoßes war der Torerfolg. Der gleiche Schütze muss, nachdem er wegen der unsportlichen Täuschung verwarnt wurde, erneut den Strafstoß ausführen.
Ja. Die schnelle Wiederaufnahme des Spiels steht im Vordergrund. Sofern der Ball geruht und sich im Torraum befunden hat, hat der Schiedsrichter dies zu befürworten.
Eine "verbale Attacke" wird in Bezug auf die Spielfortsetzung immer dort bestraft, wo die Person steht, welche das Vergehen beging. Da dieser Ort in unserem Fall außerhalb des Spielfeldes ist, entscheiden wir auf Schiedsrichterball, der dort ausgeführt wird, wo der Ball bei Spielunterbrechung war. Die persönliche Strafe ist von der Art der "verbalen Attacke" abhängig. Eine Beleidigung zieht, und da dürften wir uns einig sein, einen Feldverweis auf Dauer nach sich.
Indirekter Freistoß für den Torhüter, da jeglicher Angriff verboten ist, solange er den Ball hält, und er auch beim Abschlag nicht behindert (angegriffen) werden darf. Das Auftippen des Balles zählt nicht als Ballfreigabe.
Indirekter Freistoß, Verwarnung. Der Spieleingriff erfolgt unerlaubt und wird als unerlaubtes Betreten gewertet. Begründung analog zu Antwort Situation 11.
Ohne Genehmigung darf ein Spieler das Spielfeld nicht verlassen. Er kann aber zur Seitenlinie gehen, um dort zu trinken.
Da der Torwart das Spielfeld unerlaubt mit unsportlichem Hintergrund verlässt, muss ihn der Schiedsrichter verwarnen. Ohne Torwart auf dem Feld kann das Spiel nicht fortgesetzt werden. Deshalb muss der Torwart wieder das Spielfeld betreten. Erst danach darf der Anstoß erfolgen.
Die richtige Antwort muss "NEIN" lauten, denn drei Situationen verhindern eine schnelle Ausführung ohne Pfiff des Schiedsrichters: - eine Auswechslung, - eine Behandlung auf dem Spielfeld oder - das Zeigen einer Karte. Da der Schiedsrichter in dieser Frage eine Persönliche Strafe ausgesprochen hat, muss er in diesem Fall das Spiel mit einem Pfiff freigeben.
Ja, da alle Persönlichen Strafen auch in der Halbzeit- pause verhängt werden können. Beide Spielführer sind zu benachrichtigen. Die Strafzeit beginnt mit dem Anstoß zur zweiten Halbzeit.
Indirekter Freistoß wegen Abseits. Zwar ist beim Abstoß das Abseits aufgehoben, allerdings ist durch die Berührung eines Angreifers und sei es auch nur durch ein leichtes Abfälschen des Balles eine neue Abseitsbewertung erforderlich.
Auch wenn der Torwart den Ball von seinem Mitspieler "nur" zugespitzelt bekommt, handelt es sich um ein Zuspiel zum Torwart, bei dem dieser den Ball nicht mit den Händen aufnehmen oder berühren darf. Tut er dies doch, dann verhängen wir einen indirekten Freistoß. Beim Ort für die Spielfortsetzung müssen wir beachten, dass der Torwart den Ball mit der Hand kurz vor oder auf der Torlinie berührt hat, so dass wir den Ort für die Spielfortsetzung auf die Torraumlinie verlegen. Eine persönliche Strafe ist nicht auszusprechen, da sie für dieses Vergehen von der Regel her nicht vorgesehen ist.
Wiederholung des Freistoßes, Keine Personalstrafe
Indirekter Freistoß, Torraumlinie, Gelb für das unsportliche Aufstützen.
Tor, Anstoß. Täuschen ist erst dann nicht mehr erlaubt, wenn das Standbein neben dem Ball steht.
Hier begeht der Auswechselspieler mit dem unerlaubten Betreten des Spielfeldes und dem Halten am Arm zwar "zwei Vergehen zur gleichen Zeit", die wir aber nicht auf die Entscheidung für die Spielstrafe, jedoch für die der persönlichen Strafe anwenden können.Da es sich bei dem "Täter", wie schon erwähnt um einen Auswechselspieler handelt, entscheiden wir wegen unerlaubtem Betreten des Spielfeldes auf ind. Freistoß, den wir dort ausführen, wo der Ball bei Spielunterbrechung war. Die persönliche Strafe hierfür ist natürlich eine Pflichtverwarnung, also Gelb für das Rauflaufen. Da es sich bei dem zweiten Vergehen, dem Halten am Arm, um ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen handelt, er hindert den Gegner ja an den Ball zu kommen, verwarnen wir den Spieler ein zweites Mal und schließen ihn somit gleichzeitig vom Spiel aus, indem wir ihm die Gelb/Rote Karte zeigen.
