Rechtskunde Teil II som
Teil 2
Teil 2
Fichier Détails
Cartes-fiches | 109 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 23.09.2012 / 14.06.2013 |
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Welche Merkmale umfasst die Vollmacht eines Handlungsbevollmächtigten?
•Beschränkte Vollmacht, darf alle Geschäfte tätigen, welche der Zweck der Unternehmung mit sich bringt: alltägliche Geschäfte
•Darf nicht die Unternehmung verkaufen, Grundstücke verkaufen oder belasten, Grundstücke erwerben, Darlehen aufnehmen, Prozesse führen, Wechsel unterzeichnen
•Unterschrift i.V. und Name
•Beschränkungen nur intern möglich, da kein Eintrag ins Handelsregister stattfindet.
Was regelt das Immaterialgüterrecht?
Geistiges Eigentum
Aus welchen Teilen setzt sich das Immaterialgüterrecht zusammen?
Urheberrecht (Literatur und Kunst),
Patentrecht (technisches Erfindungen),
Markenrecht (Zeichen),
Designrecht (Muster oder Modell)
Was schütz das Urheberrecht und ab wann gilt es?
Schutz von Werken der Literatur und Kunst
Entstehung: Akt der Schöpfung, also kein Registrierungsverfahren
Welche Rechte hat die urhebende Person an ihren Werken?
Urheberpersönlichkeitsrechte und die Verwertungsrechte:
Was ist unter Urheberpersönlichkeitsrechten zu verstehen?
•Anerkennung der Urheberschaft (Recht als Schöpfer oder Schöpferin des Werks zu gelten)
•Urheberbezeichnung (unter welchem Namen ein Werk veröffentlicht wird)
•Erstveröffentlichung (wann und wie ein Werk zum ersten Mal veröffentlicht wird)
•Werkintegrität (keine Änderungen ohne Einwilligung)
Was sind die Verwertungsrechte?
→ die urhebende Person hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie ihre Schöpfung verwendet werden darf; Beispiele:
•Vervielfältigungsrecht (Recht vom Werk Bücher, Bilder, Videos usw. herzustellen)
•Verbreitungsrecht (Recht zu bestimmen, ob, wann oder wo die Werke verbreitet, veräussert oder angeboten werden dürfen)
•Aufführungs-, Vortrags- oder Vorführungsrechte (Werk dem Publikum zur Wahrnehmung zu bringen, beispielsweise ein Gedicht vortragen oder einen Film vorführen)
•Senderecht (Recht, das Werk im Radio oder Fernsehen zu senden)
•Weitersenderecht (Recht, Sendungen in Kabelanlagen oder über eine Gemeinschaftsantenne weiterzuverbreiten)
•Sendungen und Weitersendungen öffentlich wahrnehmbar machen (beispielsweise in Gaststätten, Kaufhäusern oder Hotels wahrnehmbar machen)
Können Verwertungsrechte durch die urhebende Person verboten werden?
Nein, aber, sie kann dafür eine Entschädigung verlangen:
•erwerbende Person vermietet das Werk gegen Entgelt (Ausleihtantiemen)
•Vervielfältigung des Werkes, soweit nicht Eigengebrauch oder Zitierrecht (Kopierabgabe)
•Leerkassetten (Leerkassettenabgabe)
Was tun Verwertungsgesellschaften und wie heissen sie?
ziehen im Auftrag der urhebenden Person die gesetzlichen Vergütungsansprüche (Ausleihtantiemen, Kopier- und Leerkassettenabgaben) ein:
•Suisa musikalische Werke
•ProLitteris Literatur und bildende Kunst
•SwissImage audiovisuelle Werke (Film)
Bei wem liegt das Urheberrecht?
•der urhebenden Person
•einer erwerbenden Person, welche die Verwertungsrechte von der urhebenden Person erworben hat (beispielsweise ein Verlag bei einem Roman)
•Arbeitgebenden: Urheberrecht liegt zwar bei den Arbeitnehmenden, aber dieses kann arbeitsvertraglich durch die Arbeitgebenden genutzt werden
•Auftraggebenden: Beauftragte übertragen das Urheberrecht vertraglich auf die Auftraggebenden
Wie lange dauert der Urheberschutz?
•während der Lebzeit der urhebenden Person und 70 Jahre nach ihrem Tod
•Computerprogramme: während der Lebzeit der urhebenden Person und 50 Jahre nach ihrem Tod
Was sind verwandte Schutzrechte an geistigen Leistungen und was ist deren Inhalt?
Inhalt: geistige Leistung: Darbietung von Werken der Literatur und Kunst
Beispiele:
•Aufführung oder Interpretation (eines Liedes, einer musikalischen Komposition, eines Theaterstückes)
•Herstellung eines Tonträgers oder Tonbildträgers
•Sendungen von Radio- und Fernsehanstalten
Rechte an geistigen Leistungen, ähnliche Verwertungsrechte wie beim Urheberrecht
Berechtigte der verwandten Schutzrechte: interpretierende Personen, herstellende Person, Sendeunternehmen
Dauer der verwandten Schutzrechte, bis 50 Jahre nach der Darbietung durch die interpretierende Person oder der Herstellung oder der Sendung
Was regelt das Patentrecht?
