Teil 2

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Flashcards 109
Language Deutsch
Category Law
Level Primary School
Created / Updated 23.09.2012 / 14.06.2013
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https://card2brain.ch/cards/rechtskunde_teil_ii_som
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Welche Verträge gehören zu den Innominatverträgen?

Leasing,

Alleinvertriebsvertrag,

Franchisvertrag,

Lizenzvertrag

Was gilt allgemein für die Innominatverträge?

Keine Formvorschriften, keine Regelung der Beendigung: Zeitablauf oder Kündigung, keinen Mindestinhalt

Wie heissen die Parteien beim Leasing und was sind deren Willensäusserungen?

der Leasinggebenden:

•Übergabe des Leasingobjektes

•Leasingobjekt zum Gebrauch und zur Nutzung für eine vereinbarte Zeit überlassen

der Leasingnehmenden:

•Bezahlung des Leasingzinses

•Übernahme der Unterhaltskosten

•Rückgabe des Leasingobjektes nach Ablauf der vereinbarten Zeit

Welches sind die gesetzlichen Vorschriften des Leasings?

grundsätzlich Innominatvertrag: keine Formvorschriften

für die Konsumgüter gelten jedoch die Regeln des Konsumkreditgesetzes:

•qualifizierte Schriftlichkeit

•Höchstzinssatz 15 Prozent

•Rücktrittsrecht innerhalb von sieben Tagen

•keine Einwilligung des Ehegatten nötig

•Kreditfähigkeitsprüfung

•Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK)

oAbschluss des Leasingvertrag

oallfälliger Verzug von Leasingraten

Wie ist die Abgrenzung des Leasings zum Mietvertrag und zum Kauf auf Raten?

Abgrenzung zum Mietvertrag

•Kündigung ist nur unter erschwerten finanziellen Folgen möglich

•Übernahme der Unterhaltskosten

•Nutzen und Gefahr liegt in der Regel bei den Leasingnehmenden

Abgrenzung zum Kauf auf Raten

•Leasingnehmende werden nicht Eigentümer, obwohl sie wie Quasi-Eigentümer handeln (Übernahme der Unterhaltskosten)

Welche Arten des Leasings werden unterschieden?

indirektes Leasing (Finanzierungsleasing): drei Parteien

•Verkaufende verkaufen den Leasinggebenden die Sache (Kaufvertrag)

•die Leasinggebenden verleasen die Sache an die Leasingnehmenden (Leasingvertrag)

direktes Leasing (Hersteller- oder Händlerleasing): zwei Parteien

•die Leasinggebenden verfügen bereits über die Sache

•die Leasinggebenden verleasen die Sache an die Leasingnehmenden (Leasingvertrag)

Sale-and-lease-back (Unternehmensleasing): Verkauf von Mobilien oder Immobilien an die Kaufenden, wobei die Kaufenden den verkauften Gegenstand an die Verkaufenden verleasen (Leasingvertrag)

Welches sind die Pflichten der Leasingnehmenden?

•Übernahme der Unterhaltskosten

•Bezahlung des Leasingzinses

•in der Regel: Übernahme von Nutzen und Gefahr

→ werden diese Pflichten nicht eingehalten, gelten die üblichen Verzugsregeln (in Verzug setzen, Nachfrist und Wahlrechte)

Welches sind die Pflichten der Leasingnehmenden?

•Überlassen der Sache zum Gebrauch

→ wird diese Pflicht nicht eingehalten, gelten die üblichen Verzugsregeln (in Verzug setzen, Nachfrist und Wahlrechte)

Wie kann der Leasingvertrag beendet werden?

ordentliche Beendigung des Leasingvertrages

•Rückgabe nach Ablauf der vereinbarten Leasingfrist (in der Regel: Angebot zum Kauf)

ausserordentliche Beendigung des Leasingvertrages

•in der Regel aus wichtigen Gründen

•Konsumgüter, die unter das Konsumkreditgesetz fallen:

Kündigungsfrist: in der Regel einen Monat

Zusatzkosten

-Wertverlust der Sache geht zulasten der Leasingnehmenden

-rückwirkend höherer Leasingzins, allenfalls Gebühren (bei grösserer Abnutzung als normal)

Welches sind die Willensäusserungen beim Alleinvertriebsvertrag?

der Lieferanten:

•Einräumen eines örtlich, sachlich und zeitlich begrenztes ausschliessliches Bezugs- und Vertriebsrechts

•Unterstützungspflichten (Information, Prospekte, Werbung)

der Abnehmenden:

•Verkauf oder Vertrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

•Verkaufsförderungspflicht

•allenfalls Mindestbezugspflicht

•Lagerhaltung

Welchen Inhalt hat ein Alleinvertriebsvertrag?