Nein. Nach der Regeländerung vom 1. Juli 2012 muss der Schiedsrichter hier einschreiten. Tapes, egal wie breit sie sind, müssen künftig die Farbe der Stutzen haben. Dies soll vor allem den Assistenten die Arbeit erleichtern, zum Beispiel bei strittigen Ausbällen. In diesem Fall hätten nur blaue Tapes verwendet werden dürfen.
Der Spieler wird des Feldes verwiesen, aber ohne Zeigen der Roten Karte. Der Spieler und der Spielführer werden über den Feldverweis unterrichtet. Die Mannschaft spielt mit zehn Spielern weiter. Gelbe und Rote Karten werden nur auf dem Spielfeld oder der unmittelbaren Umgebung gezeigt.
Ja. Das ist nicht nur eine korrekte Handlungsweise des Torwarts, sondern auch im Sinne einer schnellen Spielfortsetzung so gewünscht.
Das Spiel wird mit einem Eckstoß fortgesetzt. Aus einem Vorteil kann unmittelbar kein Nachteil entstehen. Hier ist es nicht relevant, ob es sich um einen direkten oder indirekten Freistoß handelt. Es gibt in jedem Fall Eckstoß.
Der Auswechselspieler muss wegen unerlaubten Betretens des Spielfelds verwarnt werden. Spielfortsetzung mit einem direkten Freistoß, da das Spiel zuvor wegen des Foulspiels bereits unterbrochen war.
Die Antwort in Bezug der Spielfortsetzung dürfte nicht sonderlich schwer zu beantworten sein. Das Spiel wird natürlich wegen des Handspiels mit einem Strafstoß fortgesetzt. Viel interessanter ist es aber mit der persönlichen Strafe. Hier muss sich der Schiedsrichter entweder für "ROT" wegen Torverhinderung, oder "GELB" für das "unsportliches" Handspiel entscheiden. Selbstverständlich entscheiden wir uns für letzteres. Denn wie wir wissen, kann aus einem Einwurf direkt kein Tor erzielt werden, was wiederum im Umkehrschluss bedeutet, dass es sich bei dem Handspiel also NICHT um eine Torverhinderung handelte. Also ein Feldverweis von der Regel gar nicht vorgesehen ist. Und deshalb verwarnen wir den Abwehrspieler auch "nur".
Neben dem unerlaubten Betreten des Spielfeldes begeht der Verteidiger mit dem Handspiel ein zweites Vergehen. Da der Ball trotz des Handspiels ins Tor gelangt, ist in Anwendung der Vorteil-Bestimmung auf Tor zu entscheiden. Für den unerlaubten Spieleintritt ist der Verteidiger zunächst zu verwarnen und anschließend für das Handspiel, da noch ein Tor erzielt wurde, nur mit Gelb/Rot des Feldes zu verweisen.
Der Schiedsrichter unterbricht das Spiel und verwarnt den Spieler. Das Spiel wird mit einem indirekten Freistoß gegen die Mannschaft des Spielers fortgesetzt, und zwar dort, wo der Spieler reklamierte. Dabei ist aber unbedingt auf die Vorteilgewährung zu achten. In diesem Fall wird dann die Verwarnung erst in der nächsten Spielunterbrechung ausgesprochen.
Zunächst wurde vorbeugend die richtige Entfernung des Verteidigers von zwei Metern durchgesetzt. Danach begeht der Verteidiger mit der deutlichen Verkürzung des Abstands das erste Vergehen. Dafür muss er verwarnt und das Spiel nach dem Pfiff mit einem indirekten Freistoß fortgesetzt werden. Zuvor ist der Angreifer wegen des heftigen Anwerfens des Feldes zu verweisen.
Feldverweis wegen des Anspuckens. Das Spiel wird mit Einwurf fortgesetzt, da der Ball im Aus war und der Assistent dies auch sofort signalisiert hatte.
Verwarnung - Gelb/Rote-Karte - Freistoß, wo Ball bei Unterbruch.
Ind. Freistoß, wo Ball bei Spielunterbrechung, Gelb und Gelb/Rot. Auswechselspieler muss den Innenraum verlassen, Meldung im Spielbericht
Da der Verteidiger die vorgeschriebene Entfernung von zwei Metern bis zum Zeitpunkt, wo der Ball die Hände des Angreifers verlässt, verkürzt, handelt er unsportlich. Das Spiel muss, da der Verteidiger den Ball spielen kann, unterbrochen werden. Vor der Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß ist der Verteidiger zu verwarnen.
Kein Abseits (gleiche Ho?he)
Ja, der Torwart kann sich auf der Linie bewegen.
Da der Schiedsrichter das Spiel schon fortgesetzt hatte und es jetzt auf Zeichen seines Assistenten erneut unterbrach, kann er wegen des gemeldeten Vorfalls keine Spielstrafe mehr geben. Allerdings ist es möglich nachträglich eine persönliche Strafe auszusprechen. Er zeigt also dem Spieler der Mannschaft A nachträglich die rote Karte (Spucken) und setzt das Spiel mit Schiedsrichter-Ball an Stelle fort, wo der Ball bei der Unterbrechung war.