Den Schutz von technischen Erfindungen
Wo ist die Abgrenzung von patentierbaren und nicht patentierbaren Erfindungen?
gewerblich anwendbare technische Erfindung
•neuartige (nicht öffentlich bekannte) technische Konstruktion (beispielsweise Motor mit tiefem Benzinverbrauch)
•neuartige (nicht öffentlich bekannte) stoffliche Zusammensetzung (Medikament)
technische Erfindungen können patentiert werden, wenn sie
•auf Naturgesetzen basieren und nicht aus bereits Bestehendem leicht ableitbar sind
nicht patentierbar sind:
•Ideen, Konzepte, Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien oder mathematische Methoden
•Verfahren der Diagnostik, Therapie oder Chirurgie, die am menschlichen oder tierischen Körper angewendet werden
•Tierrassen und Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren
Wie erfolgt da Registrierungsverfahren von Patenten?
•exakte Beschreibung und / oder zeichnerische Darstellung der Erfindung
•Patentgesuch beim Institut für geistiges Eigentum Aufnahme ins Patentregister
Welchen Umfang hat der Patentschutz?
•ausschliessliche Nutzung und Verwendung durch die Patentinhabenden
•Nutzung und Verwendung durch Dritte im Rahmen eines Lizenzvertrages
•Verbot einer unzulässigen Nutzung und Verwendung, gegebenenfalls Schadenersatzansprüche
Bei wem liegt das Patentrecht?
•erfindenden Person
•Arbeitgebenden, falls Arbeitnehmende im Rahmen des Arbeitsvertrages Erfindungen machen
•gegebenenfalls Auftraggebenden: Beauftragte übertragen das Patentrecht vertraglich auf die Auftraggebenden
Wie lange dauert der Schutz des Patents?
•20 Jahre ab Anmeldedatum
•bei Medikamente 25 Jahre (da die Forschung für Medikamente sehr teuer ist)
→ keine Verlängerung möglich!
Was schützt das Markenrecht?
Zeichen, welche Waren oder Dienstleistungen unterscheidbar machen
Was sind Marken?
Marke ist eine grafische Darstellung:
•aus Wörtern (beispielsweise Coca Cola, Swatch)
•aus Buchstaben (beispielsweise IBM, UBS)
•aus Zahlen (beispielsweise 4711, Levis 501)
•bildliche Darstellungen (beispielsweise Schlüssel der UBS, Krokodil von Lacoste)
•dreidimensionale Darstellungen (beispielsweise Coca-Cola-Flasche, Flasche des Parfums Trésor, Stern des Mercedes)
•Slogans (beispielsweise „Katzen würden Whiskas kaufen“)
keine Marken sind
•einzelne Buchstaben oder Ziffern
•Gemeingut (beispielsweise Darstellung eines Laibes Brot für das Produkt Brot)
Welche anderen Markenarten und Bezeichnungen können geschützt werden?
•Garantiemarke: Zeichen, das unter der Kontrolle der Markeninhabenden von verschiedenen Unternehmen gebraucht wird (Beschaffenheit, geografische Herkunft usw.) Bsp.: Bio-Knospe
•Kollektivmarke: Zeichen einer Vereinigung
•Prinzipmarke: Zeichen für ein bestimmtes Herstellungs- oder Unternehmensprinzip. Bsp.: Max Havelaar, Suisse Garantie)
•Herkunftsangaben (Champagner oder Appenzeller)
•Wappen oder andere Hoheitszeichen
Was ist zu tun, um Marken zu schützen?
Registrierungsverfahren: Eintrag beim Institut für geistiges Eigentum Aufnahme ins Markenregister Veröffentlichung im SHAB → TM = Trade Mark
Was umfasst der Markenschutz?
•ausschliessliche Nutzung und Verwendung durch den Markeninhabenden
•Nutzung und Verwendung durch Dritte im Rahmen eines Lizenzvertrages
•Verbot einer unzulässigen Nutzung und Verwendung, gegebenenfalls Schadenersatzansprüche
•aber Gebrauchszwang → ab dem 6. Jahr auf Löschung klagbar
Bei wem liegt das Markenrecht?
•derjenigen (natürlichen oder juristischen) Person, welche die Marke zuerst eingetragen hat, aber Weiterbenützungsrecht
•Arbeitgebende, falls Arbeitnehmende im Rahmen des Arbeitsvertrages Marken schöpfen
•gegebenenfalls Auftraggebenden: Beauftragte übertragen das Patentrecht vertraglich auf die Auftraggebenden
Wie lange kann eine Marke geschützt werden?
•10 Jahre ab Hinterlegung
•unbeschränkte Verlängerung um jeweils weitere 10 Jahre
Was schützt das Designrecht?