•exklusives Alleinvertriebsrecht

•Umschreibung des örtlichen Geltungsbereiches

•Dauer des Vertrages

•Kündigungsmöglichkeiten

•Umfang der Unterstützungspflichten

•Konkurrenzverbot während und nach der Vertragsdauer

•Umfang der Verkaufsförderungspflicht

•Folgen der Vertragsbeendigung

→ alles individuell zu regeln, nichts im Gesetz.

Was fällt dabei unter das Kartellrecht?

•Verkaufsverbote ausserhalb des örtlichen Geltungsbereiches

•Preis- und Konditionsabreden

Wie ist die Abgrenzung des Alleinvertriebsvertrags zum Agentur- und Lizenzvertrag?

•Agenturvertrag: im fremden Namen und auf fremde Rechnung, keine Exklusivität

•Vertriebslizenz: gekoppelt mit einem Schutzrecht

Was regelt der Franchisevertrag?

Vertrieb inklusiver Know How und Schutzrechte

der Franchisegebenden:

•Einräumen des Rechts, Waren und / oder Dienstleistungen unter Verwendung von Namen, Marken, Ausstattungen usw. zu vertreiben

•zur Verfügung stellen der technischen und gewerblichen Erfahrung

•weitere Unterstützungspflichten, wie Beistand, Rat, Schulung usw.

der Franchisenehmenden:

•Vertrieb von Waren und / oder Dienstleistungen gegen eine Franchisegebühr

•Berücksichtigung des/r vorgegebenen

oOrganisations- und Werbesystems

oErscheinungsbildes

oProduktzusammensetzung

•selbstständige Unternehmende, die das wirtschaftliche Risiko tragen

Was regelt der Lizenzvertrag?

Nutzung von Know How oder immateriellen Gütern (Bsp.: Coca Cola)

Willensäusserungen

der Lizenzgebenden:

•Einräumung des Rechts, ein immaterielles Gut (Marke, Patent, Urheberrecht, Design) oder Know How zu nutzen, entweder einfach (mehrere in CH) oder exklusiv (alleine in CH)

der Lizenznehmenden:

•Bezahlung einer Lizenzgebühr

•allenfalls Nutzungspflicht insbesondere bei exklusiver Nutzung

Lizenzgebühr

•Pauschallizenzgebühr

•Stücklizenzgebühr

•Mindestlizenzgebühr verbunden mit

oumsatzproportionaler Lizenzgebühr

oertragsproportionaler Lizenzgebühr

Handelsregister – Definition

öffentliches, amtliches Register über die in der Schweiz tätigen Unternehmen

•in der Regel kantonal geführt (elektronisch)

•Eidgenössisches Amt für das Handelsregister: Zentralregister

Veröffentlichung über Änderung, Löschungen, Einträge: Schweizerisches Handelsamtsblatt

Welches ist die Aufgabe des Handelsregisters?

Information der Öffentlichkeit über

•Firma (Name der Unternehmung)

•Geschäftssitz

•Zweck (Handel mit …)

•Haftung

•Rechtsform

•Organe oder Gesellschafter

•Vertretungsverhältnisse (Prokura xy)

Wer ist eintragungspflichtig?

•Einzelunternehmung; Bruttoumsatz von mehr als CHF 100'000.—

•in der Regel alle Gesellschaften

•Vereine, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben

•Stiftungen (ausser Familienstiftungen und kirchliche Stiftungen)

•Institute des öffentlichen Rechts

Welche Wirkung hat der Eintrag im Handelsregister?

Wirkung hinsichtlich der Entstehung

•deklaratorische Wirkung (→ Entstehung durch Gesellschaftsvertrag)

•konstitutive Wirkung (→ Entstehung erst durch Eintrag ins Handelsregister (AG))

Wirkungen rechtlicher Natur

•Firma (Geschäftsname) wird geschützt

•Betreibung auf Konkurs

•Buchführungs-, Aufbewahrungs- und Editionspflicht (doppelte Buchhaltung)

•Publizitätswirkung

oPositive (→ was im Handelsregister eingetragen ist gilt)

oNegative (→ was nicht im Handelsregister eingetragen ist, gilt nicht)

•konstitutive Wirkung bei juristischen Personen (→ Funktion erst nach Eintrag ins HR)

•Kaufmännisches Stellvertretungsrecht

Was sind kaufmännische Unternehmen?

Selbständig, auf Dauer angelegt, wirtschaftliche Tätigkeit

Was charakterisiert Einzelunternehmen?

gehört einer Person

•Eintrag ins Handelsregister: ab einem Umsatz von CHF 100'000.—

•Familienname der Unternehmenden muss in der Firma (Geschäftsname ) erscheinen

•Fähigkeiten und Fertigkeiten einer Person

•Entscheidungsfreiheit

•Gewinn und Verlust (Risiko)

•Haftung des Privat- und Geschäftsvermögens

•Finanzierung: Eigenkapital und beschränkter Zugang zu Fremdkapital

Was charakterisiert Gesellschaften?

in der Regel eine vertragsgemässe Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Kräften und Mitteln

•Eintrag ins Handelsregister (deklaratorisch und konstitutiv)

•Firma: Personen-, Sach- und Fantasiebezeichnungen

•Fähigkeiten und Fertigkeiten mehrerer Personen (Team)

•eingeschränkte Entscheidungsfreiheit

•Risikoverteilung

•Haftung des Privatvermögens kann bei gewissen Gesellschaftsformen ausgeschlossen werden

•Finanzierung: Eigenkapital durch mehrere Personen und einfacherer Zugang zu Fremdkapital

Überblick über die Gesellschaftsformen.

Einfache Gesellschaft,

Kollektivgesellschaft,

Kommanditgesellschaft,

Aktiengesellschaft,

Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

Genossenschaft,

Verein

Wirtschaftlicher oder nichtwirtschaftlicher Zweck?

•nichtwirtschaftlich: Einfache Gesellschaft, Genossenschaft und Verein

•wirtschaftlich: Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rechtsgemeinschaften und Körperschaften?

•Rechtsgemeinschaften: mehrere natürliche Personen schliessen sich zusammen, ohne dass die Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt: Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft

•Körperschaften: mehrere Personen (natürliche oder juristische Personen) schliessen sich zusammen, wobei die Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt (juristische Person): Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft und Verein

Wann erlangt ein Unternehmen Rechtspersönlichkeit?

•Juristische Person: volle Rechtspersönlichkeit

oEntstehung: Eintrag ins Handelsregister (konstitutive Wirkung)

oHandlungsfähigkeit: Bestellung der Organe

•keine juristische Person: keine oder beschränkte Rechtspersönlichkeit (= Quasi-Rechtspersönlichkeit)

oEntstehung: in der Regel durch Gesellschaftsvertrag

oHandlungsfähigkeit: in der Regel durch Gesellschaftsvertrag

Was ist der Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften?

•Personengesellschaften: die Gesellschafter stellen nicht nur Kapital, sondern auch ihre Arbeitskraft zur Verfügung: Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft

•Kapitalgesellschaften: die Gesellschafter stellen in der Regel nur Kapital zur Verfügung: Aktiengesellschaft

•Mischformen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Was ist ein Verein?

Vereinigung von Personen, die einen ideellen Zweck verfolgen; juristische Person

Wie erfolgt die Gründung eines Vereins?

Statuten:

•Zweck (Bsp.: Freude am Singen)

•Organisation

•Mittel

•Schriftlichkeit

gegebenenfalls Handelsregistereintrag: falls

•ein nach kaufmännischer Art geführtes Unternehmen zur Erreichung des ideellen Zweckes geführt wird

•der Verein revisionspflichtig ist (Vermögen von 10 Mio.)

Wie ist ein Verein organisiert?