•Schutz von Muster und Modellen
•Muster und Modelle: zwei- oder dreidimensionale Darstellungen (beispielsweise ein Sofa oder ein Blumenmuster eines Stoffes), die neuartig und von Bestehendem unterscheidbar sind (eigenartig)
Was ist zu tun, um ein Design zu schützen?
Registrierungsverfahren: Eintrag des Musters oder Beschreibung des Modells beim Institut für geistiges Eigentum Eintrag ins Designregister Eintrag ins Designblatt (mod. dép. = modèle deposée)
Was umfasst das Designrecht?
•ausschliessliche Nutzung und Verwendung der designenden Person
•Nutzung und Verwendung durch Dritte im Rahmen eines Lizenzvertrages
•Verbot einer unzulässigen Nutzung und Verwendung, gegebenenfalls Schadenersatzansprüche
Bei wem liegt das Designrecht?
•designenden Person
•Arbeitgebende, falls Arbeitnehmende im Rahmen des Arbeitsvertrages Designs entwerfen
•gegebenenfalls Auftraggebenden: Beauftragte übertragen das Designrecht vertraglich auf die Auftraggebenden
Wie lange dauert der Designschutz?
•bis 5 Jahre
•viermal Verlängerung um jeweils 5 Jahre möglich (max. 25 Jahre)
Mit welchen Symbolen wird der immateriealrechtliche Schutz angezeigt.
© = Urheberrecht, international gültig
+pat+ und 6 stellige Nummer = Patentschutz
TM = Markenrecht
Mod.dép = Designrecht
Was ist der Inhalt des Kartellrechts?
•Verhinderung der volkswirtschaftlich oder sozial schädlichen Auswirkungen von Wettbewerbsbeschränkungen
•Missbrauchsgesetzgebung (kein Verbotsprinzip) → grundsätzlich nicht verboten, nur wenn daraus ein Nachteil entsteht.
•Auswirkungsprinzip und relevanter Markt (gilt auch für ausländische Unternehmen, wenn Auswirkungen in der CH)
Wann kommt das Kartellrecht zur Anwendung?
•Wettbewerbsabreden (Kartelle), Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken
•missbräuchliche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen, marktbeherrschend ist ein Unternehmen, welches in der Lage ist, sich im relevanten Markt unabhängig zu verhalten
•Unternehmenszusammenschlüsse, Fusion von zwei oder mehr bisher voneinander unabhängiger Unternehmen zu einem Unternehmen oder Fusion ähnliche Vorgänge (Erwerb von Beteiligungen)
Welche Arten von Kartellen werden unterschieden?
•Horizontalabsprachen (Preis-, Mengen- oder Gebietsabsprachen)
•Vertikalabsprachen (Mindestpreise, Kalkulationsvorschriften)
Welches sind die Rechtfertigungsgründe für Kartelle?
•Kostensenkung
•Verbesserung von Produkten oder Produktionsverfahren
•Förderung der Forschung
→ weiches Kartell
Was ist der Unterschied zwischen harten und weichen Kartellen?
Weiche Kartelle: werden aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gebildet und sind zulässig.
Harte Kartelle: führen zu Wettbewerbsbeschränkungen und nicht nur zur Beeinträchtigung, sondern gar Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs und sind unzulässig.
Wann liegt ein Missbrauch durch ein marktbeherrschendes Unternehmen vor?
•Missbrauch: liegt nur vor, wenn solche Unternehmen durch ihre Stellung andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen, Beispiele:
•Verweigerung von Geschäftsbeziehungen
•Diskriminierung von Handelspartnern bei Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen (Bsp. An Bedingungen gekoppelte Geschäfte)
•Unterbieten von Preisen
Wann sind Unternehmenszusammenschlüsse Meldepflichtig?
•alle an der Fusion beteiligten Unternehmen: weltweiter Umsatz von 2 Milliarden oder Schweizer Umsatz von 500 Millionen
•mindestens zwei der an der Fusion beteiligten Unternehmen: Schweizer Umsatz von je mindestens 100 Millionen
Was ist die Wirkung der Fusionskontrolle?
•Zusammenschluss wird untersagt, wenn eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird
•Zusammenschluss wird erlaubt
•Zusammenschluss wir unter Auflagen und Bedingungen erlaubt
Wer kontrolliert ob gegen das Kartellrecht verstossen wird und wie ist der Ablauf?
Behörde: Wettbewerbskommission (WEKO), Ablauf:
•Vorabklärung: Sachverhalt
•mutmassliche Wettbewerbsbeschränkungen: Einleitung Untersuchung
•meldepflichtige Unternehmenszusammenschlüsse: vertiefte Untersuchung
•Entscheid
oFeststellung: keine Wettbewerbsbeschränkung
oAufhebung einer bestehenden Wettbewerbsbeschränkung oder verbunden mit Auflagen und Bedingungen
oBussen
•Rechtsweg: Bundesverwaltungsgericht Bundesgericht