Organe: Vereinsversammlung, Vorstand, gegebenenfalls Revisionsstelle (ab bestimmter Grösse)

Vereinsbeschluss: Beschlussfassung, Stimmrecht (Anwesende), Ausschliessung (bei Interessenkonflikten)

Mitgliedschaft: Ein- und Austritt, Mitgliederbeiträge, Ausschliessung

Haftung: Vereinsvermögen, Persönliche Haftung durch Statuten (dispositiv)

Auflösung: Vereinsbeschluss, von Gesetzes wegen (Bsp. Bei fehlendem Vorstand), Urteil: bei unsittlichem oder widerrechtlichen Zweck, gegebenenfalls Löschung des Handelsregistereintrages

Was ist eine Stiftung?

Definition: einem bestimmten Zweck gewidmetes Vermögen

Errichtung

•öffentliche Urkunde

•Verfügung von Todes wegen

•Eintrag ins Handelsregister

Organisation

•Organe durch Stiftungsurkunde

•gegebenenfalls Revisionsstelle

Aufsicht

•Bund

•Kanton

•Gemeinde

Massnahmen bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit

Umwandlung der Stiftung: Änderung des Zwecks

Aufhebung, falls der Zweck

•nicht mehr erreicht werden kann

•widerrechtlich oder unsittlich geworden ist

Familienstiftungen sind seit 1912 in der Schweiz nicht mehr erlaubt.

Welche Arten von Stellvertretung unterscheidet man?

Gewöhnliche Stellvertretung und die kaufmännische Stellvertretung

Was versteht man unter der gewöhnlichen Stellvertretung?

Die stellvertretende Person nimmt Rechtshandlungen für eine vertretene Person vor.

Welche Personen sind an einem Stellvertretungsverhältnis beteiligt?

•Die vertretene Person, gibt der vertretenden Person eine Vollmacht, damit diese für sie eine bestimmte Rechtshandlung vornimmt.

•Die vertretende Person, tritt stellvertretend im Namen und für Rechnung des Vertretenen gegenüber dem Dritten auf und schliesst ein Rechtsgeschäft ab.

•Eine Drittperson, die mit der vertretenden Person das Rechtsgeschäft abschliesst.

Welche Arten der gewöhnlichen Stellvertretung unterscheidet man?

•direkte Stellvertretung: im Namen und auf Rechnung der vertretenen Person

•indirekte Stellvertretung: im eigenen Namen, aber auf Rechnung der vertretenen Person

Welche Voraussetzungen braucht es für eine gültige Stellvertretung?

Vollmacht

•einseitiges Rechtsgeschäft, jederzeit widerrufbar

•keine Formvorschriften, meist jedoch ein Vertrag wie Arbeitsvertrag, Auftrag oder Gesellschaftsvertrag.

•Arten

oSpezialvollmacht (nur bestimmte Rechtsgeschäfte)

oGeneralvollmacht (jegliches Rechtsgeschäft)

Offenlegung der Stellvertretung gegenüber den Drittpersonen.

Was ist die Besonderheit, der kaufmännischen Stellvertretung?

Dass ihr Umfang im Gesetz umschrieben ist (Prokura, Handlungsvollmacht oder Handelsreisender). Dies soll eine grössere Rechtssicherheit gewährleisten.

Welche Arten der kaufmännischen Stellvertretung unterscheidet man?

•Prokura – alle Geschäfte, die dem Unternehmenszweck entsprechen

•Handlungsvollmacht – Nur Geschäfte, die dem Unternehmenszweck gewöhnlich entsprechen (Alltagsgeschäfte)

•Handelsreisender – Nur Vermittlung von Geschäften (Abschluss von Geschäften nur mit schriftlicher Vollmacht)

Welche Merkmale umfasst die Vollmacht eines Direktors?

•Umfassende Vollmacht, darf alle Geschäfte tätigen, welche der Zweck der Unternehmung mit sich bringt: alltägliche, aussergewöhnliche, einmalige Geschäfte

•Darf die Unternehmung nicht verkaufen

•Unterschrift mit Namen ohne Zusatz

•Beschränkungen sind intern und extern möglich (filial oder kollektiv)

•Wird ins Handelsregister eingetragen

Welche Merkmale umfasst die Vollmacht eines Prokuristen?

•Beschränkte Vollmacht, darf alle Geschäfte tätigen, welche der Zweck der Unternehmung mit sich bringt: alltägliche und aussergewöhnliche Geschäfte

•Darf nicht die Unternehmung verkaufen oder Grundstücke verkaufen oder belasten

•Unterschrift ppa. und Name

•Beschränkungen intern und extern möglich

•Wird ins Handelsregister eingetragen